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Mit angeschalteter Nebelschlussleuchte 100 km/h fahren

Themenstarteram 7. Februar 2021 um 9:26

Wir alle wissen ja (hoffentlich) dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, auch nur bei Sicht unterhalb von 50m, nur 50km/h fahren darf.

Wenn ich nun statt den erlaubten 50km/ .....100km/h fahre, müsste ich dann nicht ein Ticket, mit anschließendem Fahrverbot bekommen, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit um 100% überschritten habe?

Ganz nebenbei: ich halte die Nebelschlussleuchte heutzutage als total überholt an. Das stammt noch aus der 6Volt Zeit, als man das normale Rücklicht auch ohne Nebel kaum sehen konnte.

Ganz schlecht schneiden bei mir die Autohersteller ab, die zu einem überwiegenden Teil immer noch Schalter, anstatt Taster verbauen.

Bei einem Taster wäre wenigstens gewährleistet, dass beim nächsten Start die NSL ausbleibt und man die erst wieder eisnchalten müsste. So fahren aber eine Menge Autofahrer herum, die im November mal die NSL angeschaltet haben und die dann im April mal ausschalten.

Was meint ihr dazu?

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78 Antworten

Klar ist das überholt.

Besonders die 50km/h Regel.

Bei schlechter Sicht wird auch mit NSL > 50km/h die Sicherheit erhöht.

 

Die NSW vorne müssten auch umbenannt werden, da diese ja auch bei anderen Wetterlagen eingeschaltet werden dürfen.

Die Höchstgeschwindigkeit ist ja nur eine Ableitung, keine Vorschrift. Bestraft werden könnte man allenfalls wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, nicht wegen einem konkreten Verstoß.

Zitat:

@crohnie schrieb am 7. Februar 2021 um 10:26:31 Uhr:

Was meint ihr dazu?

Dass das die gefühlt 1.637.967 Auflage dieses Themas ist.

Zu keinem denkbaren Aspekt dieser Thematik gibts einen neuen Kenntnisstand, seit 30 Jahren nicht mehr.

Moin!

Wenn JA, dann müsste aber jemand (Polizei) 100 Kilometer hinter dem TS herfahren.

G

Zum Thema völlig überholt und sinnlos stimme ich dir zu. Ansonsten sind es aber wie immer die Nutzer, die das Problem sind, nicht die vorhandene Technik selbst.

Zu Deinem Vorschlag (ich denke mal das sollte es sein), fände ich übertrieben. Marke Holzhammer damit es ja keine mehr falsch macht. Nervt mich auch wenn so ein Depp mit eingeschalteter NSL vor mir her gondelt, aber deswegen will ich ihn nicht gleich bestrafen.

*edit

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Februar 2021 um 10:30:52 Uhr:

Die Höchstgeschwindigkeit ist ja nur eine Ableitung, keine Vorschrift. Bestraft werden könnte man allenfalls wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, nicht wegen einem konkreten Verstoß.

Genau so ist es.

Es steht nirgens, das man mit eigeschalteter NSL nicht schneller als 50km/h fahren darf.

Es ist nur vorgegeben, das man sie nur bei Sichtweiten unter 50m nutzen darf (nicht muss) und das man bei diesen Sichtweiten nicht schneller als 50km/h fahren darf.

Ergo, ergibt dein Beispiel, bei guter Sicht, keinen Geschwindigkeitsverstoß, sondern nur die nicht regelkonforme Nutzung einer Beleuchtungseinrichtung.

Zitat:

@crohnie schrieb am 7. Februar 2021 um 10:26:31 Uhr:

Wenn ich nun statt den erlaubten 50km/ .....100km/h fahre, müsste ich dann nicht ein Ticket, mit anschließendem Fahrverbot bekommen, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit um 100% überschritten habe?

Das macht keinen Sinn. Beim Geschwindigkeitsverstoß wird die zusätzliche Gefahr bestraft, die bei einer höheren Geschwindigkeit ausgehen. Z.B. der längere Bremsweg. Beim einschalten der Nebelschlussleuchte wird der Bremsweg nicht länger. Es besteht keine Geschwindigkeitsabhängige Gefahr.

Deshalb wird nur die vermeidbare Blendung bestraft.

...

