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Motorrad gekauft, nun ein paar Fragen wg. Anmeldung!
Hi,
ich habe heute eine DR-Z400 gekauft, laut Brief gedrosselt eingetragen, ist aber offen...
Die Susi hole ich nächste Woche abgemeldet vom Käufer mitm Anhänger...
Ich möchte Sie dann natürlich gleich zulassen, habe aber das Problem, dass sie laut Papiere ja gedrosselt ist...
Wie geh ich jetzt am besten vor?
Mit den alten Papieren zur Zulassungsstelle, zulassen, dann mit der Susi zum Tüv und abnehmen/umschreiben lassen?
Wie mach ich das mit der Versicherung, denke ich meld Sie gleich offen an?!
Checks grad irgendwie nicht...helft mal bitte
THX
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21 Antworten
Die Zulassungsstelle wird das Moped so zulassen, wie es den Daten der Zulassungsbescheinigung entspricht. Da tatsächlich andere Daten vorhanden sind, fährst du entweder illegal oder du musst was tun.
Die korrekten Daten werden von einem Prüf-Ing. in einer Abnahmebescheinigung festgestellt und damit ändert die Zulassungsstelle die Fahrzeug-Papiere.
Das Problem lautet also, wie kommst du zum Prüf-Ing.? Da gibt es legal nur das Kurzzeitkennzeichen oder verladen auf Hänger / Transporter.
Das zweite Problem lautet dann, was erzählst du dem Prüf.-Ing., woher soll der wissen, was einzutragen ist? Sprich, du brauchst entsprechende Gutachten über die Entdrosselung!
pfisti
Servus
Ganz einfach, wenn du sicher bist das das Bike keine Drossel mehr hat. Dann fahr zur Zulassungsstelle ( Verschicherungnummer von der Motorradversicherung nicht vergessen ) und ein Überführungskennzeichen holen ( kostet etwa 20 bis 30 Euro ), mit Bike dann zum Tüv, DEKRA, die Drossel austragen lassen Kostet so um die 40 Euro. Danach kannst dein Bike zulassen, mit der Austragung.
Zur Zulassung brauchst Ausweiss, die alten Papiere, Bankdaten, Versicherungsnummer und so 50 bis 60 Euro ( glaube ich ).
@mecdoc
Das Ding hat definitiv keine Drossel mehr drin...
Okay, also zur Zulassungsstelle mit dem Versicherungsausweis (ich habe das Ding mit offener Leistung gemeldet, richtig?), dann Kurzzeitkennzeichen holen (muss ich bei der Zulassungsstelle das Ding dann anmelden oder wie), dann zum Tüv, es abnehmen lassen und dann danach wieder ummelden bzw. richtig anmelden?
Hab ich das so in etwa richtig verstanden?
Brauch ich für die Zulassung eigentlich einen aktuellen Wohnnachweis, oder reicht da der Personalausweis, da steht ja auch die Adresse drauf?!
Danke für eure Hilfe
Ich würde erstmal vorher beim TÜV abklären, ob dir die offene Leistung überhaupt eingetragen wird und wenn ja, was Du an Papierkram dafür brauchst.
Ist zwar schon 3 Jahre her, ich glaub aber noch zu wiesen. Nein erst Überführungskennzeichen holen, dann die Drossel austragen lassen und mit der Bescheinigung dann zur Zulassungsstelle dein Bike richtig zulassen. Ansonsten zahlst alles doppelt. Bin mir jetzt aber nicht sicher mit der Versicherungnummer, ob du für das Überführungskennzeichen eine neue Versicherungnummer brauchst. In der Regel verlangt die Versicherung kein Geld fürs Überführungkennzeichen, solange man bei der Bersicherung bleibt ( war bei mir so ).
Zitat:
Original geschrieben von Didi 4
Ich würde erstmal vorher beim TÜV abklären, ob dir die offene Leistung überhaupt eingetragen wird und wenn ja, was Du an Papierkram dafür brauchst.
Ist schon richtig, die alten Papiere mit nehmen. Zwecks Daten, damit der Typ in sein Computer rum Hämmer kann um die richtigen Daten zufinden. War bei mir so und der Spass hatte keine 15 min gedauert.
