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Motorradbesitzer oder Motorradfahrer???
Ich hatte kürzlich eine Diskussion über die Begriffe
Motorradbesitzer / Motorradfahrer
dabei ging es um die Definition wann ist man was?
Würde mich mal interessieren wie ihr es definiert und warum ihr euch welcher Gruppe zugehörig fühlt.
Meine Meinung dazu möchte ich gerne später einbringen.
Gruß
Ben
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34 Antworten
Wenn das Mopped steht und ich nicht im Begriff bin mit ihr zu fahren oder gefahren bin (oder putzen will oder das Mopped warte oder so), dann bin ich Besitzer.
In allen anderen Lebenslagen bin ich Fahrer..
Ich zähle mich zu beidem (auch wenn es nur ein 500er Roller ist).
Ich fahre das ganze Jahr (>10000km, z.B. täglich ins Büro) und angemeldet und bezahlt und in meiner Verfügungsgewalt sind sie natürlich auch.
Zur Definition des Besitzes siehe BGB, bei Fahrer (Fahrzeugführer) siehe FeV und StVO.
Also wer 1x im Jahr auf der Leopoldstraße promeniert, sei meinetwegen auch ein Motorradfahrer. Mir ist's egal, ich will fahren und nicht streiten.
MfG
Thomas
Hm, ich finde dass ein wenig verschoben, wie viel Korn muss man denn intus haben um über so etwas eine Disskusion zu führen? ;-)
Aber gut. Da ich mein Hobby als Motorradfahren bezeichne, würde ich mich mal zu den Motorradfahrern zählen! Natürlich besitze ich auch dass Motorrad aber das ist wohl bei >95% der Motorradfahrer der Fall, also wüste ich nicht weshalb ich dass noch extra betonen sollte. Eigentlich ist dass ja Haarspalterei finde ich.
Ich finde man kann in dem Ausdruck Motorradbesitzer eher das Materielle sehen und beim Motorradfahrer den Spass am Fahren, wenn man unbedingt unterscheiden möchte.
Hallo!
Da gings wahrscheinlich um Leute, die ihren Führerschein gemacht haben und dann das Mopped zum rumstehen verwenden (wieso auch immer, kann ja einige Ursachen haben).
Ich würde mich eher zu den Motorradfahrern zählen, bin so oft es geht und es net gerade schneit oder schüttet ausreiten.
Zu den Motorradbesitzern würde ich eher Leute zählen, die ihr Motorrad zum prollen nehmen und die 500m zum Cafè als Tour bezeichnen.
MfG
Maltimedic
Sohn fährt Motorrad, Sponsor bei Papi.
Papi ist Halter und Versicherungsnehmer der Maschine und bekommt regelmässig die Strafticksts.
Ergo ist Papi Besitzer und Sohn Fahrer.
Gruß Leo
PS. Sollt nur ein Beispiel sein, denn im wirklichen Leben würd ich solch einem Sohn die Masch. schnellstens überschreiben.
Fahrer - Besitzer - Eigentümer
Zitat:
Original geschrieben von Toby@6N
Wenn das Mopped steht und ich nicht im Begriff bin mit ihr zu fahren oder gefahren bin (oder putzen will oder das Mopped warte oder so), dann bin ich Besitzer.
In allen anderen Lebenslagen bin ich Fahrer..
Sehe ich prinzipiell genau so
Aber wenn schon haarspalten, dann gleich richtig
Siehe Bürgerliches Gesetzbuch BGB:
§ 854
"Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben."
Das heißt jeder Fahrer ist im Moment des Fahrens Besitzer !
Jeder Fahrer/Besitzer ist aber nicht unbedingt Eigentümer und auch umgekehrt !
