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Möglicher Parkschaden verursacht, wie vorgehen?
Hallo zusammen, ich war vor einer Weile am rückwärrsausparkieren mit meinem Auto und durch den Verkehr auf der Strasse abgelenkt und habe dabei vermeintlich ein parkiertes Auto touchiert (zu früh eingeschlagen). Bin mir aber nicht sicher ob ich ihn berührt habe, also etwa 50/50. Ich habe dann am Unfallauto ein Zettel rangemacht, dass ich ihn möglicherweise touchiert habe und die Person hat sich nun gemeldet, dass da ein Schaden sei.
Nun zu meiner Frage; Kann man da noch feststellen ob mein Auto verantwortlich für den Schaden ist? Ich hab nur haftpflichtversicherung, wie sieht das aus?
Danke für eure Antworten
Edit: ich hatte vor noch einen Kotflügel neu lackieren zu lassen der aber nicht auf der Unfallseite liegt, soll ich unter diesen Umständen noch damit warten?
Beste Antwort im Thema
Das mit dem Zettel war nicht in Ordnung, das weißt du hoffentlich.
Ich würde den möglichen Unfallgegner aufsuchen und eine Fahrzeuggegenüberstellung machen, dann sollte ersichtlich sein, ob der Schaden durch dich verursacht wurde.
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18 Antworten
Das mit dem Zettel war nicht in Ordnung, das weißt du hoffentlich.
Ich würde den möglichen Unfallgegner aufsuchen und eine Fahrzeuggegenüberstellung machen, dann sollte ersichtlich sein, ob der Schaden durch dich verursacht wurde.
Bei all den folgenden Handlungen sollte man bedenken, dass der "Gegner" den nicht zu unterschätzenden Trumpf der Fahrerflucht in der Hand hält. Stand jetzt, würde ich also kleine Brötchen backen und die Haftpflicht walten lassen. Gleichzeitig hoffen, dass dies nicht auch zu spät ist. Diese muss unmittelbar verständigt werden.
"parkieren" ist ein typisch schweizerisches Verb.
Damit in D oder wo? Ggf. gelten ganz andere Vorschriften bzgl. Unfallflucht.
Ein gutachter kann natürlich gucken ob der Schaden zu deinen Auto passt.
Zitat:
@UliBN schrieb am 11. Juli 2019 um 15:38:58 Uhr:
"parkieren" ist ein typisch schweizerisches Verb.
Damit in D oder wo? Ggf. gelten ganz andere Vorschriften bzgl. Unfallflucht.
Ja bin aus der Schweiz.
Zu den anderen: Ok ich weiss dass man eigentlich warten soll aber 1. woher sollen die wissen dass och das nicht gemacht habe und
2. Hat niemand den vermeintlichen Kratzer gesehen, also hätte ich auch einfach davonfahren können
Zitat:
@Oetteken schrieb am 11. Juli 2019 um 14:01:42 Uhr:
Das mit dem Zettel war nicht in Ordnung, das weißt du hoffentlich.
Ich würde den möglichen Unfallgegner aufsuchen und eine Fahrzeuggegenüberstellung machen, dann sollte ersichtlich sein, ob der Schaden durch dich verursacht wurde.
Also zuerst eine Gegenüberstellung bevor ich die versicherung kontaktiere?
Also hier in Deutschland scheint daß keine Unfallflucht oder Fahrerflucht zu sein.
Dem Sohn eines Arbeitskollegen ist das gleiche passiert.
Hier war aber er der Geschädigte und fand einen solchen Zettel bei sich an Scheibenwischer vor.
Nachdem er Kontakt mit dem Zettelschreiber aufgenommen und einen Gutachter beauftragt hatte und den Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet hatte, teilte diese mit dass sie keine Zahlungen leisten werde, weil ihr Versicherungsnehmer abstreitet mit diesem Vorfall was zu tun zu haben.
Dabei haben sie Fotos,Gutachten und sogar den Zettel als Kopie vorgelegt.
Darauf ging sein Vater mit Ihm zur Polizei und erklärte dort den Fall und wollte wissen wie er dagegen vorgehen kann.
Auch den besagten Zettel mit Name.Tel.Versicherungsnummer des vorgeblichen Schädigers legten sie vor.
Der Revierbeamte meinte auf die Frage ob man ihn nicht auch wegen Fshrerflucht drankriegen könnte: Nein, daß ginge nicht , denn da er ja seine Personalien hinterlassen habe, läge hier auch keine Fahrerflucht vor.
Sein Rat : sich an die eigene Versicherung wenden und die regeln daß dann untereinander hat sich als Luftnummer erwiesen.
Nun musste er den Gutachter selbst bezahlen und auf seinem Schaden
bleibt er auch sitzen, weil er auf meinem und seines Vaters Rat hin, nun einen Anwalt für Verkhrsrecht hinzuzuziehen nicht eingehen will.
Wahrscheinlich fürchtet er auf diesen Kosten am Ende auch sitzenzubleiben
Traurig, wenn Polizisten im Dienst Unsinn erzählen.
Oder das ADAC Blattl schreibt Unfug?
Das ist ein prima Beispiel für den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Daß die Geschichte vom Besuch beim Polizeirevier sich so zugetragen hat, daran zweifle ich nicht.
Ich vermute einfach mal daß der besagte Beamte die 2 einfach nur abwimmeln wollte und keine Lust auf irgendeine Anzeigenaufnahme hatte.
Der ADAC schreibt öfter nachgewiesenen Unsinn! Hier aber nicht.
Der Vorgang ist zwar ein Offizialdelikt, häufig werden aber die Begleitumstände berücksichtigt, allerdings erst ggf. vor Gericht und nicht aufgrund Entscheidung eines Polizeibeamten.
Gilt so in Deutschland.
Wenn die Polizei keine Motivation hat ein Strafverfahren zu eröffnen, was durchaus in der Praxis vorkommen kann, muss man sich eben direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Jeder kann jeden jederzeit wegen allem Anzeigen. Natürlich können die Gesamtumstände dazu beitragen, dass das Verfahren recht schnell eingestellt wird, bzw. kein Fahrer ermittelt werden kann.
Wie es bei den Eidgenossen aussieht...keine Ahnung.
Moin!
Bei dem eventuell "Streifschaden" waren doch beide Fahrzeuge vor Ort. Dann hättest du dir beide Stellen des Schadens ansehen können, und auch erkennen können, ob der Schaden von deinem Fahrzeug stammt.
(...) und dann entsprechend korrekt handeln.
G
Zitat:
@hjluecke schrieb am 12. Juli 2019 um 09:34:05 Uhr:
Moin!
Bei dem eventuell "Streifschaden" waren doch beide Fahrzeuge vor Ort. Dann hättest du dir beide Stellen des Schadens ansehen können, und auch erkennen können, ob der Schaden von deinem Fahrzeug stammt.
(...) und dann entsprechend korrekt handeln.
G
Habe ich auch getan, aber ob die kratzer von mir stammen konnte ich dabei nicht zweifelsfrei feststellen
Leben wir nicht im 21. Jahrhundert???
Jeder hat mindestens ein Handy und die Dinger werden mittlerweile nur noch nebenbei als Telefon benutzt. Das Handy hat eine Kamera. Da kann ich doch - wenn ich schon aussteige - ein paar Fotos machen, oder?
Dann weiß ich wenigstens, wie das andere Auto umittelbar nach dem evtl. vermeintlichen Touchieren ausgesehen hat.