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Motorprobleme nach Parkrempler - was muss gegnerische Versicherung zahlen?

Hallo,

mein Auto wurde angerempelt als es geparkt war. Schaden am Kotflügel vorne links.

Gutachter sagte Restwert 2500 €. Reparatur-Kostenvoranschlag waren 2300 €.

Jetzt gab es vor der Karosserie-Reparatur in der Zwischenzeit ein Problem mit dem Motor. Reparaturkosten voraussichtlich 1200 € und eher schlechte Prognose: Werkstatt sagt, es könnten immer mehr Sachen kommen (Auto schon 15 Jahre alt). Wir haben beschlossen, das Auto nicht mehr zu reparieren.

Durch die Motorprobleme ist das Auto quasi nix mehr wert. Kontrolleuchte leuchtet auf - Motor im Notlauf. So bekommt man vielleicht noch ein paar Hundert von Verwerter.

Frage: Muss mir die gegnerische Versicherung den Restwert zum Schadenszeitpunkt ersetzen oder können die sich rausreden, weil das Auto durch den neuen Schaden jetzt ja nichts mehr wert ist?

Gruß,

Patrik

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16 Antworten

Wenn die Versicherung hier mitliest, dann JA.

Sowohl der Schadenseintritt als auch das erstellte Gutachten waren doch vor dem Motorenproblem!?!

Falls ja, wo soll hier ein Problem bestehen?

Du hast nach wie vor die Wahl reparieren zu lassen oder dir den Schaden auszahlen zu lassen.

Wenn dir danach der Motor stirbt oder ein Baum auf das Auto fällt hat das keinen Einfluß mehr.

Was sind denn die Motor Probleme?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 8. November 2021 um 15:26:14 Uhr:

Sowohl der Schadenseintritt als auch das erstellte Gutachten waren doch vor dem Motorenproblem!?!

Falls ja, wo soll hier ein Problem bestehen?

Ja, genau. Ich sehe das eigentlich auch so. Ich wollte nur sicher gehen, ob es nicht ein juristisches Problem gibt, wenn der Wert des Autos danach noch massiv gesenkt wurde.

Postings wie das erste ganz oben deuten so etwas z. B. an.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 8. November 2021 um 15:53:56 Uhr:

Was sind denn die Motor Probleme?

Ford Focus C-Max Baujahr 2006. Vor zwei Jahren DPF ausgetauscht (1200 €) weil zu. Jetzt schon wieder zu. Werkstatt ist ratlos. Hotline sagt, "könnte Fass ohne Boden werden". Vermutung: Turbo-Druck zu gering und / oder Verschmutzungen im Tank.

Aktuelles Symptom: Notlauf, Motor-Kontrolleuchte an, sehr reduzierte Leistung.

Ich denke es ist Zeit für die Osteuropa-Verwertung :-)

Die Versicherung zahlt den Restwert nicht.

Den zahlt der Aufkäufer und der verlangt, dass sich das Auto in dem Zustand befindet, wie es sich bei der Begutachtung befand.

Hier kommt Reparatur oder fiktive Abrechnung infrage.

Du hast Anspruch auf einen Rechtsbeistand.

Reparatur ist ein Fass ohne Boden (laut Werkstatt).

Schick drei Vater unser in den Himmel und freue dich, dass du bei fiktiver Abrechnung noch richtig Geld bekommst für ein Auto, dass nach deiner Aussage auf Grund der Motorprobleme nur noch ein paar Hunderter wert ist. Und dann ab zum Exporthändler/Verwerter.

Fast vergessen, bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. aus den voraussichtlichen Rep.-Kosten heraus gerechnet. Kaufst du dir jetzt ein Ersatzfahrzeug mit MwSt.-Ausweis kannst du eventuell die MwSt. (die laut Gutachten) noch geltend machen.

Dazu die Nutzungsentschädigung, wenn zwischen Abmeldung/Neuanmeldung nicht mehr Tage vergangen sind, als die Rep. sonst gedauert hätte.

Zitat:

 

Ich denke es ist Zeit für die Osteuropa-Verwertung :-)

Die bauen dann den DPF aus und das AGR Ventil ist off oder ganz ab und der Wagen/Motor läuft noch ein paar Hunderttausende Kilometer! :D

Wie sind denn die Werte aus dem Gutachten?

Reparaturkosten 2300 netto oder brutto?

Restwert 2500 oder ist das doch eher die Wiederbeschaffungswert?

Und der fehlende Rest- oder Wiederbeschaffungswert?

Zitat:

@Mindscape schrieb am 8. November 2021 um 22:01:33 Uhr:

Wie sind denn die Werte aus dem Gutachten?

Reparaturkosten 2300 netto oder brutto?

Restwert 2500 oder ist das doch eher die Wiederbeschaffungswert?

Und der fehlende Rest- oder Wiederbeschaffungswert?

Hallo Mindscape,

Gutachten sagt:

  • Reparaturkosten ca. 2300 € brutto
  • Wiederbeschaffungswert 2500 € netto
  • Restwertgebote 700 € brutto

Ergäben für dich 1.800,- € - Wiederbeschaffungswert abzgl. höchstes Restwertgebot des hoffentlich regionalen Bieters.

Lies das hier bei @Oetteken nach: Die 700 EUR gelten für ein Fahrzeug ohne Motorschaden bzw. Fehler.

Der Aufkäufer steigt dir zu Recht aufs Dach, wenn der Zustand ein anderer ist.

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