1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. Mir ist gerade einer ins Heck meines Dicken gefahren...

Mir ist gerade einer ins Heck meines Dicken gefahren...

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 8:10

Hallo Gemeinde,

mir ist heute morgen vor einem Zebrastreifen einer ins Heck gedonnert.

Der Aufprall war ziemlich heftig, sein Renault Clio war vorne ziemlich eingedrückt, Haube hochgebogen, Kühler eingedrückt, Scheinwerfer defekt usw.

Bei mir hat es anscheinend die Heckstoßstange reingedrückt, die ist dann wieder rausgekommen.

Die Heckklappe hat noch eine Delle unten in der Chromleiste.

Hab auch mal kurz druntergesehen, hinter der Stoßstange scheint auch ein bisschen eingedrückt zu sein.

Polizei war da, die Schuldfrage ist geklärt, er hat sich tausendmal bei mir entschuldigt und hat auch der Polizei gegenüber gesagt, dass ich schon gestanden habe und er einfach nicht aufgepasst hat.

Jetzt meine Fragen:

- Ich habe eh gerade Urlaub, steht mir ein Leihwagen für die eit des Werkstattaufenthalts zu?

Wenn ich den nicht nehme (Habe noch ein Motorrad um mobil zu sein) steht mir dann das Geld für den Leihwagen zu?

- Wie gesagt war der Einschlag heftig, falls morgen Nackenschmerzen auftreten gehe ich zum Arzt.

Steht mir dann auch Schmerzensgeld zu?

Hoffe auf eure Antworten.

Gruß fusseldi.

Beste Antwort im Thema

Leihwagen ja.ob du den armen gleich mit schmerzensgeld kommen musst is doch quatsch wenns dir soweit gut geht....der hat sicher genug mit seinem clio zu kämpfen

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Leihwagen ja.ob du den armen gleich mit schmerzensgeld kommen musst is doch quatsch wenns dir soweit gut geht....der hat sicher genug mit seinem clio zu kämpfen

am 26. Oktober 2011 um 8:37

Hi,

geh zu einen Gutachter, der Schaden ist meist größer als es aussieht.

Ja Du kriegst auch Geld wenn Du keinen Leihwagen nimmst.

Ich glaube bei Schmerzensgeld Forderungen brauchst Du einen Anwalt

Bedenke, dass die Schmerzensgeldgeschichte zwangsläufig eine Anzeige wegen fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung nach sich zieht und damit dem Hintermann zusätzliche Probleme verursacht.

Also bitte nur machen, wenn Du auch wirklich was hast!

am 26. Oktober 2011 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von nussknacker

Bedenke, dass die Schmerzensgeldgeschichte zwangsläufig eine Anzeige wegen fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung nach sich zieht und damit dem Hintermann zusätzliche Probleme verursacht.

Also bitte nur machen, wenn Du auch wirklich was hast!

Moin,

Das ist nicht richtig !

Wenn man sich für Schmerzensgeld einen Anwalt besorgt, bleibt einen letztendlich die wahl ob man zusätzlich eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen will (Starfrecht). Das muss man allerdings nicht und bekommt trotzdem sein Schmerzensgeld. Wenn nötig über das Zivilrecht, sollte die Versicherung des Gegners mit einer forderung nicht einverstanden sein.

gruß Snips

Servus! 

 

Erstmal mein Beileid, dass der Dicke jetzt verknittert ist. Ist mir bei meinen beiden bisherigen A6 auch zweimal passiert, glücklicherweise jedesmal ohne Personenschaden, was bei Dir hoffentlich auch der Fall ist und bleibt! 

 

Hier im Forum liest man oft sehr viel, z.B. "Nimm Dir sofort nen Gutachter", "Hol Dir gleich nen Leihwagen", "geh gleich mal zum Anwalt", "Der soll richtig blechen, hol Dir alles an Geld was geht", etc. Ich finde das immer sehr schade, denn keiner fährt einem absichtlich drauf und der Fahrer hat sich ja bereits tausendmal entschuldigt.

Genau durch ein solches Verhalten bringt man ja erst die anderen dazu sich so zu verhalten und wenn man dann mal selbst derjenige ist, der durch einen Moment Unachtsamkeit jemandem drauf fährt ärgert man sich fürchterlich über den, der einem dann mit Anwalt, Leihwagen, Gutachter und Drohungen kommt.

