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Motorrad gekauft: Ohne TÜV und Fahrzeugschein Ummeldung und HU

Themenstarteram 9. Juni 2022 um 19:20

Hallo Zusammen,

 

Ich habe ein größeres Problem:

 

Letztes Wochenende habe ich eine Honda CBR 900 RR SC33 günstig geschossen. Tolles Motorrad in gutem Zustand. Es stand ein paar Jahre und deshalb wäre die letzte HU 2017 fällig gewesen. Ich habe Sie jetzt wieder zum Laufen gebracht. Bis dahin alles gut.

Das einzige Problem am Motorrad ist, dass der Vorbesitzer (welcher sehr freundlich und kooperativ ist) den Fahrzeugschein verloren hat. Den Brief und einen Kaufvertrag habe ich.

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll um das Motorrad jemals auf mich richtig anzumelden.

Ich brauche angeblich für den TüV einen Fahrzeugschein und ich habe keine Ahnung wie ich den bekommen soll. Das Motorrad ist derzeit noch angemeldet auf den Vorbesitzer. Ich hab das Gefühl dass ich in einem Teufelskreis bin.

Eine weitere Frage wäre: Kann ich auf das Motorrad TÜV machen lassen, wenn es immernoch auf den Vorbesitzer angemeldet ist?

 

Danke im Voraus für eure Tipps!

 

Patrick

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17 Antworten

Der Vorbesitzer soll eine eidestattliche Erklärung / Versicherung abgeben, daß er den Schein verloren hat.

Und zwar bei seiner örtlichen Zulassungsstelle.

TÜV, DEKRA und Co interessieren sich nicht für die Eigentumsverhältnisse. Denen ist es egal, wer im Brief/Schein steht.

Hallo.

Der Vorbesitzer, auf den das Motorrad ja jetzt noch angemeldet ist, sollte bei der zuständigen Behörde eine Verlusterklärung einreichen.

Alles was er dafür braucht kann er bei der Zulassungstelle vorher erfragen, inkl. dem letzten HU Bericht, egal von wann der stammt.

Kostet nicht die Welt, aber macht es einiges unkomplizierter, als wenn Du selbst jetzt versuchst einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen.

Danach ist auch eine weitere HU kein Problem mehr.

Die Hauptuntersuchung kann auch ohne Fzg.-Schein (ZB1), nur mit dem Brief (ZB2) durchgeführt werden, außer wenn es Umbauten am Fzg. gibt, denn die sind nur aus der ZB1 ersichtlich.

Und was nützt das dem Fragesteller?

Anmelden kann er es danach auch nicht.

 

Es führt kein Weg daran vorbei, dass der letzte eingetragene Halter die Zulassungsstelle besucht und dort die eidesstattliche Erklärung abgibt.

Wieso er das 5 Jahre lang nicht getan hat, bleibt offenbar auch sein Geheimnis.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Juni 2022 um 21:30:02 Uhr:

Die Hauptuntersuchung kann auch ohne Fzg.-Schein (ZB1), nur mit dem Brief (ZB2) durchgeführt werden, außer wenn es Umbauten am Fzg. gibt, denn die sind nur aus der ZB1 ersichtlich.

am 9. Juni 2022 um 21:59

„Was nützt das dem Fragesteller?“ Ich verstehe die Frage nicht, außer das sie nogel wahrscheinlich unterschwellig suggerieren soll, sein Beitrag sei wertlos. Ist er aber nicht, denn er zeigt, dass der TE in dem vermeintlichen Teufelskreis „kein Kfz-Schein = kein TÜV und in der Folge keine HU = keine neue ZB1“ nicht gefangen ist, da die Durchführung der HU sehr wohl möglich ist.

Im Anschluss gestaltet sich die Ummeldung des Motorrads auch einfacher bzw. schneller, wenn die HU zumindest schon mal erledigt ist, als wenn sie erst noch gemacht werden muss und weitere Zeit verloren geht. Niemand streitet ab, dass die Verlusterklärung durch den Vorbesitzer natürlich dennoch nötig ist, um den Ummeldevorgang durchführen zu können.

nogels Antwort ist aber schon mal ein Teil der Lösung, um die Zeit zu nutzen. Bei der HU könnten ja z.B. Mängel entdeckt werden, die man in der Zwischenzeit schon mal in Angriff nehmen kann.

