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Motorradimport
Hallo Freunde ,
ich bin neu hier und habe zwei Fragen:
Frage 1: Wenn ein Bike US-Titel hat und verzollt ist ,welche Kosten kommen noch auf mich zu.
Frage 2 Wenn man ein gebrauchtes Bike in UK kauft muß ich da was beachten das der Verkäufer mir was für den Export austellt etc..Gibt es eventuell noch ander Probleme?
ich habe mal vor Jahren eine 888 in Italien gekauft da hatte ich auch so ein speziellen Blatt dabei sonst ging alles Problemlos.
danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen Janko Kästner
Beste Antwort im Thema
Das einfachste ist du fährst wie ich es gemacht habe mal zu deinem zuständigen Zollamt und "schnackst mit den Jungs " dort.
Alles was du benötigst bekommst du genauestens dort mitgeteilt, denn jedes Bundesland hat so seine eigenen Vorschriften und Richtlinien.
Lg
11 Antworten
Das einfachste ist du fährst wie ich es gemacht habe mal zu deinem zuständigen Zollamt und "schnackst mit den Jungs " dort.
Alles was du benötigst bekommst du genauestens dort mitgeteilt, denn jedes Bundesland hat so seine eigenen Vorschriften und Richtlinien.
Lg
Zoll ist Bundesebene. Es gibt also einheitliche Richtlinien.
Zoll ist das eine, beim Abasgutachten und anderen Dingen kann es teuer werden. Evt. beim Hersteller nachfragen ob Unterschiede in den Länderauslieferungen vorhanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von Plateworld
Wenn man ein gebrauchtes Bike in UK kauft muß ich da was beachten das der Verkäufer mir was für den Export austellt etc..Gibt es eventuell noch ander Probleme?
geplatzte Schecks
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/index.html
http://www.kba.de/.../ueberuns__node.html?__nnn=true
Das Problem mit dem geplatzten Scheck dürfte eher beim Verkauf nach England, als beim Import auftreten.
Zitat:
Original geschrieben von AGENT1
Zitat:
Original geschrieben von Plateworld
Wenn man ein gebrauchtes Bike in UK kauft muß ich da was beachten das der Verkäufer mir was für den Export austellt etc..Gibt es eventuell noch ander Probleme?
geplatzte Schecks
tolle antwort
moin,
meine bonnie kommt direkt aus london. du musst darauf achten daß der verkäufer dir ein "UK registration certificate" von dem boik mitgibt.
dann kannst du bei dem hersteller ein COC(certificate of conformity) beantragen oder, was erheblich leichter ist und schneller geht, eine vollabnahme beim tüv deines vertrauens durchführen lassen, kostet so um die 60,-€.
wenn das boik aus england kommt musst du beachten daß der scheinwerfer erneuert werden muß wegen dem rechtsverkehr auf dem kontinent.
dann zum strassenverkehrsamt damit, wo direkt in wenigen minuten geprüft wird ob dein mopped nicht irgendwo als geklaut gemeldet wurde(auch bekannt als die alte kba-freigabe welche früher schriftlich angemeldet wurde und wochen dauerte)
ich hoffe ich konnte dir helfen
cheers rod
Hallo ,
Danke das ist doch mal be Ansage vielen dank das hilft mir sehr weiter .
das heißt dieses COC beantrage ich zb. bei Ducati Deutschland ?
Diese Scheinwerfersache ist ja keine riesen Sache.
was mache ich nur wenn der Verkäufer nicht dieses UK reg. certificate hat?
Ist das die reguläre zulassung für das Bike?
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
Zitat:
Original geschrieben von AGENT1
geplatzte Schecks
welcher Scheck ? wenn einer platzt dann doch meiner beim bezahlen.....
tolle antwort
moin,
meine bonnie kommt direkt aus london. du musst darauf achten daß der verkäufer dir ein "UK registration certificate" von dem boik mitgibt.
dann kannst du bei dem hersteller ein COC(certificate of conformity) beantragen oder, was erheblich leichter ist und schneller geht, eine vollabnahme beim tüv deines vertrauens durchführen lassen, kostet so um die 60,-€.
wenn das boik aus england kommt musst du beachten daß der scheinwerfer erneuert werden muß wegen dem rechtsverkehr auf dem kontinent.
dann zum strassenverkehrsamt damit, wo direkt in wenigen minuten geprüft wird ob dein mopped nicht irgendwo als geklaut gemeldet wurde(auch bekannt als die alte kba-freigabe welche früher schriftlich angemeldet wurde und wochen dauerte)
ich hoffe ich konnte dir helfen
cheers rod
du kannst das COC bei dem händler deines vertrauens beantragen aber da du eh zum tüv musst damit würd ich an deiner stelle direkt eine vollabnahme machen lassen, wie schon erwähnt es geht schneller.
und das uk certficate ist so 'ne art kfz-brief. ohne gehts nicht.
http://www.plates4less.co.uk/images/public/forms/large/v5c/v5c.jpg
das certificate wird vom strassenverkehrsamt eingezogen, ich hab mir vorher ein eine kopie von gemacht.
soviel ich verstanden haben schicken die eins von den blättern an die botschaft? als bestätigung dafür daß die schleuder nicht mehr im common wealth existiert.
cheers rod
Super Danke für die Top Infos .hoffe alles geht glatt.
Viele Grüße Janko
Also zu den GB-Papieren ist noch was sagen: Man braucht entweder das V5-certificate(vergleichbar unserem Fahrzeugbrief) oder das Certificate of Export(wird von der DVLA ausgestellt,also praktisch dem englischen KBA).Da ich ab und zu Motorräder aus England importiere die zum Teil keinen Fahrzeugbrief mehr haben(Versicherungsfälle etc)weil dieser eingezogen wurde stelle ich dann einen Antrag bei der DVLA(online)und bekomme nach ein paar Wochen das Certificate.Kostet nix übrigens.Damit geht die Zulassung in Deutschland ebenso.
Neuere Bikes ab 2000 haben eine e-Prüfnummer,entweder in den Papieren oder irgendwo am Fahrzeug(Fabrikschild zum Beispiel).
Über die kann dann der TÜV das Datenblatt erstellen,man braucht dann kein COC mehr.
Also grade auch wichtig bei Harleys,weil HD Deutschland verlangt Unsummen für ein COC.
Ansonsten kann der TÜV bei älteren Modellen auch über die Fahrgestellnummer ein Datenblatt erstellen bzw.die Daten holen.
Scheinwerfereinsatz austauschen ist klar.Günstige Einsätze gibts bei Louis (auch in 5 1/4 für Harley) für 30 Öcken.
Aufpassen vielleicht noch bei Reifenfreigaben.Im englischen V5 sind keine Reifenmarkenbindungen vermerkt und man kann praktisch alle Reifenmarken montieren,was natürlich auch gemacht wird.Ist bei uns ja je nach Bike etwas anders.
Gruss Uwe
Zitat:
Original geschrieben von Plateworld
Frage 1: Wenn ein Bike US-Titel hat und verzollt ist ,welche Kosten kommen noch auf mich zu.
Die Gebühren für die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (also die Umschreibung vom US-Title auf deutsche Zulassung), das Datenblatt solltest Du dann auch haben.
je nach Fahrzeug könnte noch eine Umrüstung der Beleuchtung nötig sein (andere Scheinwerfergläser).
Dann noch der TÜV...mehr ist es glaub ich nicht geworden.
Gruß.