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mit 160 geblitzt

BMW 3er E36
Themenstarteram 28. August 2004 um 15:19

Hallo,

Ich bin gerade gegen 15:30 auf der A40 in richtung Essen-Zentrum mit 160 geblitzt worden. 80 oder 100 km/h waren erlaubt. Der Wagen ist auf mein Vater angemeldet.

Kann mir jemand empfelen, wie man am besten weiter verfährt um möglichst keinen Ärger zu bekommen. Mir ist kein Weg zu schade :)

Danke für eure antworten!!!

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15 Antworten

Re: mit 160 geblitzt

 

Zitat:

Original geschrieben von enfi

Kann mir jemand empfelen, wie man am besten weiter verfährt um möglichst keinen Ärger zu bekommen.

Führerschein freiwillig abgeben...

Einfach abwarten was kommt!! Was anderes kann man da nicht machen!! Bereite dich darauf vor das du den lappen abgeben wirst,da führt zu 100% kein Weg dran vorbei!!! Wenn du probezeit hast dann auch gleich ne Nachschulung!!!

Gruß

am 28. August 2004 um 15:24

hi, also mir ist das gleiche mit 150 km/h passiert vor ca 3 jahren.

Geh sofort zu deinem Rechtsanwalt und lass dich beraten, bei mir haben wir es so hingekriegt das mein Vater keine Aussage gemacht hat da er die Aussage verweigern kann " innerhalb der Familie"

Dann wird nachgeforscht etc... und nach 3 monaten ist die sache verjährt. .. bei mir waren es 3 monate und 4 tage dann erst kam mit der post die postzustellungsurkunde.. wo drin stand das mein vater fahrverbot gekriegt hatte.

ER fuhr aber nicht und ich hatte " war ein sommertag eine brille auf. Von daher nicht 100 % indentifizierbar.

Die Grünen kamen bei uns vorbei konnten aber nichts machen und nach dem die ganze sache verjährt war bin ich zur polizei und hab mich gestellt *g*

aber die konnten mir nichts.

in dem sinne fahr in zukunft vorsichtig sonst ....

 

mfg und schönes we

Oh man das war doch bestimmt der FEST installierte Blitzer zwischen Bochum --> Richtung Essen ... wie kann man den so panne sein ? naja papas auto .. war klar !

wenn 100 war und du bist 160 gefahren glaub ich nicht das der lappen weg ist, bin mir aber nicht sicher. 3 Punkte und 150 Euro hören sich für mich eher realistisch an.

Aber geh zum Rechtsanwalt wenn du meinst es könnte vielleich krasser sein.

*edit* hab gerade geschaut,

bei 51 kmh zu schnell is der lappen scho für einen Monat weg, bei 61 für 2. Ist denn Autobahn Außerorts oder isses da nochmal anders geregelt ?

bei über 31kmh zu viel is der lappen weg, net bei 51

am 28. August 2004 um 16:43

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 80 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

Bußgeld: 375,- Euro

Punkte: 4 Punkte

Fahrverbot: 3 Monate

 

******************************************

 

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

Bußgeld: 150,- Euro

Punkte: 4 Punkte

Fahrverbot: 1 Monat

******************************************

Hinweise zur Probezeit ...

Anordnung mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

gehen wir mal nach dem alter von ihm, liegts voll in der probezeit...

hätteste mal nen fahrsicherheitstrining beim adac gemacht, dann wärste nen jahr früher aus der probezeit gewesen...

wenn dein daddy seinen führerschein für nen monat abgeben kann würd ich dir empfehlen das zu versuchen das er der fahrer war...

weil nen aufbauseminar kostet auch nochmal 350€ und du hast 2Jahre längere probezeit

mfg

alex

Themenstarteram 28. August 2004 um 18:17

hi jungs,

das hat übrigens ein freund geschrieben, nicht ich! Aber hoffen wir mal, dass es glimpflich ausgeht...

Re: mit 160 geblitzt

 

Zitat:

Original geschrieben von enfi

Hallo,

Ich bin gerade gegen 15:30 auf der A40 in richtung Essen-Zentrum mit 160 geblitzt worden. 80 oder 100 km/h waren erlaubt. Der Wagen ist auf mein Vater angemeldet.

Kann mir jemand empfelen, wie man am besten weiter verfährt um möglichst keinen Ärger zu bekommen. Mir ist kein Weg zu schade :)

Danke für eure antworten!!!

Hallo nach Essen, meine alte Heimat.

Also: Wenn du gut und sicher bist, und keine Angst vor Obrigkeiten hast, kannst du eine "Geschichte" erzählen, die man nicht kontrolliern kann.

Wenn aber ein gutes Foto von die besteht, ist es kaum möglich...

Ich habe 2 Söhne, die manchmal Hilfe von mir brauchen.

Grüße Lockerbleiben.

Hallo,

ein ernsthafter Tipp:

www.radarfalle.de

Da ins Forum, da gibt es tausend Antworten auf solche Fragen, und eine wirklich gute Methode (Alberto-Methode z.B.) die was bringen kann.

Bitte nimm dir diese Zeit, da mal rumzustöbern, es lohnt sich...

Grüsse, Armin

am 28. August 2004 um 23:39

Was is denn eigentlich wenn man einfach sagt das man's Auto verkaufen wollte und es kam einer der ne Probefahrt gemacht hat, der is natürlich dummerweise geblitzt worden. Der hieß Stefan Maier aber wie sein Nachname geschrieben wurde hat man sich natürlich nich gemarkt. Gibts ja jede Menge möglichkeiten von Meier.....

Da werden die sich doch bestimmt nich die Mühe machen ALLE Stefan's anzuschreiben die Meier oder Mayer oder Meiyer u.s.w...... heißen, in welcher Variation auch immer geschrieben, gibts ja tausende.

Wenn einer so was erzählt oder ähnliches, ob man damit durchkommt?

Wie oben schon gesagt, ne Geschichte die man nich nachweisen kann.

Nur ob das klappt....?? *g*

Themenstarteram 28. August 2004 um 23:51

@Mac2me

Das ist wirklich eine gute Idee mit dem Verkauf, kommt auch alles hin, jedoch würde die ganze Geschichte platzen, wenn mein Vater die Aufforderung zum Führen eines Fahrtenbuches bekommt.

am 28. August 2004 um 23:57

Das wär natürlich nich so toll wenn er das machen muß. Bist aber immerhin trotzdem einmal davon gekommen. Mußt deinem Vater natürlich nur regelmäßig einen ausgeben als entschädigung für's Fahrtenbuch. ;-)

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