1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. motorrad offen fahren, welche strafe

motorrad offen fahren, welche strafe

Themenstarteram 3. Juli 2010 um 23:29

hi

hab mein autoführerschein 2007 gemacht, bin also schon lange aus der probezeit draussen, den motorrad führerschein hab ich allerdings erst ende 2009 gemacht d.h. ich muss jetzt trotzdem noch 2 jahre mit 34 ps fahren, da ich erst 21 bin

naja hab es jetzt ja fast 1 jahr durchgehalten mit 34 ps und solangsam wird es mir echt zu blöd am gashahn zu ziehen und das einfach nix kommt

jetzt wurde letzte woche noch festgestellt das ich eine leberzirrhose habe(autoimmunkrankheit, nicht durch saufen verursacht oder so, nicht das ihr denkt ich wäre säufer) naja das ist ja jetzt kein todesurteil aber es kann halt doch einiges schief gehen bei der lebertransplantation usw

und jetzt wollt ich meine maschine (kawasaki ninja bj 2004) aufmachen, da ich einfach ein bisschen fun haben will

jetzt zu meiner frage, welche strafe hab ich zu befürchten wenn ich erwischt werde ?!

und macht es dann sinn das motorrad auf offene leistung zu versichern ?

mfg

Beste Antwort im Thema

Kurz und knapp:

- Führerscheinentzug

- Mopped wird stillgelegt

- Strafanzeige / Punkte und Geldbuße

- im Schadensfall evtl. Regress seitens Deiner Versicherung

- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Klartext - eine Idee, auf die wirklich nur ein spätpubertierendes Hirn kommen kann und die mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig in die Hose geht.

Gruß

Frank

59 weitere Antworten
Ähnliche Themen
59 Antworten

Kurz und knapp:

- Führerscheinentzug

- Mopped wird stillgelegt

- Strafanzeige / Punkte und Geldbuße

- im Schadensfall evtl. Regress seitens Deiner Versicherung

- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Klartext - eine Idee, auf die wirklich nur ein spätpubertierendes Hirn kommen kann und die mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig in die Hose geht.

Gruß

Frank

Tip mal bei einer Suchmaschine fahren ohne Fahrerlaubnis ein und werd schlau dabei. Nur das kommt dabei raus und das macht dann kein Spass mehr, auch wenn Du schwer Krank bist.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Das ist es einfach nicht wert...(meine Meinung)

am 4. Juli 2010 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von nipczak

hi

hab mein autoführerschein 2007 gemacht, bin also schon lange aus der probezeit draussen, den motorrad führerschein hab ich allerdings erst ende 2009 gemacht d.h. ich muss jetzt trotzdem noch 2 jahre mit 34 ps fahren, da ich erst 21 bin

naja hab es jetzt ja fast 1 jahr durchgehalten mit 34 ps und solangsam wird es mir echt zu blöd am gashahn zu ziehen und das einfach nix kommt

und jetzt wollt ich meine maschine (kawasaki ninja bj 2004) aufmachen, da ich einfach ein bisschen fun haben will

jetzt zu meiner frage, welche strafe hab ich zu befürchten wenn ich erwischt werde ?!

und macht es dann sinn das motorrad auf offene leistung zu versichern ?

mfg

Ich habe einfach mal einen Absatz aus deinem Posting rausgenommen. Und jetzt lies dir das bitte nochmal durch und frag dich selbst, ob das ne gute Idee ist.

