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Motor-Diagnose-Kontrollleuchte an. Was nun?
Hallo!
Nach längerer Autobahnfahrt, 500Km, danach ca 1 Std Pause, ging bei meinem A200 CDI nach dem Starten die Motor-Kontrollleuchte nicht mehr aus. Im Heft steht: Störung an der Kraftstoffeinspritzung oder im Abgassystem. Motor gegebenenfalls im Notlauf. Man sollte so schnell wie möglich eine Werkstatt aufsuchen.
Super, fängt ja schon gut an. Das war die erste große Fahrt im "neuen Gebrauchten", hab ihn Samstag erst zugelassen.
Hat jemand auch schon mal was mit der Motor-Kontrollleuchte gehabt und was war es für ein Problem?
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29 Antworten
Hallo,
da gibt es viele Möglichkeiten. Vom korrodierten Kabel (bei meinem A 180 CDI) bis zu was weiss ich.
Den Notlauf des Motors würdest Du, wenn er denn in den Notlauf gegangen ist, sofort spüren: wenig Zugkraft, limitiertes Tempo, etc.
Viel Glück in der Werkstatt! Manchmal sind es nur ganz kleine Dinge.
Gruß
Daniel
Könnte auch der LMM sein.
Am besten den Fehlerspeicher in einer MB- Niederlassung auslesen lassen.
Hoffentlich hast du das Auto auch bei MB gekauft, dann dann ist immer eine
Gebrauchtwagengarantie dabei, die die Kosten dafür übernimmt.
Wenn nicht, dann bist du um eine Erfahrung (dreistelliger Eurobetrag,
oder ein bisschen mehr je nach Problem) reicher, oder besser gesagt ärmer.
Also der Motor ist glaub ich nicht im Notlauf, man merkt keine Leistungseinbußen. Am Laufgeräusch kann ich nichts auffälliges feststellen, weiß allerdings auch nicht, wie er sich normal anhört, weil ich immer das Radio an habe.
Das Fahrzeug habe ich Ende Februar von einem Mercedes Händler gekauft, mit neu abgeschlossenem Garantie-Paket. Ich hoffe nur, daß eventuell auszutauschende Teile auch von der Garantie abgedeckt sind, denn wenn man liest, was von der Garantie ausgeschlossen ist, dann bleibt nicht mehr viel übrig...
Zitat:
Original geschrieben von marcell-b
Also der Motor ist glaub ich nicht im Notlauf, man merkt keine Leistungseinbußen. Am Laufgeräusch kann ich nichts auffälliges feststellen, weiß allerdings auch nicht, wie er sich normal anhört, weil ich immer das Radio an habe.
Das Fahrzeug habe ich Ende Februar von einem Mercedes Händler gekauft, mit neu abgeschlossenem Garantie-Paket. Ich hoffe nur, daß eventuell auszutauschende Teile auch von der Garantie abgedeckt sind, denn wenn man liest, was von der Garantie ausgeschlossen ist, dann bleibt nicht mehr viel übrig...
Na dann nix wie hin zum Händler.
Na dann nix wie hin zum Händler.
Werd ich morgen gleich machen. Das ist zwar ein anderer MB Händler als der, bei dem ich ihn gekauft habe, aber das ist ja, soweit ich weiß, egal, Hauptsache eine MB Fachwerkstatt.
Hallo,
das gleiche hatte ich mal bei meinem A 190. Bin zur Werkstatt gefahren und dort konnten sie nix finden und ich könne normal weiterfahren. Nach geraumer Zeit war die Anzeige wieder da. Gleich zur Werkstatt und dann wurde ein kapitaler Motorschaden festgestellt. Hat mich mit Kulanz 2500€ gekostet.
Habe mir geschworen nie mehr Stern, aber bin trotzdem dabei geblieben.
So ist das Leben eben.
Nachhaken wos geht und nicht abwimmeln lasen.
Viel Glück.
Gruß sagua
Also gestern in der Werkstatt wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Es wurde ein defekter Temperatursensor am Dieselpartikelfilter festgestellt. Leider war das Teil nicht vorrätig und so kann erst Montag weiter gemacht werden. Im Fehlerspeicher hat auch der Vorkat einen Fehler abgelegt, der aus den falschen Temperaturangaben des Sensors resultieren könnte. Das kann aber erst festgestellt werden, wenn der neue Sensor eingebaut ist. Sollte dieser Fehler weiterhin bestehen, hat der Vorkat daraus einen Folgeschaden erlitten und muß auch ersetzt werden.
Nun zu den Kosten: Sollte es nur bei dem Sensor bleiben, belaufen sich die Kosten auf ca 270,- Euro. Den Schaden würde eigentlich die CarGarantie übernehmen, wenn da nicht in den ersten 90 Tagen nach Abschluß eine Selbstbeteiligung von 300,- Euro wäre. Super, wozu macht man ne Garantie, wenn man trotzdem selbst zahlen muß... Aber nach kurzem Hin und Her der Werkstatt mit dem Autohaus, wo ich ihn gekauft habe, übernehmen die die Kosten für den Sensor, nicht aber für den Vorkat, wenn der auch nen Schaden hat. Falls das so ist, werd ich mal sehen was ich dann mache. Notfalls lass ich ihn stehen bis die 90 Tage rum sind und melde dann den Vorkat als CarGarantiefall.
Wenn Du ihn im Februar gekauft hast, kann Dir die Car Garantie völlig egal sein. Der Händler hat Dir gegenüber eine Gewährleistungspflicht und muß dafür geradestehen. Ein solcher Defekt, der rein garnichts mit Verschleiß zu tun hat sollte voll von der Gewährleistung abgedeckt werden. Informier Dich mal darüber und anschließend auch Deine Werkstatt. Aus meiner Sicht hast Du gute Karten aus Dieser Sache ohne Kosten herauszukommen, inklusive Vorkat.
