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Motorreparatur beim Verkauf angeben?
Hallo Zusammen,
ich möchte meinen Mazda CX-5 Diesel in Kürze verkaufen (BJ 2014, 175TKM). Leider hatte ich im April ein Motorproblem, das in der Mazdawerkstatt repariert wurde.
Der CX-5 zeigte eine Motorstörung an mit zu niedrigem Öldruck. Wurde am nächsten Tag in die Werkstatt geschleppt. Ursache war ein undichter Injektor (Verkokung). Es wurden alle Dichtscheiben und Ölsieb/Filter/Motoröl erneuert. Metallischer Abrieb wurde laut Werkstatt nicht gefunden.
Seitdem läuft er wieder bestens, bin schon über 1000km ohne Probleme gefahren.
Muss ich diese Reparatur beim Verkauf angeben? Ich befürchte, dass mögliche Käufer abspringen, wenn sie was von Motorproblemen hören.
Danke für eure Hilfe!
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21 Antworten
Ich meine wenn sachgerecht repariert und nicht nach sowas gefragt wird nicht.
Eben nicht, Du hast ja jetzt kein Motorproblem mehr. Wenn der Deal über die Bühne ist, würde ich dem Käufer vielleicht sogar die Rechnung in Kopie mitgeben, falls etwas sein sollte, kann er sich ja an die Werke wenden. Das wäre kein Grund, vom Kauf abzuspringen.
Injektortausch ist bei der Laufleistung nicht wild. Wenn der getauscht ist und der Hobel Einwandfrei läuft. Alles schick.
Instandsetzung nach gerissenem Zahnriemen oder SteuerKette würden mich nervös machen.
Gib die Rechnung mit, auf die Reparatur gibt's doch Gewährleistung.
Einen neuen Injektor würde ich als Käufer sogar als Pluspunkt ansehen.
Zitat:
@homeland schrieb am 31. Mai 2022 um 16:30:38 Uhr:
Muss ich diese Reparatur beim Verkauf angeben? Ich befürchte, dass mögliche Käufer abspringen, wenn sie was von Motorproblemen hören.
Damit hast Du dir die Frage im Grunde selbst beantwortet.
Anlasslos aufklären muss der Verkäufer über solche Tatsachen, die für den Kaufentschluss des potentiellen Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind.
Selbstverständlich muss man nicht über jede Reparatur aufklären, die irgendwann mal erfolgt ist, Aber Motorprobleme vor 1.000 KM bei denen auch noch nicht sicher gesagt werden kann, ob die Reparatur abschließend erfolgreich war, sind anzugeben.
Anders ist das nur zu bewerten, wenn die Werkstatt versichern kann, dass der Defekt mit der Reparatur definitiv behoben ist. Ich habe aber Zweifel, dass sie dies erklärt hat!?
Zitat:
@r.l.85 schrieb am 31. Mai 2022 um 18:43:53 Uhr:
Einen neuen Injektor würde ich als Käufer sogar als Pluspunkt ansehen.
Klar. Aber das Risiko, dass die Motorprobleme doch auf etwas anderes zurückzuführen sein könnten, eben nicht.
Die Fairness gebietet, dass der potentielle Käufer genau diese Abwägung eben treffen kann.
Was würdet ihr denn sagen, wenn Ihr 3 Tage nach dem Kauf einen Motorschaden habt und dann rausbekommt, dass der Wagen wegen Motorproblemen ein par Tage vor dem Verkauf in der Werkstatt war? Hat schon ein Geschmäckle, oder?
Wo steht das bitte?
Zitat:
@ixtra schrieb am 1. Juni 2022 um 09:42:40 Uhr:
Selbstverständlich muss man nicht über jede Reparatur aufklären, die irgendwann mal erfolgt ist, Aber Motorprobleme vor 1.000 KM bei denen auch noch nicht sicher gesagt werden kann, ob die Reparatur abschließend erfolgreich war, sind anzugeben.
Anders ist das nur zu bewerten, wenn die Werkstatt versichern kann, dass der Defekt mit der Reparatur definitiv behoben ist. Ich habe aber Zweifel, dass sie dies erklärt hat!?
Der Defekt wurde von der Werkstatt definitiv behoben (Ursache undichter Injektor mit folgender Verkokung von irgendwas, usw.), das steht auch auf der Rechnung. Seitdem stimmt der Öldruck wieder, es sind keine Fehler aufgetreten.
