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mit 25 nach toleranzabzug zuviel geblitzt - fahrzeugführerfahrzeughalter

Themenstarteram 16. September 2008 um 12:13

hallo,

ich fuhr mit einem freund (noch in der probezeit) vor 1 1/2 monaten durch stuttgart (noch außerhalb geschlossener ortschaften), mein freund saß am steuer und wurde geblitzt.

erlaubt waren 80, geschwindigkeit nach toleranzabzug ist 105, also effektiv 25 zuviel.

heute kam der brief, an meinen vater, der fahrzeughalter ist, gerichtet. mein vater hätte noch "kapazitäten frei", er hat ca. 3 punkte glaub ich.

1 punkt käme dann ja dazu.

mein vater wurde anfang des jahres schonmal mit 29 zuviel (innerorts) geblitzt.

abgesehen von dem einen punkt, den er dann mehr hätte, hätte es keinerlei folgen für meinen vater, wenn er die sache übernehmen würde, oder? erst wenns 26kmh zu viel wären, gäbe es doch nen monat fahrverbot, oder kann die grenze da auch mal niedriger gesetzt werden, "wenn man pech hat"?...oder z. bsp. wenn er jetzt nochmal mit 25 zuviel geblitzt würde, also innerhalb eines jahres nicht 2x über 25 sondern halt 2x (oder auch 3x:D) 25 zuviel und 1x 29 zuviel...nur mal als beispiel.

andere frage, auch falls es für meinen vater "nur" der eine punkt wäre:

was wäre, wenn jemand völlig anderes die sache übernehmen würde, also nicht der fahrzeughalter und auch nicht der fahrzeugführer? würde dies dann auffliegen anhand des bildes etc.?

gruß

karl

edit:

im thema sollte es heißen: "fahrzeugführer<>fahrzeughalter"...aber das "<>" wird hier irgendwie ignoriert:mad:

2. edit:

nichtmal dieses zeichen "<" kann man andersrum richtig schreiben im text...da kommt dann diese geschweifte klammer:mad:

Beste Antwort im Thema
am 17. September 2008 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

...der immer noch auf die Erklärung "Gutmensch" wartet - aber da wird wohl nix kommen.

Bin zwar nicht angesprochen..... Der Gutmensch ist derjenige der aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unfall mit Todesfolge, querschnittsgelähmten Personenschaden und Alpträumen der beteiligten Feuerwehrleute kreiert. Sprich aus einer Ordnungswidrigkeit ein Szenario entwickelt, dass überhaupt nicht stattgefunden hat und durch ein übertriebenes moralisches Vorstellungsvermögen die Faktenlage verkennt.

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Vergeß es. Da ist nichts mit " übernehmen" , die Punkte gehen an den Fahrer. Beim Fotovergleich wird der Altersunterschied sicher bemerkt und eine Fahrerermittlung gestartet und der nächste Bogen geht an Dich.

3x innerhalb von 2 Jahren mit mehr als 21km/h gibt automatisch 1 Monat Fitnesstraining ;)

Sprich: Wenn Dein Vater den Punkt nimmt und wird dann nochmal mit mehr als 21 km/h geblitzt, dann ist er Fußgänger.

Andersrum: Wenn ihr Deinen Vater als Fahrer angebt kann es passieren dass die Rennleitung mit Foto vorgefahren kommt, da die das Foto auch anschauen und da nen "leichten" Altersunterschied feststellen werden.

Zumindest war der Trachtenverein damals bei mir inklusive Foto nachdem wir meinen Vater als Fahrer angegeben hatten. Da gabs kein auskommen ;)

Entschuldige bitte aber - mit 115 dort zu fahren (waren es ja mindestens, wenn man den Toleranzabzug berücksichtigt), wo 80 zulässig ist, das ist nix, was einem „mal passiert“, sondern ein bewußter Regelverstoß. Wer sowas tut, soll hinterher nicht heulen.