 

Ich würde einfach sagen lass Dein Auto in der Werkstatt anschauen und dort auch reparieren, vorrausgesetzt Du möchtest das auch. Ansonsten kannst natürlich auch einfach nur das Geld nehmen und nichts reparieren. Solltest Du keine Schmerzen mehr haben ist alles gut und Du brauchst keinen Anwalt, wenn Du allerdings wirklich verletzt bist brauchst Du ein ärztliches Attest und kannst über einen Rechtsanwalt Schmerzensgeld fordern.

Aber wie gesagt, ich würde mir das auch gut überlegen, wie gesagt, für den Clio-Fahrer ist die Sache schlimm genug und ich glaube, man muss unser Rechtssystem nicht immer auf Biegen und Brechen zu seinen Gunsten ausnutzen und sich dann ärgern, wenn es mal gegen einen selbst geht.

 

Ich habe bei meinem ersten Unfall einen Leihwagen in Anspruch genommen, weil ich kein anderes Auto und somit keine Möglichkeit hatte, in die Arbeit zu kommen. Das bleibt Dir selbst überlassen, ob Du dem Unfallgegner das aufbürdest oder nicht.

 

Wie gesagt, ich hoffe es geht Dir gut und Du bist nicht verletzt und ich hoffe, Dein schöner Dicker lässt sich ohne große Umstände wieder super herstellen. Handle einfach vernünftig und so, wie Du auch wollen würdest, dass mit Dir bei einem Unfall umgegangen wird. :D

 

Soweit meine Meinung!

 

Grüße, TooTall.

ich sehe das auch so, wenn du nichts hast, lass das mit dem schmerzensgeld sein. zudem ist es auch nicht mehr so einfach, welches zugesprochen zu bekommen. mit einem einfachen attest und ner woche krankenschein kommst du da nicht weit. liegt wahrscheinlich an den ganzen experten, die sich alle nach dem kleinsten auffahrunfall erstmal ein schleudertrauma zulegten.

 

was den leihwagen angeht, da kannste schon eher ohne reue zuschlagen. das heißt, da du ja noch mobil bist, würde ich das geld in anspruch nehmen. da hast du im endeffekt mehr von, als von zwei wochen golf fahren. wenn du keinen wagen in anspruch nimmst, bekommst du geld für zwei wochen (so war´s zumindest mal bei mir). und da kamen kanpp 600 euro zusammen. ich sag mal haben oder nicht haben ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von TooTall

 

Ich habe bei meinem ersten Unfall einen Leihwagen in Anspruch genommen, weil ich kein anderes Auto und somit keine Möglichkeit hatte, in die Arbeit zu kommen. Das bleibt Dir selbst überlassen, ob Du dem Unfallgegner das aufbürdest oder nicht.

Der Unfallverursacher hat ja persönlich keine Kosten wenn ein Leihwagen in anspruch genommen wird. Ausser eben das er in den % hochgestuft wird,aber das wird eh der Fall sein ob Leihwagen oder nicht.

Beim Schmerzensgeld stimme ich aber zu das muss nicht sein wenn keine Verletzung vorliegt.

mfg

Mit dem Schmerzensgeld ist klar - das fordert man ein, so man auch Schmerzen hat oder dadurch davon trägt. Von bleibenden oder folge -Schäden mal ganz abgesehen.

Aber: Der der hinten drauf fährt, war nun mal unachtsam, was heutzutage unbedingt zu vermeiden ist. Man stelle sich vor, er fährt nicht - wie hier Gott sei dank glimpflich mit Blechschaden abgelaufen, in den A6 - sondern in eine Gruppe Kinder! - Das geht einfach nicht - daher kann der Verursacher schon merken, dass das nicht ohne Konsequenzen abläuft. Wäre ich der TE, würde mein Wagen sofort zum freundlichen gebracht werden, um den Zustand "vor Unfall" wieder herstellen zu lassen - so es lohnt! Und wenn ich nun auf den Wagen einige Tage verzichten müsste, würde ich - egal ob moped vorhanden - einen Leihwagen nehmen. Ganz einfach. Warum sollte ich ausbaden, was andere verbaseln. Klar, die Versicherung muss alles bezahlen, Beiträge werden dadurch nicht sinken aber das ist halt der Sinn von denen-dafür hat man die!

