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Motor eintragen ohne TÜV?
Hallo,
mache gerade ein Umbau von AGZ auf AGU.
Meine Frage ist jetzt: Mein Bora ist jetzt 1 Monat TÜV überfällig, wie ist es jetzt den Motor einzutragen? Brauche ich da eine Vollabnahme oder wie geht das ab?
Kann mir vieleicht ja jemand sagen.
Grüße
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15 Antworten
Is doch egal ob der TÜV fällig ist. Motor einbauen, TÜV machen, und in dem Zuge Motor eintragen lassen.
Ok Danke, wusste nicht das es zusammen geht. Also in einem Abwasch die AU auch auf dem neuen Motor machen.
Die Abgasuntersuchung machst du dann gleich mit beim TÜV-Abnahmetermin. Ich würde aber vorher zum TÜV oder Dekra fahreun und abklären welche Vorraussetzungen du für die Motorabnahme benötigst. Die haben da für die jeweiligen Motoren bestimmte auflagen. Zum Beispiel die Größe der Bremse, das Verbauen einer Domstrebe. ( <-Sind nur beispiele!)
Bei diesem Termin solltest du gleich abklären wer in deiner Region einen Motorumbau abnimmt. Das ist nicht überall der TÜV, meißt die Dekra. Nicht jeder x-beliebige Prüfer darf das machen. Du kannst also nich mal eben zu Pit Stop und sagen: "ich brau TüV und ne Vollabnahme für meinen Motor".
Desweiteren mußt du vorher beim Tüv abklären welchen Schlüsselnummer du dann erhälst. Je nachdem was du dann bekommst wird deinen Versicherungseinstufung ausfallen. Beispielsweise wurde in die beliebte 2er Golf 55PS Karosse der 2,8l VR6 eingebaut, usw.
Aus welcher Region kommst du?!
MFG gunnar
Zitat:
Original geschrieben von GunnarGTI
...Das ist nicht überall der TÜV, meißt die Dekra. Nicht jeder x-beliebige Prüfer darf das machen. Du kannst also nich mal eben zu Pit Stop und sagen: "ich brau TüV und ne Vollabnahme für meinen Motor"...
das ist nicht die Frage ob TÜV oder Dekra, man muss sich fragen wer in deinem Bundesland die TP = Technische Prüfstelle ist, grob gesagt, alte Bundesländer immer der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra, außer in Berlin dort teilt sich DEKRA und TÜV die TP-Rechte.
fahre einfach an eine große Prüfstelle, da sollte ein aaS welcher die Eintragung machen darf, auch ein aaSmT wäre möglich, der auch vor Ort ist...
Änderungen bezüglich der Bremsanlage sollten nicht nötig sein, da beide Motoren mit den identischen Bremsanlagen ausgeliefert wurden. Die meisten Sachverständigen möchten einen alten Fz.-Brief vom Spender-Fz. eigentlich nicht nötig, aber nimm soetwas sicherheitshalber mit. Hoffe das die Euro-Abgasstufe identisch war, ist bei diesen Motoren meistens, außer du hast einen ziemlich neuen Golf IV...
achja, eigentlich ist es keine Vollabnahme, sondern eine Einzelabnahme nach StVZO §19.2 für den Motor, wobei TÜV Nord und Dekra dies kombiniert haben in der §21 in Ihren Dokumenten!
Da dein Umbau sich Steuerrechtlich und ggf. Versicherungstechnisch auswirkt, mach einen Termin, nicht das auf dem Weg passiert und du ohne Versicherungsschutz da stehst. Aus diesem Grund ist es auch notwendig, die Fz.-Dokumente sofort berichtigen zu lassen also, nach dem Abnahme ab zum Straßenverkehrsamt...
Hast du eine freigabe bescheinigung von VW??
Wenn nicht würde ich die vor der fahrt zum TÜV/DEKRA noch besorgen.
Ohne Die Freigabe von VW bekommst du keine Motorabnahme!!
Zitat:
Original geschrieben von red-devil121
Ohne Die Freigabe von VW bekommst du keine Motorabnahme!!
... seit wann denn das?? Erklär mal.
Auch wenn der motor hundert fach eventuell im gleichen fahrzeug typ verbaut wurde muss eine freigabe von VW erfolgen.
Wo die alte und die neue fahrgestellnummer von irgendwelchen ingenieuren mit einander verglichen wird!
Kleines bsp. motorumbau von peugeot 205 zu peugeot 205.Gleiche Motorriesierung alles gleich leistung baugröße MKB es war wirklich alles gleich. Und trotzdem musste ich mir eine Umbau freigabe aus saarbrücken holen.
Mein DEKRA mensch hat mich ohne UbFb gleich wieder weggeschickt.
Und meinte, auch wenn der motor identisch mit dem alten ist, braucht er die freigabe!!
Alles klar, und was is mit Umbauten (eingetragenen Umbauten) z.B.
