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Motorrad Verkauf - angemeldet, ohne Kennzeichen - ummelde-/anmeldefrage

Themenstarteram 6. April 2013 um 23:58

Also ich Versuchs kurz:

Meine 125er wird morgen abgeholt.

Sie ist noch angemeldet, Kennzeichen behalte ich da weil das ein wunschkennzeichen ist.

Der Käufer bekommt alles was dazu gehört natürlich mit.

In einer Woche kommt die neue Maschine - diese soll dann auf mein Wunschkennzeichen der 125er angemeldet bzw. Umgemeldet werden.

Nun meine fragen:

Kann der Käufer meiner 125er diese mit den Papiere , aber ohne Kennzeichen abmelden?

Oder kann er sie dann nur neu zulassen?

Kann ich die wunschkennzeichen aufs neue Mopped einfach so mitnehmen, oder muss das alte Fahrzeug (also die 125er) zuvor abgemeldet sein?

Der Käufer kommt nicht aus der selben Stadt. Sonst wäre es ja einfach...

Und wäre jetzt nicht WE würde ich sie wohl zur Sicherheit kurz abmelden.

Falls meine Planung nicht gehen sollte, was würdet ihr vorschlagen?!?

Soll er mein Kennzeichen mitnehmen und abmelden? (Kennzeichen dann per Post an mich zurück)

Oder soll ich ihm die Maschine ohne Papiere mitgeben (ich gehe dann Montag abmelden und Schick sie ihm per Post)

Oder gibt's ne andere Möglichkeit?

Danke!!

Beste Antwort im Thema
am 7. April 2013 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

...................

Nur weil du es damals nicht gebacken bekommen hast ändert das nicht an der rechtlichen Grundlage.

Sprich: Nur weil du damals nicht das gemacht hast was notwendig war damit der Eigentumsübergang fixiert war ist das nicht das Problem vom TE oder allen anderen auf der Welt.

Grüße, Martin

Und Du hast heute wieder die Weisheit mit dem Löffel gefressen.:rolleyes:

Es geht mir nicht um die Rechtliche Grundlage.

Ich hab damals alles richtig gemacht,

nur ändert das nichts am Aufwand die Ansprüche auch durchzusetzen.

Das ist der einzige Grund weshalb ich das so schreibe und handhabe.

Grüße

0016

 

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36 Antworten
am 7. April 2013 um 5:50

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

 

Nun meine fragen:

Kann der Käufer meiner 125er diese mit den Papiere , aber ohne Kennzeichen abmelden?

Oder kann er sie dann nur neu zulassen?

Kann ich die wunschkennzeichen aufs neue Mopped einfach so mitnehmen, oder muss das alte Fahrzeug (also die 125er) zuvor abgemeldet sein?

Der Käufer kommt nicht aus der selben Stadt. Sonst wäre es ja einfach...

Danke!!

Hi Timon

zu erstem, zweiten, dritten NEIN kann er nicht,

solange das derzeit gültige Kennzeichen nicht abgemeldet und entstempelt ist muß es am Kfz verbleiben.

und wenn der Käufer aus einem anderem Zulassungsbezirk kommt wird es mit deinem Wunschkenzeichen einfacher weil es ja nach dessen ummeldung frei wird

Themenstarteram 7. April 2013 um 6:23

Also kann der das Mopped gar nicht mitnehmen heute?

Oder eben nur ohne Papiere und ohne Kennzeichen weil ich sie ja noch abmelden muss?

Oder soll ich ihm alles mitgeben und er schickt mir nach Abmeldung das Schild? (Das will ich eigentlich nicht mitgeben - nachher brettert der mit der Maschine noch gegen nen Baum mit meinem Kennzeichen!!)

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Also kann der das Mopped gar nicht mitnehmen heute?

Doch. Aber nur mit montiertem Kennzeichen. Er selbst kann höchstens mit einem 06er die Maschine sonst bewegen. Zulassen auf seinen Namen kann er sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Oder eben nur ohne Papiere und ohne Kennzeichen weil ich sie ja noch abmelden muss?

