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Mini Unfall, Polizei meint Schaden sei nicht vom Unfall

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 13:13

Hey Leute,

Meine Frau rief eben an und meinte sie habe einen kleinen Unfall gehabt (Spiegel an Spiegel).

Ihr Spiegel hing an den Kabeln (wieder angeknipst) und der unfallgegner hat nen Kratzer und besteht auf die Polizei.

Soweit so gut, alles kein Akt.

Nach der Aufnahme durch die Polizei rief sie mich eben an und meinte alles halb so wild.

Die Polizei sei der Meinung, dass der Kratzer nicht zum Tathergang passt und somit nicht vom Unfall stammen kann. Sie wollten gar nichts aufnehmen, doch der unfallgegner bestand dadrauf. Somit wurde alles aufgenommen und meiner Frau wurde gesagt dies der Versicherung zu melden.

Sie meinten im gleichen Atemzug aber wohl zu ihr das er sich das zivilrechtlich einklagen müsse (sie betitelten den Schaden als Taschengeldschaden (unter 50 Euro).

Meine Frage an euch, was ist wenn er es seiner Versicherung meldet und irgendwas geltend machen will .... Sollte doch eigentlich im Polizeibericht stehen das der Schaden nicht vom Unfall stammt oder ?

Und wenn ja dann wird ja wohl unsere Versicherung nicht zahlen ohne klage oder ?

Ich habe null Ahnung von sowas und habe mit meiner Frau noch nicht genauer sprechen können weil sie zur Arbeit musste.

Ich wüsste aber gerne vorher wie man am besten handelt.

Es kam wohl noch der Tipp von der Polizei über den ADAC einen Rechtsbeistand einzuholen um abzuwägen was man am besten macht.

sinnvoll, nützlich oder eher unnütz ?

Freue mich über antworten

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2014 um 15:37

Oh man,

also es war einmal in einer kaufmännische Ausbildung, da gabs so ein Fach??? Ich glaube es nannte sich Buchhaltung.

In einer eigens für die Ausbildung geschaffene staatlichen Institution, die sich glaube ich Berufsschule nennt, stand da mal so ein Lehrer / eine Lehrerin vor uns und erklärte das man Rückstellungen für Aufwendungen bilden muss, die im zu bilanzierenden Geschäftjahr (dem Grunde nach) entstanden sind, jedoch erst im Folgejahr zahlungswirksam werden.

Die für Versicherungsgesellschaften einschlägige Rechtsnorm wurde bereits von mir erwähnt. Wenn Du diese nicht verstehst, verneine nicht deren Inhalt!

Etwas trivialer ausgedrückt steht es für alle Kaufleute in §249 HGB.

Tut mir leid; ein höheres Niveau wäre nicht mehr angemessen.

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Die Auffassung der Polizei, dass es sich bei dem anderen Fahrzeug um einen Vorschaden handelt, ist ohne Belang.

Unstreitig hat eine Berührung der Fahrzeuge stattgefunden. Der eine Spiegel ist sogar abgefallen. Folglich liegt es am Verursacher nachzuweisen, dass es sich um einen Vorschaden handelt. Die Polizei hat auch in gutachterlicher Sicht keine Ausbildung.

Wenn Du den Schaden anzweifelst müsste in aller Regel eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge veranlasst werden. Das ist aber Sache Deiner Haftpflichtversicherung, die ja auch unbegründete Ansprüche abzuwehren hat. Eine Rechtschutz hilft Dir dabei nicht.

Problem: Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu der Schadenhöhe, die geltend gemacht wird.

Grüße von Klaus

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 13:40

Der unfallgegner hat wohl auch geäußert das er nicht wisse ob der Kratzer vorher da war.

Mir gehts hier nicht darum den schaden abzubügeln, die Tatsache ist klar und wird nicht bestritten.

Mir ging es eher darum zu wissen wie ich mich am besten verhalte bzw. Ob ich das meiner Versicherung so sagen muss was die Polizisten geäußert haben oder ob die das im Schadensbericht erlesen.

Rechtsbeistand finde ich momentan auch überflüssig.

Der Schaden wird , wenn überhaupt Anspruch geltend gemacht wird, so gering sein das es nicht der Rede wert sein sollte (hoffe ich doch).