Eine Krankheit ist kein Freifahrtsschein. :rolleyes:

Ich wusste doch, dass mir unser verehrter TE nicht unbekannt ist - 11/2009 kam von ihm folgender Thread, ich beschränke mich auf die Kernsätze

---------------------------

Hi

bin vor ein paar tagen mit dem motorrad geblitzt worden. naja es war so

bin innerorts gefahren in einer 50er zone und bin abgebogen in ne straße die ne 20er zone ist , hab es aber irgendwie nicht so recht mitbekommen und wurde dann mit ca 60 rum geblitzt :/

es war ein fest installierter blitzer

ich wurde von dem blitzer auf der linken seite geblitzt. also muss ich mir ja eig keine sorgen machen, aber hab gelesesn das es blitzer gibt die auch von hinten blitzen und deshalb wollt ich nun mal fragen ob der blitzer der auf der gegenüberliegenden seite ist, mich vielleicht von hinten geblitzt haben kann

das der so einen sensor hat, wenn der erste ausgelöst wird, das dann auch der 2te auslöst so 1 sec später oder so, damit roller und motorradfahrer geblitzt werden können

kp ob es sowas gibt, aber würde es gerne wissen, damit ich wieder ruhig schlafen kann, weil 40km/h zu schnell ist ja schon ganz happig :/

---------------------------------------

Ich bin mir nicht sicher, obe es für Deine eigene angegriffene Gesundheit und die Gesundheit der Anderen günstig ist, Deinen Plan mit der illegalen Entdrosselung fortzuspinnen. Irgendwie scheint mir Deine geistige Reife noch nicht ausreichend entwickelt.

 

Obwohl - entrdrossele die Karre und lass Dich von Grün/Weiss erwischen, vielleicht wird so größeres Ungemach von Unbeteiligten abgewendet, wenn Du mal aus dem Verkehr gezogen wirst. Denn aus Deiner damaligen Verfehlung scheinst Du echt nix gelernt zu haben und nicht nur Deine Leber, sondern auch Dein Hirn scheinen angegriffen.

Unter den geschilderten Umständen wäre im Rahmen einer MPU zu prüfen, ob der TE die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderliche charakterliche Reife besitzt, da hier doch erhebliche Zweifel bestehen.

am 4. Juli 2010 um 7:48

quatsch, ihr habt alle keine ahnung........da passiert nix, entdrossel ruhig die möhre.....niemand wird dich dafür belangen und ein jahr ist schnell vorbei....:rolleyes:

Diese Vorstellung existiert allerdings nur in den feuchten Träumen einiger Möchtegern-Rennfahrer....;)

Das erinnert mich an den Fall vor ein paar Wochen, wo jemand beim Fahren ohne Führerschein erwischt wurde, den er vor drei Jahren schon final abgeben musste. Auf die Statistik vertrauend, wurde er allerdings keinen Tag später wieder erwischt. :D

Ob die Begründung des TE strafmildernd wirkt, glaube ich eher nicht. Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist bei einer Art "Kamikaze-Mentalität" eher nicht gegeben.

Die Begründung des TE wirkt sich hier mit Sicherheit nicht strafmildernd aus. Sie führt allenfalls zur Anordnung einer MPU.

am 4. Juli 2010 um 8:47

An was du dich so erinnerst twindance. Den Thread hab ich auch mitbekommen, plus die wochenlange Diskusion und Streiterei einiger Stammuser. :D

Aber ich hab noch was gefunden, eine interessante Aussage des TE vor knapp einem Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von nipczak

ne bin einfach nur im geschwindigkeitsrausch, hab vorher noch nie so ein erlebnis gehabt, dachte die 34 ps maschine geht schon ab, aber das gestern war einfach zu übelst xD (ich denke ihr kennt es ja ;P)

ich "wünschte" ich hätte nie die erfahrung gemacht mit einer offenen maschine zu fahren, denn jetzt bin ich übelst geil drauf ^^

ich lass sie aber aufjedenfall auf 34ps machen, denke ich könnte sie zwar mit 98ps oder offen beherrschen, aber will erstmal 2 jahre lang erfahrung machen mit 34ps

also fahr dann nur noch 1x zum kawahändler wenn der die richtige drossel da hat

dachte halt nur das ich mit den 98ps rumfahren könnte und wenn ich erwischt würde, dass ich keine strafe bekommen würde, da ich ja dachte das sie 34ps hat und mir dies von dem kawahändler schriftlich bestätigt wurde ^^

Das ganze in einem Thread, als die Werkstatt des TE seine Maschine auf 98 statt 34PS gedrosselt hatte. Kann ja mal passieren. :eek:

Besonders den 3. Absatz finde ich interessant im Bezug auf seinen jetzigen Thread. Obwohl der letzte Absatz einiges erahnen ließ. :rolleyes:

http://www.motor-talk.de/.../...ch-nicht-eingetragen-t2415172.html?...

