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Motorrad Klasse A Erste Hilfe Kurs
Hallo allerseits,
Ein Kollege von mir möchte gerne den Motorrad Führerschein machen. Klasse A ( Offen) er hat Seinen Auto Führerschein Klasse B seit 7 Jahren, 2011 hat er den bekommen. Er hat damals Ende 2010 den Erste Hilfe Kurs gemacht.... muss er jetzt für die Klasse A Direkteinstieg nochmal den Erste Hilfe Kurs machen? Wir haben hier zwei verschiedene Meinung... er ist der Meinung er müsste ihn nicht mehr machen, ich sage doch was da einer wie das genau ist?
Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Da gehe ich von aus. Da dieser Thread hier aber der erste passende Treffer zur Frage war und ich die Antwort zum Anlass nahm, mich bei der Fahrschule anzumelden, fand ich es nur richtig, hier die Änderung bekannt zu machen. Damit der Nächste direkt mit allen benötigten Dokumenten bei seinem örtlichen Bürgerbüro/Amt auftaucht und sich unnötigen Schriftverkehr und Telefonate sparen kann
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35 Antworten
Also ich will gerade auch meine Fahrerlaubnis um die Klasse A erweitern und habe diesbezüglich beim Bürgeramt meiner Stadt nachgefragt. Dort hieß es, ich muss den Erste Hilfe- Kurs nicht nochmal machen, aber den Sehtest, da dieser nur max. 2 Jahre gültig ist. Freiwillig kann man den Erste Hilfe- Kurs natürlich auch regelmäßig machen...
Ich glaube nicht, dass sich das unter den Ämtern unterscheiden dürfte...
Ist auch nicht so. Die Fahrerlaubnis der Klasse B reicht als Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses oder der Sofortmaßnahmen am Unfallort aus.
Muss man also nicht nochmal machen.
Na dann hatte er recht Danke schon mal für die Antworten!
Auffrischen ist aber empfehlenswert ... es sei denn, er ist sowieso ein "Medizinmann".
Musste ich in einem gleichen Fall bei mir auch nicht machen.
Bekannter von mir (25 J.) macht auch gerade seinen Klasse A. B hat er vor 8 Jahren gemacht. Musste nunmehr nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der für die Klasse B erworbene wurde nicht mehr anerkannt. Liegt aber wohl auch mit daran, dass es verschiedene Erste-Hilfe-Kurse/-Ausbildungen gibt?
Letztlich gibt's wohl nur eines - die Aussage der zuständigen Führerscheinstelle.
Könnt mich jetzt steinigen, aber gelegentliches Auffrischen der Erste-Hilfe-Kenntnisse ist nicht verkehrt. Mein letzter Kurs liegt auch schon viel zu lange zurück. Mit etwas Zwang (einer entsprechenden gesetzlich verpflichtenden Regelung) wäre ich wohl schon längst diesbezüglich wieder aktiv geworden. Persönlich würde ich so etwas ohne Murren hinnehmen und umsetzen.
Zitat:
@puls130 schrieb am 10. März 2018 um 18:02:14 Uhr:
Bekannter von mir (25 J.) macht auch gerade seinen Klasse A. B hat er vor 8 Jahren gemacht. Musste nunmehr nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der für die Klasse B erworbene wurde nicht mehr anerkannt. Liegt aber wohl auch mit daran, dass es verschiedene Erste-Hilfe-Kurse/-Ausbildungen gibt?
Letztlich gibt's wohl nur eines - die Aussage der zuständigen Führerscheinstelle.
Könnt mich jetzt steinigen, aber gelegentliches Auffrischen der Erste-Hilfe-Kenntnisse ist nicht verkehrt. Mein letzter Kurs liegt auch schon viel zu lange zurück. Mit etwas Zwang (einer entsprechenden gesetzlich verpflichtenden Regelung) wäre ich wohl schon längst diesbezüglich wieder aktiv geworden. Persönlich würde ich so etwas ohne Murren hinnehmen und umsetzen.
Ja das stimmt.... es gibt zwei Kurse, einmal ein kleinen einmal ein großen.
Zitat:
@Audi2k15 schrieb am 10. März 2018 um 18:16:21 Uhr:
Ja das stimmt.... es gibt zwei Kurse, einmal ein kleinen einmal ein großen.
Aber der Bekannte hat ja wohl kaum den Kurs für die Klassen ab C gemacht. Wie ich schon schrieb, gilt der "normale" Kurs auf Lebenszeit.
Frag mich nicht nach genauen Details über den Kurs, welchen er jetzt absolviert hat. War jedenfalls derjenige der für die Fahrerlaubniserteilung anerkannt wird. Aber egal wie, geschadet hat die oder die nochmalige Teilnahme am Kurs bestimmt nicht.
Lebenslange Gültigkeit eines Erste-Hilfe-Kurses finde ich zweifelhaft. Wenn ich daran denke wieviel Kenntnisse vom damals Vermittelten bei mir noch vorhanden sind, wird es Zeit das ich mein Vorhaben, einen solchen Kurs mal auf freiwilliger Basis nochmals zu absolvieren, schleunigst in die Tat umsetze.
Hab mich mal was schlau gemacht ....
Also wenn man im Besitz der Klasse B ist, ist ja quasi dann wenn man Klasse A macht eine Erweiterung oder? Oder lieg ich da falsch? Im Anhang hab ich mal ein Bild reingestellt :-)
Diese Quelle habe ich auf der Seite vom stva Düsseldorf gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Aus erster Hand kann ich dir sagen .
Ersterwerb B bei mir 2009
Erweiterung A 2017
Kein Erste Hilfe Kurs, aber aktuelles Passbild und Sehtest musste ich vorlegen .
Sonst nüscht
Gruss
Danke für die Rückmeldung.
LG
Zitat:
@puls130 schrieb am 10. März 2018 um 20:3:04 Uhr:
Aber egal wie, geschadet hat die oder die nochmalige Teilnahme am Kurs bestimmt nicht.
Schaden kann es nicht, aber es ist eben nicht notwendig für eine Erweiterung. Mein vertrauter Fahrlehrer, bei dem ich heute zur Anmeldung war, ging auch erst davon aus, man müsse ihn wiederholen, aber ich habe ja wie gesagt die obige Aussage. Daraufhin meinte er, leg diese Mail bei und falls sie es doch noch wollen, muss ich halt nochmal einen machen. Bei den verschiedenen Bearbeitern wisse man nie...
Hab heute ne Mail bekommen vom stva Düsseldorf....