Wenn der Besitzer/Fahrer die tatsächliche Gewalt über das Moped verliert und einen Abflug macht, ist er ab diesem Zeitpunkt weder Fahrer noch Besitzer, er könnte aber noch Eigentümer eines Schrotthaufens sein
Re: Fahrer - Besitzer - Eigentümer
Zitat:
Original geschrieben von Don.Gonzo
Aber wenn schon haarspalten, dann gleich richtig
Siehe Bürgerliches Gesetzbuch BGB:
§ 854
"Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben."
Ich spalte mal weiter bei deinem Haar- ähm, Diskussionsaansatz...
Dann wär aber noch zu klären, wieviele Motorradfahrer wirklich die tatsächliche Gewalt über ihr Maschinchen haben??? Könnte ja auch umgekehrt sein...
Wemmer scho Korinthen kacken, dann abber g'scheit...
Gruß
Im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er - unabhängig von der rechtlichen Zuordnung - die Sache tatsächlich inne hat. In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung und sogar der Dieb Besitz an dem gestohlenen Gegenstand. Eigen- und Fremdbesitz Durch das Begriffspaar Eigen- und Fremdbesitz wird der Besitz nach der Willensrichtung des Besitzers differenziert. Eigenbesitz hat, wer die Sache als ihm gehörig besitzt (§ 872 BGB). Fremdbesitzer ist, wer nur aufgrund eines beschränkten Rechts besitzt. Der Eigenbesitz ist Voraussetzung für den Eigentumserwerb
Also ist der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt immer der Besitzer, sch...egal ob er Eigentümer ist, oder nich.
Gruß Leo
Zitat:
Original geschrieben von lbunny
Im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er - unabhängig von der rechtlichen Zuordnung - die Sache tatsächlich inne hat. In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung und sogar der Dieb Besitz an dem gestohlenen Gegenstand. Eigen- und Fremdbesitz Durch das Begriffspaar Eigen- und Fremdbesitz wird der Besitz nach der Willensrichtung des Besitzers differenziert. Eigenbesitz hat, wer die Sache als ihm gehörig besitzt (§ 872 BGB). Fremdbesitzer ist, wer nur aufgrund eines beschränkten Rechts besitzt. Der Eigenbesitz ist Voraussetzung für den Eigentumserwerb
Also ist der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt immer der Besitzer, sch...egal ob er Eigentümer ist, oder nich.
Gruß Leo
Richtich! Wikipedia machts möglich...
Kleiner Zusatz:
Der Satz "Der Eigenbesitz ist Voraussetzung für den Eigentumserwerb" bezieht sich aber lediglich auf die Ersitzung.
Eigentum kann man auch dann erwerben, wenn man nicht Besitzer bzw. Eigenbesitzer ist. Sonst wäre ja der Eigentumserwerb durch den Käufer eines Motorrades zum Beispiel nicht möglich, weil dann der Verkäufer (und somit noch nicht der Käufer) zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung noch der Eigenbesitzer des Motorrades wäre.
Eigentum beschreibt die rein rechtliche Gewalt, Besitz die tatsächliche Gewalt über eine Sache.
Gruß
Leute...die Sonne scheint und es ist warm. Fahrt Motorrad! Tut irgendwas...sinnvolles!
Zitat:
Original geschrieben von BoyScout
Tut irgendwas...sinnvolles!
Mach ich doch, wir haben 18:30 Uhr und ich sitz immernoch auf der Arbeit...
mach dir nix draus, ich muss noch bis 22h...
Hi Jungs,
der eine muß bis 18:30 , der andere bis 22:00 arbeiten und
ständig liest man von euch neue Beiträge.
Das nennt Ihr arbeiten? hahaha.
Viel Spass noch Ich mach jetzt Feierabend.
Grüssle
hab ich was von arbeiten geschrieben. bin halt da
na jetzt mal Spaß bei seite:
Ich zähle mich eindeutig zu den Fahrern. Ein motorradbesitzer ist für mich einer der denk sein motorrad ist solarbetrieben und fährt nur bei sonnenschein und das auch nur bis zur eisdiele. es könnten ja wolken kommen und er es nicht mehr rechtzeitig nach hause shcaffen