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Mit abgelaufener HU und AU zum TÜV

Hallo,
ich hatte mich leider im Jahr geirrt und dadurch war die AU/HU schon ein Jahr überfällig. Ich habe natürlich gleich einen Termin vereinbart und mich dann auf dem Weg zur Werkstatt gemacht. Am einer Ampel 500m vor der Werkstatt hat ein Mitarbeiter des Ordnungsdienst aus dem Auto heraus mein Auto von hinten fotografiert und es wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Ich weiß ja das ich es um 1 Jahr überzogen habe und das nicht gut ist. Ändern kann man das ja aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr und irgendwie muss man das Auto ja beim TÜV vorstellen. Allerdings hat diese Begründung nichts verändert. Mich würde jetzt nur noch einmal die Rechtslage interessieren, da ich an verschiedenen Stellen gelesen habe, das diese Fahrt erlaubt ist.
Kann mir das jemand beantworten?

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97 Antworten

Die Rechtslage ist, dass ein angemeldetes Auto auch eine gültige HU haben muss. Ohne gültige HU zur HU fahren, geht legal nur mit abgemeldetem Auto und roten Nummernschildern. Oder mit abgemeldetem Auto auf dem Anhänger.
Selbst wenn Du das Auto angemeldet auf dem Anhänger zur HU gefahren hättest und dabei erwischt worden wärest, hättest Du zahlen müssen...

Danke. Hätte ich nicht gedacht. Also muss ich mein Auto abmelden, dem TÜV vorstellen und dann wieder anmelden. Na dann bin ich ja so finanziell fast besser weggekommen ;) Oder ich hätte noch weiter fahren können, teurer wird es ja beim TÜV nicht.

"geht legal nur mit abgemeldetem Auto und roten Nummernschildern"
Statt roter (Händler-/Werkstätten-)Kennzeichen wohl eher Kurzzeitkennzeichen.
"Selbst wenn Du das Auto angemeldet auf dem Anhänger zur HU gefahren hättest und dabei erwischt worden wärest, hättest Du zahlen müssen..."
Kennzeichen vorher abschrauben.
Ändern kannst du es eh nicht mehr und 60,- €/1 Punkt sind die Konsequenz. Pech gehabt.

Ich wollte nur noch mal sicher gehen. Durch das eine Jahr später TÜV habe ich die Summe ja auch gespart..

[Beitrag von MT gelöscht, tut nichts zum Thema und geht niemanden etwas an.]

Warst denn Du jetzt beim TÜV?
Und was hat es gekostet?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Februar 2023 um 16:41:56 Uhr:



Statt roter (Händler-/Werkstätten-)Kennzeichen wohl eher Kurzzeitkennzeichen.

Bekommt man Kurzzeit-Kennzeichen ohne HU?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Feb. 2023 um 16:59:35 Uhr:


Bekommt man Kurzzeit-Kennzeichen ohne HU?

beschränkt auf die Fahrt zur HU schon

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2023 um 16:29:42 Uhr:


Die Rechtslage ist, dass ein angemeldetes Auto auch eine gültige HU haben muss.

Richtig

Zitat:

Ohne gültige HU zur HU fahren, geht legal nur mit abgemeldetem Auto und roten Nummernschildern. Oder mit abgemeldetem Auto auf dem Anhänger.

Falsch. Man darf auch mit abgelaufener HU zum HU-Termin fahren, wenn das Fahrzeug angemeldet ist. Der TE schreibt nichts von einem abgemeldeten Fahrzeug.

Zitat:

Selbst wenn Du das Auto angemeldet auf dem Anhänger zur HU gefahren hättest und dabei erwischt worden wärest, hättest Du zahlen müssen...

Richtig, m.M.n. aber unwahrscheinlich.

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist spielt es keine Rolle ob der Tüv hat oder nicht.
Es kommt jetzt lediglich ein Bußgeldbescheid über 75€ und 1 Punkt weil der Tüv länger als 8 Monate abgelaufen ist.
Zum Nachweis wurde halt das Foto gemacht,ansonsten hätten die sicher dafür gesorgt das Du nicht mehr sehr weit kommst.

60 € und 1 Punkt

Korrekt,habe mich verlesen.

Zitat:

@jimmy09 schrieb am 23. Februar 2023 um 16:54:10 Uhr:


...
Durch das eine Jahr später TÜV habe ich die Summe ja auch gespart..
Das war mal. Seit 2012 wird der TÜV ab der letzten Fälligkeit vergeben, d.h. Du hast zu allem Ärger dann auch nur noch ein Jahr neuen TÜV.

stimmt nicht, habt Recht.

Ich weiß, Moralkeule, aber guckt man da nicht irgendwann mal (z.B. beim Waschen) drauf

:rolleyes:

?

Es wird doch gar nicht mehr zurückdatiert.
Das war bis 2012 so, nicht ab 2012.

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