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Motorrad Probefahrt und es verkaufen

hi, ich verkaufe zur zeit mein motorrad und morgen kommt jemand vorbei der eine probefahrt machen möchte und es dann auch mitnehmen würde wenn alles passt. ich weis jetzt jedoch nicht ob er einen anhänger dabei hat oder es mit meinem kennzeichen heimfahren möchte. kann ich ihn mit meinem kennzeichen heimfahren lassen und am montag der versicherung anrufen, das ich das motorrad verkauft habe und es somit abmelden möchte.
eine weitere frage ist, was soll ich machen wenn er eine probefahrt macht
1. führerschein verlangen und schauen ob er überhaupt motorrad fahren darf
2. personalausweis bei mir behalten, während er die probefahrt macht
3. soll ich einen zettel schreiben indem steht das wenn er während der probefahrt einen unfall baut, das er den fahrzeugwert bezahlen muss und auf diesem muss er unterschreiben ?
danke und gruß

Beste Antwort im Thema

Beim Adac gibts einen Vordruck für ne Probefahrtvereinbarung:
http://www.adac.de/_mm/pdf/Probefahrtvereinbarung_33253.pdf

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Beim Adac gibts einen Vordruck für ne Probefahrtvereinbarung:
http://www.adac.de/_mm/pdf/Probefahrtvereinbarung_33253.pdf

danke schonmal dafür :)

Auf keinen Fall Fahrzeugschein oder -brief mitgeben. Perso oder besser noch die ganze Brieftasche als Pfand da lassen. Restrisiko bleibt immer.

Führerschein prüfen ist klar, Perso. und Autoschlüssel von ihm würde ich auch gerne haben während er unterwegs ist!
Ich kenn ja deine Wohnsituation nicht, ggf. auch das Auto zeigen lassen.

mfg

Wenn er mit deinem Kennzeichen heimfährt und den Brief+Schein hat, kannst du es nicht abmelden. Obendrein brauchst du auch noch das Kennzeichen.

In deinem Fall wird er Geld bei haben, könnte ja sonst nicht zahlen wenn alles passt, daher das Geld auch als Pfand, oder zumindest ein Teil.

Zitat:

Original geschrieben von darkestmind


Führerschein prüfen ist klar...

...machen aber nach meiner eigenen Erfahrung die wenigsten Verkäufer, selbst wenn es Händler sind...

da hab ich in letzter Zeit andere Erfahrung gemacht, war beim Motorradkauf jedes mal der Fall das der Händler die Fahrerlaubnis sehen wollte und nen Schriebs unterschreiben musste ich auch wegen Selbstbeteiligung bei Unfall. Ein Freund von mir hat einen gebrauchten gesucht und wir waren bei vielen Händlern und jeder wollte die Fahrerlaubnis sehen, einmal hatte er sie nicht mit und da durfte er sich nicht mal  ans Steuer setzen.

Probefahrt kannst machen lassen, Fahrzeugschein musste ja mitgeben, ist ja wegen der Zulassung, kannst ihn ja nicht ohne fahren lassen, den Brief jeden Falls nicht, Ausweis würd ich bei dir behalten und Führerschein auf jeden Fall zeigen lassen, denn du haftest mit, wenn er keinen gültigen hat, weil auch da der Halter mitverantwortlich ist. Geldpfand geht auch, kommt halt drauf an in wie weit du ihm vertraust, wenn er dir den Ausweis dalässt denk ich kannst ihm vertrauen das er wieder kommt, es sei denn er zerlegt dir die Maschiene. Inwieweit du ihm mit deinem Schild heimfahren lässt ist dein Problem, wenn dann aber nur wenn er dir die Kohle vorher rübergereicht hat. Abmelden kannst du sie dann aber halt nicht mehr, wie schon erwähnt hier, da musst ihm dann voll und ganz vertrauen. Ist halt auch ein wenig Vertrauenssache so ein Verkauf, wenn du keins hast, lass es lieber und verlang von ihm, das er mit entsprechenden Kennzeichen bei dir anrückt und sie nach Probefahrt Besichtigung bei dir abholt oder gib ihm, wenn du die Kohle hast, Papiere und andere notwenidge mit, so daß er sie sich zulassen kann und bei dir abholt.

als Tip noch, druck dir den Schriebs vom ADAC aus, wenn er dir den ausfüllt kannst ihm fast vertrauen.

alles klar danke für die tipps, hab mir das jetzt mal ausgedruckt
sofern er es kauft (aber kein kennzeichen dabei hat), geb ich ihm den fahrzeugbrief mit und warte dann eben bis er nächste woche mit einem kennzeichen kommt und es abholt. wie muss ich dann weiterverfahren um es abzumelden