Wie wäre es denn, wenn der Fahrzeugführer einfach mal zu dem Mist steht, den er gebaut hat, anstatt daß ihr jetzt herumzutricksen versucht? Sollte auch in Deinem Interesse sein, wenn er Dein Freund ist und Dir was an ihm liegt.

Schwere Regelverstöße haben keine Zukunft, sie kosten immer wieder Strafen und im Ernstfall Gesundheit und Leben nicht nur des Verursachers.

Themenstarteram 16. September 2008 um 13:40

sorry, es waren 105 kmh.

wieso sollte der nächste bogen an mich gehen, ich bin doch nicht führer und nicht halter?!!

was wäre, wenn jemand gleichaltriges sagt, dass er gefahren ist?

wie sieht das mit evtl strafanzeige wegen betrugsversuch aus, wenn es letztendlich doch rauskommen sollte? (r129fan müsste das ja wissen)

das ist mir ja neu, dass man wenn man innerhalb von 2 jahren 3x mehr als 20 drüber war, der führerschein weg ist:eek:

gruß

karl

Zitat:

Entschuldige bitte aber - mit 115 dort zu fahren (waren es ja mindestens, wenn man den Toleranzabzug berücksichtigt), wo 80 zulässig ist, das ist nix, was einem „mal passiert“, sondern ein bewußter Regelverstoß. Wer sowas tut, soll hinterher nicht heulen.

Sehe ich genauso!

Gleiches Beispiel, anderer Ausgang:

Vater leiht sich Nissan Sportcoupé für Probefahrt. Sohn, 18 und Führerscheineuling fährt (hätte vom Autohändler nie die Erlaubnis bekommen).

Bei 70 mit geschätzten 120 auf vierspuriger Bundesstrasse in eine leicht Verschwenkung. Kontrolle verloren, ins Schleudern gekommen, wg. fehlender Mittelleitplanke in den Gegenverkehr geschleudert.

Endergebnis: Vater auf Beifahrersitz tot, er selber leicht verletzt, Mutter von zwei Kindern im anderen Auto schwer verletzt und in Folge querschnittsgelähmt. (plus einige Alpträume bei den zum Teil noch "unerfahreneren" Feuerwehrkameraden)

Bei Gerichtsverhandlung auf Bewährung 5 Monate nach Jugendstrafe, aber kein FS-Entzug ("er ist ja scon genug bestraft...:confused::confused:)

Was dir damit mal deutlich machen will: Seht zu Eurer Sch***** die Ihr baut auch selber gerade. Es geht nicht immer "nur" mit einem Foto aus.

Erst denken, dann handeln (OK ist für deinen Kumpel jetzt zu spät...)

 

By the way... Wieso soll Dein Vater für Deinen Freund einspringen und nicht sein Vater??? Oder ist der "Freund" nur imaginär??

Zitat:

Original geschrieben von 200D

was wäre, wenn jemand gleichaltriges sagt, dass er gefahren ist?

Ich glaube, du verwechselst hier was.

Im Straßenverkehr geht es nicht darum, mal eben die Fahrer auszutauschen wie seine Unterhosen, schon gar nicht, wenn es sich um ein StVO-Vergehen handelt. Was ist denn das für eine Art hier rumzuhandeln, wer vielleicht noch gefahren sein könnte? Glaubst du, die bei der Rennleitung sind blöd und erleben sowas das erste Mal? Fotoabgleich ist eine der einfachsten Dinge der Welt.

Dein Freund hat Mist gebaut und fertig. Ich hab auch schon häufig Mist gebaut und es ist mir nicht eingefallen, deswegen auf so eine Art rumzutricksen.

Bist du eigentlich sicher, dass die Stuttgarter Rennleitung hier nicht ab und zu mitliest und dein Nummernschild (NWM) mit Geschwindigkeitsübertretungen in einer 80er-Zone außerorts der letzten Wochen vergleicht?

Bissle naiv bisch abr scho, gell?