Wenn du keinen Leihwagen nimmst, kannst du dir auch die Tagessätze auszahlen lassen, wie hoch die sind, wird dir die gegnerische Versicherung sagen.

Weiterhin steht dir auch Schmerzengsgeld zu, wenn du durch den Unfall welches erlitten hast, je nach Versicherung dürfte die Auszahlung kein Problem darstellen. Hatte vor zwei Jahren bei meiner Schwester so einen Fall, Vorfahrt genommen bekommen und Prellung an Knien sowie Schleudertrauma. Die Versicherung hat ohne zu diskutieren bezahlt.

 

Für beides kommt die Haftpflicht des Verursachers auf, macht also für ihn keinen Unterschied, so lange du ihn nicht anzeigst. Die Versicherung wird gleich vorgehen (Höherstufung, etc.) egal, ob der Schaden 300,- oder 30.000,- € beträgt.

Die Haftplfichtpolicen haben nich umsonst eine Deckungshöhe von mehreren Millionen Euro, da wurde sich schon etwas dabei gedacht. ;)

Gruß

Simon

am 26. Oktober 2011 um 15:00

Hallo nochmal,

Jetzt habe ich mehr Zeit dazu noch was zu schreiben.

Natürlich Ärgerlich wenn ein Unfall eintritt, mein Beileid für deinen Audi. Und gute Besserung, solltest du noch was davon haben.

Die Kollegen hier haben ja schon das meiste zu dem Thema gesagt. Aber ein paar kleine Tipps kann ich auch noch mit auf den weg geben.

Grundsätzlich würde ich immer wenn man selbst geschädigt ist, ob Materiell oder Körperlich, einen Anwalt zu rate ziehen. Wenn du keine Schuld hast (darüber klärt der Anwalt schon auf, wie das in deinem Fall bemessen wird) brauchst du den Anwalt nicht mal zu zahlen. Die Kosten die entstehen muss dann die Gegenerische Versicherung tragen. Da ein Anwalt dir die lästigen Sachen abnimmt, eventuell Kommunikation zur Polizei und Versicherung. Lohnt sich das schon...

Besonders aufpassen musst du wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter stellen will !!!

Solche Angebote solltest du sofort ablehnen, ich brauche glaube ich nicht erklären wieso ;)

Du als Geschädigter, hast das Recht dir deinen Gutachter frei zu wählen, das solltest du auch immer nutzen. Die Kosten dafür muss auch die Versicherung des Verursachers tragen.

Ob dir ein Leihwagen Grundsätzlich zusteht kann ich nicht sicher beantworten. In meinem Fall war es genau umgekehrt, Unfall mit Motorrad und da ich noch Auto hatte gab es kein Leihfahrzeug. Da es aber bei der fortgeschrittenen Jahreszeit kaum zumutbar ist mit dem Motorrad zu fahren, könne ich mir da in deinem Fall schon was vorstellen. Ob du Urlaub hast oder Arbeiten gehst spielt dabei keine rolle, da man seine täglichen Besorgungen nicht ausführen kann.

Sollte der Fall noch nicht Polizeilich gemeldet sein, kannst du das immer noch Nachholen. Die würden dann Ihre Ermittlungen starten und eventuelle Schuldfragen klären. Wenn du einen Anwalt hast, würde der so schon mal Abchecken wie deine Chancen bei unklarer Schuldfrage sind. So war es bei mir, letztendlich musste ich nicht mal mehr bei der Polizei aussagen. Und hatte dann die Wahl ob eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt werden soll oder nicht. Dies hat mit Schmerzensgeld Ansprüchen nichts zu tun, man entscheidet halt ob der Verursacher eine Ordnungwidrigkeiten-Strafe erhalten soll oder nicht. Das sind meist Geldstrafen, Fahrverbot und in sehr schweren Fällen Freiheitsstrafe. (habe ich nicht gemacht, obwohl ich heute noch Körperlich eingeschränkt bin)

So und bevor hier Kollegen meinen das dies alles nicht der richtige weg ist. Dem sei gesagt das ich froh bin einen Anwalt genommen zu haben. Nicht um den Verursacher des Unfalls eins auszuwischen, das kann ja wirklich jeden mal passieren. Sondern ganz einfach deshalb, weil ich so wenigstens 80% meines Materiellen Schadens ersetzt bekommen habe. Denn man geht als Geschädigter auch bei 100% Nichtschuld mit einem Minus aus diesen Sachen raus, und deshalb sollte man da alles Notwendige einschlagen um wenigstens das beste daraus zu machen.

mit freundlichen grüßen Snips

 

 

Auch ein Beileid.

