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Morette Doppelscheinwerfer wirklich eintragen lassen?
Hi leute
habe 2 anliegen
1. muss man die scheinwerfer wirklich eintragen lassen obwohl überall auf den gläsern das e-prüfzeichen drauf ist.
normalerweise heists doch immer wenn nen e-zeichen drauf ist dann ist ok und erlaubt oder?!?!
und 2. kann man die scheinwerfer überhaupt so einstellen also höhen und seitenverstellung das der gutachter bzw. eintrager nicht rummäckern kann wenn er das lichteinstellgerät davor schiebt und die einstellung kontrolliert oder ist das unrelevant fürs eintragen?
danke schonmal für eure antworten
mfg sascha
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15 Antworten
Wenn der Scheinwerfer eine gültige Bauartzulassung (E-Prüfnummer) für den gedachten Einsatzzweck hat, dann braucht er nicht eingetragen werden.
Hast du die E-Prüfnummer beim KBA schon überprüfen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn der Scheinwerfer eine gültige Bauartzulassung (E-Prüfnummer) für den gedachten Einsatzzweck hat, dann braucht er nicht eingetragen werden.
Hast du die E-Prüfnummer beim KBA schon überprüfen lassen?
bei wem?
ich hab nen gutachten mitbekommen mehr net
normal haben die dinger papiere und darin steht, was zu tun ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mellis Mondeo !
normal haben die dinger papiere und darin steht, was zu tun ist.
ja aber des gutachten was da bei liegt ist kaum zu lesen. sieht aus als obs mal kopiert wurden sei und das mit einer schlechten qualität.
Was steht denn in dem Gutachten drin?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was steht denn in dem Gutachten drin?
ok habs grad mit der lupe durchgelesen, was ich entziffern konnte ist das man nach einbau es von einem gutachter bzw. einer berechtigten person abnehmen lassen muss.
also muss ichs eintragen lassen.
damit hat sich meine 1. frage erledigt.
kann mir noch jemand was zu meiner 2. dann dazu sagen
Zitat:
Original geschrieben von lippsen
ok habs grad mit der lupe durchgelesen, was ich entziffern konnte ist das man nach einbau es von einem gutachter bzw. einer berechtigten person abnehmen lassen muss.
also muss ichs eintragen lassen.
Da hat dich jemand derbe über den Tisch gezogen.
Fahrzeugaußenbeleuchtungen, die eine gültige Bauartzulassung (E-Prüfnummer) besitzen, sind nämlich eintragungsfrei und werden ohne Gutachten ausgeliefert.
Wurden die Leuchten nachträglich verändert, muß eine neue Bauartzulassung auf Basis eines lichttechnischen Gutachtens erstellt werden, um die geänderten Eigenschaften abzunehmen.
Aber auch dann ist keine nachträgliche Eintragung notwendig.
Handelt es sich bei dem schlecht kopierten Wisch etwa um ein "Muschwitz"-Gutachten?
Zitat:
Original geschrieben von lippsen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn der Scheinwerfer eine gültige Bauartzulassung (E-Prüfnummer) für den gedachten Einsatzzweck hat, dann braucht er nicht eingetragen werden.
Hast du die E-Prüfnummer beim KBA schon überprüfen lassen?
bei wem?
KBA = Kraftfahrtbundesamt
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von lippsen
bei wem?
KBA = Kraftfahrtbundesamt
nein habe ich noch net aber ich denke mal das die e-prüfzeichen nur für die gläser sind und nicht für das plastik außenrum und deswegen das gutachten.
habe grade auch mal rumgegoogelt und es ist wohl so das man die dinger eintragen lassen muss...
glaube nicht das ich verarscht wurde...naja jetzt mal schauen was passiert wenn ich zum eintragen geh
Zitat:
Da hat dich jemand derbe über den Tisch gezogen.
F
sorry wenn ich das nun so sage...aber....wenn man keine ahnung hat...usw. !
die morettescheinis kommen aus gb....und die gibt es nicht ohne gutachten! da hat ihn niemand über den tisch gezogen oder sonstwas! mit den e-zeichen ist auch nicht richtig...fahr mal bitte mit englischen scheinwerfern bei uns rum...viel spass! und die haben auch ein e-zeichen....
Warum habe ich wohl danach gefragt, ob sich der TE über die Gültigkeit der E-Prüfzeichen informiert hat...
In diesem Fall ist das "Gutachten" übrigens auch für die Tonne, weil du englische Scheinwerfer hier auch mit Gutachten nicht eingetragen bekommst wegen des auf Linksverkehr ausgerichteten Abstrahlwinkels (der ändert sich ja nicht dadurch, daß ein Stück Papier dazugelegt wird).
Zitat:
Original geschrieben von Mellis Mondeo !
Zitat:
Da hat dich jemand derbe über den Tisch gezogen.
F
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sorry wenn ich das nun so sage...aber....wenn man keine ahnung hat...usw. !
die morettescheinis kommen aus gb....und die gibt es nicht ohne gutachten! da hat ihn niemand über den tisch gezogen oder sonstwas! mit den e-zeichen ist auch nicht richtig...fahr mal bitte mit englischen scheinwerfern bei uns rum...viel spass! und die haben auch ein e-zeichen....
ich glaub ihr versteht das alle nicht wie ich es meine es gibt ein gutachten mit nummer die auf dem plastik steht, das e-prüfzeichen auf den linsen ist weil die aus deutschland kommen und auch in andere fzg passen.
ihr verwirrt mich alle langsam...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum habe ich wohl danach gefragt, ob sich der TE über die Gültigkeit der E-Prüfzeichen informiert hat...
In diesem Fall ist das "Gutachten" übrigens auch für die Tonne, weil du englische Scheinwerfer hier auch mit Gutachten nicht eingetragen bekommst wegen des auf Linksverkehr ausgerichteten Abstrahlwinkels (der ändert sich ja nicht dadurch, daß ein Stück Papier dazugelegt wird).
die linse hat aber den winkel nach rechts!! zwar nicht so deutlich wie bei den orignalen scheinis aber einen ansatz gibts da schon allein schon von der streung auf der linse sieht man klar das des nach rechts zeigen soll und nicht nach links...deutscher hersteller der linse wird da wohl schon das bedacht haben....
Aha, so langsam blicke ich da durch.
Dann versuch einfach mal dein Glück beim TÜV und berichte uns danach, wie's gelaufen ist...