Und wenn wieder Diskussionen zu "die Nebelschlussleuchte blendet doch nicht" kommen... Bei 100 Metern entfernung stimmt das vielleicht. Aber stellt euch im Stau, oder an einer Ampel, hinter einen Wagen mit eingeschalteter NSL. Auch im Stadtverkehr ist es keine Wohltat für die Augen, wenn der Depp vor einem mit Rotlicht ins Gesicht leuchtet. Daher finde ich das Verwarngeld gerechtfertigt.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 7. Februar 2021 um 10:31:15 Uhr:

Wenn JA, dann müsste aber jemand (Polizei) 100 Kilometer hinter dem TS herfahren.

:confused:

Welche Erkenntnis soll die Polizei auf dieser Strecke erlangen?

Also es ist wirklich extrem selten Nebel unter 50m Sichtweite.

Unter 50 m heißt, dass Du maximal den nächsten Leitpfosten sehen darfst oder sogar noch nicht einmal den nächsten. Alles andere ist Blenden des rückwärtigen Verkehrs. Die Hälfte aller Autofahrer machen diese Leuchte schon bei 200-300 m Sichtweite an.

Niemand fährt 100 km/h bei Sichtweiten unter 50 m, wenn man 100 fährt, dann waren es nicht unter 50m sondern fälschliche Benutzung der Nebelschlussleuchte. Ich tippe auf deutlich über 90% Falschbenutzung.

Bei den modernen Rücklichtern kann man sich die die Nebelschlussleuchte eigentlich auch unter 50m sparen. Früher waren Rücklichter der VOrderleute im Nebel kaum zu erkennen. Bei den aktuellen LED-Lichtern gibt es eigentlich kaum noch einen Sinn dafür.

Ich wäre für die automatische Geschwindigkeitsabregelung auf 50 km/h beim Einschalten der Leuchte. Dann würde man diese auch seltener bei Regen und leichtem Nebel sehen.

Zitat:

@Istefanos schrieb am 7. Februar 2021 um 11:13:15 Uhr:

Ich wäre für die automatische Geschwindigkeitsabregelung auf 50 km/h beim Einschalten der Leuchte. Dann würde man diese auch seltener bei Regen und leichtem Nebel sehen.

Schlechte entscheidung, wenn man diese auf der Autobahn einschaltet, und der Wagen selbsständig langsamer wird.

Lieber ein nerviger Piepton ab ca. 60KMH. Aber auch das würde nicht das Problem im Stadtverkehr, und im Stau beheben. Und genau dort stört sie am meisten bei einer Fehlbenutzung.

Wenn die Sicht so eingeschränkt ist, dass man Fahrzeuge nur mit NSL erkennt, sind 100 km/h ohnehin viel zu viel. Ich habe sie in meinem Leben einmal wirklich sinnvoll benutzen können. Der übliche Nebel in Deutschland mit Sichtweiten unter 50 m führt nie dazu, dass jemand auch wirklich nur 50 fährt.

Zitat:

@MvM schrieb am 7. Februar 2021 um 11:23:00 Uhr:

Zitat:

@Istefanos schrieb am 7. Februar 2021 um 11:13:15 Uhr:

Ich wäre für die automatische Geschwindigkeitsabregelung auf 50 km/h beim Einschalten der Leuchte. Dann würde man diese auch seltener bei Regen und leichtem Nebel sehen.

Schlechte entscheidung, wenn man diese auf der Autobahn einschaltet, und der Wagen selbsständig langsamer wird.

Lieber ein nerviger Piepton ab ca. 60KMH. Aber auch das würde nicht das Problem im Stadtverkehr, und im Stau beheben. Und genau dort stört sie am meisten bei einer Fehlbenutzung.

Fahrzeuge sind heutzutage doch eh immer mit riesigen Bildschirmen ausgestattet. Einfach ne schriftliche Warnmeldung geben, dass das Tempo zu hoch ist, für eine eingeschaltete NSL. Wird das Tempo nicht korrigiert geht sie automatisch aus. Das GPS kann dann auch immer den Standort checken, gerade in Skandinavien fahren die leider krankhaft und völlig legal mit den Dingern.

Auch wenn wir es schon hatten.

 

Ich finde man sollte die NSL in Schlechtwetter Leuchte umbenennen.

Dann hilft die auch bei diesem Wetter.

 

Und ja, das ist kein Nebel. Und trotzdem wäre hier die Einschaltung dieser ein Sicherheitsgewinn. Ob nun 50km/h, 70 oder 80 km/h ist doch egal.

 

Andererseits müsste die tatsächlich automatisch ausschalten, wenn keine Raddrehzahl mehr vorhanden ist, oder unter 10km/h dann nervt es nicht in der Stadt.

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