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Mit dem FS 3 von 1983 ein Fahrzeug der Klasse A1 fahren
Wer hat Durchblick?
Kann ein Fahrzeug der Klasse A1 (125er Leichtkrauftrad?) mit dem FS 3 von 1983 gefahren werden?
Das Dokument (grau) wurde nicht gegen ein neues Exemplar (Karte) umgetauscht!
Danke für qualifizierte Antworten (möglichst mit Quellennachweis der bei, ggf. Behörden Bestand hat),
Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Aber wirklich lohnen tut sich das meiner Meinung nach nicht mit dem B196. Die Kosten liegen je nach Talent und Fahrschule zwischen 500 und 1000 Euro. Und dann darfst du nicht mal im Ausland fahren.
Der Wunsch kommt schnell auf, das kann ich dir sagen. Mach beispielsweise mal im Süden (Mallorca reicht schon) Urlaub. Da macht so eine 125ér schon deutlich mehr Spaß als ein 50ér Roller, und ist obendrein auch sicherer. Weil mit dem 50´er bist du zu langsam, um mit dem fließenden Verkehr mitzuschwimmen, das bedeutet, man muß dich überholen. Und das wird schnell gefährlich. Man fährt sehr oft dicht an dir vorbei und schneidet dich. Mit der 125ér bist du schnell genug, um nicht überholt werden zu müssen. Aber der B196 verbietet dir 125ér im Ausland.
Und wenn du öfter mal fährst und Spaß dran findest (das passiert seeehr schnell), ist der Wunsch nach was Größerem nicht weit weg. Dann fängst du wieder von vorn an, denn auf den B196 kann man nicht Aufbauen. Du machst wie jeder blutige Anfänger ohne Vorkenntnis das ganze Programm durch.
Ich rate dir gleich zum großen A Führerschein. Je nach Talent schaffst du den durchaus für 1300 -1500 Euro. Und dann kannst du fahren, was du willst. Sowohl hier als auch im Urlaub und musst nicht irgendwann nochmal ran.
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18 Antworten
Nein, darfst du nicht. Du musst in eine Fahrschule, und dort einiges absolvieren (Therorie und Praxis) um eine sogenannte B196 Erweiterung in deinen Führerschein zu bekommen, die dich dann (aber nur im Inland) berechtigt, 125ccm Leichtkrafträder zu fahren.
Zitat ADAC:
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war bislang in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
Quelle:
So ist es !
Ich habe auch noch eine alten 3er Lappen vom Dezember 1983.
Hab ich auch noch nicht umgetauscht bisher.
Dürfte damit auch keine A1 Maschinen fahren.
Der Stichtag war übrigens der 1.April 1980.
Wenn davor gemacht, dann ginge es.
Einfach Fahrerlaubnis Gesetze/Rechte googeln.
Da steht alles drin.
Wie gesagt: mit B 196 Zusatz darfst Du im Inland die jetzt neuerdings fahren.
Aber wirklich lohnen tut sich das meiner Meinung nach nicht mit dem B196. Die Kosten liegen je nach Talent und Fahrschule zwischen 500 und 1000 Euro. Und dann darfst du nicht mal im Ausland fahren.
Der Wunsch kommt schnell auf, das kann ich dir sagen. Mach beispielsweise mal im Süden (Mallorca reicht schon) Urlaub. Da macht so eine 125ér schon deutlich mehr Spaß als ein 50ér Roller, und ist obendrein auch sicherer. Weil mit dem 50´er bist du zu langsam, um mit dem fließenden Verkehr mitzuschwimmen, das bedeutet, man muß dich überholen. Und das wird schnell gefährlich. Man fährt sehr oft dicht an dir vorbei und schneidet dich. Mit der 125ér bist du schnell genug, um nicht überholt werden zu müssen. Aber der B196 verbietet dir 125ér im Ausland.
Und wenn du öfter mal fährst und Spaß dran findest (das passiert seeehr schnell), ist der Wunsch nach was Größerem nicht weit weg. Dann fängst du wieder von vorn an, denn auf den B196 kann man nicht Aufbauen. Du machst wie jeder blutige Anfänger ohne Vorkenntnis das ganze Programm durch.
Ich rate dir gleich zum großen A Führerschein. Je nach Talent schaffst du den durchaus für 1300 -1500 Euro. Und dann kannst du fahren, was du willst. Sowohl hier als auch im Urlaub und musst nicht irgendwann nochmal ran.
Richtig, Stichtag war der 1.4.1980!
Seid mit der Aussage "im Urlaub im Ausland" vorsichtig! Nicht überall wird der deutsche Führerschein, oder auch die internationalen egal nach welchem Abkommen (es gibt glaube 2) als gültig anerkannt! Beispiel Thailand, auch wenn man glauben mag es wäre anders!
Darum muss man sich in der Regel auch nicht selbst kümmern, es sei denn, man nennt in besagten Ländern ein Fahrzeug sein Eigen.
In der Regel macht man aber in diesen Ländern Urlaub und mietet so ein Fahrzeug. Und der Vermieter selbst ist hier in der Pflicht, den lokalen Bestimmungen folgend dir nur das zu vermieten, wozu du gesetzlich berechtigt bist. Soll heißen, er muss sich deinen Führerschein aushändigen lassen, um deine Berechtigung zum Führen des gewünschten Mietfahrzeugs zu prüfen.
Das wird bei mir bei jeder Anmietung auf Mallorca immer genau geprüft und das Motorrad auch genau erklärt.
