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Mobilitätsgarantie - Audi will nicht zahlen

Audi A3 8PA Sportback

Guten Morgen,
Ich habe eine Frage zur Mobilitätsgarantie.
Am Sontag, 18.05. Hatte ich einen Wildunfall. Ein Stück Damwild war der Meinung, es darf in einer Kolonne mal schnell die Straße überqueren.
Ich habe dann den Schadensservice von Audi angerufen. Die Dame sagte mir, ich müsste die Polizei rufen und wenn der Wagen von der Polizei freigegeben ist, solle ich wieder anrufen. Sie kümmert sich aber schon um alles. Also auf die Polizei gewartet und den Wagen freigeben lassen. Wieder angerufen.
Ihr erneut gesagt, dass es ein Wildunfall ist. Sie will alles organisieren. Irgendwann 3 Stunden später war der Abschleppdienst da und hat uns in eine Audi-Werkstatt nach Oranienburg gebracht. ich habe da einen Leihwagen übernommen und sind weiter gefahren.
Jetzt weigert Audi sich die Kosten für das Abschleppen und (teilweise) den Leihwagen zu übernehmen. Es sei ein Wildunfall.
Auf der Audi-Webseite, den AGBs auf der Rückseite einer Werkstattrechnung wird immer von Liegen bleiben und Panne gesprochen.
Nirgends finde ich eine genaue Aufstellung der Leistungen, welche Leistungen sind abgedeckt, welche sind ausgeschlossen.
Meiner Meinung nach müssen die Leistungen in einer AGB geregelt sein und diese müssen (leicht), z.B. auf einer Webseite, auffindbar sein.
Hat jemand etwas ähnliches erlebt, dass Audi erst alles organisiert und somit suggeriert, es übernimmt Kosten? Und dann die Kostenübernahme verweigert.
--BlueAuti--

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BlueAuti


Sie hätte sagen müssen, dass deckt die Mobilitätsgarantie nicht ab.

hier irrst du!
mit deiner unterschrift hast du die bedingungen der mobilitätsgarantie anerkannt und hättest wissen müssen, das ein wildunfall nicht darüber gedeckt ist...
...wenn du also trotzdem bei audi anrufst, muss die dame am telefon davon ausgehen, das du (kostenpflichtig) von audi abgeschleppt werden willst! - ja, sowas gibts! eben bei leuten die nicht in einem automobilclub sind und keinen schutzbrief haben.

dass die dame am telefon dich darauf hinweisen hätte können, steht natürlich auf einem anderen blatt...verpflichtet ist sie dazu aber nicht!

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ist schon richtig dass sich audi querstellt. unfälle sind keine pannen ;)
das ganze musst du mit deiner versicherung abklären. ob die allerdings das abschleppen bezahlt bezweifle ich. du bist nicht zufälig in einem automobilclub?

Mobilitätsgarantie hat man meine ich nur, wenn das Auto einen technischen Defekt hat und nicht, wenn man einen Unfall hat.. Abschleppkosten musst du selber tragen, es sei denn du hast das in deiner Versicherung mit drin..

Wildunfall wird doch von der Versicherung bezahlt wenn man Teilkasko hat... Wenn Du noch einen Schutzbrief mit in der Versicherung hast bezahlt die Versicherung auch das abschleppen deines Versicherten Autos...
Aber ein Unfall hat gar nichts mit der Garantie vom Auto zu tun... Das hätte die Dame vom Audi Telefondienst aber wissen müssen...
Gruß

Zitat:

Das hätte die Dame vom Audi Telefondienst aber wissen müssen...

das weiss man eigentlich auch selbst, sofern man sich mit dem papierkram den man unterschreibt ein kleinwenig auseinandersetzt....

Wie meine Vorredner schon geschrieben haben... Audi stellt dir nur eine Ersatzmobilität zur Verfügung wenn dein Wagen durch einen technischen Defekt liegen bleibt. Manchmal ist es sogar zwingend erforderlich das der Wagen "eingeschleppt" wurde d.h. nicht mehr aus eigener Kraft fahren kann (hatte das Thema bei meinem TDI der sprang wegen eines defekten Nockenwellensensors nicht mehr an, als das Servicemobil da war hat es natürlich geklappt und im nachhinein gab es etwas Papierkram weil ich zum Händler hinterher gefahren bin und er mich nicht abschleppen musste. Den Leihwagen habe ich dann aber trotzdem kostenlos bekommen). Grundvoraussetzung ist natürlich ein lückenloser Service bei Audi!
Für alles andere musst du wie gesagt bei deiner Versicherung nachfragen...

