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Mit altem (2014er) Kennzeichen kontrolliert worden! Strafanzeige!

Themenstarteram 4. März 2015 um 18:19

Ja da denkt man sich das passiert einem selbst nicht, und dann hat man doch einmal vergessen ein neues Kennzeichen zu besorgen :rolleyes:

Da der Erinnerungsbrief leider bei der alten Adresse (Eltern) gelandet ist (+ diese vergessen haben mich zu kontaktieren), und ich mich derzeit im Prüfungsstress befinde, habe ich da überhaupt nicht dran gedacht. Die letzten 8 Jahre hat das noch alles geklappt.

 

Die (jährlich wiederkehrende) Frage also: Was ist für ein Straßmaß (vor allem Geld) ist zu erwarten, wenn man Student ohne Nebenjob ist?

 

Ein neues Kennzeichen habe ich nach dem Schock natürlich gleich besorgt. Jetzt liest man hier teilweise, das es Sinn mach dieses am nächsten Tag bei der zuständigen Polizeidienststelle vorzuzeigen. Ist da was dran?

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2015 um 23:13

Moin,

Zitat:

Bei mir war es ein fehler der Versicherung

Ich frage mich warum das ein Fehler der Versicherung war.

Die Pflicht mir ein neues Kennzeichen zu holen habe ich. Und auch ich als Rollerfahrer habe das Kennzeichen zum Vorschriftsmäßigen Tag am Roller anzubringen. Oder aber den Roller nicht zu fahren

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am 4. März 2015 um 18:24

Das Problem ist die schauen wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Meistens verlaufen sich solche Sachen im Sande wenn es nicht öfter passiert oder man nicht weitere Sachen begangen hat wie fahren ohne Fahrerlaubnis.

mal der Paragraph dazu:

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Das ist aber die härteste Strafe. Kann im Einzelfall also günstiger sein.

Auf alle Fälle ist es eine Straftat. Das kann also doch Teuer werden.

Es macht imho Sinn, den Nachweis über die unverzüglich besorgte Versicherung nachzuliefern. Ändert zwar nichts an der Tat, zeigt aber Deine Gesinnung.

Mindestens 21 Jahre alt und damit kein Jugendstrafrecht mehr?

Den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz schätze ich bei unbescholtenen Ersttätern mit 10-20 Tagessätzen. Bei Studenten ist die Tagessatzhöhe schwierig zu ermitteln, weil es auch auf Sachleistungen (von Eltern usw.) ankommt. Aber 5€ sind quasi die praktische Untergrenze (theoretisch 1€).

Wenn Du Glück hast, ist der Staatsanwalt mit Arbeit überlastet und hat auf so einen Kleinkram keine Lust. Hilf ihm bei seiner Entscheidung mit dem Versicherungs-Nachweis.

Themenstarteram 4. März 2015 um 19:46

Also habe natürlich keine Vorstrafen (und älter als 21) und das ist das erste Mal das mir so ein "Missgeschick" geschieht.

Hat denn jemand Erfahrung bezüglich neue Versicherung bei der zuständigen Polizeibehörde vorweisen?

Und überhaupt, müsste man dies nicht der Staatsanwaltschaft vorzeigen, da sich diese um die strafrechtliche Verfolgung kümmert?

Die Polizei braucht ein paar Tage um eine Anzeige an die StA weiterzuleiten.

Aber wenn es weitergeleitet wurde, dann an die StA schreiben.

Die Polizei ist verpflichtet, diesem Nachzugehen, weil es eine Straftat ist. Was dann der Richter mit macht, ist eine andere Sache. Ohne Strafe wirst du nicht rauskommen. Sofern die Versicherung nicht schon bestand zum 1.3. So hab ich zumindest dein Eingangspost verstanden, dass du noch gar keine Versicherung hast.

Wenn du diese jetzt abschließt und dann nachweißt, kann der Richter auf Einsicht eine Milderung der Strafe in Betracht ziehen.

Aber wie schon gesagt, da es eine Straftat ist, kommst du hier nicht mehr ohne eine Strafe raus.

Am Besten du zeigst dich kooperativ, dann werden die auch den kleineren Betrag nehmen.

Ist das Dein erstes Rollerjahr? Nein?