Wenn die Maschine lange nicht gefahren wurde, wundert es wohl kaum, dass der Vorbesitzer wenig Not empfunden hat, den Verlust des Kfz-Scheins anzuzeigen. Das ist jetzt nicht besonders geheimnisvoll. Das bisschen Kfz-Steuer scheint ihm nicht wehgetan zu haben und die Prozente in der Versicherung sinken ja auch weiter. Nicht unbedingt wirtschaftlich, aber kann man halt so machen, wenn es nicht auf jeden Euro ankommt. Vielleicht hatte er wichtigeres zu tun, als sich um (in seinen Augen möglicherweise) „Nebensächlichkeiten“ zu kümmern.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 09. Juni 2022 um 21:41:07 Uhr:

Und was nützt das dem Fragesteller?

Anmelden kann er es danach auch nicht.

Erst denken,....

 

 

@ackerpower hat's verstanden

Und das Schönste daran - da das Motorrad noch angemeldet ist, kann der TE nach bestandener HU sofort losfahren. Der Versicherung wird der Verkauf mitgeteilt, der Käufer erstattet dem Verkäufer ggfls. die paar Euro Versicherung und Steuer, bei einem Unfall wird der SFR des Verkäufers nicht belastet.

Und ob es einen Tag, eine Woche, ein Monat, ein Jahr dauert, bis das Teil umgemeldet werden kann, ist dann ziemlich egal.

Das Fahren mit einer 2017er HU-Plakette kann aber auch zu jeder Menge Scherereien führen.

Die neue Plakette gibt es nämlich nicht ohne Fahrzeugschein...

Deswegen wäre meine Empfehlung praktisch die gleiche wie von @nogel:

Mit dem Brief zur HU (wenn keine Änderungen dran sind die nur im Schein stehen. Falls das der Fall ist, muss der Vorbesitzer einen Datenauszug besorgen. Da steht dann alles drin für die HU!).

Das Ergebnis der HU sollte dann sein "Geringe Mängel: ZB Teil I fehlt. Plakette erteilt die Zulassungsbehörde".

Dann muss der Verkäufer mit HU-Bericht, Brief und Kennzeichenschild bei seiner Zulassungsstelle die Verlusterklärung abgeben (manchen reicht beim Teil I (Fahrzeugschein) eine einfacher Erklärung, andere wollen eine an Eides Statt!). Dort gibt es dann den neuen Schein und die HU-Plakette aufs Kennzeichen.

Danach erfolgt die Ummeldung ganz normal, im einfachsten Fall online.

Das mag "bei euch" so sein, hier gab es schon immer und gibt es auch ohne Schein die Plakette.

 

Und zum Thema fahren mit abgelaufener Plakette: Anhänger

tjaja, so ist das leider mit den bundeseinheitlichen Regelungen, die im AKE geklärt wurden...

Letzte HU 2017 fällig, wäre doch die rosa Plakette. Und HU 2013 fällig wäre auch die rosa Plakette.

Wie wahrscheinlich ist es dann, dass das auffällt, falls nach bestandener HU die Plakette nicht aufs Kennzeichen geklebt würde?

Zitat:

@nogel schrieb am 10. Juni 2022 um 18:24:25 Uhr:

Das mag "bei euch" so sein, hier gab es schon immer und gibt es auch ohne Schein die Plakette.

Also nicht richtlinienkonform?

 

HU Richtlinie

Nr. 0.2 c) Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt

Zuteilung der HU Plakette durch die Zulassungsbehörde.

 

Gibt es da bei euch extra Erlasse, oder wie läuft das?

 

Das führt ja dazu, dass der Fahrzeughalter nicht gezwungen wird, sich einen neuen Schein zu besorgen...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Juni 2022 um 18:41:32 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 10. Juni 2022 um 18:24:25 Uhr:

Das mag "bei euch" so sein, hier gab es schon immer und gibt es auch ohne Schein die Plakette.

Also nicht richtlinienkonform?

HU Richtlinie

Nr. 0.2 c) Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt

Zuteilung der HU Plakette durch die Zulassungsbehörde.

Gibt es da bei euch extra Erlasse, oder wie läuft das?

Das führt ja dazu, dass der Fahrzeughalter nicht gezwungen wird, sich einen neuen Schein zu besorgen...

Genau. Weil der Schein in 99% dieser Fälle der Schein einfach vergessen wurde mitzunehmen, oder weil er gerade nicht auffindbar ist und beim nächsten Aufräumen wieder auftaucht.

Der Kunde kommt dann ein paar Tage später, oder nach seiner nächsten Aufräum-Aktion, und läßt sich den Schein nachstempeln, fertig.

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