Meinen Vorrednern gebe ich alle Recht.
Zwei Dinge stören mich irgendwie.
Das Autohaus, der Abschlepper und der Schadenservice wußten von Anfang an Bescheid, dass es ein Wildunfall ist. Keiner hat nachmittags etwas gesagt!
Anderseits finde ich keine rechtverbindliche Definition (AGB oder ähnl.) des Service Mobilitätsgarantie. Was man irgendwo list oder hört ist nicht rechsverbindlich.
--BlueAuti--

http://www.audi.de/.../audi-mobilitaetsgarantie.html
"Die Audi Mobilitätsgarantie umfasst alle Neufahrzeuge und deckt Leistungen im Pannenfall umfassend ab..."

und hier die leistungen im pannenfall:
http://www.audi.de/.../140115_Leistungspaket.pdf

also eine panne ist definitiv kein unfall.
es ist also schon rechtlich eindeutig und die agbs so ok wie sie sind.

Zitat:

Original geschrieben von BlueAuti


Meinen Vorrednern gebe ich alle Recht.
Zwei Dinge stören mich irgendwie.
Das Autohaus, der Abschlepper und der Schadenservice wußten von Anfang an Bescheid, dass es ein Wildunfall ist. Keiner hat nachmittags etwas gesagt!
Anderseits finde ich keine rechtverbindliche Definition (AGB oder ähnl.) des Service Mobilitätsgarantie. Was man irgendwo list oder hört ist nicht rechsverbindlich.
--BlueAuti--

Willkommen bei Audi.

das hat nix mit audi zu tun. ist überall gleich geregelt. unfall ist keine panne ... fertig. und wildschaden ist teilkosko. was darüber hinaus noch an schutzbriefen etc. besteht ist erstmal nebensächlich und individuell.
sicher haben die versicherungen ein transparenzgebot zu erfüllen. aber das ist hier m.a. klar gegeben. von daher. und allg. sollte der kunde auch nicht immer blauäugig sein und hat ebenso die pflicht sich zu informieren.
hast du denn mit deiner versicherung schon was geklärt?

Mit der Versicherung ist alles in Kärung. Aber noch nichts endgültiges. Der Schaden beläuft sich momentan auf >6.000€ brutto. Das zahlt die Teilkasko.
Das Damwild war ausgewachsen und wog sicherlich 100-150kg. Da kommt eine Menge Energie zusammen bei einer Eigengeschwindigkeit von ca. 90 km/h. Im Photothreat werde ich wohl mal einige Photos posten.
Das man danach unter Schock steht, dürfte verständlich sein. Wie ich bereits sagte, ich habe die Dame sofort beim ersten Telefonat darüber unterrichtet, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Sie hätte sagen müssen, dass deckt die Mobilitätsgarantie nicht ab. Nein, hat sich nicht. Sie wolle sich um alles kümmern, Leihwagen, Abschleppwagen etc. Das werde ich wohl alles selber zahlen dürfen. Das ***** mich an.
Ich habe eine ganz andere Vermutung.
--BlueAuti--

Zitat:

Original geschrieben von BlueAuti


Sie hätte sagen müssen, dass deckt die Mobilitätsgarantie nicht ab.

hier irrst du!
mit deiner unterschrift hast du die bedingungen der mobilitätsgarantie anerkannt und hättest wissen müssen, das ein wildunfall nicht darüber gedeckt ist...
...wenn du also trotzdem bei audi anrufst, muss die dame am telefon davon ausgehen, das du (kostenpflichtig) von audi abgeschleppt werden willst! - ja, sowas gibts! eben bei leuten die nicht in einem automobilclub sind und keinen schutzbrief haben.

dass die dame am telefon dich darauf hinweisen hätte können, steht natürlich auf einem anderen blatt...verpflichtet ist sie dazu aber nicht!

An die Schadenservicehotline einer Prämiummarke kann man wohl etwas höhere Anforderungen stellen. Jedenfalls wenn man der Werbung etas Glauben schenken möchte.
Aber, wie ich bereits schrieb, ich habe eine ganz andere Vermutung.

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