Hast Du immer Deine Kennzeichen hinreichend pünktlich beschafft und ans Fahrzeug montiert? Ja?

->Da sollte nichts passieren.

Wer ist denn unfehlbar?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. März 2015 um 22:04:08 Uhr:

Ist das Dein erstes Rollerjahr? Nein?

Hast Du immer Deine Kennzeichen hinreichend pünktlich beschafft und ans Fahrzeug montiert? Ja?

->Da sollte nichts passieren.

Wer ist denn unfehlbar?

Das ist dem Gesetz egal. Straftat = Straftat.

Nur ist die Frage, des Vorsatzes usw.

Und damit dann auch die Kosten ;-)

Das da was kommt, ist klar wie kloßbrühe. Hoffen wir nur, dass es die untere Linie ist.

Themenstarteram 4. März 2015 um 23:29

Zitat:

@Forster007 schrieb am 4. März 2015 um 22:06:53 Uhr:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. März 2015 um 22:04:08 Uhr:

Ist das Dein erstes Rollerjahr? Nein?

Hast Du immer Deine Kennzeichen hinreichend pünktlich beschafft und ans Fahrzeug montiert? Ja?

->Da sollte nichts passieren.

Wer ist denn unfehlbar?

Das ist dem Gesetz egal. Straftat = Straftat.

Nur ist die Frage, des Vorsatzes usw.

Und damit dann auch die Kosten ;-)

Das da was kommt, ist klar wie kloßbrühe. Hoffen wir nur, dass es die untere Linie ist.

Ja, hab das Kennzeichen wohl schon so 8 mal in Folge immer rechtzeitig montiert..denke mal das genze läuft auf fahrlässigkeit hinaus..hoffe die Tagessätze werden dann kleiner.

 

Weiß trotzdem immer noch nicht so recht, ob jetzt bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei es überhaupt Sinn macht das neue Kennzeichen vorzuzeigen..wenn ich von denen Post bekomme und mich schriftlich äußern kann, werde ich dies sowieso erwähnen?

Zitat:

@mrsing48 schrieb am 5. März 2015 um 00:29:19 Uhr:

 

Weiß trotzdem immer noch nicht so recht, ob jetzt bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei es überhaupt Sinn macht das neue Kennzeichen vorzuzeigen..

Heul' hier nicht rum, gehe zügig zu der Dienststelle, die das Knöllchen ausgestellt hat, zeige Deine Versicherung vor und drücke ein bisschen auf die Tränendrüse, vielleicht kannst Du das Schlimmste noch abwenden. Wenn nicht, hast du Dir keinen Zacken aus der Krone gebrochen und kannst immer noch die Staatsanwaltschaft belabern.

Auf jeden Fall ist es ein Versuch wert und wenn Du Dich beeilst, haben sie es vielleicht noch nicht weitergeleitet. Guten Willen und ein bisschen Reue zeigen hat noch nie geschadet. Da arbeiten auch nur Menschen.

Gruß Martin.

Themenstarteram 5. März 2015 um 0:15

Ich kenne die Dienststelle ja nicht, und ich habe auch kein Knöllchen oder überhaupt irgendein Papier erhalten.

am 5. März 2015 um 0:21

Zitat:

@NaviCacher schrieb am 5. März 2015 um 00:49:58 Uhr:

...die das Knöllchen ausgestellt hat...

da es sich hierbei nicht um eine lappalie, sondern um eine handfeste straftat handelt - erteilt die polizei vor ort dafür auch kein knöllchen!

Zitat:

@mrsing48 schrieb am 5. März 2015 um 01:15:27 Uhr:

Ich kenne die Dienststelle ja nicht, und ich habe auch kein Knöllchen oder überhaupt irgendein Papier erhalten.

Und woher weißt Du dann, daß eine Strafanzeige gestellt wurde?

Sorry, daß ich so dumm frage, aber ich war noch nie in so einer Situation.

Gruß Martin.

am 5. März 2015 um 0:38

Zitat:

@NaviCacher schrieb am 5. März 2015 um 01:30:53 Uhr:

Und woher weißt Du dann, daß eine Strafanzeige gestellt wurde?

i.d.r. wird dir durch die polizisten vor ort mitgeteilt, dass diese das vergehen weiterleiten - du post bekommst in der du dich zu den vorwürfen äußern kannst...

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