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Mischbereifung oder 4 gleiche Reifen

BMW 3er F31
Themenstarteram 29. Januar 2024 um 21:49

Hallo,

ich habe mir vor einer Woche 4 neue Felgen gekauft mit den angegeben Daten:

8,5Jx19 5/120 ET35

Vorher hatte ich die originalen 19 Zoll M-Felgen (VA 8Jx19 / HA 8,5Jx19) mit Mischbereifung (VA 225/45 R19 / HA 255/35 R19). Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich wieder eine Mischbereifung oder 4 gleich Reifen nehmen sollte, da die neuen Felgen alle gleich groß sind. Und falls 4 gleich besser sind, wäre auch die Frage welche Reifenkombination.

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

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26 Antworten

Würde die gleichen Reifen nehmen, vor allem wenn Dein Auto XDrive haben sollte.

Themenstarteram 29. Januar 2024 um 22:29

Hab einen ohne xDrive. Deswegen auch die Frage.

Lassen sich denn verschieden Breite Reife bei gleich großen Felgen gut fahren oder eher nicht?

Ja es geht. Ich habe bei meinem auch einfch überall 245er drauf gemacht. Das macht weder optisch noch fahrtechnisch einen Unterschied. Jedenfalls nicht so das es auffällt.

Lg

Die Frage hängt doch in allererster Linie davon ab, was der Hersteller der Felgen zulässt. Beim F3x gibt es keine OE-8,5", die für die VA zugelassen sind und bei modell- oder fabrikatsfremden Felgen sind zwingend die Freigaben des Herstellers zu beachten.

Und ja, natürlich kann sich, je nach Reifenfabrikat und Reifendimension, das Fahrgefühl ändern. Es ändert sich aber auch die zulässige Radtraglast je nach Reifendimension und damit ferner, ob eine Reifendimension überhaupt oder in einer entsprechenden Dimension gefahren werden kann. Der Felgenhersteller ist also dein Ansprechpartner @DaBorschti

VG

Chris

By the way, ich habe schon eine Einzelradabnahme mit auf unserem Fall geänderter Reifendimension hinter mir, war im Austausch mit dem Felgenhersteller (Borbet) sowie dem Bremsenhersteller. Da wurde sogar die Auslegung der Bremse unter den zu erwartenden Radlasten und die Länge der Schrauben im geänderten LM-Rad bei dieser Bremse berücksichtigt und die Lasten mussten nachgewiesen werden. Ich hatte nur Glück, dass Borbet mitgespielt hat, die Felge auf eine leicht geänderte Mittenlochzentrierung angepasst und mir alle Auskünfte und Berechnungen erteilt wurden. Nur so ließ es sich über mehrere Monaten für mich bewerkstelligen. Ach ja, und da handelte es sich um lächerliche Wohnwagenfelgen, die zwar etwas höheren Radlasten ausgesetzt sind, aber die Hauptlast beim Zugfahrzeug liegt. :)

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 11:12

Vielen Dank erst einmal für die ausführliche Antwort.

Der Felgenhersteller hat zu den Felgen ein Gutachten gemacht, womit ich eigentlich die Reifengrößen die ich mir vorstelle fahren kann.

Zusätzlich war ich noch bei der Dekra und beim TÜV. Beide konnten mir ebenfalls das ganze bestätigen und sagen auch, dass ich das eingetragen bekomme(bräuchte lediglich eine Eintragung wegen den 8,5Jx19).

Letztendlich wäre jetzt nur interessant, welche Reifengröße sich bei dem F31 so am besten fahren lässt?

Welche Reifendimensionen lässt denn das Teilegutachten zu?

Mischbereifung hat bei wenigen hochmotorisierten Fahrzeugen durchaus ihre Berechtigung, weshalb sie konzeptionell auch erforderlich ist und so vorgesehen wurde. Dann werden aber auch ET und Felgenmaulweite für ein gutes Ergebnis angepasst. Für den Rest der Autofahrer dient sie nur modischen Gesichtspunkten.

In Deinem Fall überwiegen aus meiner Sicht die Nachteile:

-Umsetzen der Räder entfällt

-unnötiger Ballast an den Radnaben

-keine Verbesserung der Fahreigenschaften in der Alltagspraxis

-erschwerte Situation für Ersatzbedarf

Für Dein Fahrzeug stehen 225/45 R 19 vermutlich bereits als Bereifung rundum im Gutachten.

Damit hast Du ein knackiges Fahrverhalten mit maximaler Präzision in der Lenkung. Einen „Schutz der Räder“ bietet diese Reifengröße, in Verbindung mit den breiten Rädern, leider nicht.