Richtig. Oder du meldest die Maschine ab, gibst ihm die Papiere, er meldet sie bei sich im Land-/Stadtkreis an und holt sie dann mit neuem Kennzeichen ab.

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Oder soll ich ihm alles mitgeben und er schickt mir nach Abmeldung das Schild? (Das will ich eigentlich nicht mitgeben - nachher brettert der mit der Maschine noch gegen nen Baum mit meinem Kennzeichen!!)

Dafür gibt es die entsprechenden Kaufverträge mit Zusatzkarte auf denen Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe der Maschine vermerkt sind. Wenn der Käufer einen HP-Schaden verursacht wirst du anschließend nicht höhergestuft. Bei einem VK-Schaden schaut der Käufer in die Röhre - außer er zahlt den Selbstbehalt.

Ich verstehe ehrlich gesagt die Problematik nicht. Ist die Maschine schon gezahlt? Falls nein wie ich es gelöst habe:

Fahrzeug wurde von Ulm nach Rostock verkauft. Käufer hat mir - ohne das Fahrzeug gesehen zu haben - den Betrag vollständig überwiesen und daraufhin von mir die Papiere zugeschickt bekommen (Fahrzeug von mir abgemeldet). Er hat das Fahrzeug dann bei sich zugelassen und ist mit neuen Kennzeichen angereist.

Diese wurden dann montiert -> ab dafür.

Gleiches hatte ich auch (nur umgekehrt) bei meiner 125er: Abgemeldet gekauft, Geld überwiesen, Papiere zugeschickt bekommen, zugelassen und dann die Kennzeichen beim Verkäufer an die Maschine geschraubt und heimgefahren. Fertig.

_____

Aber: Der Zug ist für dich abgefahren. Also: Kennzeichen bleiben dran. Du gibst ihm die Papiere mit. Das alte Kennzeichen kann er behalten, das brauchst du nicht mehr. Du musst dir dann eben ein neues anfertigen lassen.

Und: Nimm diesen Kaufvertrag und lass dir auf den beiden Postkarten den Übergabeort, das Datum und die Uhrzeit bestätigen.

-> www.ing-fehl.de/dateien/adac-kaufvertrag.pdf

_____

Auch noch wichtig für dich zu wissen: Kennzeichen sind nicht mehr automatisch gesperrt. Sobald das Fahrzeug umgemeldet ist, ist dein altes Kennzeichen freigegeben. Es steht noch am selben Tag wieder für jeden zur Verfügung. In der Regel wird es jedoch frühestens am Folgetag erneut zugeteilt. Ausnahme: Halter bleibt gleich, nur Fahrzeug ändert sich. Dann geht es am gleichen Tag (zumindest in UL, NU und GP - aber sicherlich auch in anderen Zulassungsstellen).

Nur für den Fall das du geglaubt hast dein Kennzeichen wäre jetzt automatisch sicher und man bekommt es erneut zugeteilt wenn man mit dem (entwerteten) Blech daherkommt.

Grüße, Martin

Ich kenne das etwas anders. Sobald das Fz. abgemeldet wurde, ist das Kennzeichen "Frei" aber für eine gewisse Zeit gesperrt. Sprich wenn es einer abmeldet, kommst du erstmal nicht ran. DU müsstest also abmelden, und gleichzeitig das Kennzeichen "reservieren" lassen (extra kosten). Erst dann kannst du das Kennzeichen wieder verwenden. Dabei gibt es regional unterschiede. In Brandenburg kannst du sofort umswitchen und auf deinem neuem Fz. mit dem kennzeichen fahren. In Berlin hast du glaube min. 24std. Speerfrist.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ich kenne das etwas anders. Sobald das Fz. abgemeldet wurde, ist das Kennzeichen "Frei" aber für eine gewisse Zeit gesperrt. [...]

Das war bis zum 01.03.2007 so. Wenn es tatsächlich noch länger als 24 Stunden nach einer regulären Abmeldung oder Ummeldung »gesperrt« bleibt -> eigene Regelung vom Amt aber nicht bundesweit einheitlich.

Seit dem jede Zulassungsstelle auf das vom KBA geführte Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zugreifen kann -> keine Sperrfristen mehr notwendig. Sofern die Änderung direkt ans ZFZR übermittelt wird - was i.d.R. der Fall ist. Schließlich erfolgt die Erfassung direkt per EDV.

Weitere Infos über das ZFZR:

-> http://www.kba.de/nn_124582/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr__inhalt.html

Grüße, Martin

am 7. April 2013 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ich kenne das etwas anders. Sobald das Fz. abgemeldet wurde, ist das Kennzeichen "Frei" aber für eine gewisse Zeit gesperrt. Sprich wenn es einer abmeldet, kommst du erstmal nicht ran. DU müsstest also abmelden, und gleichzeitig das Kennzeichen "reservieren" lassen (extra kosten). Erst dann kannst du das Kennzeichen wieder verwenden. Dabei gibt es regional unterschiede. In Brandenburg kannst du sofort umswitchen und auf deinem neuem Fz. mit dem kennzeichen fahren. In Berlin hast du glaube min. 24std. Speerfrist.

So, oder so ähnlich kenne ich das auch.

Was es aber zu bedenken gibt.

Ein zugelassenes Fahrzeug gibt man NIE!!!!!!aus der Hand,

auch nicht gegen irgendwelche Unterschriften, Ummeldebeteuerungen oder sonst was.

Im Fall einer nichtum,- abmeldung des Käufers hast Du erhebliche Probleme.

Im Falle eines Unfalls erst recht.

Da nützt Dir kein Zettel auf dem irgendwas steht.

Heist:

Ruf den Käufer an und verschiebe den Abholtermin, melde dein Bike ab und gut ists.

Grüße

0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016

[...] auch nicht gegen irgendwelche Unterschriften, Ummeldebeteuerungen oder sonst was.

Im Fall einer nichtum,- abmeldung des Käufers hast Du erhebliche Probleme.

Im Falle eines Unfalls erst recht.

Da nützt Dir kein Zettel auf dem irgendwas steht. [...]

Dieter Nuhr kennst du? Der hat 'nen passenden Spruch für dich.

Für dich zum Nachlesen:

-> Eigentumsübergang

Denn nur der zählt.

Unfall ohne Schuld:

Der Verursacher bzw. dessen Versicherer zahlen den entstandenen Schaden an den Käufer - der Eigentumsnachweis kann anhand des abgeschlossenen Kaufvertrages geführt werden. Der Verkäufer hat mit dem Unfall nichts zu tun, denn das Fahrzeug war bereits Eigentum des Käufers.

Unfall mit Schuld:

Hatte der Verkäufer eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug, hat der Käufer Glück, den diese Versicherung geht - wie auch die Kfz-Haftpflichtversicherung - auf den Käufer über und zahlt den Fahrzeugschaden abzgl. einer evtl. (vertraglich im Versicherungsvertrag) vereinbarten Selbstbeteiligung an den Käufer.

Gleiches gilt für den Haftpflichtschaden. Der Eigentumsübergang ist ausschlaggebend dafür, wer bezahlen muss. Die Versicherung des Verkäufer zahlt erst einmal, denn der Geschädigte hat ja mit dem Verkauf nichts zu tun. Anschließend muss der Käufer dem Verkäufer eventuell anfallende Kosten erstatten. Dazu gehört auch die - theoretisch mögliche - Rückstufung in eine andere SF-Klasse.

In der Realität wird keine Rückstufung vorgenommen. Der Unfallverursacher (Käufer) bezahlt den Selbstbehalt und der Versicherungsnehmer (Verkäufer) bleibt in der SF-Klasse.

Und warum ist das so? Hier selbst zum Nachlesen was eine Versicherung schreibt:

Zitat:

Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein.

Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung (also wir), der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers (Ihre Vorversicherungszeit) wird hiervon nicht berührt.

Aus diesem Grund ist die schriftliche Erfassung der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer wichtig.

Wird der Fahrzeugverkauf unverzüglich dem Versicherer durch Vorlage des Kaufvertrages angezeigt, so dass dieser die (theoretische) Möglichkeit hat, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber kündigen zu können, erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatt, denn der geht nicht auf den Erwerber über.

Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...e-versicherung-zahlt-t2412538.html?...

Gesehen? Er gelten die »Rechte und Pflichten« für den Käufer.

Falls dir das noch immer nicht reicht und du weiterhin Blödsinn im Web verbreiten willst -> nur weiter so.

Falls du etwas dazulernen willst -> ruf morgen deine Versicherung an. Sie wird dir das von mir Geschriebene inklusive Zitat der HUK24 bestätigen.

Grüße, Martin

Themenstarteram 7. April 2013 um 8:07

Termin verschieben geht leider nicht - da der Käufer nur heute ein Auto hat zum her kommen.

Kann ich denn nicht die Papiere noch behalten, morgen früh abmelden und dann die Papiere versenden?

Kennzeichen will ich ja behalten weil nächste Woche die neue kommt.

Ummelden sollte wohl günstiger sein - aber das geht ja nicht wenn ich alle Papiere brauche zum ummelden :(

Hatte gehofft es reicht der Schein und der Kaufvertrag...

Und wegen dem reservieren der Kennzeichen - ich kann nur hoffen das es erstmal ne Sperrfrist gibt - denn wenn das weg ist wäre es die Mühe echt nicht Wert gewesen... Ist eben n wunschkennzeichen und soll ja nicht nochmal bezahlt werden bzw gleich wieder weg sein Numerik der Käufer schon früher abholen kommt...

Ich seh es so. Papiere wie Kennzeichen sind ab Kauf MEIN Eigentum. Wenn der Verkäufer dir das Kennzeichen später zuschickt, hast du Glück gehabt. Ansonsten gehört es ans Fahrzeug, bestandteil des Kaufs.

Eine gütliche Einigung wäre es, wenn du das Kennzeichen schon vor dem Abmelden reservieren kannst in deiner Zulassungsstelle. Bzw. es mit dir abgestimmt wird, wann er es abmeldet.

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Kann ich denn nicht die Papiere noch behalten, morgen früh abmelden und dann die Papiere versenden?

Wenn der Käufer mitspielt ja. Ansonsten: Nein.

Du hast ihm zugesichert er bekommt heute alles, also die Maschine fahrbereit im zugelassenen Zustand.

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Kennzeichen will ich ja behalten weil nächste Woche die neue kommt.

Löse dich davon: Ein Kennzeichen ist a) nicht dein Eigentum und b) nützt dir das Blech nichts.

Wir sind nicht in der Schweiz - wobei dort das Kontrollschild auch nicht dein Eigentum ist sondern dem Staat gehört. Allerdings wird es nie neu ausgegeben bevor das alte eingezogen wurde.

In Deutschland genügt es die Plakette zu entfernen, das Blech darfst du dann behalten. Sobald das Siegel runter ist hat es nur noch Schrottwert und ist kein Dokument mehr.

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Ummelden sollte wohl günstiger sein - aber das geht ja nicht wenn ich alle Papiere brauche zum ummelden :(

Hatte gehofft es reicht der Schein und der Kaufvertrag...

Nein. Er braucht alles. Wobei die paar Euro den Kohl auch nicht mehr fett machen. Denn die Papiere musst dann ja wohl du auf deine Kosten ihm auch noch hinterherschicken.

Zitat:

Original geschrieben von timon007NL

Und wegen dem reservieren der Kennzeichen - ich kann nur hoffen das es erstmal ne Sperrfrist gibt - denn wenn das weg ist wäre es die Mühe echt nicht Wert gewesen... Ist eben n wunschkennzeichen und soll ja nicht nochmal bezahlt werden bzw gleich wieder weg sein Numerik der Käufer schon früher abholen kommt...

Du musst in jedem Fall noch einmal den Betrag für das Wunschkennzeichen bezahlen. So kenne ich es jedenfalls von UL, NU und GP. Wunschkennzeichen -> 10,20 Euro (bundesweit einheitlich). Reservierung kostet extra.

Was du machen kannst/sollst:

1. Heute dem Käufer alles so wie vereinbart übergeben. Übergabeort, Datum und Uhrzeit wie schon mehrfach geschrieben festhalten -> wegen dem Eigentumsübergang.

2. Morgen gleich zur Zulassungsstelle und nachfragen ob du das Kennzeichen jetzt schon reservieren kannst, die Maschine würde umgemeldet werden.

3. Beleg für die Reservierung aufheben.

4. Sobald die neue Maschine da ist mit dem Papierkram (Reservierung und Unterlagen der neuen Maschine) zum Amt dackeln.

Zwischendurch - sofern die Reservierung gegriffen hat - einfach noch beim Schildermacher vorbei und ein neues Kennzeichen ausstellen lassen. Falls der das nur gegen den Wisch vom Amt macht (soll vorkommen) -> online bestellen.

Dann hast du für den 4. Punkt alles schon parat.

Grüße, Martin

am 7. April 2013 um 9:05

Ja es gibt (nach dem abmelden) eine Sperrzeit für dieses Kennzeichen,

ABER:

da es ja auf Dich gelaufen ist und (wenn neu) wieder auf Dich kann die Zulassungsstelle eine Ausnahme von der Sperrzeit machen.

das hat bei mir schon 2 mal geklappt, ist aber vom "sachbearbeiter" abhängig

grüßchen aus München Frank

am 7. April 2013 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

Gesehen? Er gelten die »Rechte und Pflichten« für den Käufer.

Falls dir das noch immer nicht reicht und du weiterhin Blödsinn im Web verbreiten willst -> nur weiter so.

Falls du etwas dazulernen willst -> ruf morgen deine Versicherung an. Sie wird dir das von mir Geschriebene inklusive Zitat der HUK24 bestätigen.

Grüße, Martin

Na dann mach ich mal so weiter.

Für den Fall der Käufer stellt sich quer kannst du gerne auf Dein Recht pochen.

Stell Dir den Fall vor, der Käufer meldet das Teil aus welchem Grund auch immer,

einfach nicht um.

Dann fängt der Ärger schon an, und Du bist in Zugzwang.

Eine gute Rechtschutzversicherung hilft hier sicherlich, aber bei den ganzen Unannehmlichkeiten,

Schreibkram und ev. Gerichtsterminen helfen sie Dir nicht.

Und nur davon war meine Rede, denn Recht haben heist noch lange nicht Recht bekommen.

Und um eben solchen Ärger zu vermeiden gibt man kein Fahrzeug angemeldet weg. Punkt.

du darfst das für Dich selbstverständlich handhaben wie Du willst,

ich hoffe Du fällst damit nicht auf die Schnauze.

Grüße

0016

Kennzeichen ist sein Eigentum, er hat es anfertigen lassen und er hat es bezahlt.

Er kann es an seinem neuem Moped wieder verwenden, weil Wunschkennzeichen. Selber schon gemacht. Nach dem Verkauf Meldung an die Zulassungstelle über die Veräußerung eines Fahrzeuges und Meldung an die Versicherung. Kaufvertrag natürlich machen. Wenn der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen mit bringt geht es auch gleich über ihn (Käufer).

am 7. April 2013 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von 0016

Und um eben solchen Ärger zu vermeiden gibt man kein Fahrzeug angemeldet weg.

Grüße

0016

Habe schon einigen Fahrzeugwechsel hinter mir,

wenn der Kaufvertrag richtig geschrieben ist

inclu

"Empfangsbestätigung des Käufers (übergabe/übernahme)

des KFZ, der Papiere, des Slüssel und der Kennzeichen mit Datum und Uhrzeit, dessen Name Adresse und Personalausweisnummer" und unterschrieben von Beiden.

bist Du von dem Moment an aus dem schneider, die Vertragskopie zur rechtlichen Komplettabsicherung an Vers. und Zulassungsstelle geschickt pinkelt Dir auch keiner mehr ans Bein.

lG Frank

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