Polo 6N VR6 Turbo (Fa. B&B),
Golf 1 G60 (Kumpel von mir),
POLO 6N 1,8Turbo,
Golf 2 VR6,
Audi B4 Cabrio mit V6 Biturbo S4,
...
ich hör jetz auf.
Ich glaube nicht das VW (oder Audi) für diese Umbauten Freigaben erteilt.
Solche Freigaben waren zu Beginn der 90er völlig normal und wurden von VW auch rausgegeben. Dann waren aber nahezu alle Varianten mal verbaut und die Prüfer nahmen vergleisgutachten für eben schon gemachte umbauten.
Ohne die Freigaben von VW gäbe es die Motorumbauten nicht.
Im Schreiben von VW an meinen Kollegen wurde u.a. ne geklebte Frontscheibe ( oder Domstrebe), geklebte hintere Seitenscheiben ( ist ein 2-türer) gefordert, damit der 2er GTI mit nem 2,8l VR6-Motor eingetragen wird. Das war 1997. Nun gibt es ja unzählige Golf 2 VR6, aber damals war das eben "neu".
MFG Gunnar
das Problem ist, das manche Prüfer immer irgendetwas haben wollen um ggf. die Eintragung nicht zu tätigen, da sie wenig Ahnung, sehr unsicher oder einfach ängstlich sind und alle möglichen Freigaben haben wollen, damit wenn mal was schief geht, sie nicht der Schuldige sind, sondern dann VW oder der Peugeot.
Oder manche Prüfer sind einfach schmerzfrei
mal nebenbei was glaubst du eigentlich was der Dekra Typ ist??? Er ist ein ein Ingenieur...
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
...mal nebenbei was glaubst du eigentlich was der Dekra Typ ist??? Er ist ein ein Ingenieur...
meinst du mich?? ... ich dachte eingentlich er is Apotheker
Gut dann hat sich wohl in der sache ein bischen was getan!!
Werde ich dann wohl mal am eigenen leib erfahren.
Bin grade dabei ein A3 1.8 auf 1.8t umzu bauen.
Wobei in den A3 ein tauschmotor eingebaut wird, halt ein 1,8t.
Mal schauen was der TÜV/DEKRA dazu sagt.
Ist immer gut neue infos zu erhalten!!
Er ist aber bestimmt kein VW oder Peugot Ingenieur!!
Er ist ein stinknormaler Fahrzeug ingenieur, mehr nicht!
@schyschka
Du meinst der Prüfer kann den Motor einfach so eintragen? Auf welcher Grundlage? Woher weiß er für wieviel PS die Bremse freigegeben ist? Ob ein Lenkungsdämpfer (z.B. Polo G40) vorhanden ist oder nicht?!
Ich war bei 5 Motorabnahmen involviert. 9A-16V in 1er GTI, G60 in nen 2er GTI, VR6 in 2er GTI, 2E GTI-Motor in 2er GTI und G60 in 1er Cabby. Meine Kollegen fahren vorher zum TÜV und klären alles ab.
Die haben dort Listen wo die Auflagen, für bremse oder sonstige Notwendigkeiten drin stehen. Da kann doch nicht irgendein Prüfer sich jedes Mal neu Gedanken machen und am Ende wichtige Dinge übersehen. Das sehe ich nicht das die Prüfer da unsicher sind. Im Gegenteil, wenn ich vorher weiß was der dann will, kann ich beim Umbau alles richtig machen. Die abnahme ist dann nur ne Formalie. Mein Bekannter (hat selbst Prüferstatus, darf sich aber selbst nichts abnehmen ) benötigte für einen Alpina 3,5l-Umbau in ein E30 Cabriolet ebenfalls die Bestätigung von BMW.
MFG Gunnar
Alles klar dann fahr ich morgen mal bei Dekra ran.
Ne das ist mir schon klar das ich das nicht in jeder Werkstatt eintragen lasse oder bzw. das man zum TÜV bzw. DEkra fährt. Es ging jetzt in erster Linie um die Eintragung ohne TÜV.
Aber muss da wirklich mal anfragen was die sehen wollen, bei mir wird es ja noch gehen.
Bau ja vom V5 auf 1.8T um da ist die Bremse, Auspuff gleich aber muss es vom TÜV auch noch wissen was beim 1.4 alles verändert weden muss, da mein Kumpell mein Motor reinkommt.
(Besser gesagt was er alles sehen will.)
Der AGU hat Euro4, was mein AGZ jetzt im Bora hat weiß ich garnicht also da steht nix im wege ihn bei mir einzutragen. Und im 1.4 16V sollte die Eintragung auch möglich sein habe jetzt mehrere gesehen (Weiß jetzt auch dei Abgasklasse nicht) Die Fahrzeuge sind von 98 bzw. mod. 99.
Komme aus NDS eigentlich genau mittig von H & HH
Vielen Dank für die ausführliche Auskunft