Wenn sollten 225/40 R19 im Gutachten stehen, damit der dynamische Rollradius und damit der zulässige Abrollumfang halbwegs konstant bleibt. Wir sollten abwarten welche Dimensionen und welche Kombinationen überhaupt zulässig sind.

 

Bei 8,5 Zoll verbaut BMW am F3x übrigens bereits 255/35 R19.

 

Die Radlasten sollten echt nicht unbeachtet bleiben, daher der Verweis auf das Gutachten. Eine abweichende Dimension kann die Radtraglast bereits um mehrere 100kg beeinflussen und dann kommt hinzu, dass ab 240 km/h ohnehin ein Lastabschlag zu berücksichtigen ist, wenn man keinen Geschwindigkeitsindex von Y für die jeweilige Dimension findet.

 

Es hängt also wesentlich mehr davon ab, ob nun der Reifen auf der Felge hält oder gut ausschaut. Ein Teilegutachten ist auch kein Scheck für den TÜV, sondern da stehen auch Beschränkungen und Auflagen drin - und wir wissen hier noch nicht einmal, um welche Motorisierung oder Modell es sich handelt.

 

Bleibt bitte bei den für diese Felge und dem konkreten Fahrzeugmodell zulässigen Rad-Reifenkombinationen.

 

Edit: Ich sehe der TE hat eingangs 225/45 R19 ins Spiel gebracht. Folgende Dimensionen sind beim F3x zulässig:

 

F30/F31/F32/F33 225/40 R19 / 255/35 R19

F34: 225/45 R19 / 255/40 R19

 

Der GT hat eine höhere Reifenflanke, als der „normale“ Dreier bzw. Vierer.

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 12:40

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 30. Januar 2024 um 12:58:02 Uhr:

Welche Reifendimensionen lässt denn das Teilegutachten zu?

Also diese Reifen sind zugelassen und was anderes würde ich auch nicht fahren. Eine Eintragung für die 255/35 bräuchte ich aufgrund der ET trotzdem, aber das wäre laut Dekra/TÜV kein Problem

Gutachten

Die Änderungsabnahme ist gar kein Problem, wenn du dich an das Gutachten hältst. :)

 

Zum Ausschnitt brauchen wir noch die Erläuterungen zu den Schlüsselzahlen/Buchstaben rechts und eine Angabe, welches Modell du fährst.

Um hier helfen zu können, braucht es das vollständige Gutachten mit Deinem Anbaufall, Motorisierung und Nr, der EG-Betriebserlaubnis.

So, mal kurz auf Safari gewechselt, damit ich schauen kann, ob @DaBorschti ein Fahrzeug bei sich im Profil gepflegt hat.

Trara, ein F31 320d Facelift, okay.

Aber Gummihoeker (ich nehme an, der Name ist hier auch Programm #Fachmann) hat völlig recht. Möchtest du nicht das Gutachten zumindest mal anhängen? @DaBorschti

[Einfach bei der Antwort unter dem Antwortfeld auf "zum erweiterten Editor" und dann unten "Datei auswählen"]

Wegen der EG-Typgenehmigung: Da schaust du selbst nochmals in deinen Fahrzeugschein unter K und gleichst das ab. Das Modell (F31) ist richtig bezeichnet und von preLCI über LCI von 85kW bis 265kW als zulässig bezeichnet, so dass ich hier kein Problem sehe.

…und die Zulassungsbescheinigung bitte, um die Achslasten abzusichern.

Der F31 320d LCI mit dem B47D20 hat folgende Achslasten:

  • Standard 320d (ohne xDrive, ohne AHK): 930/1260kg
  • 320d EDE (ohne xDrive, ohne AHK): 920/1225kg
  • 320d mit xDrive (ohne AHK): 990/1260kg

Die ZB I enthält auch persönliche Daten, daher genügt der Blick in die Ziffern 7.1 (VA), 7.2 (HA) sowie unten in die Bemerkung (Ziffer 22). Im Anhängebetrieb erhöht sich die Ziffer 7.2 m.W. um ca. 110-115kg, was zwar für den Tragfähigkeitsindex wichtig ist, da dieser nicht unterschritten werden darf, aber auf den vorgenannten Lastabschlag hier keine Auswirkung entfaltet (einerseits weil der 320d max. eine Vmax von 230 km/h (ohne MPPK) aufweist, aber in jedem Fall selbst der Verrückteste die 240 km/h im Anhängebetrieb nicht überschreitet).

VG

Chris

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