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Mit im Heimatland legalem Fahrzeug in Deutschland unterwegs, Probleme zu befürchten?

Peugeot
Themenstarteram 26. September 2013 um 16:32

hay Leute

da es bei uns Üblich ist das wenn man neu irgendwo ist man sich vorstellt hier Erstmal was über mich also ich bin 23 Jahre komme aus Dänemark und habe als Hobby mein 1993 Peugeot 605 SRTI den ich gerade neu auf / umbaue ich habe ein paar Verwandte in Deutschland und so komme ich zu meinem Problem

nach den Dänischen Gesetzen ist mein Auto Verkehrs tauglich und bekomme damit auch TÜV das Haupt Problem besteht nun darin das mein Auto nach Deutschen Gesetzen nicht erlaubt ist da ich aber meine Verwandten besuchen möchte und ich im TV gesehen habe das die Polizei auch ausländischen Fahrern die Kennzeichen abgenommen hat möchte ich gerne wissen was die Polizei machen darf (man kennt ja das Fernsehen und auch das die gerne mal Übertreiben) und welche rechte ich habe.

Ich habe das Internet durchsucht und bin zu keinem Ergebnis gekommen

ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon mal

Beste Antwort im Thema

Das klingt ja für einen Tuner wie das Land in dem Milch und Honig fließen :D

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25 Antworten
am 26. September 2013 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von digsen

.. das Haupt Problem besteht nun darin das mein Auto nach Deutschen Gesetzen nicht erlaubt ist..

Nich erlaubt ist in Deutschland ein weites Feld. Kannst Du das vielleicht genauer eingrenzen ?

Themenstarteram 27. September 2013 um 7:27

Hay

nach meines wissen' s muss in Deutschland Sachen wie Sportlenkrad, Sportsitze, 6 Punkt Gurte, Überrollkäfig, Sportauspuff usw. abgenommen und eingetragen werden müssen was es in Dänemark nicht gibt hier kannst du Sachen an und in dein Auto bauen ob das mit ABE ist oder ohne das interessiert hier keinen und TÜV ist damit auch kein Problem. Des weiteren ist es nach meines wissen auch Pflicht wenn ich eine Stoßstange selber baue ein Materialnachweis vorlegen muss damit man mit der Stoßstange fahren darf wie weiter oben schon beschrieben interessiert es hier keinen. Weiter geht es mit dem Kennzeichen nach deutschen Gesetzen muss das Kennzeichen mittig am Heck sitzen was meiner nicht wirklich hat (rechts unten in der ecke) nun ist mir vor kurzen zu Ohren gekommen das eine Zusatz Belüftung auf einer Motorhaube nicht nach oben zeigen darf was meiner auch hat das ist nun ein Teil meiner Probleme

Ich hoffe mal hier findest Du Deine Antwort.

Themenstarteram 27. September 2013 um 8:45

vielen dank das ist so ziemlich genau das was ich gesucht habe

danke für die schnelle hilfe

aber mir stellt sich doch noch eine Frage ich habe im TV Gesehen das die Polizei einem Dänischen Fahrer die Kenzeichen abgenommen haben weiel er die vorderen Seitenscheiben Verdunkelt waren

wie kann das sein im Zusammenhand mit dem Gesetz FZV § 20 ?

PS: in Dänemark ist das erlaubt

Das klingt ja für einen Tuner wie das Land in dem Milch und Honig fließen :D

Fahrzeugzulassung ist Ländersache.

Wenn die Dänen dich so fahren lassen, darfst du damit auch in Deutschland fahren.

Was du nicht darfst, ist als Deutscher n Auto fahren was im Ausland zugelassen ist.

Wenn du Däne bist, mit dänischem Pass/Perso und da deinen Wohnsitz hast und einen dänischen Führerschein dazu, juckt das keinen.

Im TV läuft viel Müll...

Absatz 3 dürfte im Zweifel das Totschlagargument sein. "Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind."

Um sicher zu gehen, müsste man jetzt aber noch die Rechtssprechung dazu finden.

Also ich würde behaupten, das ich auch als Deutscher Autos mit ausländischen Kennzeichen fahren darf.