~

Also noch mal gaaanz langsam zum mitschreiben. Karlchen Rassetti donnert mit Papis Autochen mit 105 über eine Straße und wird erwischt,da da 80 galt. Der Film / die Chipkarte wandern zum auswerten, wobei das Kennzeichen meist automatisch oder auch manuell ausgelesen wird. Dabei wird das Geschlecht des Fahrers / der Fahrerin eingegeben. Das Kennzeichen wird mit dem KBA bei auswärtigen Kennzeichen, oder der heimischen Datenbank bei Einheimischen abgeglichen. Stimmt das Geschlecht überein, bekommt Papa Rassetti automatisch den Anhörungsbogen. Dieser kann nun: 1. die Aussage verweigern, 2. Karlchen als Fahrer angeben, 3. sich selbst bezichtigen, 4. nichts tun. Der Sachbearbeiter Fritz Penibel guckt sich in der Regel mit Sicherheit das Foto an und wird im Falle von 1,3,4 eine Ermittlung veranlassen wobei dann garantiert Karlchen als Fahrer feststeht und den neuen Anhörungsbogen bekommt. Wenn Papi zuviel Geld hat kann er ja das Bußgeld überweisen, nur die Punkte gehören für 2 Jahre Karlchen. Das sind aber keine Treuepunkte....:D

Hallo!

Die Gutmenschen haben sich ja nun mal wieder ausgeweint, daher nun eine Nachfrage von mir:

der Halter und sein Sohn sind, so wie ich das verstanden habe, nicht gefahren.

Bei einem Besuch der Rennleitung beim Halter zu Hause nach Verweigerung weiterer Angaben auf dem Anhörungsbogen wird sie somit niemanden antreffen, der die Untat begangen hat. Beide wissen höchstwahrscheinlich nichts zur Identität des Fahrers oder überhaupt zu dem Fall zu berichten.

Wo soll also das Problem sein?

Gruß,

M. (kein Anwalt, keine Rechtsberatung)

Das Problem ist, daß in diesem Falle kein Aussageverweigerungsrecht besteht. Also geht man mal kurz durch die Nachbarschaft, hilft fast immer. Denn der Freund ist ja wohl nicht zum erstenmal da..... ( wat bin ich für ne fiese Möpp :D ) . Dann gibt es noch die Möglichkeit des Fahrtenbuches, und schon hat man einmal im Monat etwas vor - nämlich das lückenlos geführte Buch vorlegen. Und bei ganz bösen Sachen gibt es sogar die Erzwingungshaft, kommt aber eher selten vor, während eine richterliche Vorladung schon eher gemacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Die Gutmenschen haben sich ja nun mal wieder ausgeweint, daher nun eine Nachfrage von mir:

der Halter und sein Sohn sind, so wie ich das verstanden habe, nicht gefahren.

Bei einem Besuch der Rennleitung beim Halter zu Hause nach Verweigerung weiterer Angaben auf dem Anhörungsbogen wird sie somit niemanden antreffen, der die Untat begangen hat. Beide wissen höchstwahrscheinlich nichts zur Identität des Fahrers oder überhaupt zu dem Fall zu berichten.

Wo soll also das Problem sein?

Gruß,

M. (kein Anwalt, keine Rechtsberatung)

Erläuter mal bitte den Begriff "Gutmensch" - und bring ihn in einen sinnvollen Zusammenhang zu in diesem Thread getätigte Aussagen.

Im übrigen: Das dann wegen fehlender Fahrerermittlung auferlegte Fahrtenbuch führst du dem Papi dann, nehme ich an. Entweder gibst du hier sinnvolle Tips, oder du läßt es am besten gleich bleiben.

~

 

Trägt zwar nicht zum Thema bei, aber ist ja sowieso schon alles geschrieben... aber da gibt es noch ein paar Dinge, die mich noch interessieren würden:

- Alter des Freundes

- Punktekonto des Freundes (womöglich schon verlängerte Probezeit)

Oder zumindest:

- Leistung des Fahrzeugs (Edit1: war vermutlich dein Astra F 1.6 - somit Frage erledigt)

Außerdem möchte ich noch anmerken, dass der Wagen vermutlich - wenn überhaupt - nur für dich mitversichert ist. Meist gibt es da so Klauseln von wegen "Alle Fahrer über xy-Jahre".