Ich würd jetzt mal in den Raum werfen, daß ein Gutachten für die offene Leistung benötigt wird.
Allerdings sollen manche Enduros/Crosser die offene Leistung sehr schwer bis fast gar nicht eingetragen bekommen.
Ich hoffe das ich dieses Gutachten nicht brauchen werde, das würde bestimmt teuer werden
N Kumpel von mir hat sich mal ne Aprilia RS125 gekauft und hat so ein Gutachten benötigt, das war mal ne teure Angelegenheit...
Dann werfen wir die Frage doch mal gleich in Raum, darf eine 400er DRZ-400 mit offener Leistung (39PS) gefahren werden, ich denke schon
Danke für eure Hilfe!
Da hilft wohl nur der Gang zu einem (oder mehreren) TÜV-stellen und vorher nachfragen.Nicht daß Du voller Zuversicht da aufschlägst und die machen dir eine lange Nase.
Gefahren werden darf die DRZ und andere auch alle anderen Motorräder mit offener, aber nicht eingetragener Leistung natürlich nur auf abgesperrten Terrain ausserhalb der STZO.
Noch eine Frage:
Wenn ich die Susi mitm Anhänger am Sonntag Abend zum Tüv bringe, sie dort abstelle und am Montag früh gleich n Termin hab...dann spar ich mir doch die Kurzzeitkennzeichen, oder nicht?
Also heißt das ab zum Tüv, umtragen lassen, ab zur Zulassungsstelle, anmelden, richtig?
Will der Tüv eigentlich von mir den Versicherungsnachweis haben, geht den doch eigentlich nix an?
Ich werd dort morgen mal anrufen, dann seh ich bestimmt etwas klarer...aber vielleicht wisst ihr das schon, damit ich mich n bischen drauf vorbereiten kann...
ja, dann brauchst du nur noch ein Bringedienst .
Hey,
Du darfst zu 100% ohne Kennzeichen zum TÜV fahren um eine HU bzw. diese Abnahme machen zu lassen. Das kannst du gern bei deiner Polizeidienststelle des Vertrauens nachfragen.
Notwendig zum führen diese FZg. ist, dass du deine Versicherungsdoppelkarte in der Tasche hast und auf direktem!!! Weg hin und zurück zum TÜV / Dekra....
Also machst du es am besten so, dass du morgen zum TÜV fährst (vorher bei den Grünweißen Anrufen und nochmal bestätigen lassen was ich grad oben schrieb) lässt da die Entdrosselung abnehmen bringst das Möppi wieder heim und fährst dann zur Zulassungsstelle und lässt dir gleich die richtigen Fahrzeugpapiere geben. Kurzzeitkennzeichen kannste dir schenken.
Mach ich morgen genauso, nur das ich eine HU für meine XS360 brauche...
Grüße
Das ist glaube ich schon ein paar Jahre her, heute darfst du nur auf direktem Weg zur Zulassung, und das nur dann wenn du das alte Kennzeichen noch dran hast und es noch nicht einem anderem FZ zugewiesen wurde weil es schon über drei Monate her ist das sie abgemeldet wurde oder du das Kennzeichen direkt auf ein anderes FZ übertragen hast.
Hatte ich auch schon die Diskusion das ich ja nach dem Abmelden den Tag eigentlich noch fahren darf da ja Versicherung und Steuern für den Tag bezahlt wurde, das ging aber nicht weil ich betreffendes Kennzeichen gleich auf ein neues FZ übertragen habe und das eben gleichzeitig angemeldet habe. Und ich meine alle anderen Überführungsfahrten zur HU, zum Verschrotten und und und sind schon lange nicht mehr drin.
Aber wenn du eh mit einem Anhänger unterwegs bist kannst du auch damit zum TÜV. Gutachten braucht man dafür eigentlich nicht, die Originaldaten haben die da sofern du nicht eine Maschine mit der TSN 000 hast weil sie ein Reimport ist, dann wird es eher schwierig weil die in anderen Ländern unter ummständen mit anderen Leistungen und Drehzahlen zugelassen sind wegen etwa anderen Geräusch und Abgasnormen.
Ich klär das mal morgen bei der polizei und mitm tüv vor ort.
habt mir sehr geholfen, merci!
Vg