- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- Motorrad u Abdeckplane leidiges Thema
Motorrad u Abdeckplane leidiges Thema
Einen Wunderschönen guten Tag gewünscht.
Folgendes kennt bestimmt schon jeder! Motorrad unter einer Abdeckplane und steht vor der Tür, (Bürgersteig) Es dauert nicht lang und es waren schon die ersten "Piss-Spuren" zu sehen!
So nun die eigentlich frage! Die Rechtsgrundlage, kann da einer was gescheites sagen? Wenn ich nun einen mit seinem Hund an meine Haube / Motorrad pissen sehe, ist das dann Sachbeschädigung?
Ich bin keinerlei Tierfeind oder sonst etwas ab hin und wieder würde ich gerne den Halter mit einen großen Spaten niederstrecken! Mitten in die Fresse!
PS = hoffe ist nicht falsches board
MfG BTA
Beste Antwort im Thema
Die Haftung aus unerlaubten Handlungen ist in den §§ 823 ff BGB geregelt. Einfach mal lesen.
Für die Hundehaltung gibt es regionale Verordnungen. Ich glaube mich zu erinnern, dass der TE aus Berlin kommt.
http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../hundegesetz.pdf
Wenn nicht, einfach mal nach der regionalen Vorschrift googeln.
Vor Jahren hat ein Hundehalter seinen Köter immer an mein Garagetor pissen lassen. Immer auf den Torgriff. Eines schönen Tages habe ich vor der Garage mit dem Heißwasser-Hochdruckreiniger gearbeitet.
Als Bello das Beinchen hob, hab ich einen kurzen Schwenk gemacht und ihm mal kurz die Klöten gereinigt. Bei 100 Grad und 130 bar sehr effektiv. Die Töle kam nie wieder.
Ähnliche Themen
42 Antworten
Ich hab von so jemanden mal ( nur Möpp-keine Plane ) € 5.- kassiert weil der Köter an der Leine hing und weggezogen werden könnte. Reinigungskosten oder Anzeige.
Sei froh, dass das Parken auf dem Bürgersetig bei euch überhaupt tolleriert wird.
Das kann schnell nach hinten losgehen.
Und ja...
Verdammt, wozu kauft man sich eigentlich so eine Plane? Zum hübsch aussehen?
Nein... vielleicht gar um das Motorrad zu schützen?
Vor was bloss?
Da reg ich mich ehr auf wenn einem ein Vogel direkt auf das Mopped kackt. Das ist auch "Sachbeschädigung"
Natürlich ist es nicht nett einen Hund an ein Motorrad pissen "zu lassen"... aber so grausam ist das Leben nunmal.
Btw. Reinigungskosten bezahlt man als Hundehalter in Deutschland eigentlich sowieso jährlich.
Nur das es defacto keine Reinigung gibt. Bei uns im 40'000 Einwohnerkaff (in Baden)gibt es EINEN Hundescheisstütenverteiler. Wenn ich in der Schweiz 700m zur Uni latsche, dann komm ich an 7 Vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Sei froh, dass das Parken auf dem Bürgersetig bei euch überhaupt tolleriert wird.
Das kann schnell nach hinten losgehen.
Das kann ich erklären.
Unser Mietaltbau hat 3,5m Vorgarten, unterbrochen von Hauszugängen und einem breiteren Torweg. Dort steht die XJ.
DAS Stückchen ist nicht Eigentum der Stadt.
Es gibt rund 2,2 Mio Hamburger und entsprechend viele autofahrer - bei nicht genug Parkplätzen.
Stell dein Motorrad auf einen und erlebe norddeutsche Herzlichkeit..
Ich meinte ja eigentlich nicht dich, sondern den TE.
Wenn er schreibt "auf dem Bürgersteig", dann versteh ich das auch so.
Die Haftung aus unerlaubten Handlungen ist in den §§ 823 ff BGB geregelt. Einfach mal lesen.
Für die Hundehaltung gibt es regionale Verordnungen. Ich glaube mich zu erinnern, dass der TE aus Berlin kommt.
http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../hundegesetz.pdf
Wenn nicht, einfach mal nach der regionalen Vorschrift googeln.
Vor Jahren hat ein Hundehalter seinen Köter immer an mein Garagetor pissen lassen. Immer auf den Torgriff. Eines schönen Tages habe ich vor der Garage mit dem Heißwasser-Hochdruckreiniger gearbeitet.