Viele Händler probieren es immer wieder die Käufer mit Verweis auf "die Car Garantie übernimmt nicht alle Kosten" an den Kosten zu beteiligen.
Wenn man sie dann aber auf die gesetzliche Gewährleistung hinweist, werden sie häufig sehr kulant.
Du solltest Dich aber vorher gut informieren und auch entsprechend auftreten.
Zitat:
Original geschrieben von Pit 32
Wenn Du ihn im Februar gekauft hast, kann Dir die Car Garantie völlig egal sein. Der Händler hat Dir gegenüber eine Gewährleistungspflicht und muß dafür geradestehen. Ein solcher Defekt, der rein garnichts mit Verschleiß zu tun hat sollte voll von der Gewährleistung abgedeckt werden. Informier Dich mal darüber und anschließend auch Deine Werkstatt. Aus meiner Sicht hast Du gute Karten aus Dieser Sache ohne Kosten herauszukommen, inklusive Vorkat.
Viele Händler probieren es immer wieder die Käufer mit Verweis auf "die Car Garantie übernimmt nicht alle Kosten" an den Kosten zu beteiligen.
Wenn man sie dann aber auf die gesetzliche Gewährleistung hinweist, werden sie häufig sehr kulant.
Du solltest Dich aber vorher gut informieren und auch entsprechend auftreten.
So ein quatsch!!!
Die Gewährleistungspflicht greift nur bei neuen Fahrzeuge, nicht bei gebrauchten.
Wenn der A gebraucht gekauft wurde, muß der Händler eine Garantie geben und wenn die dann von Car Garantie ist, ist die Garantiestelle von CarGarantie für die Garantie zuständig. Der Händler hat damit dann nichts mehr zu tun. Er muß (laut Gesetzgeber) nur eine Garantie (für mind. ein Jahr) geben und dass hat er gemacht! Es ist nämlich nicht gesagt, dass der Fehler schon bei Übernahme vorhanden war. Es geht nunmal ab und zu etwas kaputt. Das Auto ist nunmal ein Gebrauchsgegenstand.
Zitat:
Original geschrieben von naidhammel
Zitat:
Original geschrieben von Pit 32
Wenn Du ihn im Februar gekauft hast, kann Dir die Car Garantie völlig egal sein. Der Händler hat Dir gegenüber eine Gewährleistungspflicht und muß dafür geradestehen. Ein solcher Defekt, der rein garnichts mit Verschleiß zu tun hat sollte voll von der Gewährleistung abgedeckt werden. Informier Dich mal darüber und anschließend auch Deine Werkstatt. Aus meiner Sicht hast Du gute Karten aus Dieser Sache ohne Kosten herauszukommen, inklusive Vorkat.
Viele Händler probieren es immer wieder die Käufer mit Verweis auf "die Car Garantie übernimmt nicht alle Kosten" an den Kosten zu beteiligen.
Wenn man sie dann aber auf die gesetzliche Gewährleistung hinweist, werden sie häufig sehr kulant.
Du solltest Dich aber vorher gut informieren und auch entsprechend auftreten.
So ein quatsch!!!
Die Gewährleistungspflicht greift nur bei neuen Fahrzeuge, nicht bei gebrauchten.
Wenn der A gebraucht gekauft wurde, muß der Händler eine Garantie geben und wenn die dann von Car Garantie ist, ist die Garantiestelle von CarGarantie für die Garantie zuständig. Der Händler hat damit dann nichts mehr zu tun. Er muß (laut Gesetzgeber) nur eine Garantie (für mind. ein Jahr) geben und dass hat er gemacht! Es ist nämlich nicht gesagt, dass der Fehler schon bei Übernahme vorhanden war. Es geht nunmal ab und zu etwas kaputt. Das Auto ist nunmal ein Gebrauchsgegenstand.
Das ist neu, wo steht das?
lies mal den Artikel, denn lesen bildet
Zitat:
Die Gewährleistungspflicht greift nur bei neuen Fahrzeuge, nicht bei gebrauchten.
Sorry, aber das ist einfach falsch.
mfg
Monarch
@ Monarch: Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Bei Neufahrzeugen gibt es gesetzlich vorgeschrieben 24 Monate Gewährleistung. Der Händler (MB macht das so) kann aber auch eine Garantie anbieten. Bei Gebrauchtfahrzeugen muß der Händler auch mind. 12 Monate Gewährleistunggeben. Einen Unterschied zwischen den beiden Gewährleistungen gibt es nicht, mit Ausnahme der gesetzlichen Mindestlaufzeit.
@opa_harmut:
So wie ich es gesagt habe (mit der Ausnahme -> siehe oben @Monarch). Außerdem ist in dem Artikel noch die Beweislastumkehr beschrieben.
Ich denke die Rückmeldungen sollten Marcel-b jetzt reichen.
Vielleicht kann er uns ja noch eine Rückmeldung zum aktuellen Stand geben.
Also, wenn man einen Gebrauchten, max. 6 bis 8 Jahre alt, bei einer MB- Niederlassung kauft,
dann ist immer eine Gebrauchtwagengarantie im Kaufpreis mit drin.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Also, wenn man einen Gebrauchten, max. 6 bis 8 Jahre alt, bei einer MB- Niederlassung kauft,
dann ist immer eine Gebrauchtwagengarantie im Kaufpreis mit drin.
ja machen die aber nur um nicht gewährleisten zu müssen, lassen es dann über die Garantie laufen