Was ich auch interessant finde, das der unfallgegner diesen Schäden zivilrechtlich erklagen muss.... Das versteh ich nicht so ganz

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Der unfallgegner hat wohl auch geäußert das er nicht wisse ob der Kratzer vorher da war.

Mir gehts hier nicht darum den schaden abzubügeln, die Tatsache ist klar und wird nicht bestritten.

Mir ging es eher darum zu wissen wie ich mich am besten verhalte bzw. Ob ich das meiner Versicherung so sagen muss was die Polizisten geäußert haben oder ob die das im Schadensbericht erlesen.

Rechtsbeistand finde ich momentan auch überflüssig.

Der Schaden wird , wenn überhaupt Anspruch geltend gemacht wird, so gering sein das es nicht der Rede wert sein sollte (hoffe ich doch).

Was ich auch interessant finde, das der unfallgegner diesen Schäden zivilrechtlich erklagen muss.... Das versteh ich nicht so ganz

Eine Sache einklagen muss man nur, wenn der Verursacher eine Zahlung verweigert und der Anspruchsteller den Anspruch aufrecht erhält.

Klaus

Die Polizei nimmt eig garnicht solche schäden auf, sondern sollte man auch nur rufen bei Verletzten, Alkohol etc. die hat echt besseres zutun. Bei sowas tauschen die eig nur daten zwischen den beteiligten aus.

Ob der Kratzer nun von euch kommt, wird der Gutachter festellen, der beauftragt wird, wenn der gegner eure Versicherung anschreibt und ansprüche gelten macht. Und wennn die dann regulieren sollte, kannste diesen schaden zurückkaufen um nicht höher gestuft zu werden.

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 15:12

Die wollten die ganze Sache auch gar nicht aufnehmen, nur der unfallgegner hat darauf bestanden sowie auch das die Polizei gerufen wird.

Ich werd mich überraschen machen, vielleicht ist es so ein typischer Fall von erst groß Radau machen und dann nie wieder von dem hören.

Mal schauen wie hoch der Schaden wird wenn er diesen überhaupt prüfen zu lässt.

Ich vermute ja das der Schaden so gering sein wird (polieren oder im schlimmsten Fall kappe lackieren lassen) das meine Versicherung erst gar nicht von hochstifen sprechen wird.

Aber danke schonmal für eure Tipps

Werd heute Abend erstmal mit meiner Frau sprechen, in Ruhe, dann weiß ich auch mehr ;)

Zitat:

das meine Versicherung erst gar nicht von hochstifen sprechen wird.

Und wenn die Versicherung nur 1 € bezahlt, wirst du hochgestuft.

am 5. Mai 2014 um 16:18

In zivilrichtlicher Hinsicht ist ist die Polizei - wie bereits von Klaus gesagt- lediglich - despektierlich gesagt - ein Protokollant, ggf. noch Zeuge. Letzteres sind aber alle anderen auch. Die Polizisten sind im jeden Fall keine Sachverständigen oder Richter auch wenn einige so tun oder davon träumen. Davon muss man zumindest - wenn man schon einige Ermittlungsakten gelesen hat - ausgehen.

Ich würde den Unfallhergang Deiner Versicherer genau so schildern. Wenn Du auch der Meinung bist, dass der Schaden vom Unfall nicht stammen kann, schildere dies ebenfalls. Auch die Aussagen der Polizisten kannst Du erwähnen, solltest Dich dabei aber nicht auf diese stützen.

Auch wenn es natürlich auf Grund der Schadenhöhe bitter für die Versicherung ist kann dann nurnoch ein Sachverständige klären, ob das Schadenbild mit dem Unfallhergang in Einklang zu bringen ist. Grundsätzlich muss der Geschädigte den Schaden und seine Kausalität zum Unfall beweisen.

Du solltest den Schadenrückkauf prüfen.

Beste Grüße

Moin,

du musst auf alle Fälle den Schaden deiner Versicherung melden, dabei kannst du aber auch gleich deine Meinung mitteilen. Deiner Meinung als "unbeteiligter" wird hier aber nicht viel Gewicht zugemessen werden ;)

Dein Vertrag wird bei der Schilderung evtl sofort, spätestens nach Eingang einer Forderung belastet und du wirst hochgestuft.

Sollte sich der Gegner nie mehr melden (er hat 3 Jahre Zeit dafür) bekommst du deine Rabattstufe zurück und auch die zuviel gezahlten Beiträge.