Als Bello das Beinchen hob, hab ich einen kurzen Schwenk gemacht und ihm mal kurz die Klöten gereinigt. Bei 100 Grad und 130 bar sehr effektiv. Die Töle kam nie wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Bruder Tanael
Einen Wunderschönen guten Tag gewünscht.
Folgendes kennt bestimmt schon jeder! Motorrad unter einer Abdeckplane und steht vor der Tür, (Bürgersteig) Es dauert nicht lang und es waren schon die ersten "Piss-Spuren" zu sehen!
So nun die eigentlich frage! Die Rechtsgrundlage, kann da einer was gescheites sagen? Wenn ich nun einen mit seinem Hund an meine Haube / Motorrad pissen sehe, ist das dann Sachbeschädigung?
Ich bin keinerlei Tierfeind oder sonst etwas ab hin und wieder würde ich gerne den Halter mit einen großen Spaten niederstrecken! Mitten in die Fresse!
PS = hoffe ist nicht falsches board
MfG BTA
Rechtsberatung: Wenn Du dem Halter mit dem Spaten in die Fresse haust, ist das versuchter Totschlag.
.. es sei denn, man erkennt angesichts einer bepissten Plane auf niedrige Beweggründe. Dann ist es 211.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
.. es sei denn, man erkennt angesichts einer bepissten Plane auf niedrige Beweggründe. Dann ist es 211.
Er wollte ihn nur niederstrecken ... es fehlt die Tötungsabsicht.
Edit: ne, stimmt nicht, Vorsatz ist ja Beides. Bleibt gefährliche Körperverletzung.
Edit2: Oder beinhaltet "niederstrecken" eine Tötungsabsicht?
Zitat:
Original geschrieben von Bruder Tanael
Einen Wunderschönen guten Tag gewünscht.
Folgendes kennt bestimmt schon jeder! Motorrad unter einer Abdeckplane und steht vor der Tür, (Bürgersteig) Es dauert nicht lang und es waren schon die ersten "Piss-Spuren" zu sehen!
So nun die eigentlich frage! Die Rechtsgrundlage, kann da einer was gescheites sagen? Wenn ich nun einen mit seinem Hund an meine Haube / Motorrad pissen sehe, ist das dann Sachbeschädigung?
Ich bin keinerlei Tierfeind oder sonst etwas ab hin und wieder würde ich gerne den Halter mit einen großen Spaten niederstrecken! Mitten in die Fresse!
PS = hoffe ist nicht falsches board
MfG BTA
Hi,
aber genau dafür hast die Plane doch drauf, oder?
Es sei denn Du willst auch die Plane gegen ´ Verpissung` schützen. Dann brauchst noch ne Plane.
In der Stadt ist das Alltäglich. Pack das Ding und geh mit den Schlauch drüber. Oder sprüh die kpl.Plane mit Hundefernhalte Spray ein. Gibts in der Drogerie oder beim Fachhändler.
Ich würde sie abdampfen an ner Car-Wash Anlage. Ist Hygienischer :-)
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
.. es sei denn, man erkennt angesichts einer bepissten Plane auf niedrige Beweggründe. Dann ist es 211.
Er wollte ihn nur niederstrecken ... es fehlt die Tötungsabsicht.
Edit: ne, stimmt nicht, Vorsatz ist ja Beides. Bleibt gefährliche Körperverletzung.
Edit2: Oder beinhaltet "niederstrecken" eine Tötungsabsicht?
Nö. Eigentlich nicht. Hast Recht.
Eine Frage der subjektiven Tatbestandsmerkmale.
Kommt drauf an, wer's sagt. Klitschko oder Wyatt Earp.
"Legen Sie ihn um" bedeutet aus dem Mund eines Hoteldirektors zu einem Mitarbeiter, nachdem ein Gast sich über das Zimmer beschwerte, etwas Anderes, wie vom Auftraggeber der Russenmafia.
Also bleibt gefährliche Körperverletzung, die noch eine schwere Körperverletzung werden kann, wenn wir den Erfolg der Tat kennen. Bin gespannt.
§ 19, 20, 21 - früher 51 StGB.
Ja, Jagdschein.
Einfach dezent einee 220-Volt-Phase an die Plane legen (Gittergeflecht). Die Töle pißt nur ein mal dagegen. Dann gibts Grillfest.