Motorradkauf war bei mir bisher immer so, das nach Zahlung von Geld ich Fahrzeugbrief und -schein bekommen habe, mit dem Nummernschild des Verkäufers nach Hause gefahren bin und am nächsten Tag zur Zulassungsstelle ummelden. Du musst also theoretisch gar nichts abmelden, das passiert automatisch wenn der Käufer ummeldet. Ist aber wieder ne Vertrauenssache, da der Käufer auch ein paar Wochen mit deiner Versicherung rumgurken könnte.

ok mal schauen wie das ganze abläuft, er kommt später
danke an alle

Ich kenns auch so, wie die Gurke beschrieben hat.
Und ich habe meine Maschine auf die gleiche Weise gekauft.
Bar bezahlt, Schein und Brief freitags mitgenommen und montags umgemeldet.
Sollte bis zur Ummeldung ein Unfall passieren, haftet Deine Versicherung. Die Höherstufung kannst Du auf den Käufer abwälzen.
Kaufvertrag TÜV-Süd
Auf Seite zwei stehen Tipps für den Verkäufer und Käufer.
Wenn Du Dich daran hälst, sollte eigentlich nichts schiefgehen.
Viel Erfolg und Grüße
Ingo

Ich habe schon so einige Threads gelesen, in denen Leute nach Sicherheitsvorkehrungen gefragt haben, die man ergreifen muss, um zu verhindern, dass etwas passiert. Viele Vorschläge, die da gemacht werden, halte ich für wirklichkeitsfremd, und ich werde bestimmt als Käufer keinem Menschen meine ganze Brieftasche da lassen, nur damit ich eine Probefahrt machen kann. Das hat auch etwas mit Vertrauen zu tun, und ein verkäufer, der mich behandelt wie einen potenziellen Verbrecher, der kann seine Scheißkarre gern jemand anderem verkaufen...
Ich schlage folgendes Vorgehen vor:
1. Es gibt zum Beispiel bei mobile.de Vordrucke für Kaufverträge und für Fahrzeugübergabebestätigungen. Die sollte man sich als Verkäufer schon mal in doppelter Ausfertigung ausdrucken und alles ausfüllen, was man ausfüllen kann (Fahrzeugdaten, eigene Daten).
2. Wenn der Interessent einen Wohnsitz in Deutschland mit einem Personaldokument nachweisen kann (also zum Beispiel mit einem Personalausweis), dann bleibt der Perso als Pfand da. Den Führerschein lässt man sich zeigen, Papiere gibt an zur Probefahrt nicht mit. Eine Erklärung, wonach der Probefahrer sich verpflichtet, bei der Probefahrt die StVO zu beachten und das Motorrad im Schadensfall zu kaufen, kann man ebenfalls vorbereiten. Mehr sollte man dem potenziellen Kunden wirklich nicht zumuten, denn man will ihm ja was verkaufen. Allerdings: An Leute ohne nachweisbaren Wohnsitz in Deutschland würde ich kein Mopped zum Ausprobieren rausgeben, ich würde es ihnen auch nicht angemeldet übergeben.
3. Ist man sich einig geworden, dann kann man zwei Methoden der Übergabe wählen. Gegen eine Anzahlung kann der Käufer die Papiere und das Nummernschild mitnehmen, das Motorrad bleibt da. Dann kann der Käufer die Maschine bei dem für ihn zuständigen Amt auf seinen Namen anmelden und bekommt ein neues Schild. Mit dem Schild kommt er zum Käufer, gibt ihm das fehlende Geld, bekommt sein Motorrad, schraubt das Schild dran und gut. Die zweite Methode: Der Käufer beahlt sofort den vollen Preis und nimmt das Motorrad angemeldet mit. Innerhalb von drei Werktagen muss er es ummelden. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, meldet der Verkäufer per Fax die Übergabe des Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle und an seine Versicherung. Dann ist er erst einmal aus der Verantwortung raus.

Es gäbe da noch eine Möglichkeit wenn der Käufer das Geld bar bezahlen will-kann.
Man fährt die Maschine , ist jedoch entfernungs-abhängig anderer Landkreis, zu ihm nach Hause und nimmt entweder die eigenen Kennzeichen mit oder entwertet diese dann dort vor Ort.
So kann der Käufer mit der Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug auf seinen Namen
Anzumelden .
Sollte er dann so herum fahren ist er sehr schnell bei der "Rennleitung" aufgefallen.:D
Es hat schon genug Leute gegeben die unterschrieben haben das sie das Fahrzeug innerhalb der drei Tage ab oder ummelden, sind jedoch noch lange damit gefahren.
Der Weg zu einer Zwangsabmeldung ist lang und niemanden zuzumuten.

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