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Motorraddrosselgutachten mit falscher FIN

Themenstarteram 7. November 2024 um 7:41

Nachdem ich mein Motorrad nach 4 Monaten (!!) wieder vom Gutachter abholen konnte, muss ich die Drossel vom Tüv abnehmen lassen.

Kurze Info: Motorrad wurde ende Juni abgeschleppt da der Verdacht bestand dass das Motorrad ohne Drossel im Strassenverkehr bewegt wurde, da in den Papieren die offene Leistung eingetragen war. Beim Gutachter kam dann raus dass das Motorrad tatsächlich gedrosselt ist, somit muss diese vom TÜV abgenommen werden um die Papiere mit der gedrosselten Leistung zu bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt des Abschleppens keine Ahnung dass man extra Papiere für die gedrosselte Maschine braucht, da ich sie offen gekauft und dann selbstständig gedrosselt habe; insofern: mein Fehler.

Ich habe vom Verkäufer (privat) ein Drosselgutachten mitbekommen, auf dem u.a. die Leistung der gedrosselten Maschine eingetragen ist.

Allerdings ist dort, warum auch immer, eine ander FIN als in den Papieren.

Ist das ein Problem? Oder kann ich mit dem Gutachten trotzdem die gedrosselten Papiere bekommen?

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77 Antworten

Ist das ein allgemeines Gutachten, das auch für andere, vergleichbare Motorräder verwendet werden kann, oder ist das ein speziell für dein Motorrad erstelltes Gutachten?

Wie unterscheiden sich die FIN denn?

Einige Anbieter vertreiben die DrosselSätze Fin bezogen, damit diese nicht kopiert werden.

Moin Moin !

das ist richtig , aber auch in diesen ist der ganz genaue Typ angegeben und genau , welche Bauteile bei welcher Stufe getauscht werden müssen ( wenn es denn mehr als 2 Leistungsvarianten gibt) und wie diese gekennzeichnet sind. Insofern hatte ich nie Probleme damit, ein solches Gutachten auch für eine baugleiche Maschine zu verwenden. Man stelle sich vor, X kauft sich ein nagelneues Mopett , lässt das drosseln , 2 Tage später wird das zerstört , X kauft das Gleiche nochmal , soll er jetzt nur wg. der falschen FIN den unbeschädigten Drosselsatz wegwerfen und auch neu kaufen? Meine Meinung: Das Gutachten ist gekaufter Bestandteil des Drosselsatzes und gehört zum Drosselsatz, nicht zu einem bestimmten Fzg.

Mfg volker

Themenstarteram 7. November 2024 um 10:54

Ich weiß leider nicht ob das Drosselkit auch für andere Motorräder zu gebrauchen ist, da ich dieses Online nirgendswo mehr zu kaufen finde. Ich stelle wenn ich zu Hause bin mal die FIN von meinem Motorrad, und die FIN auf dem Drosselgutachten rein.

Themenstarteram 7. November 2024 um 10:55

Die Drossel ist auch nur eine 60mm Hülse im Vergaser, damit dieser nur halb aufgeht, also ein Gasschieberanschlag. Ich vermute dass diese Art der Drosselung auch bei anderen Motorrädern mit dem gleichen Vergasermodell genutzt werden kann

Themenstarteram 7. November 2024 um 16:28

Hier einmal die Bilder vom Gutachten und dem Fahrzeugschein mit der FIN.

Img
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Die Frage solltest du bei einer Prüfstelle klären.

Das Gutachten darf nur für das Fahrzeug mit der eingedruckten FIN verwendet werden.

Der Hintergrund ist eigentlich recht simpel:

Die Erstellung des Gutachtens kostet den Vertreiber eine Menge Geld, und das möchte der Hersteller natürlich auch wieder hereinholen. Weil das einzubauende Teil eher simpel ist sichert er das über die Individualisierung des Gutachtens.

Zitat:

@Tm0909 schrieb am 7. November 2024 um 17:28:59 Uhr:

"Gutachten"

Der Begriff passt für den Wisch nicht so wirklich :D

Dazu scheint es sogar ein anderes Motorrad zu sein, deine eine 500er, die in dem Wisch eine 600 nach der FIN. Meist ist bei den Hersteller nur der letzte Block mit 6-7 Ziffern die Nummer und das davor verschlüsselt Hersteller und Typ, das weicht bei dir ja schon ab.

Von daher glaube ich nicht dass du das anhand des Zettels von dir eingetragen bekommst, da muss man schon mal recherchieren ob es ein passendes wirkliches Gutachten gibt. U.U. ist es da für dich günstiger eine neue Drossel mit gültigem Gutachten (Telegutachten, ABE) zu kaufen die man problemlos für kleines Geld eingetragen bekommt.

 

Zitat:

@Tm0909 schrieb am 7. November 2024 um 17:28:59 Uhr:

Hier einmal die Bilder vom Gutachten und dem Fahrzeugschein mit der FIN.

Das ist wirklich nur ein Wisch.

 

Im Prinzip nicht zulässig, weil kein gültiges Prüfzeugnis für eine Änderungsabnahme.

 

Im Prinzip ist das für die Tonne.

Verwendungsbereich passt sowieso nicht, auch der Abgasnachweis ist nix.

ECE R40 ist für das Krad einfach nicht mehr anwendbar.

 

Solche alten Dokumente dürfen doch seit Jahrzehnten nicht mehr anerkannt werden...

Zugegeben: ich hatte mir die Bilder nicht angeschaut, weil ich dachte ich weiß worum es geht ;)

Meine Aussage oben gilt für Teilegutachten mit Bezug auf eine bestimmte FIN. Für das oben bezeigte Dokument schließe ich mich der Meinung von @MZ-ES-Freak an: das nützt heute überhaupt nichts mehr. Dass da schon fünfstellige Postleitzahlen drauf sind ist ja alles :D

Themenstarteram 8. November 2024 um 7:11

Das hätte ich nicht gedacht, ich dachte vielleicht ist der TÜV Prüfer gut drauf und trägt es trotzdem ein weil das Modell meines Motorrad (Husqvarna TE610) auf dem Gutachten drauf steht - naja, abwarten.

Ich finde es seltsam, weil das ja ein "Gutachten" ist was ja mal für eine zugelassene Drossel war, also warum ist es dann jetzt nicht mehr gültig? Die Drossel ist ja noch die gleiche... Zumal das Motorrad aus 2002 ist und nicht aus den 80ern

Also ich bezweifle, dass dieses Dokument jemals zulässig war.

 

Weiterhin ist das kein Gutachten, das ist eine Bestätigung für das was da drauf steht.

Eine Bestätigung ist wie schon geschrieben, kein gültiges Prüfzeugnis.

Themenstarteram 8. November 2024 um 7:51

Wie würde denn ein zulässiges Drosselgutachten aussehen?

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