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Mofa 1-sitzig auf 2-sitzig

Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 17:16:17 Uhr:


Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?

Frage, willst du dich jetzt im Dunklen fahren lassen ???:

;):D
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Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 17:16:17 Uhr:


Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?

Du bist eigtl richtig informiert,
du solltest den Gesetzes-Passus mal genau lesen.
Wenn der Passenger Platz hat - auch für die Füße und sich fest halten kann
(früher musste zwingend ein Haltegurt für den Sozius-Fahrer sein wird heute etwas anders beurteilt), dann darfst du mit deinem Roller einen Passagier befördern.
Besser wäre wenn es in der BE verankert ist.

Ciao
PS:
Da wird ausdrücklich auf einen Sitzplatz verwiesen,
keinen Stehplatz und ausdrücklich auch nicht der Gepäckträger dafür!

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 17:16:17 Uhr:


Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?

Frage, willst du dich jetzt im Dunklen fahren lassen ???:

;):D

Zitat:

@MiFiA4
Frage, willst du dich jetzt im Dunklen fahren lassen ???

Ich würde es begrüßen wenn entweder auf die Frage geantwortet wird oder einfach nichts gesagt wird. Aber solche dämlichen "Nachfragen" kannst du dir sparen.

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 18:04:37 Uhr:



Zitat:

@MiFiA4
Frage, willst du dich jetzt im Dunklen fahren lassen ???

Ich würde es begrüßen wenn entweder auf die Frage geantwortet wird oder einfach nichts gesagt wird. Aber solche dämlichen "Nachfragen" kannst du dir sparen.

Dann jetzt die ernsthafte Frage, was für ein Fahrzeug möchtest du modifizieren. Ich gehe einmal davon aus einen Roller, der jetzt mit einer 25er Betiebserlaibnis ausgestattet ist. Ich würde in erster Linie einmal den

:D

fragen. Oder gibt es den auch als 45er und auch als zweisitzer. Wenn ich, oder jemand aus meiner Generation Mofa liest, dann sagt der oder ich ganz klar nein. Denn früher war ein MOFA MO = Motor FA = Fahrrad ergibt zusammengesetzt MOTORFAHRAD. Das erste erfolgreiche das ich kenne war die Solex. Da wurde die Motorleistung über eine Rreibwalze auf das Vorderrad übertragen. Ansonsten hast du ja oben schon einen erklärenden Post.

Wahrscheinlich wird es bei den meisten neuen Mofarollern möglich und auch schon vorgesehen sein.

Also nichts für ungut.

Gruß MIFIA4

Himmelherrgott - also hier nochmal aufgedröselt.
Es geht um einen Roller der als Mofa eingetragen und natürlich entsprechend gedrosselt ist. Sogar eine Mofatasche ist an die Sitzbank gedübelt. Auf den Papieren ist er eingetragen als einsitzig.
Jetzt wollte ich nur wissen was man tun muss um Papiere zu bekommen auf denen kein "einsitzig" mehr vermerkt ist.

Mit einer derartigen Einschränkung, wie du sie in deinem anderen Threat beschreibst, solltest du wirklich niemanden mitnehmen.

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 18:45:49 Uhr:


Himmelherrgott - also hier nochmal aufgedröselt.
Es geht um einen Roller der als Mofa eingetragen und natürlich entsprechend gedrosselt ist. Sogar eine Mofatasche ist an die Sitzbank gedübelt. Auf den Papieren ist er eingetragen als einsitzig.
Jetzt wollte ich nur wissen was man tun muss um Papiere zu bekommen auf denen kein "einsitzig" mehr vermerkt ist.

Z.B. zu meiner Antwort eine vernünftige Anwort geben und nicht pampig werden. Aber ich sehe schon, dir ist nicht zu helfen !

Also ich bin hier raus.

Zitat:

@Künne
Mit einer derartigen Einschränkung, wie du sie in deinem anderen Threat beschreibst, solltest du wirklich niemanden mitnehmen.

MEINE FRESSE! Warum meint hier nur jeder seinen Senf zu etwas zugeben zu müssen was gar nicht Gegenstand der Debatte ist? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Also: Frage beantworten oder abzischen!
Sorry, das musste jetzt mal sein!

Zitat:

@MiFiA4
Also ich bin hier raus.


Tschüß!

Dein Roller ist bauartbedingt als 2 Sitzer,steht auch in der BE.
In den Papieren die ihn als Mofa umschreiben kannst du beim TÜV die Tasche und 1Sitzer raus nehmen lassen und kannst so mit einem zweiten Mann/Frau fahren.

Vielen Dank @kraneburger!
So, meine Herrschaften, genau so und nicht anders hat eine gute Antwort auszusehen!

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 19:17:57 Uhr:


Vielen Dank @kraneburger!
So, meine Herrschaften, genau so und nicht anders hat eine gute Antwort auszusehen!

Es währe auch schön gewesen, ein Zitat aus einem andern Faden:

Stimmt, ganz vergessen. Ist eine Rex RS 460 4-Takt.

Nennt sich dann Anstand !!!

;)

Zitat:

@MiFiA4
Es währe auch schön gewesen, ein Zitat aus einem andern Faden:
Stimmt, ganz vergessen. Ist eine Rex RS 460 4-Takt.
Nennt sich dann Anstand !!!;)

1. Ich habe keine Ahnung (nur eine Vermutung) was du mir damit sagen willst.
2. Es geht nicht um die Rex.
3. Hast du allen ernstes gedacht ich will ein "klassisches" Mofa auf 2-sitzer umschreiben lassen? Dass keiner so blöd ist bspw. auf einer Saxonette 2 Personen befördern zu wollen dürfte eigtl. klar sein.

2. Wenn es nicht um die Rex geht,vorher in der BE schauen,es gibt auch 45er und andere die nur ein Personen-Sitz haben.
3. In Holland ist es ganz normal das alles was 2 Räder hat mit 2 Personen benutzt wird. Auch wenn es mittlerweile auch dort verboten ist fährt die Polizei an dir vorbei,vielleicht mal mit erhobenen Zeigefinger.

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 18:54:03 Uhr:



Zitat:

@Künne
Mit einer derartigen Einschränkung, wie du sie in deinem anderen Threat beschreibst, solltest du wirklich niemanden mitnehmen.

MEINE FRESSE! Warum meint hier nur jeder seinen Senf zu etwas zugeben zu müssen was gar nicht Gegenstand der Debatte ist? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Also: Frage beantworten oder abzischen!
Sorry, das musste jetzt mal sein!

Mein Einwand ist schon berechtigt. Schließlich bringst du deinen Mitfahrer damit ebenfalls in Gefahr, wenn es draußen dunkel wird.

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