Zitat:

Original geschrieben von bigruderod

quatsch, ihr habt alle keine ahnung........da passiert nix, entdrossel ruhig die möhre.....niemand wird dich dafür belangen und ein jahr ist schnell vorbei....:rolleyes:

Richtig, solange wie man nicht auffällt und dann ist das Geschreie groß. Nicht nur bei eine Unfall, wo Du dann nicht mehr glücklich wirst ( Zahlemann und Söhne ), auch rechtlich hast dann den Zong gezogen. Wird ich mir dreimal überlegen, ob das Sinn macht. Die restlichen Monate sind schnell rum, auch wenn´s eine kleine ewigkeit ist, etwas abwarten hatt noch niemant geschattet.

Zitat:

Original geschrieben von nipczak

...hab mein autoführerschein 2007 gemacht, bin also schon lange aus der probezeit draussen, den motorrad führerschein hab ich allerdings erst ende 2009 gemacht d.h. ich muss jetzt trotzdem noch 2 jahre mit 34 ps fahren, da ich erst 21 bin...

Die zwei Jahre, in denen man nur Motorräder mit höchstens 34 PS fahren darf, sind nicht als Probezeit zu verstehen, sondern hier wird der Anfänger vor sich selbst geschützt.

Es wird davon ausgegangen, daß ein junger Motorradfahrer noch zu übermütig ist und wegen einer Kombination aus jugendlichem Leichtsinn und mangelnder Erfahrung mit einer stärkeren Maschine selbst zu Schaden kommen würde.

Bei Anfängern mit einem Alter von 25 Jahren oder älter kann man annehmen, daß sie charakterlich schon soweit gefestigt sind, daß sie auch mit einem stärkeren Motorrad anfangs zurückhaltend fahren, bis sie es wirklich im Griff haben. Deshalb kann man mit 25 sofort den unbegrenzten Motorradführerschein machen.

am 4. Juli 2010 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von nipczak

...hab mein autoführerschein 2007 gemacht, bin also schon lange aus der probezeit draussen, den motorrad führerschein hab ich allerdings erst ende 2009 gemacht d.h. ich muss jetzt trotzdem noch 2 jahre mit 34 ps fahren, da ich erst 21 bin...

Die zwei Jahre, in denen man nur Motorräder mit höchstens 34 PS fahren darf, sind nicht als Probezeit zu verstehen, sondern hier wird der Anfänger vor sich selbst geschützt.

Es wird davon ausgegangen, daß ein junger Motorradfahrer noch zu übermütig ist und wegen einer Kombination aus jugendlichem Leichtsinn und mangelnder Erfahrung mit einer stärkeren Maschine selbst zu Schaden kommen würde.

Bei Anfängern mit einem Alter von 25 Jahren oder älter kann man annehmen, daß sie charakterlich schon soweit gefestigt sind, daß sie auch mit einem stärkeren Motorrad anfangs zurückhaltend fahren, bis sie es wirklich im Griff haben. Deshalb kann man mit 25 sofort den unbegrenzten Motorradführerschein machen.

so ist das auch nicht

es geht darum das der TE selbst mit 21 seine Prüfung nur auf einer kleinen Maschine abgelegt hat

wenn ein 26 Jähriger auch nur auf einer 34 PS Maschine seine Prüfung macht muss er auch 2 Jahre gedrosselt fahren

Deine Antwort
Ähnliche Themen