Insgesamt verstehe ich aber deinen Standpunkt.
Andererseits weiß man bei einem Motor mit 175.000 km nie, wie lange er noch läuft.
Wenn es keinen Hinweis darauf gibt, dass die fachgerechte Reparatur irgendwo nicht funktioniert hat, dann braucht man sie auch nicht angeben. Anzugeben sind bekannte Mängel, aber so wie ich das heraus lese, gibt es die nicht.
Und das ist doch eher einen Pillepalle Rep und eher Routine.
Weit weg von Motorschaden oder sonst was.
Würde mir weder beim verschweigen noch beim angeben der Rep einen Kopp machen.
Zitat:
@homeland schrieb am 31. Mai 2022 um 16:30:38 Uhr:
Muss ich diese Reparatur beim Verkauf angeben?
Nein. Müssen ganz sicher nicht.
Mach es so, wie du selbst es dir wünschen würdest wenn du der Käufer wärst. Aus dieser Sicht spricht absolut nichts dagegen, den Käufer über die Reparatur zu informieren und ihm die Rechnung zu übergeben.
Zitat:
@homeland schrieb am 31. Mai 2022 um 16:30:38 Uhr:
Ich befürchte, dass mögliche Käufer abspringen, wenn sie was von Motorproblemen hören.
Die Ehrlichkeit spricht weit eher für als gegen dich.
Die Sachmängelhaftung schließt du im Kaufvertrag aus. Sollte es den Motor nach dem Kauf in Stücke reißen konntest du das weder wissen noch verhindern.
Zitat:
@homeland schrieb am 1. Juni 2022 um 15:09:34 Uhr:
Der Defekt wurde von der Werkstatt definitiv behoben (Ursache undichter Injektor mit folgender Verkokung von irgendwas, usw.), das steht auch auf der Rechnung. Seitdem stimmt der Öldruck wieder, es sind keine Fehler aufgetreten.
Wenn die Werkstatt das so definitiv erklärt hat, musst Du nicht anlasslos darauf hinweisen.
Nach meiner Erfahrung sind Werkstätten da etwas zurückhaltender, weil das Fehlerbild recht komplexe Ursachen haben kann. Häufig ist dann eher die Aussage "bitte beobachten, ob der Fehler wieder auftritt".
Ich würde es trotzdem offenbaren, spätestens wenn der Käufer nach der jüngeren Reparaturhistorie fragt, musst Du es eh offenlegen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 1. Juni 2022 um 13:03:46 Uhr:
Wo steht das bitte?
Ständige Rechtsprechung des BGH.
(BGH, NJW 1993, 2107; BGH, NJW-RR 1996, 429)
Der Verkäufer muss nicht auf alles hinweisen, was von Interesse des Käufers sein könnte. Drängt sich ihm aber das konkrete Interesse des Käufers und die Relevanz für dessen Kaufentscheidung geradezu auf, ist der Verkäufer nach Treu und Glauben verpflichtet, sein überlegenes Wissen zu offenbaren.
Ich hätte allerdings keine Lust auf die zwingenden Diskussionen, wenn dann nachher doch noch eine andere Fehlerursache besteht.
Einfach die Reparatur angeben. Das im Kaufpreis einzupreisen ist viel günstiger als sich nachher drüber zu streiten.
Und man schläft auch viel besser nach dem Verkauf mit ganz reinem Gewissen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 3. Juni 2022 um 09:47:02 Uhr:
Ich hätte allerdings keine Lust auf die zwingenden Diskussionen, wenn dann nachher doch noch eine andere Fehlerursache besteht.
Ob du mit der Offenbarung aber das Ziel erreichst, würde ich in Frage stellen. Du kannst natürlich offenbaren, dass du da einiges im Argen siehst und echte Bauchschmerzen hast. Ja, dann bist du wahrscheinlich raus, wenn das dann so kommt, aber das wird man teuer bezahlen. Oder man sagt, es wurde repariert, aber alles ist top. Was meinst du, was passiert, wenn es doch nicht top ist? Wahrscheinlich üblere Diskussionen, als wenn der Käufer gar nicht erst Kenntnis von einer Reparatur gehabt hätte.
Hat man selber ehrlich kein schlechtes Bauchgefühl, dann braucht man auch nicht die Pferde scheu machen und auch nicht unruhig schlafen.