Eingeschränkt dürfte das höchstens in so weit sein, das ich nicht ständig als in Deutschland Lebender mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, weil ich damit Steuern und TÜV umgehe.

Dazu müsste das dann aber auch mein Auto sein.

Zitat:

Original geschrieben von tobyps

Absatz 3 dürfte im Zweifel das Totschlagargument sein. "Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind."

Um sicher zu gehen, müsste man jetzt aber noch die Rechtssprechung dazu finden.

Also ich würde behaupten, das ich auch als Deutscher Autos mit ausländischen Kennzeichen fahren darf.

Eingeschränkt dürfte das höchstens in so weit sein, das ich nicht ständig als in Deutschland Lebender mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, weil ich damit Steuern und TÜV umgehe.

Dazu müsste das dann aber auch mein Auto sein.

Ich glaube 30 Tage darf man als Deutscher wenn man in D lebt mit einem im Ausland zugelassenen KFZ fahren, dann muss man auch Steuern zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich glaube 30 Tage darf man als Deutscher wenn man in D lebt mit einem im Ausland zugelassenen KFZ fahren, dann muss man auch Steuern zahlen.

Nicht mit Fahrzeugen aus jedem Land, das hängt von den dortigen Versicherungsbedingungen ab. Du darfst in D mit einem ausländischen Fahrzeug nur fahren wenn dies in dem Fall dass du als D am Steuer sitzt auch Haftpflichtversichert bist.

Der Knackpunkt wird auch das Wort "verkehrssicher" sein, die Frage nach welchen Maßstäben. Und wenn das Auto von der Polizei zum TÜV geschleppt wird kramen die Jungs brav die Dänischen Verordnungen raus und nehmen die Kisten auseinander. Nur weil in Dänemark u.U. nicht alles einzutragen ist heißt es ja nicht dass alles erlaubt ist. Zulassungstechnisch zählt hier ja die Vorschriftenlage im Zulassungsland des Fahrzeuges.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die StVZO gilt nicht für ausländische Fahrzeuge, die StVO aber sehr wohl. Wenn man da mal den §29 rauskramt wird man sehen dass sich ausländische Fahrzeuge an bestimmte Vorschriften halten müssen. Z.B. Abmessungen, Gewichte und Sichtverhältnisse. Damit ist auch klar dass ein ausländisches Fahrzeug in D nicht mit dunklen Scheibenfolien vorne fahren darf, damit gilt die ausreichende Sicht nicht als gewährleistet. Wilde Sonderräder, Spoiler oder so Zeugs ist kein Thema sofern im Heimatland ok.

am 27. September 2013 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

 

Was du nicht darfst, ist als Deutscher n Auto fahren was im Ausland zugelassen ist.

mist, was mache ich bei einem mietwagen?

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

 

Was du nicht darfst, ist als Deutscher n Auto fahren was im Ausland zugelassen ist.

mist, was mache ich bei einem mietwagen?

Ist Sixt in Holland günstiger?

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

 

Was du nicht darfst, ist als Deutscher n Auto fahren was im Ausland zugelassen ist.

mist, was mache ich bei einem mietwagen?

Möchtest du jetzt einen Fall konstruieren, bei dem du als Deutscher mit einem im Ausland zugelassenen Mietwagen in Deutschland rumfahren willst?

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

 

mist, was mache ich bei einem mietwagen?

Möchtest du jetzt einen Fall konstruieren, bei dem du als Deutscher mit einem im Ausland zugelassenen Mietwagen in Deutschland rumfahren willst?

Soll er doch seinen Steuerberater fragen :D

Diese Kombination ist ja kein Zulassungsproblem sondern Steuer/Zollrecht.

am 28. September 2013 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Möchtest du jetzt einen Fall konstruieren, bei dem du als Deutscher mit einem im Ausland zugelassenen Mietwagen in Deutschland rumfahren willst?

Das ist kein konstruierter Fall sondern oftmals Realität und absolut kein Problem. Ich hatte schon öfter Mietwägen mit Wiener Kennzeichen oder Autos von Freunden mit polnischer oder österreichischer Zulassung in Deutschland als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

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