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Mit kaputtem Licht fahren?

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 14:03

Hallo Leute, mich hat es vorhin erwischt, bin mit einem Sprinter einem Mazda aufgefahren und sein Licht hinten links war kaputt, aber Birnen leuchten noch, er fragte mich, ob er so weiter fahren darf und ich sagte ja, darf man in dem Zustand weiter fahren?

----------->

Ps an meinem war nix.

Zum hergang, wir wollen beide aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße fahren, ich guckte nach links uns als keine Fahrzeuge mehr kamen, fuhr er los und ich auch, dann drehte ich meinen Kopf wieder nach links, als letzen Kontrollblick und rumsssss, er war wieder stehen geblieben, aber weiß nicht warum, weil er seitlich rechts versetzt und tiefer war als ich, habe ich ihn auch nicht im Blick gehabt.

Und was meint ihr was so ein neues Rücklicht kostet? Lackschaden ist nix, nur das Licht.

Beste Antwort im Thema
am 26. Februar 2009 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Wieso nicht über Versicherung? Das wäre eigentlich ne Glasschaden und würde die Schadenfreiheit nicht verändern. Bei mir wurde die Scheinwerfer (Steinschlag) von Versicherung bezahlt (ich mußte nur 150,-€ Selbstbeteiligung zahlen).

cu Floh

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, TE ist dem anderen draufgefahren, würde sich die Versicherungseinstufung erhöhen.

Steinschlag ist Kasko.

ruß

Frank

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Logisch dürfte er weiter fahren, da keine Gefährdung vorliegt

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 14:08

Ja, aber durch die fehlende verkleidung ist doch z.B. Blinker, Rückfahrlicht und Bremslicht nicht mehr zu erkennen!

am 26. Februar 2009 um 14:11

Mit so etwas darf man die Fahrt noch fortsetzen, aber eben nicht ewig so fahren.

Und was soll er tun? Sein Auto wegen dem kaputten Rücklicht an Ort und Stelle stehen lassen?

:)

Dann dürften geschätzte 40% der Autos nicht mehr fahren wenn ich sehe wieviele mit defekten Leuchten rumfahren.

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 14:14

Ist mir schon klar, dass es fast jeder macht, aber die Polizei hält Leute ja wegen sowas auch an, also wollte ich wissen, ob es gesetzlich erlaubt ist, denn ich wollte wissen, ob ich ihm falsche Info gegeben habe.

Logischerweise ist das kein Dauerzustand, der Mangel muß unverzüglich behoben werden. ;)

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 14:18

Und was denkt ihr was das Kosten würde? Mein Chef versucht nämlich das ganze ohne Versicherung zu klären, zwar war die Polizei schon da, aber die Versicherungen wurden ja noch nicht benachrichtigt und 35 Euro muss ich wohl blechen:mad:

Er hat erst Heute morgen gesagt, dass jeder Fahrer ein Auto kaputt macht (Firmentransporter) und ich wollte sagen, "Ich noch nicht!". Zum Glück habe ich die Klappe gehalten:D

Wieso nicht über Versicherung? Das wäre eigentlich ne Glasschaden und würde die Schadenfreiheit nicht verändern. Bei mir wurde die Scheinwerfer (Steinschlag) von Versicherung bezahlt (ich mußte nur 150,-€ Selbstbeteiligung zahlen).

cu Floh

am 26. Februar 2009 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Wieso nicht über Versicherung? Das wäre eigentlich ne Glasschaden und würde die Schadenfreiheit nicht verändern. Bei mir wurde die Scheinwerfer (Steinschlag) von Versicherung bezahlt (ich mußte nur 150,-€ Selbstbeteiligung zahlen).

cu Floh

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, TE ist dem anderen draufgefahren, würde sich die Versicherungseinstufung erhöhen.

Steinschlag ist Kasko.

ruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Und was meint ihr was so ein neues Rücklicht kostet?

wenns ein neues und keines vom schrott gibt, solltest du iwas zwischen 90-200€ einplanen.....

Und Firmenflotten sind aber auch anders versichert.

Deswegen rechnet es sich immer öfters für Firmen, es aus eigener Tasche zu zahlen.

Und ob wirklich nicht mehr ist, sieht man erst, wenn die neue Leuchte drin ist. Denn es muss ja eine Stauchung sein, sonst würde das Rücklicht ja nicht kaputt gehen.

Denke auch bei 200.-€ werden es sein.

Sieht man auf der Stossi nicht einen Lackschaden? (s.Bild)

Da ist defintiv mehr kaputt, wie nur die Rückleuchte................

 

Gruß

 

Delle

am 26. Februar 2009 um 22:21

OT:

Meine Versicherung hat mich bis jetzt immer gefragt, ob ich den Schaden nicht im Nachhinein doch selber zahlen möchte.

Leider hatten sie mich einmal nicht gefragt, ob ich auch den Gutachter bezahlen will. Meinem Kollegen hätte ich auch so die 100 für die Delle in die Hand gedrückt.

Das Rücklicht wird sich bei nem Teilehöcker finden lassen:40€

Lackschaden über Versicherung 300-400€

Wenn es dabei bleibt, ist es günstiger, selbst zu zahlen.

am 27. Februar 2009 um 1:44

bisschen OT: Ist es nicht so, dass in so einem Fall, wenn der Vorausfahrende beim Anfahren unbegründet bremst, er allein für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann? Habe leider das entsprechende Urteil nicht mehr genau im Kopf... Nunja, bei so einem eher kleinem Schaden wäre der Versuch das durchzusetzen den Stress definitv ohnehin nicht wert.

Zum Thema Versicherung: Soweit ich weiß, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, jeden Schaden seiner Versicherung zu melden, hatte jedenfalls mein Anwalt irgendwann erwähnt. Wenn man den Schaden dann selbst bezahlt, ändert sich dann ja trotzdem nichts am Schadenfreiheitsrabatt. Vielleicht wollen die das ja auch nur, damit die Statistik zur Typklassenberechnung stimmt?

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