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Mit Gummiventilen durchgefallen!
Hallo zusammen,
ich hatte gestern TÜV-Termin. Leider wurde mir die Plakette nicht zugeteilt, weil die ALU-Felgen meiner Winterräder nicht mit einem Metallschraubventil versehen waren. Laut ABE sind tatsächlich ebensolche Metallventile vorgeschrieben, da mein Fahrzeug schneller als 210 km/h fahren kann.
Ich frage mich, ob der Reifenhändler das hätte wissen müssen. Als Laie, zu denen ich mich durchaus zähle, achtet man nicht unbedingt auf so etwas.
Ich wundere mich allerdings auch, dass die Alu-Felgen meiner Sommerräder ebenfalls ein Gummiventil haben, und das bereits werksseitig.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich liegt es daran, daß Gummiventile, besonders wenn sie zu lang gewählt werden und eine Abstützung fehlt, mit zunehmender Geschwindigkeit zu weit auslenken, was zu Defekten am Ventilfuß führen kann.
Die Dinger reißen am Ventilloch ein. Hier sind besonders auch die Kunden betroffen, die im Winter auf ihre Radkappen (und damit die Ventil-Abstützung durch die Radkappe) verzichten und die Ventilausführungen in „Überlänge“ montiert haben.
Wenn Felgenkontur und Ausführung der Ventilloch-Bohrung es zulassen, können Gummiventile bei entsprechender Abstützung und Länge, problemlos auch bei schnelleren Fahrzeugen eingesetzt werden.
Es gibt auch Ventilhersteller, die ihre Gummiventile grundsätzlich nur bis 210 Km/h freigeben. Diese Angaben werden dann in viele Rädergutachten übernommen.
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16 Antworten
Der Fachmann hat es versäumt, die Felgen mit den geforderten Ventilen zu bestücken und muß es jetzt korrigieren. Mit Erfahrungen hat das nichts zu tun.
Ist bei meinem Wagen bei den WR-Felgen auch so gefordert. Was mich aber wundert, bei den serienmäßigen Felgen sind keine Metallkappen drauf.
Ist mir, bzw. einer großen und bekannten Reifenkette auch schon passiert. Zuhause, unmittelbar nach dem Montagetermin fiel mir beim genaueren durchlesen des Felgengutachtens auf, daß Metallventile verbaut sein müssen.
Habe dies auf deren Supportseite reklamiert.
Gab dann einen neuen Termin und eine Entschuldigung. Nur, wäre es mir nicht selbst aufgefallen, dann wohl spätestens dem TÜV bei der nächsten HU. Ergo kann es nicht schaden, sich selber im Vorfeld zu informieren, wie man sieht.
Die Frage ist ob der Reifenhändler wusste auf welches Fahrzeug diese Felgen gehören. Wenn zb die Felgen demontiert zum Reifenwechsel angeliefert wurden und schon Gummiventile montiert waren gäbe es keinen Grund daran zu zweifeln das Sie nicht zulässig sein sollten.
Anders sieht es aus wenn der Händler weiß auf welches Fahrzeug die Felgen montiert werden.
...dann lasse ich mich auch mal überraschen...
Mein Auto ist auch mit über 210km/h eingetragen und ich habe auf den Winterrädern auch Gummiventile, allerdings auf eigenen Wunsch, da die Metall- bzw. Aluventile nicht dicht halten. Ist wohl eine Krankheit bei Ford. Mit Gummiventilen verliere ich keine Luft, mit den anderen nach spätestens 2 Jahren.
Zum Tüv wollte ich im Januar, da ist noch nichts mit Sommerrädern :-)
Gruß
Andy
Wenn keine Metallventile gefordert sind brauchst du dir keine Sorgen zu machen, mit der Höchstgeschwindigkeit alleine hat das erstmal nichts zu tun.
Steht doch alles in der Felgen- ABE?
Einfach lesen und danach handeln, gibts keine Probleme.
Zitat:
@katzabragg schrieb am 18. November 2018 um 19:54:01 Uhr:
Steht doch alles in der Felgen- ABE?
Einfach lesen und danach handeln, gibts keine Probleme.
Wenn du einen Satz neuer Winterräder beim Reifenhändler bestellst und danach dort noch montieren lässt, dann schaust du dir in aller Regel doch die ABE nicht vorher an. Aber: wird mir in Zukunft nicht noch mal passieren.
Zitat:
@zhnujm schrieb am 18. November 2018 um 19:34:28 Uhr:
Wenn keine Metallventile gefordert sind brauchst du dir keine Sorgen zu machen, mit der Höchstgeschwindigkeit alleine hat das erstmal nichts zu tun.
In der ABE steht: "Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig."
...was ja auch gar nicht Deine Aufgabe ist...
Wenn Du in Deinem AH eine Starterbatterie bestellst und montieren läßt, mußt Du ja auch nicht prüfen, ob diese tatsächlich 12 und nicht 6 V hat. ;-)
Zitat:
@katzabragg schrieb am 18. November 2018 um 19:54:01 Uhr:
Steht doch alles in der Felgen- ABE?
Einfach lesen und danach handeln, gibts keine Probleme.
Ich habe z.B. kein ABE, sind "original" Ford Felgen, zuerst waren ja Metallventile montiert, ob aber auch welche gefordert sind, weiß ich nicht. Da aber eins nach dem anderen nach ca. 2 Jahren undicht wurde, habe ich die jetzt alle wechseln lassen. Letztes Jahr erstmal 2, aber nachdem ich vor dem Wechsel von Sommer- auf Winterräder gemerkt habe das wieder ein Reifen platt ist, habe ich die anderen 2 auch noch mit Gummiventilen bestücken lassen.
Allerdings wurde auch nichts bei der Inspektion vermerkt die jetzt erst war, da wurde ja der Druck gemessen und notiert, da hätte man ja vielleicht auch was schreiben können, von wegen nicht zulässig.
Gruß
Andy
Zitat:
@Pilot34 schrieb am 18. November 2018 um 20:09:24 Uhr:
In der ABE steht: "Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig."
Das bezweifele ich ja nicht, ging mir nur um das Post von Quadracer_Buebchen.
Die Höchstgeschwindigkeit allein ist eben nicht ausschlaggebend.
Kann es denn an den Anforderungen der jeweiligen Felge liegen?
Bzw. ich wundere mich gerade, dass bei dem einen Reifensatz Metallventile vorgeschrieben sind und bei dem anderen (offenbar) nicht.
Welchen Grund kann es denn z. B. haben, dass unterschiedlich verfahren wird?
Grundsätzlich liegt es daran, daß Gummiventile, besonders wenn sie zu lang gewählt werden und eine Abstützung fehlt, mit zunehmender Geschwindigkeit zu weit auslenken, was zu Defekten am Ventilfuß führen kann.
Die Dinger reißen am Ventilloch ein. Hier sind besonders auch die Kunden betroffen, die im Winter auf ihre Radkappen (und damit die Ventil-Abstützung durch die Radkappe) verzichten und die Ventilausführungen in „Überlänge“ montiert haben.
Wenn Felgenkontur und Ausführung der Ventilloch-Bohrung es zulassen, können Gummiventile bei entsprechender Abstützung und Länge, problemlos auch bei schnelleren Fahrzeugen eingesetzt werden.
Es gibt auch Ventilhersteller, die ihre Gummiventile grundsätzlich nur bis 210 Km/h freigeben. Diese Angaben werden dann in viele Rädergutachten übernommen.