Edit2:

Warum nimmst eigentlich nicht du die Punkte an ?

Konto voll, oder auch noch Probezeit ?

am 16. September 2008 um 23:30

Ja, manchmal baut man wirklich Scheiße. Aber mit 105 in 'ner 80er Zone zu fahren, gehört sicher nicht dazu. Auch wenn manche hier der Ansicht sind, daß es einem Wunder gleichkommt, wenn bei einem solch unerhörten Regelverstoß nicht gleich Todesopfer zu beklagen sind.

 

Zu der Mähr mit dem Fahrtenbuch. Kommt wohl tatsächlich schon mal vor, ist jedoch die Ausnahme und muß schon sehr gut begründet sein. Nur weil der Vater nicht weiß, wen der Filius alles mit seinem Auto fahren läßt, das reicht auf alle Fälle nicht aus. Und schon gar nicht gib's so was beim ersten Mal. Auch eine Großfahndung nach dem Übeltäter bei xy ist eher Unwahrscheinlich. Daher einfach nichts tun und die Verjährungsfrist von 3 Monaten abwarten.

Naja, du mußt es ja wissen.:rolleyes: Im übrigen ist ein Bußgeld, also Punktezuteilung, Begründung genug. Immer wieder spannend, was für interessante Meinungen doch überall rumgeistern.:rolleyes: Eine Halterhaftung wie bei Parkverstößen wäre bei Nichtermittlung des Fahrer m.E. sehr begrüßenswert. So wird sich mancher überlegen ,ob er für Karlchen Rasmichblöd mit der Straßenbahn fahren soll.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ja, manchmal baut man wirklich Scheiße. Aber mit 105 in 'ner 80er Zone zu fahren, gehört sicher nicht dazu. Auch wenn manche hier der Ansicht sind, daß es einem Wunder gleichkommt, wenn bei einem solch unerhörten Regelverstoß nicht gleich Todesopfer zu beklagen sind.

Sicher, auch ich war schon mal zu schnell unterwegs:cool: ABER: Während meiner Probezeit habe ich mich dann doch extrem an die Regeln gehalten. Dafür war mir die Pappe einfach zu teuer! Is halt das Problem: Sponsored by Daddy== minimale Wertschätzung == gib Gas

(ohne jetzt dem TE zu Meinen!!)

Mit dem von mir beschriebenen Unfall (übrigens kein Fake) wollte ich den TE und einige andere hier nur mal zum Nachdenken über ihr Handeln anregen. Heute sind es "nur" 20km/h zu schnell. Morgen 30, dann vielleicht noch 2-3Bier nach dem Zappelschuppen und dann wundert sich Papi, warum er die Alpen auf seiner Motorhaube hat... Gibt doch leider jeden Tag neue Beispiele dafür.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zu der Mähr mit dem Fahrtenbuch. Kommt wohl tatsächlich schon mal vor, ist jedoch die Ausnahme und muß schon sehr gut begründet sein. Nur weil der Vater nicht weiß, wen der Filius alles mit seinem Auto fahren läßt, das reicht auf alle Fälle nicht aus. Und schon gar nicht gib's so was beim ersten Mal. Auch eine Großfahndung nach dem Übeltäter bei xy ist eher Unwahrscheinlich. Daher einfach nichts tun und die Verjährungsfrist von 3 Monaten abwarten.

Da muss ich Dir recht geben :D:D Mit einem Fahrtenbuch wird immer gedroht, aber ich hab noch nie einen getroffen, der dazu verdonnert wurde. Allerdings klappt das mit dem Aussageverweigerungsrecht nur, wenn jemand aus der Familie gefahren ist. (Soweit ich weiss)

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