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Motorrad auf Blitzerfoto? Rechtens?
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Brief von der zentralen Bußgeldstelle erhalten.
Außerhalb geschlossener Ortschaften: zulässig: 120 km/h, nach Abzug Toleranz: 147km/h
Vorab: Der Blitzer wurde überhaupt nicht während der Fahrt registriert.
Jetzt ist auf diesem Blitzerfoto vollkommen in Front von dem Wagen ein Motorrad abgebildet, sodass das Fahrzeug schonmal fast überhaupt nicht sichtbar ist. Kennzeichen ja, Fahrer auch. Rest des Autos nicht.
Der Fahrer hat zusätzlich auch noch eine Sonnenbrille auf, was meiner Meinung nach auch nicht zu einer eindeutigen Identifikation führt.
Mich interessiert aber vor allem das Motorrad. Damit kann doch nicht 100% gewährleistet werden, dass die gemessene Geschwindigkeit auch wirklich gefahren wurde. Vielleicht kam der Motorradfahrer ja gerade angerast von hinten?
Beweismittel: Foto, Lasermessung, Film/Bildnummer
Hattet ihr solche Fälle auch schon einmal? Lohnt sich ein Einspruch?
[ Bild auf Wunsch des TE von MOTOR-TALK entfernt ]
______________________________________________________
Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@comsat schrieb am 22. Juni 2018 um 15:05:42 Uhr:
Es sind auch schon mal Blitzer aufgestellt, die Fahrspuren unterscheiden können.
Dabei wird dann trotzdem eine Kamera zum machen des Bildes benutzt.
Müsste man da nach hacken, sonst gibt es eine böse Überraschung vor Gericht
Was willst Du an dem Bild abhacken ?
An Stelle des TE würde ich da nachhaken, Einspruch einlegen und abwarten.
Meiner Meinung nach besteht bei dieser Konstellation eine recht gute Chance, das Bussgeld nicht zahlen zu müssen.
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41 Antworten
Hier kann nicht eindeutig nachgewiesen werden, wer den Blitzer auslöste. Somit ist die Bußgeldstelle in der Beweispflicht. Ich denke, dass man in diesem Fall sogar auf Messfehler, durch zwei Fahrzeuge mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, plädieren kann.
Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann und der Fahrzeughalter sich dumm stellt wer fuhr, wird der Halter zu einem Fahrtenbuch verblichtet. Glaube mir, da hast Du keinen Bock drauf...!
Ich würde Einspruch einlegen und eventuell meinem Rechtanwalt übergeben. Da kommst Du garantiert durch.
Es sind auch schon mal Blitzer aufgestellt, die Fahrspuren unterscheiden können.
Dabei wird dann trotzdem eine Kamera zum machen des Bildes benutzt.
Müsste man da nachhacken, sonst gibt es eine böse Überraschung vor Gericht
Zitat:
@comsat schrieb am 22. Juni 2018 um 15:05:42 Uhr:
Es sind auch schon mal Blitzer aufgestellt, die Fahrspuren unterscheiden können.
Dabei wird dann trotzdem eine Kamera zum machen des Bildes benutzt.
Müsste man da nach hacken, sonst gibt es eine böse Überraschung vor Gericht
Was willst Du an dem Bild abhacken ?
An Stelle des TE würde ich da nachhaken, Einspruch einlegen und abwarten.
Meiner Meinung nach besteht bei dieser Konstellation eine recht gute Chance, das Bussgeld nicht zahlen zu müssen.
Es gibt immer mehrere Bilder anhand deren dann ausgewertet wird wer schneller war.
Lasermessung ist eine neue Technik, ich denke wenn Du keine Rechtschutz hast lass es bleiben und bezahle!
Zitat:
@Simineon schrieb am 22. Juni 2018 um 15:24:15 Uhr:
Zitat:
@comsat schrieb am 22. Juni 2018 um 15:05:42 Uhr:
Es sind auch schon mal Blitzer aufgestellt, die Fahrspuren unterscheiden können.
Dabei wird dann trotzdem eine Kamera zum machen des Bildes benutzt.
Müsste man da nach hacken, sonst gibt es eine böse Überraschung vor Gericht
Was willst Du an dem Bild abhacken ?
An Stelle des TE würde ich da nachhaken, Einspruch einlegen und abwarten.
Meiner Meinung nach besteht bei dieser Konstellation eine recht gute Chance, das Bussgeld nicht zahlen zu müssen.
Eigentlich NIX ??
Einfach an geblitzt.de weitergeben. Die kümmern sich darum und du hast es etwas ruhiger.
Warum steht der Thread in den News und wird in der Newsspalte rechts angezeigt?
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 22. Juni 2018 um 21:06:42 Uhr:
Warum steht der Thread in den News und wird in der Newsspalte rechts angezeigt?
Da hatte sich jemand beim Verschieben verklickt.
Die Kamera steht auch mal nicht an selber Position wie der Laser. Wenn das Motorrad während der Messung nicht im Meßfeldrahmen war, dann gibt es nichts ersichtliches gegen die Messung einzuwenden. Natürlich kann man sich versuchen hinter einem Motorrad zu verstecken, dazu muss man aber wissen wo der Laser steht und in welchem Abstand sich seine Messstrecke befindet.
Ganz klar erkennbar - der Gedankengang während der Aufnahme:
Zitat:
Muss der mit dem Moped dermaßen schleichen?!
..oder der TE hat das Motorrad rechts überholen wollen....
Ich würde auch Widerspruch einlegen
Falls es eine Poliscan oder ähnliche Anlage war, erfolgen mehrere Messungen bereits vorher, bevor dann nur noch das Foto gemacht wird. Das ist aber nur zur Identifikation, nicht zur Messung.
Ich würde mich auch darauf festlegen, die erlaubten 120 km/h gefahren zu sein und den Fall einem Anwalt zu übergeben.
Zitat:
@oachkatzlschwoaf187 schrieb am 22. Juni 2018 um 14:13:15 Uhr:
Außerhalb geschlossener Ortschaften: zulässig: 120 km/h, nach Abzug Toleranz: 147km/h
Als langjähriger Motorradfahrer habe ich noch keinen Chopper mit 150 km/h erlebt/gesehen, obwohl die das theoretisch könnten.