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Mobiles Parkverbot plötzlich ohne Zeitraumangabe

Themenstarteram 8. August 2019 um 7:13

Hallo zusammen,

 

aktuell geht auf der Straße, in der ich wohne, folgendes vonstatten: Zunächst wurde ein mobiles Parkverbot mit Zeitraum von heute, Do. 08.08.2019, auf einem leider langen Abschnitt der Straße frühzeitig angekündigt. So weit, so gut. Heute wurde das Zusatzschild für den Zeitraum entfernt. Außerdem wurde aus dem Bereich des Parkverbots plötzlich eine komplette Baustelle mit Durchfahrtsverbot zumindest für eine Richtung.

 

Abgesehen davon, dass sich jetzt viele Autos einen stark begrenzten Parkbereich teilen müssen, frage ich mich, ob das alles rechtens ist. Müssen mobile Parkverbote nicht immer auch ein Zusatzschild für den Zeitraum haben und sollte eine solche Sackgasse nicht auch angekündigt werden?

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Was ändert das für dich? Prinzipienreitertum?

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Was ändert das für dich? Prinzipienreitertum?

Also bei uns werden solche "Sackgassen" eher selten an der Straße angekündigt, im Stadtanzeiger eher. (Bei Hauptverkehrsstraßen natürlich schon)

Und ich sehe auch zu viele datumslose mobile Parkverbote als das es verboten sein könnte ;)

Das Zusatzschild hat die Gültigkeit "ab" bezeichnet. Und nun ist es einfach Fakt bis zum entfernen der Schilder. Ob das nochmal wegkommt oder wie lange es bleibt kann man nur bei der Straßenverkehrsbehörde feststellen.

Was soll an einer Baustelle mit Durchfahrtsverbot nicht rechtens sein?

Das (zunächst) befristete Parkverbot diente ja offensichtlich nur der Vorbereitung, damit niemand dort parkt, wo die Baustelle eingerichtet werden sollte ... insofern doch für jeden logisch denkenden Menschen nachvollziehbar - oder?

den TE scheinen wohl eher die Unbequemlichkeiten zu nerven.. aber Baustelle ist nunmal Baustelle.

An der Vorgehensweise nebst Beschilderung seh ich aber nichts kritikwürdiges.

Er könnte jetzt natürlich, wenn die Schilder noch stehen würden, die in der Baustelle befindlichen Baufahrzeuge anzeigen :D:D:D

*duckundweg*

Ich wüsste auch nicht, was daran zu kritisieren ist. Dabei bin ich in diesen Dingen empfindlich, was einige User hier sicherlich bestätigen können ;-)

Die Schilder nerven vielleicht, aber fehlerhaft sind sie nicht.

Zum Haltverbot wurde schon alles gesagt, daher zur Sackgasse:

VwV-StVO zu Zeichen 357:

Das Zeichen ist nur anzuordnen, wenn die Straße nicht ohne Weiteres als Sackgasse erkennbar ist.

Der TE stellt eine Frage und die erste Antwort ist gleich zum vergessen. Ich verstehe es einfach nicht. Was soll sowas? Sind solche Leute im real live auch so? Das ist echt nicht mehr normal hier.

Du hast die bisher 15 Knallköppe vergessen, die ihm für seinen unqualifizierten Mist auch noch einen Daumen hoch gedrückt haben.

Hier bei mir wo ich wohne war es auch so und die Baustelle war knapp 1 Jahr und musste Umwege fahren und das war schon nervig gewesen aber am Ende hatte sich das voll gelohnt. Mehr Parkplätze und ein Kreisverkehr kam hinzu und die lästige Ampel kam weg. Aber es zu hinterfragen so wie der TE das macht finde ich nicht i.o.

Da macht was die Stadt für die Einwohner und wieder ist es falsch. Solche sachen kann nicht über Nacht erledigt werden. Dafür braucht man eben Zeit. Mir gehen die Dieselfahrverbote mehr auf dem Senkel.

am 11. August 2019 um 8:01

...in der Regel paßt da alles, da nicht die Baufirma festlegt, welche Schilder da wie aufgestellt werden.

Die Baufirma macht maximal einen Vorschlag, indem sie mit einem entsprechenden Plan bei der Straßenverkehrsbehörde vorsprechen und einen Antrag stellen.

Die gucken sich das Vorhaben an, korrigieren das Ganze nach ihren Vorstellungen oder legen in einem eigenen Plan genau fest was da wie statt zu finden hat.

Und letztendlich bekommt die Baufirma einen gebührenpflichtigen Genehmigungsbescheid (auch "Straßenverkehrsrechtliche / Verkehrsrechtliche Anordnung" genannt) mit einem Schilder-/Absperrplan nach dem sie die Schilder, Warnbarken, Blinkleuchten, etc. aufstellen, Linien aufpinseln, usw.

Und weil eine Baufirma kein caritativer Wohlfahrtsverein ist zahlt das Ganze am Ende der Auftraggeber.. in dem Fall also Stadt oder Gemeinde, etc.... entweder über die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis oder falls die wieder einmal vergessen wurde über ein Nachtragsangebot.

PS:... klick... nett von der Baufirma, oder? :D

Zitat:

@eddiotos schrieb am 8. August 2019 um 09:13:38 Uhr:

...frage ich mich, ob das alles rechtens ist.

Ja, definitiv.

Das Verfahren zur Einrichtung einer Baustelle ist hierzulande schon ziemlich aufwendig. Da wird nichts dem Zufall überlassen.

Die Schilder sollten 3 Tage vorher aufgestellt werden daher macht ein Datumszettel Sinn.

 

Nach den 3 Tagen kann der natürlich entfernt werden und das Schild dann auch jahrelang ohne Datumsangabe stehen. Gilt dann halt so lange wie es da steht.

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