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mobiler Blitzer - falscher Standort angegeben
Hallo,
folgendes Problem: Ich wurde Innerorts von einem mobilen Blitzer geblitz. Der von der Behörde angegebene Standpunkt stimmt aber nicht mit dem tatsächlichen Standpunkt überein.
Die Frage: Kann man Einspruch erheben und einen Beweis für den genannten Standpunkt (z.B. durch Betrachtung des ganzen Blitzerfotos, falls das gehen sollte) einfordern oder bin ich in der Beweispflicht?
Gruß Marcus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Und schon wieder so ein Heulsusenbeitrag. Ist ja erst der 479.927te zu dem Thema. Da is noch Luft nach oben.
Was war denn Falsch am Standort? Stand der Blitzer in Höhe Haus-Nr. 124 und im Bescheid steht 128? Oder was war?
Passte den die Farbe von dem Blitzer-Auto? War die Behördlich zugelassen? Oder hat es dich zu sehr abgelenkt und du bist dadurch zu schnell gewesen?
Ich könnte Brechen!!!
Tu Dir keinen Zwang an...
Warum wird die simple Frage eines TE in Bezug auf eine Geschwindigkeitsmessung gleich als "Heulsusenbeitrag" diskreditiert...
Wenn es einen juristisch verwertbaren Fehler bei der Messung (dem Messverfahren, Standort, etc.) gibt, warum sollte der TE diesen nicht zu seinen Gunsten nutzen...?
Da hier niemand den konkreten Sachverhalt kennt, sind die (allermeisten) Kommentare unsererseits hier nichts als Glaskugelbeschau.
Wenn der falsche Standort über einen Tippfehler der Behörde hinausgeht, kann dem TE u.U. ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen; ob sich das für den TE (finanziell) lohnt, möge er (ggf. nach einer Erstberatung) selbst entscheiden.
Moralisierende Belehrungen sind allerdings auf jeden Fall fehl am Platze.
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48 Antworten
Wie groß ist denn die Entfernung zwischen dem angegebenen Standort und dem tatsächlichen?
Wurdest Du zu Recht geblitzt?
Wenn ja, warum nimmst Du es nicht wie ein Mann?
Wenn Du Einspruch einlegst mit der Begründung, der angegebene Standort ist falsch, aber ich war dort und bin zu schnell gefahren, dann hättest Du meine Hochachtung.
Dann bekommst halt einen neuen Brief mit dem richtigen Standort
Wenn der Standort von dem aus gemessen wurde dazu führt, daß die Messung falsch ist, hat das schon eine Relevanz. Wenn allerdings da steht zum Beispiel "Willi-Schmidt-Straße" statt "Berliner Straße" ist es eine andere Sache. Das ist dann nur ein formeller Fehler.
Aber es kann durchaus sein, daß der Aufstellplatz der Meßeinheit nicht korrekt war und demzufolge die Messung zu verwerfen ist. Aber ohne nähere Angaben wäre das ein blindes Stochern im Nebel.
Falls Du einen wirklichen, berechtigten Zweifel hast, daß die Messung korrekt ist würde ich die Sache einem Verkehrsrechtsanwalt übergeben. Ansonsten Mann sein und zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von VWOK
Ich wurde Innerorts von einem mobilen Blitzer geblitz. Der von der Behörde angegebene Standpunkt stimmt aber nicht mit dem tatsächlichen Standpunkt überein.
Welche Beweise hast du dafür?
Es gibt auch die (wenn auch sehr geringe) Wahrscheinlichkeit, daß die Messung falsch ist und der User korrekt unterwegs war. Von daher würde ich keine Vor-Vierteilung unternehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Ich könnte Brechen!!!
Dito. Da hier noch das Vorverfahren ist kann der Standort noch jederzeit mit einem neuen AHB geändert werden.Ich hoffe das reicht und nun viel Spaß bei den nächsten 20 Seiten .
Ich frage mich ernsthaft, mit welchen Beweismitteln der TE der Behörde den angeblich falschen Standort nachweisen will.
Das kann dann maximal sein, daß im AHB die falsche Straße drinsteht. Das impliziert aber noch lange nicht eine fehlerhafte Messung und läßt sich durch Korrektur des AHB jederzeit beheben. Aber wie gesagt es kann sich immer noch um eine fehlerhafte Messung handeln.
Es gab schon bei uns in der Ecke Scherze mit Messungen von Traktoren mit 120 km/h (weil halt ein anderes Fahrzeug die Messung ausgelöst hat) oder ähnliche Späße. Ansonsten halt zahlen. Mein Gott...
ich würde erstmal einspruch einlegen und abwarten was passiert.