1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. Mobilitätsgarantie

Mobilitätsgarantie

VW
Themenstarteram 2. Juli 2007 um 11:35

Hallo,

Folgende Situation: Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall und der Wagen muss für 10-11 Tage in die Werkstatt.

Laut AH habe ich nur 5 Tage Anspruch auf einen Phaeton und muss danach zahlen. Ich habe das erstmal so hingenommen, allerdings habe ich gerade mit der VW Hotline gesprochen, die etwas verwundert darüber war.

Weiss jemand mehr?

Viele Grüße

Alex

Ähnliche Themen
24 Antworten
am 2. Juli 2007 um 12:50

Hallo Alex,

ich mache jetzt mal einen auf moralisch: Wenn Dir VW den Phaeton für fünf Tage unendgeltlich zur Verfügung stellt, ist das doch schon ein großes Entgegenkommen. Das ist halt das dumme (und ärgerliche) an selbstverschuldeten Unfällen? :-)

Ich bilde mir übrigens ein, genau das (fünf Tage) irgendwo gelesen zu haben.

Viele Grüße

am 2. Juli 2007 um 13:06

Du musst mal hier suchen. M.E. steht Dir für die ganze Zeit ein Ersatzfahrzeug zu.

peso

am 2. Juli 2007 um 13:19

Gerade gefunden:

Ein Service für Sie.

Als Phaeton Kunde erhalten Sie auf Wunsch bei jedem Serviceereignis einen kostenlosen Ersatzwagen - selbstverständlich einen Phaeton. Oder ein anderes Fahrzeug, wenn Sie es wünschen. Egal ob Inspektion, Garantiefall, Reparatur, selbst verschuldeter Unfall, Zubehör-Einbau: Sie bekommen einen kostenlosen Ersatzwagen, wann immer Ihr Auto länger als zwei Stunden in der Werkstatt ist. Das gilt für 4 Jahre nach dem Kauf.

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Das gilt für 4 Jahre nach dem Kauf.

Du meinst , man kann sich 4 Jahre einen Leihwagen nehmen ?

:D :D

Also ich habe hier von einem ganz neuen Phaeton W12 eine Kopie der Brochure " Serviceleistungen Phaeton" vor mir liegen. Es hat die Drucknummer 241.552.SLP.01.

Der Wagen hatte eine Erstzulassung 02.2007 , jedoch ist die Brochure Stand 12/2003 ( !! ).

Unter dem ganzen steht : Änderungen vorbehalten.....:D

Zum Inhalt:

Wenn Ihr Wagen eine Panne hat und in die Werkstatt muss,

.....erhalten Sie für bis zu 5 Tage einen Ersatzwagen....

....bei kleineren Missgeschicken wie z,B. leerem Tank übernimmt VW Bergekosten bis 179 Euro....

...Hol und Bringdienst ...kostenlos...

UND WICHTIG

....Airportservice kostenlos während einer Wartung....

 

dsu

das Ganze Papiergedöhns verpakt in eine nicht so hochwertige Mappe wie bei "meinem".

am 2. Juli 2007 um 15:09

Das ist der Link:

http://www.christl.de/service_vw_phaeton.htm

 

Phaetonpabst hat mir seinerzeit das Origínal zugemailt. Ich finde es leider nicht mehr :-(

peso

am 2. Juli 2007 um 18:28

Hallo,

ich denke ich hatte schon deutlich länger als 5 tage einen ersatz phaeti

( die ersatzteile sind ja manchmal nicht sofort lieferbar )

 

service und SERVICE ist eben ein unterschied

MFG

....und ich habe das Gefühl , das da an Service eingespart wurde und "frische" Phaetonisten weniger Leistung bekommen...

dsu

Wird halt bald ein Auto sein wie jedes andere und die Alleinstellungsmerkmale verschwinden so nach und nach. Schade eigentlich.

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 8:14

Ich habe den Wagen ab 12/2005 geleast. Ich nehme an, dass Ihr die Serviceleistungen in dem Benutzerhandbuch gefunden hat?

Mangels Auto kann ich leider nicht nachsehen.

Nach meinem Empfinden dürfte man die Mobilitätsgarantie nicht nachträglich ändern; bei mir war es auch tatsächlich einer der Hauptgründe, warum ich mich für dieses Fahrzeug entschieden habe.

am 3. Juli 2007 um 13:06

@lalex

Also, mein Dicker musste in den letzten 3 Monaten mehrfach zum Freundlichen - von wegen Katalysator, dann Bremsen, dann nochmal irgendwas von wegen Motorleistung und Temperaturfühler - der längste Aufenthalt waren dabei 2 Wochen am Stück.

Leihwagen problemlos!! Dabei sogar einmal Autotausch aus 220 km Entfernung mit Transporter.

Vielleicht liegt es am Freundlichen? Frag´nochmal nach - vielleicht hat er selbst keine Ahnung / Lust?

Zitat:

Original geschrieben von mms.nm

@lalex

Also, mein Dicker musste in den letzten 3 Monaten mehrfach zum Freundlichen - von wegen Katalysator, dann Bremsen, dann nochmal irgendwas von wegen Motorleistung und Temperaturfühler - der längste Aufenthalt waren dabei 2 Wochen am Stück.

Hi!

Achtung OT!

Das klingt aber nicht gut, was die Zuverlässigkeit angeht. Ging das alles über die Garantie?

Gruß

tottesy

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 13:37

Das ist keine Sache des AH, denn ich habe gerade nochmal mit VW direkt gesprochen. Auch auf Kulanz wollen sie mir keinen Leihwagen länger als 5 Tage stellen.

Das ärgerliche ist, dass ich letzte Woche Dienstag bereits den Unfall hatte und mir das AH gesagt hatte, die Reparatur werde 10-11 Tage dauern. Der Sachverständige war erst gestern da und die Reparatur soll nun ab gestern 10-11 Tage dauern. Womöglich sind das noch Werktage, so dass ich ganze 2 Woche auf den Wagen verzichten muss.

@tcsmoers: Ist deine Broschüre denn älter als die von dsu? Wenn ich darauf bezugnehmen wollte, was genau müsste ich dann der VW Hotline erzählen?

am 3. Juli 2007 um 15:02

Mobilitätsgarantier heist doch, das man während das Fahrzeug in der Reparatur ist ein Ersatzfahrzeug erhält und mobil bliebt. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb einer gewissen Zeit repariert werden kann, liegt das doch nicht am Fahrzeughalter. Die Beschränkung auf 5 Tage kann m.e. dann nicht gelten, wenn die Werkstatt das fahrzeug nicht innerhalb von 5 Tagen wieder repariert kriegt. Ich hatte im Dezember 2005 eine Unfall mit meinem Pheaton. Er wurde abgeholt, Ersatzwagen geliefert, repariert und wieder abgeholt. Alles ohne jegliche Probleme. DIe Abwicklung mit der Vollkasko erfolgte völlig reibungslos. Der einzige Ärger war die Selbstbeteiligung aber den hab ich selbst verursacht. Die mobilgarantier gilt allerdings nur für die ersten vier Jahre. Dann wird es aber auch Zeit einen neuen zu kaufen !!!! Sag doch mal der VW-Werkstatt dein nächstes Auto sei ein Brilliance oder ähnliches Neufahrzeug, vielleicht merken die dann, das die Zeiten der Versorgung mit Fahrzeugen vorbei ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen