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Motorrad Verkauf PRIVAT über mobile.de -> Rückgaberecht
Hallo zusammen,
wusste jetzt nicht ganz in welchem Thema ich diesen Beitrag schrieben kann, hoffe das passt hier...
Habe letzten Montag mein Bike verkauft. In der Anzeige hatte ich "mit ABS" angegeben.
Mir wurde das Bike vor 2 Monaten auch mit ABS verkauft. (Aussage des Verkäufers damals) Ich selbst habe halt leider nicht so viel Ahnung wie ich sowas herausfinde bzw. war mir das auch egal ob es jetzt ABS hat oder nicht...
Jedenfalls hat sich gestern der Käufer von letzter Woche bei mir gemeldet, dass er vom Vertrag zurück treten möchte, da ihm eine Werkstatt bestätigt hat, dass die Maschine kein ABS hat und er sie wohl nur aus diesem Grund gekauft hat. (Zudem seien angeblich ja auch noch Reparaturen im Wert von über 400€ fällig.. War mit dem Bike selbst aber beim TÜV, da wurde nichts bemängelt..)
Er ist Probe gefahren und hat sich alle Papiere zu dem Fahrzeug angesehen, er hatte nichts zu bemängeln.. ABS hat er auch nicht 1 mal angesprochen.
Nun ja, ich hab ihm dann gesagt das ich das Geld nicht mehr hab, da ich mir schon ein neues Bike gekauft hab. Er meinte wir können das anders klären, ich überweise ihm 400€ (für die angeblichen Reparaturen) und er sieht darüber hinweg.. Komisch, erst behauptete er ja ABS sei ihm so wichtig und er wolle das Bike ganz zurück geben..
Was meint ihr kann ich machen? ich hab ihn ja nicht bewusst verarscht, hab ihm das Bike so verkauft wie ich es auch gekauft hab, also mit ABS...
Hier der Vertrag > https://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf
Im Kaufvertrag steht nur "Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von P ich- ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."
Danke, Slayer995
Beste Antwort im Thema
Nicht verrück machen lassen, so eine Verkaufanzeige bei mobile&Co. ist nicht der Kaufvertrag, was denkst du denn wie oft da sachen stehen, die das Auto/Motorrad dann doch nicht hat...
Genau deshalb muss man bei Privatkauf immer sehr genau vor Ort prüfen, bei den gewerblichen eigentlich auch.
Mit Anwälten drohen viele erstmal, schauen wohl zu viel Filme, bevor da nicht wenigstens ein Brief kommt würde ich da garnicht weiter drauf eingehen. Habe erst gelesen, das einige Käufer schon so dreist sind und selber Briefe aufsetzen. Also selbst wenn ein brief kommt, auch mal prüfen ob da überhaupt ein richtiger Anwalt der verfasser ist.
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22 Antworten
Wenn es so ist zwar ein wenig blöd gelaufen, aber da hätte der Käufer auch selber VOR KAUF prüfen können ob die Angaben so alle stimmen.
Ich würde den einfach ignorieren, wenn einer den risikolosen Kauf möchte muss er Neu oder zumindest beim Händler kaufen....
Im PKW Bereich gab es oftmals die Fehlangabe von Privatverkäufern die aus der Schadstoffklasse E2 EURO2 in der Anzeige gemacht haben, bei älteren BMW´s wurde aus ASC (erweitertes Antiuschlupf an der Hinterachse) in der Anzeige ein vollwertiges ESP Da ist auch keiner auf die Iddee gekommen, das dan im Nachhinein zu reklamieren
Das der Käufer jetzt eigentlich nur 400 EUR haben möchte bestätigt doch schon, das er es einfach mal versucht, weil den Fehler hat er gemacht, er hätte vorher prüfen müssen.
Gibts das Bike denn überhaupt mit ABS zu kaufen ?
Und steht im Kaufvertrag auch mit ABS drin ?
Zitat:
@tartra schrieb am 29. August 2016 um 09:33:24 Uhr:
Wenn es so ist zwar ein wenig blöd gelaufen, aber da hätte der Käufer auch selber VOR KAUF prüfen können ob die Angaben so alle stimmen.
Ich würde den einfach ignorieren, wenn einer den risikolosen Kauf möchte muss er Neu oder zumindest beim Händler kaufen....
Im PKW Bereich gab es oftmals die Fehlangabe von Privatverkäufern die aus der Schadstoffklasse E2 EURO2 in der Anzeige gemacht haben, bei älteren BMW´s wurde aus ASC (erweitertes Antiuschlupf an der Hinterachse) in der Anzeige ein vollwertiges ESP Da ist auch keiner auf die Iddee gekommen, das dan im Nachhinein zu reklamieren
Das der Käufer jetzt eigentlich nur 400 EUR haben möchte bestätigt doch schon, das er es einfach mal versucht, weil den Fehler hat er gemacht, er hätte vorher prüfen müssen.
Oke, naja er droht mir halt mit Anwalt etc. Hat sich die Anzeige ausgedruckt wo ja drin steht mit ABS und meint er könnte mich jetzt verklagen oder so.. Hatte ihm Angeboten das Motorrad einfach wieder einzustellen und einen neuen Käufer zu arrangieren, dann kann er sich was neues holen, aber das wollte er dann auch nicht?? ...
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. August 2016 um 09:37:14 Uhr:
Gibts das Bike denn überhaupt mit ABS zu kaufen ?
Und steht im Kaufvertrag auch mit ABS drin ?
Hallo, nein das Motorrad gibt es so nicht mi ABS, zumindest nicht aus diesen Bj.
Ist eine Suzuki GSF 600 S von 2000.
Der Käufer hat sich halt selbst nicht informiert sondern einfach darauf vertraut, was ich in der anzeige angegeben hatte.
Und nein, im vertrag steht nirgends auch nur irgendwas von ABS.. Ich hab ihm auch wirklich alle Papiere gegeben die man nur haben kann, sogar die originale Betriebsanleitung war dabei.. Hätte er sich das ordentlich angesehen hätte er direkt gesehen das es kein ABS hat.
Nicht verrück machen lassen, so eine Verkaufanzeige bei mobile&Co. ist nicht der Kaufvertrag, was denkst du denn wie oft da sachen stehen, die das Auto/Motorrad dann doch nicht hat...
Genau deshalb muss man bei Privatkauf immer sehr genau vor Ort prüfen, bei den gewerblichen eigentlich auch.
Mit Anwälten drohen viele erstmal, schauen wohl zu viel Filme, bevor da nicht wenigstens ein Brief kommt würde ich da garnicht weiter drauf eingehen. Habe erst gelesen, das einige Käufer schon so dreist sind und selber Briefe aufsetzen. Also selbst wenn ein brief kommt, auch mal prüfen ob da überhaupt ein richtiger Anwalt der verfasser ist.
Wenn du jetzt anfängst schwach zu werden, auf Diskusionen eingest und Zugeständnisse machst merkt der das du schwach wirst und seine Taktik Erfolg hat. Deshalb ignoriere ihn komplett garnicht mehr auf Gespräche eingehen, würde meine Taktik nun sein...
Zitat:
@tartra schrieb am 29. August 2016 um 09:45:37 Uhr:
Nicht verrück machen lassen, so eine Verkaufanzeige bei mobile&Co. ist nicht der Kaufvertrag, was denkst du denn wie oft da sachen stehen, die das Auto/Motorrad dann doch nicht hat...
Genau deshalb muss man bei Privatkauf immer sehr genau vor Ort prüfen, bei den gewerblichen eigentlich auch.
Mit Anwälten drohen viele erstmal, schauen wohl zu viel Filme, bevor da nicht wenigstens ein Brief kommt würde ich da garnicht weiter drauf eingehen. Habe erst gelasen, das einige Käufer schon so dreist sind und selber Briefe aufsetzen. Also selbst wenn ein brief kommt, auch mal prüfen ob da überhaupt ein richtiger Anwalt der verfasser ist.
Puh, danke, dass beruhigt mich jetzt erstmal..
Werde trotzdem noch einen Bekannten fragen, der Anwalt ist, damit ich wirklich auf der sicheren Seite stehe..
Aber eigentlich hast du recht, ich mein, hätte ABS ja auch aus versehen anklicken können..
Zitat:
@tartra schrieb am 29. August 2016 um 09:48:35 Uhr:
Wenn du jetzt anfängst schwach zu werden, auf Diskusionnen eingest und Zugeständnisse machst. merkt der das du schwach wirst und seine Taktik erfolg hat. Deshalb ignoriere ihn komplett garnicht mehr auf Gespräche eingehen würde meine Taktik nun sein...
Naja nachdem er meinte er will rechtliche Schritte einleiten habe ich auch nicht mehr geantwortet. Habe ihm nur gesagt, was ich hier auch geschrieben habe. Also, dass ich selbst dachte die hat ABS und ihn nicht bewusst angelogen habe.
Und dass ich ihm auf keinen fall 400€ überweisen werde
Zitat:
@Slayer995 schrieb am 29. August 2016 um 09:41:59 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. August 2016 um 09:37:14 Uhr:
Gibts das Bike denn überhaupt mit ABS zu kaufen ?
Und steht im Kaufvertrag auch mit ABS drin ?
Hallo, nein das Motorrad gibt es so nicht mi ABS, zumindest nicht aus diesen Bj.
Ist eine Suzuki GSF 600 S von 2000.
Der Käufer hat sich halt selbst nicht informiert sondern einfach darauf vertraut, was ich in der anzeige angegeben hatte.
Und nein, im vertrag steht nirgends auch nur irgendwas von ABS.. Ich hab ihm auch wirklich alle Papiere gegeben die man nur haben kann, sogar die originale Betriebsanleitung war dabei.. Hätte er sich das ordentlich angesehen hätte er direkt gesehen das es kein ABS hat.
Es handelt sich hier um ein Angebotsirrtum deinerseits, Maßgeblich ist was im Kaufvertrag steht, steht dort Suzuki GSF 600 S ABS drin hast du schlechte Karten, steht es nicht drin wie in deinem Falle hat der Käufer es so akzeptiert und unterschrieben, ich würde mich auf nichts einlassen, falls du Post von einem Anwalt bekommst gehe ebenfalls zu einem Anwalt.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. August 2016 um 09:53:30 Uhr:
Zitat:
@Slayer995 schrieb am 29. August 2016 um 09:41:59 Uhr:
Hallo, nein das Motorrad gibt es so nicht mi ABS, zumindest nicht aus diesen Bj.
Ist eine Suzuki GSF 600 S von 2000.
Der Käufer hat sich halt selbst nicht informiert sondern einfach darauf vertraut, was ich in der anzeige angegeben hatte.
Und nein, im vertrag steht nirgends auch nur irgendwas von ABS.. Ich hab ihm auch wirklich alle Papiere gegeben die man nur haben kann, sogar die originale Betriebsanleitung war dabei.. Hätte er sich das ordentlich angesehen hätte er direkt gesehen das es kein ABS hat.
Es handelt sich hier um ein Angebotsirrtum deinerseits, Maßgeblich ist was im Kaufvertrag steht, steht dort Suzuki GSF 600 S ABS drin hast du schlechte Karten, steht es nicht drin wie in deinem Falle hat der Käufer es so akzeptiert und unterschrieben, ich würde mich auf nichts einlassen, falls du Post von einem Anwalt bekommst gehe ebenfalls zu einem Anwalt.
Ne hab gestern extra nachgesehen, im Vertrag stand nix mit ABS. Auch als er sich die Maschine angeschaut hatte und Probegefahren ist, hat er nicht 1 mal nach ABS gefragt...
..bzlg. den Reparaturkosten, auch hier, sein Problem..
Hätte er vorher das Mopped besser "prüfen" müssen od. gglfs. sogar einem "Gutachter"
vorstellen können.
Daher auch hier, bleib' ruhig, die Kosten muss er alle selbst tragen.
Btw. gehts nu auch bei die Moppeds los, dass mann meint, dass ein
~ 15-Jahre alte "Gruke" dasteht wie eine Fabrikneues Mopped ?
Jedem "halbwegs" vernünftig denkenden Mensch sollte doch klar sein, dass ein
15-Jahre altes Fahrzeug nicht mehr "neu" ist und das selbst mache Teile, hier
sogar unter der Rubrik "Verschleißteile" fällt, wie z.b. das Getriebe od. gar
der Motor..Irgendwann ist auch hier der "Zenith" der Zeit angekommen..
Mann, mann, mann...
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 29. August 2016 um 10:32:14 Uhr:
..bzlg. den Reparaturkosten, auch hier, sein Problem..
Hätte er vorher das Mopped besser "prüfen" müssen od. gglfs. sogar einem "Gutachter"
vorstellen können.
Daher auch hier, bleib' ruhig, die Kosten muss er alle selbst tragen.
Btw. gehts nu auch bei die Moppeds los, dass mann meint, dass ein
~ 15-Jahre alte "Gruke" dasteht wie eine Fabrikneues Mopped ?
Jedem "halbwegs" vernünftig denkenden Mensch sollte doch klar sein, dass ein
15-Jahre altes Fahrzeug nicht mehr "neu" ist und das selbst mache Teile, hier
sogar unter der Rubrik "Verschleißteile" fällt, wie z.b. das Getriebe od. gar
der Motor..Irgendwann ist auch hier der "Zenith" der Zeit angekommen..
Mann, mann, mann...
Grüße
Ja, auf die angeblichen Reparaturkosten gehe ich sowieso nicht ein. Das einzige was mich halt etwas verunsichert ist die Sache mit dem ABS.
Es ist halt die Frage, ob er mich dafür belangen kann, da ich im Internet ja stehen hatte das die Maschine ABS hat...
Hi,
die Händler haben bei ihren Anzeigen immer stehen
"Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf vorbehalten."
Du hast das vermutlich nicht geschrieben,daher könnte es schon sein das die Anzeige die bei einem späteren Verfahren evtl. Probleme bereiten könnte.
Will der Käufer Geld oder die Maschine einfach zurück geben.
Um da jedem Problem aus dem Weg zu gehen würde ich die Maschine einfach zurück nehmen und wieder verkaufen.
Gruß Tobias
Nein, das würde ich definitv nicht tun, wer weiß was der Käufer mit dem Mopped schon alles angestellt hat.
Ich finde diese Umtausch und Rückgabementalität entwickelt sich nicht gut, wenn man bei Amazon oder Zalando was kauft und zurückschickt, geschenkt sind Gewerbliche die das auch aktiv bewerben.
Das hat bei Privatgeschäften einfach nichts zu suchen, bin da ein Verfechter von "gekauft wie gesehen" und wenn man nicht genau hingesehen hat als Käufer hat man halt Pech.
Ausnahme sind natürlich Betrug wie manipulierte Tacheo etc... ,aber selbst da kennt man eigentlich seine Pappenheimer. Bei eininigen hat man so das gefühl die wollen betrogen werden, aber anderes Thema