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Motorradführerschein A beschränkt, wie lang?
Hi Leute,
ich habe folgende Frage:
Ich habe neulich mit dem Führerschein B + A angefangen. Nur wird auf dem Motorrad über den Winter ja nicht ausgebildet, praxis, und deswegen werde ich den B führerschein wohl erst im Sommer fertig bekommen. B werde ich wohl Ende Januar haben. Man darf ja die ersten 2 jahre nur mit 25 kw, 34 ps fahren, gilt das in meinem Fall dann ab Abshcluss B Führerschein oder, was ich denke, ab Abschluss A Führerschein.
Oder gibt es sozusagen eine Obergrenze, also wenn man seinen Führerschein erst mit 25 kriegt, dass man dann nicht erst noch A beschränkt hat?
Danke für eure Antworten,
Schwatte
Beste Antwort im Thema
Hallo Allerseits,
ich habe hierzu auch nochmal eine Frage.
Den Führerschein habe ich vor bald 10 Jahren gemacht, diesen aber bisher noch nicht umschreiben lassen.
Bei mir fehlt das zweite Datum einfach...
Damals haben die das also wohl noch nicht so pfiffig gemacht und ich muss mir einen neuen FS ausstellen lassen, JA?
Danke im Voraus.
Gruß
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35 Antworten
2 Jahre ab Abschluß A (begrenzt) darf man erst aufmachen. Dafür auch automatisch, ohne jede weitere Formalität.
Mit 25 Jahren darf man nicht automatisch aufmachen, man darf nur gleich den A unbegrenzt machen (Ausbildungs-/Prüfungskrad braucht dann mindestens 60 PS).
ah ok, hab ich mir schon gedacht, danke
gruß
Hallo zusammen!
Also zum Thema Führerschein hab ich auch noch eine Frage. Ich habe meinen A(beschr.) vor zwei Jahren gemacht. Für mich war jetzt nach der Probezeit die Frage muss ich meinen Lappen umschreiben lassen oder nicht? Lt. Düsseldorfer Führerscheinstelle:JA Lt. der Führerscheinstelle die mir den Schein ausgestellt hat NEIN...
Meine Frage: Was meint ihr dazu? Derzeit hab ich noch kein eigenes Motorrad. Zur Not habe ich immer die Telefonnr. der Führerscheinstelle dabei die mir den Lappen ausgestellt hat. Aber eine dauerhafte Lösung ist das ja auch nicht wirklich.....^^
also ich glaube, dass man ihn nicht umschreiben musst, wäre ja auch schwachsinn, man sieht ja,dass du ihn vor 2 jahren gemacht hast..
Schw4tte liegt vollkommen richtig mit seiner Vermutung. Man muss nichts umschreiben lassen, da das Datum der Prüfung ersichtlich ist.
Danke für die schnelle Info! Hatte schon in einigen Foren gelesen und da gabs ein reges Für und Wider.... *G*
Huch,... ist ja schon etwas her, aber falls es noch jemanden hilft:
Nein man braucht nix umschreiben zu lassen,...
Mitlerweile bei den neuen Führerscheinen sind die Jungs und Mädels so pfiffig das die auf den Führerschein schreiben wann der Führerschein A-beschränkt (34PS) gemacht wurde und wann A-unbeschränkt gilt.
Steht also schon alles drauf, ansonsten nach 2 Jahren nach erhalt des Führerscheins A-beschränkt.
servus, ich arbeite in einer münchener fahrschule und habe den führerschein (bzw. die prüfung )klasse a auch vor vollendung des 25. lebensjahres gemacht, dann steht in deinem führerschein bei deiner klasse a ein datum, das genau zwei jahre, nach bestandener prüfung ist!, ab diesem datum kanst du offiziell unbeschränkt fahren und du brauchst nichts umschreiben lassen, weils ja schon drin steht, guck ihn dir einfach mal an!
sers
Hallo Allerseits,
ich habe hierzu auch nochmal eine Frage.
Den Führerschein habe ich vor bald 10 Jahren gemacht, diesen aber bisher noch nicht umschreiben lassen.
Bei mir fehlt das zweite Datum einfach...
Damals haben die das also wohl noch nicht so pfiffig gemacht und ich muss mir einen neuen FS ausstellen lassen, JA?
Danke im Voraus.
Gruß
Wenn das noch der "Rosa"-Lappen ist, dann mußt Du den umschreiben lassen, bzw. auf den neuen wechseln...
Der rosa Lappen hat noch die Stempel und Löcher...
Gruß Sascha
dazu hätt ich auch noch ne frage...
...wenn man seinen führerschein einreicht und umschreiben lässt kostet das was?
und wenn jemand weiß wieviel wäre ich sehr dankbar über eine antwort...
weil wenn's nix kostet dann würd ich ihn umschreiben lassen...
Hi 1000 ccm,
also bei uns (Landkreis Esslingen) kostet das Umschreiben 24,- Euronen.
Geh doch mal auf die Homepage Deines Landkreises. In der Gebührenverordnung müsstest Du etwas finden.
Im Zeifelsfall kannst ja auch kurz dort anrufen
Gruß
Nicole
danke!
...echt hilfreich
grüßle
Moin Leude,
bin gerade erstmals mit der Problematik des Führerscheins A bzw. A1 konfrontiert worden.
Unter dem Link:
[url=http://www1.adac.de/.../default.asp?TL=2#atcm:8-211032]
ist unter dem Thema Stufenführerschein eine sehr schöne Zusammenfassung zu finden.
Zitat:
"Stufenführerschein
Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt – wie bisher die Klasse 1a – bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen." (Zitat: oben genannter Link, ADAC-Recht&Rat)
Gruß
"ein fundiertes Halbwissen übertrifft oft das Lückenhafte Fachwissen"