Es mag zwar sein, daß es hier schwarze Schafe gibt, die das nicht checken. Aber hier ist man dann auch ein Stück weit selbst Schuld. Allein aus Versicherungs-/Haftungsgründen sollte man grad im Ausland nur bei namhaften Vermietern anmieten. Wer hier schludert und meint nichts ausgeben zu wollen, der geht das Risiko von Problemen wissend ein.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 9. Oktober 2020 um 18:00:15 Uhr:
So ist es !
Ich habe auch noch eine alten 3er Lappen vom Dezember 1983.
Hab ich auch noch nicht umgetauscht bisher.
Dürfte damit auch keine A1 Maschinen fahren.
Der Stichtag war übrigens der 1.April 1980.
Wenn davor gemacht, dann ginge es.
Einfach Fahrerlaubnis Gesetze/Rechte googeln.
Da steht alles drin.
Wie gesagt: mit B 196 Zusatz darfst Du im Inland die jetzt neuerdings fahren.
Also Kornpeter,
ist es so, dass der alte Führerschein (von 1983), gleich ob grau, rosa oder sonst wie,
gegen ein neues Dokument (ergo die FS-Karte) erst eingetauscht werden müßte
um offiziell (nach den obligaten 9 Theorieunterrichtsstunden) die 125er a la A1 fahren zu dürfen?
Danke, Wolfgang
JA, würde ich sagen.
Du musst ja nach der erfolgreichen Schulung mit der entsprechenden Bescheinigung der Fahrschule zur Zul.stelle/Führerschein Abteilung gehen um die Kennzahl BZ 196 dort eintragen zu lassen.
Und wenn Du noch einen alten grauen oder rosa Lappen hast, findet bei der Gelegenheit mit Sicherheit ein
" Zwangsumtausch" statt.
Das ist jedenfalls meine feste Überzeugung.
Gemacht hab ich es allerdings noch nicht. Weder den Umtausch meines Grauen Lappens, noch den BZ 196.
Habe nach dem 3er im Dezember 1983 , dann im Mai 1984 den 1er FS hinterhergeschoben.
Daher keine Notwendigkeit für den B 196.
Hast Du Ahnung wieviel Fahrschulen so für die Schulung veranschlagen? Klar, werde mich ich auch noch selbst bei Einigen erkundigen.
Es geht daum das neine Frau die Berechtigung für den A1 bekommen sollte/möchte. Von Ihrem Grauen wird sie sich sehr ungern trennen. Abgesehen davon kostet das Teil ja auch Einiges. Mal sehen ...
Was ich hier im Raum München gesehen hab, so um die 700 bis 800 €...
Es geht aber im ländlichen Bereich oder in anderen Städten auch günstiger.
Hier im Forum haben manche auch von Angeboten von 450 bis 500 € berichtet.
Musst Dich halt mal bei den Fahrschulen in Deiner Gegend erkundigen.
Aus welchem Eck Deutschlands bist Du?
Der Graue Lappen ist ehe bald Geschichte, weil er bis spätestens im Jahr 2025 umgetauscht werden muss, außer man ist vor 1953 geboren. Die hätten dann Zeit bis 2033.
Daher sollte sie sich schonmal mit dem Gedanken des Ade sagen des Lappen in Grauer Form anfreunden, oder darf dann halt nicht mehr fahren. Auch das ist natürlich möglich ;-)
Und die Kosten für nen neuen Schein mit knapp ca. 20€ + neues Foto sollte nicht das Problem sein.
Ich würde aber auch eher den A1 schein machen, als die Zusatzzahlen.
Für meinen Jahrgang ist der Stichtag zum Umtausch der 19.01.2023.
Habe mir aber vorgenommen, bis zur 1.Tatsächlichen Kontrolle Beanstandung damit zu warten.
Bin nun schon seit 17Jahren in keine Kontrolle mehr geraten.
Strafe für Fahren ohne mitgeführtem Führerschein bzw.abgelaufenem Dokument ist auch nicht höher als 20 €.
Das sind sozusagen meine persönlichen Corona Einschränkungen und Sparmaßnahmen.
Mal sehen ob es bis zum endgültigen Abschied vom Motorisierten Verkehr anhält.
PS: A1 würde ich in der Situation des TE oder seiner Frau nicht machen.
Auf jeden Fall den B 196 oder wenn man mehr will gleich den A2 oder den offenen A.
Die frage ist, ob die da nicht andere Vorkehrungen machen, die es verhindern. Und dann wird es teurer, als ihn einfach umzutauschen.
Weil dann musst du ihn definitiv machen.
Und man weiß ja wie das ist, 99mal geht es gut...
Oder es passiert genau dann, wann man es nicht braucht...
Kleiner Nachtrag von mir: Falls du Urlaub in beispielsweise Spanien, Frankreich oder Österreich machst, darfst du in diesen Ländern 125ccm Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren, sofern du diesen seit mindestens 3 Jahren besitzt.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 10. Oktober 2020 um 18:56:01 Uhr:
Was ich hier im Raum München gesehen hab, so um die 700 bis 800 €...
Es geht aber im ländlichen Bereich oder in anderen Städten auch günstiger.
Hier im Forum haben manche auch von Angeboten von 450 bis 500 € berichtet.
Musst Dich halt mal bei den Fahrschulen in Deiner Gegend erkundigen.
Aus welchem Eck Deutschlands bist Du?
Aus Rheinland-Pfalz, Nahe-Gebiet
700,- - 900,- für die 9 Stunden Theorie? Die wollen sich wohl noch `ne goldene Nase verdienen, oder die Coronaausfälle kompensieren.