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Mit Bulgarischem Kennzeichen in DE fahren

Themenstarteram 15. September 2009 um 16:41

Hallo, ich bin Studentin aus Bulgarien und fahre hier mein Auto. Dieses hat Bulgarische Kennzeichen und Bulgarische Versicherung. Wurde von Polizei angehalten und darauf hingewiesen, dass ich nur mit DE Kennzeichen fahren darf!!!

Bin eigentlich als Studentin nur uebergangsmaessig in DE und somit darf ich doch mein Auto hier fahren oder gibt es da irgenweche andere Regelung? Wer kann da bitte helfen?

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23 Antworten

Hi,

soweit ich weiß sind 6 Monate zulässig. Wenn du länger hier bist müßtest du den Wagen in Deutschland zulassen und versichern.

Gruß Tobias

Themenstarteram 15. September 2009 um 17:19

Hallo Tobias,

danke fuer die Antwort. Ich fahre aber mindestens jede 6 Monate zurueck nach Bulgarien mit dem Auto. Was ist dann in diesem Fall? Ausserdem kontrolliert ja keiner wann man ein- und ausreist... Glaube, da muss ein Gesetz dafuer geben, das EU-Studierende in DE betrift.

Beste Gruesse

Es ist wichtig wo du deinen sogenannten "Lebensmittelpunkt" hast. Das Bedeutet in Zahlen: Bist du mehr als 182Tage im Kalenderjahr in D, musst du dein KFZ auch in D zulassen.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von roxy_Bg

Hallo Tobias,

 

danke fuer die Antwort. Ich fahre aber mindestens jede 6 Monate zurueck nach Bulgarien mit dem Auto. Was ist dann in diesem Fall? Ausserdem kontrolliert ja keiner wann man ein- und ausreist... Glaube, da muss ein Gesetz dafuer geben, das EU-Studierende in DE betrift.

 

Beste Gruesse

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

 

 

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

 

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)

 

"Vorübergehender Verkehr" ist dann zu bejahen, wenn ein Fahreugführer mit seinem ausländischen Fahrzeug im Transit durch Deutschland fährt oder sich kurzfristig zum Zwecke eines Messebesuches, Besuch einer Veranstaltung hier aufhält oder aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen in Deutschland unterwegs ist.

 

am 16. September 2009 um 9:28

Dieses "ich reise alle 6 Monate aus" hilft nicht. Auch das 1 Jahr hilft nicht, denn der Text der FZV sagt:

"vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn....im Inland kein regelmässiger Standort begründet ist".

Formal ist der regelmässige Standort in D jedoch schon mit Aufnahme eines Studiums, das nicht nachweisbar nur für 1 Semester geplant ist, gegeben.

 

Amen

Wie hat die Rennleitung denn bemerkt, dass du nicht nur z.B. als Tourist oder auf Besuch in Deutschland warst?

Hast du einen dt. Wohnsitz eingetragen (Papiere,Studentenausweis o.ä., den du vorgelegt hast)? Dann wäre es relevant!

Ansonsten ist das nicht so ganz erklärbar!

Themenstarteram 16. September 2009 um 18:34

Mein regelmaessiger Standort ist in Bulgarien. Hier bin ich nur zum Studieren. Man kann auch nie erkennen wann ich das erste Mal hier eingereist bin. Kann mir nicht vorstellen ab welchen Datum hier das erste Jahr gezaehlt werden soll. kA...ich fahre so weiter. Danke allen :)

Zitat:

Original geschrieben von roxy_Bg

Mein regelmaessiger Standort ist in Bulgarien. Hier bin ich nur zum Studieren. Man kann auch nie erkennen wann ich das erste Mal hier eingereist bin. Kann mir nicht vorstellen ab welchen Datum hier das erste Jahr gezaehlt werden soll. kA...ich fahre so weiter. Danke allen :)

Das würde ich mir genau überlegen. Nach Deinen Angaben liegt Dein Lebensmittelpunkt und der regelmäßige Standort in Deutschland. Und natürlich kann man sehr leicht erkennen, seit wann Du Dich in Deutschland aufhältst. Man muss ja nur nachfragen, seit wann Du an einer deutschen Uni immatrikuliert bist. Ich gehe mal davon aus, dass das Jahr schon überschritten ist, oder ;) Und da ja eine Straftat vorliegt (Steuerhinterziehung!) wird das auch gemacht, falls man Dich das nächste Mal erwischt. Und in Uni-Städten kontrolliert die Polizei sehr gerne Kfz mit ausländischen Kennzeichen!

Zitat:

Original geschrieben von roxy_Bg

Hier bin ich nur zum Studieren.

und das wäre wielange im jahr?

Zitat:

Man kann auch nie erkennen wann ich das erste Mal hier eingereist bin.

meinst du?!

-schreibst du dich nie in der uni in die ausliegende anwesenheitsliste ein nach einer vorlesung?!

-gehst du nie mit deiner ec-/geldkarte an geldautomaten geld abholen oder zahlst damit beim einkaufen?!

-hast du keine nachbarn bei deiner studentenbude, die deine anwesenheit bezeugen können, falls sie danach gefragt werden?!

 

du solltest dir merken, das es in deutschland strafrechtlich nichts schlimmeres gibt, wie den staat zu bescheißen inform von steuerhinterziehung......das wird stärker verfolgt wie wenn du einen umbringst....

am 17. September 2009 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von roxy_Bg

Mein regelmaessiger Standort ist in Bulgarien. Hier bin ich nur zum Studieren. Man kann auch nie erkennen wann ich das erste Mal hier eingereist bin. Kann mir nicht vorstellen ab welchen Datum hier das erste Jahr gezaehlt werden soll. kA...ich fahre so weiter. Danke allen :)

Quark mit Sosse.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

....

 

du solltest dir merken, das es in deutschland strafrechtlich nichts schlimmeres gibt, wie den staat zu bescheißen inform von steuerhinterziehung......das wird stärker verfolgt wie wenn du einen umbringst....

Das mag wohl der Stammtisch glauben, aber Steuerhinterziehung wird eher recht lasch verfolgt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

....., aber Steuerhinterziehung wird eher recht lasch verfolgt ;)

Ja, aber nur wenn es im großen Stil geschieht.

 

Beim Otto Normalverbraucher trifft es die volle Härte des Gesetzes.

Denn der hat nicht die Millionen um sich einen, oder gar mehrere, entsprechende Anwälte zu leisten.

Dein Lebensmittelpunkt ist Deutschland sonst würdest du in Bulgarien studieren und nicht hier.

Wirst eh Post von deiner Stadt bekommen und aufgefördert werden, dein Auto umzumelden usw...

Die Polizei hat sich deine Personalien gespeichert und normalerweise wird in 14 Tagen kontrolliert.

 

Zitat:

Original geschrieben von roxy_Bg

Mein regelmaessiger Standort ist in Bulgarien. Hier bin ich nur zum Studieren. Man kann auch nie erkennen wann ich das erste Mal hier eingereist bin. Kann mir nicht vorstellen ab welchen Datum hier das erste Jahr gezaehlt werden soll. kA...ich fahre so weiter. Danke allen :)

Du vergisst etwas und zwar den ZEITPUNKT deiner Immatrikuation an einer deutschen Uni....

Und ab da wird gezählt.

PUNKT Amen!

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