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Mit Bewohnerausweis geparkt trotzdem abgeschleppt

Themenstarteram 21. November 2014 um 18:59

Hallo,

Bin neu hier und hier meine erstes Problem!

Meine auto wurde gestern abgeschleppt, hab zwei straf Zetteln bekommen gehabt die ich erst heute aufgemacht habe. Wollte dann vorhin Auto umparken aber war nicht da. schock!

Dürfen die alle 4 Schilder an eine Stange oder ist das nicht zulässig bzw. Muss die eingeschränkte Halteverbot Schild an eine getrennte Stange?

Wären die Schilder getrennt gewesen dann hätte ich nie dort geparkt wobei das ist eine we. Auto die ich nur we. Fahre und jetzt wo ich es verkaufen bzw. Loswerden will kommt sowas!

Schaut euch das Bild an und hilft mir weiter.

Der Bewohner ausweiss war eindeutig zusehen.

 

Was kann man da machen?

Image
Beste Antwort im Thema

tja schon verloren,

wie oben geschrieben:

vor dem schild halten ja,aber nix parken

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Feuerwehranfahrt oder ein Schild an der Hausmauer irgendwo? Behindertenparkplatz?

Aufgrund welcher OWI ist der Strafzettel ausgestellt? Wenn es nur das Halteverbot ist und keine Behinderung vorlag, ist es offenbar Unverhältnissmäßig abgeschleppt zu werden. Einspruch einlegen - aber das besser dann auch einem Anwalt überlassen

WO hast du denn geparkt? Vor oder hinter dem Schild? Wenn davor: Dumm gelaufen.

Schilder lesen ist wirklich manchmal schwer

Ab dem Schild ist ein Parkplatz, welcher mit einer Parkscheibe für alle von Mo- Sa für eine Stunde frei ist.

Für Anwohner mit dem Parkausweis J ist hier Parken erlaubt

Vor dem Schild ist ein Ein­ge­schränktes Haltverbot

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 21. November 2014 um 21:40:40 Uhr:

Schilder lesen ist wirklich manchmal schwer

Ab dem Schild ist ein Parkplatz, welcher mit einer Parkscheibe für alle von Mo- Sa für eine Stunde frei ist.

Für Anwohner mit dem Parkausweis J ist hier Parken erlaubt

Vor dem Schild ist ein Ein­ge­schränktes Haltverbot

Richtig gelesen? Er hat einen Bewohnerausweis.

Vorausgesetzt es war der richtige, stellt sich die Frage, auf welcher Seite des Schildes er stand.

Wenn dahinter, dann muss was anderes gewesen sein. Temporäres Parkverbot oder so.

Ja habe ich, deshalb warten wir mal erst auf die Antwort des TE

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 21. November 2014 um 19:59:47 Uhr:

 

Dürfen die alle 4 Schilder an eine Stange oder ist das nicht zulässig bzw. Muss die eingeschränkte Halteverbot Schild an eine getrennte Stange?

Ja, das ist ein absolut korrektes Schild.

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 21. November 2014 um 19:59:47 Uhr:

 

Wären die Schilder getrennt gewesen dann hätte ich nie dort geparkt

Warum nicht?

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 21. November 2014 um 19:59:47 Uhr:

 

wobei das ist eine we. Auto die ich nur we. Fahre und jetzt wo ich es verkaufen bzw. Loswerden will kommt sowas!

Hä??

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 21. November 2014 um 19:59:47 Uhr:

 

Schaut euch das Bild an und hilft mir weiter.

Der Bewohner ausweiss war eindeutig zusehen.

Was kann man da machen?

Wie bereits geschrieben: In Pfeilrichtung darf man mit Anwohner-Parkausweis J dort parken. Wo genau stand denn das Fahrzeug? Ein etwas großflächigeres Bild wäre hilfreich.

Heisst der Pfeil nach rechts nicht BIS zu diesem Schild gilt das eingeschränkte Parken/Halten (und Pfeil nach links ab hier gilt es)?

Man hat auf dem Schild doch dann hier Ende des eingeschränkten Parkens und hier Beginn des Anwohnerparkens - jedenfalls würde ich das so lesen :D

Also vor dem Schild wird man abgeschleppt egal was man für einen Ausweis hat - ab dem Schild mit dem Anwohneparkausweis ok.

Zitat:

@fgordon schrieb am 22. November 2014 um 13:37:48 Uhr:

Heisst der Pfeil nach rechts nicht BIS zu diesem Schild gilt das eingeschränkte Parken/Halten (und Pfeil nach links ab hier gilt es)?

Man hat auf dem Schild doch dann hier Ende des eingeschränkten Parkens und hier Beginn des Anwohnerparkens - jedenfalls würde ich das so lesen :D

Also vor dem Schild wird man abgeschleppt egal was man für einen Ausweis hat - ab dem Schild mit dem Anwohneparkausweis ok.

So würde ich das auch sehen.

Alles, was in Pfeilrichtung ist ... nix parken, egal ob mit oder ohne Anwohnerausweis.

Der "Parkbereich", zeitlich eingeschränkt, aber für Anwohner frei ... entgegen der Pfeilrichtung.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 22. November 2014 um 00:58:47 Uhr:

… Wie bereits geschrieben: In Pfeilrichtung darf man mit Anwohner-Parkausweis J dort parken. Wo genau stand denn das Fahrzeug? Ein etwas großflächigeres Bild wäre hilfreich.

Nö.

In Pfeilrichtung (im Bild nach rechts) darf jeder halten, aber keiner Parken, egal ob mit oder ohne Ausweis.

Ab dem Schild (im Bild nach links) darf jeder Parken, und zwar mit Parkscheibe Mo–Sa 7–22 Uhr längstens 1 Stunde, außerhalb dieser Zeiten immer. Anwohner mit Ausweis "J" dürfen auch Mo–Sa 7–22 Uhr beliebig lange parken.

Themenstarteram 22. November 2014 um 13:15

Also ich stand vor dem Schild mit ein gültigen bewohnerausweis.

da ist weder eine Einfahrt oder sonst was was ich hätte blockieren/sperren können

Also im eingeschränkten Halte- und Parkverbot!

tja schon verloren,

wie oben geschrieben:

vor dem schild halten ja,aber nix parken

Themenstarteram 22. November 2014 um 13:19

Ich sag mal so wenn die untersteschild mit anderen nicht an selben Stange gehongen wäre dann hätte ich dort nicht gepart.

Bin noch in Probezeit also werde jch noch vieles auf der Straße lernen!

 

Ich danke euch alle für die Antworten und das ihr die Zeit genommen habt!

Drehe das Schild im Kopf so das es parallel zur Straße steht, in die Richtung in welche der Pfeil zeigt ist das Parken verboten.

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