Der Rest liegt zuerst mal bei deiner Versicherung, der hast du nämlich Vollmacht erteilt Schäden welche von deinem KFZ ausgehen zu regulieren.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

du musst auf alle Fälle den Schaden deiner Versicherung melden, dabei kannst du aber auch gleich deine Meinung mitteilen. Deiner Meinung als "unbeteiligter" wird hier aber nicht viel Gewicht zugemessen werden ;)

Dein Vertrag wird bei der Schilderung evtl sofort, spätestens nach Eingang einer Forderung belastet und du wirst hochgestuft.

Sollte sich der Gegner nie mehr melden (er hat 3 Jahre Zeit dafür) bekommst du deine Rabattstufe zurück und auch die zuviel gezahlten Beiträge.

Der Rest liegt zuerst mal bei deiner Versicherung, der hast du nämlich Vollmacht erteilt Schäden welche von deinem KFZ ausgehen zu regulieren.

Grüße

Steini

Fast alles soweit OK.

Nur der Vertrag wird nicht sofort, sondern ab der nächsten Hauptfälligkeit, im Regelfall der 01.01. des nächsten Jahres hochgestuft.

Der Geschädigte hat bis zum 31.12.2017 24:00 Uhr Zeit, dann ist der Anspruch verjährt. In aller Regel werden die Versicherungsakten aber bei derartigen Schäden nach 6 Monaten geschlossen.

Viele Grüße von Klaus

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 17:46

Bedeutet dies das ich schon jetzt hochgestuft werde, wenn ich meiner Versicherung nur die Mitteilung über eine mögliche Schadensregulierung gebe ? Oder erst dann (wovon ich bis dato ausging) wenn wirklich eine Schadensregulierung notwendig ist ?

Bin irgendwie verwirrt

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Bedeutet dies das ich schon jetzt hochgestuft werde, wenn ich meiner Versicherung nur die Mitteilung über eine mögliche Schadensregulierung gebe ? Oder erst dann (wovon ich bis dato ausging) wenn wirklich eine Schadensregulierung notwendig ist ?

Bin irgendwie verwirrt

Glaube ich auch.

Lies Dir meinen letzten Kommentar durch.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Bedeutet dies das ich schon jetzt hochgestuft werde, wenn ich meiner Versicherung nur die Mitteilung über eine mögliche Schadensregulierung gebe ? Oder erst dann (wovon ich bis dato ausging) wenn wirklich eine Schadensregulierung notwendig ist ?

Bin irgendwie verwirrt

Das kommt natürlich schon ein wenig darauf an wie der weitere Verlauf in dieser Regulierung ist. Wenn der Versicherer von einem Schaden erfährt muss er sogar den Vertrag belasten, wenn man aber zb gleich einen Rückkauf signalisiert, oder eben Zweifel an dem Schaden überhaupt bestehen (bei dir nicht Fall ;)) kann der Versicherer wohl den Vertrag auch unbelastet lassen. Das ist aber wohl eine Einzelfallentscheidung.

Das Melden des Schadens ist aber eine Vertragliche Pflicht deinerseits.

Grüße

Steini

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 18:13

Wenn ich das lese dann verstehe ich das wie folgt:

Ich werde hochgestuft sobald ich einen möglichen Schaden melde, allerdings nicht auf den Tag genau, sondern ab den 1.1. (auch bei quartalszahlubg?)

Da wir Mai haben: sollte sich der Geschädigte bis dahin nicht gemeldet hat, dann werde ich nicht hochgestuft, weil ein halbes Jahr um ist. Er könnte sich aber bis zu drei jähren Zeit lassen, sodass der Fall frühestens im Jahr 2017 komplett abgeschlossen wäre.

So habe ich das verstanden, richtig ?

Wo ich erstaunt bin, das man dennoch hochgestuft wird, auch erstmal wenn sich der Geschädigte nicht gemeldet hat. Was für ein hin und her das sein muss in deren Verwaltungen

Du wirst nur hochgestuft wenn eine Regulierung der Versicherung zustande kommt. Wenn die kein Geld zahlt wird auch nichts gestuft. Du bekommst post, sobald der fall "abgeschlossen" ist, und dann kannste dir den schaden auch zurück kaufen, und wirst nicht schlechter gestuft.

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