Aber zum Glück ist dir nicht mehr passiert.

Ich kann dir -wie schon Snips- nur raten, den Unfall durch einen Anwalt klären zu lassen. Muss eh die VS des Unfallverursachers zahlen.

Zum einen hast du dann weniger Stress damit, auch falls die gegnerische VS Kürzungen vornehmen will, und Schmerzenzgeld bekommst du dann auch eher.

Aber gehe sofort zum Arzt und lasse dich untersuchen. Auch zur Beweissicherung eines HWS (Schleudertraumas) ggfl. Krankschreibung.

Schmerzenzgeld schätze ich dann ab 250 Euro.

Vom Grundsatz steht dir für die Dauer der Reperatur ein Leihwagen, eine Stufe kleiner als A6, oder Nutzungsausfall zu.

Eine Telefonpauschale i.H.v. 25 Euro darfst du auch noch zusätzlich berechnen.

Und nochmal zu sagen. Den Gutachter bestimmst du. Den Menschen von der gegnerischen VS nicht nehmen.

Wie schlimm sie der Dicke aus Bilder?

Ich tippe (nur der Beschreibung nach) auf einen Schaden von 2500 Euro laut Gutachten auf Grundlage einer Instandsetzung bei Audi.

Zitat:

Vom Grundsatz steht dir für die Dauer der Reperatur ein Leihwagen, eine Stufe kleiner als A6, oder Nutzungsausfall zu.

Das stimmt so nicht (mehr).

Das ist inzwischen (eigentlich schon seit Jahren) eine Matrix, welche sich aus Größe des Fahrzeuges, sowie Motorleistung zusammensetzt. Für den daraus ermittelten Preis, bekommt man ein Fahrzeug. Bei unserem Ford C-Max hat es so immer für mindestens etwas à la C-Klasse, A4 gereicht. Rein vom Preis her, wäre sogar ein 7er BMW drin gewesen.

Großer Motor (145 PS) war Dank.

Gruß

Simon

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 16:05

So,

erstmal danke für die zahlreichen Tipps.

Hab mir jetzt den Schaden mal genauer angesehen.

- Eine neue Heckstoßstange ist auf jeden Fall fällig.

- Die Reserveradmulde ist durch die Steckdose der AHK eingedrückt worden. Hab das Reserverad fast nicht rausbekommen.

- Die Leiste unten an der Heckklappe hat eine Delle, wie es drunter aussieht weiß ich noch nicht.

Das ist mal alles was mir so aufgefallen ist.

Morgen früh habe ich einen Termin mit dem Gutachter in meiner Werkstatt.

Den Leihwagen werde ich nicht nehmen, da ich wie gesagt auch noch anders mobil bin.

Und die Sache mit dem Schmerzensgeld......

ich geh natürlich nur zum Arzt wenn ich auch Schmerzen habe, d.h. wenn ich merke das was anders ist als sonst.

Ich hatte mal vor Jahren auch einen Heckaufprall mit meinem Golf II, da war am gleichen Tag noch ales ok, der steife Hals und die Schmerzen kamen erst am nächsten Morgen.

Ich will den Verursacher ja nicht ausnehmen, er war 21 Jahre alt und hat sich mehrmals entschuldigt.

Ich hab ihn auch beruhigt und ihm gesagt das alles ok ist, ist doch nur Blech. Er soll sich nicht solche Gedanken machen.

Also wie gesagt, danke nochmal an alle.

Hi, wenn die Reserveradmulde eingedrückt ist wirds schon etwas teurer. Aber: du wirst doch bei dem Wetter nicht die Benelli rausholen,oder??:cool: Dann fahr lieber Golf etc.

Gruß

Andreas

Deine Antwort
Ähnliche Themen