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Motorroller Versicherung zur Erhöhung der SF
Moin,
ich bin Fahranfänger und da ich in Hamburg wohne und noch kein Auto brauche und vor Allem die Versicherung zu teuer ist, habe ich von folgender Vorgehensweise gehört um die SF bis zum Kauf eines PKW zu erhöhen.
- Motorroller kaufen und versichern
- Später die Versicherung umschreiben beim Kauf eines PKW
Fragen:
- Funktioniert das - also sinken dadurch meine Beiträge/Prozente?
- Was für ein Moped brauch ich dann? Simson/Schwalbe wird wohl nicht reichen oder?
Grundsätzlich fänd ich das top, weil ich damit sehr entspannt zur Arbeit fahren könnte.
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37 Antworten
Das klappt. Muss ein zulassungsfähiger Roller sein. 125er reicht. Ob es sich aber lohnt? Kommt auch ein bisschen auf dein Alter an. Einfach mal bei der Homepage der Versicherung ausrechnen.
Also ich würde beim Auto mind. 1000€/Jahr zahlen. Beim Roller knapp 100€. Bin 26 und hab meinen Führerschein seit 3 Monaten. Muss quasi nur einen günstigen finden. Danke schon mal für die Info.
Es muss ein Fahrzeug mit einem normalen Kennzeichen sein. Also kein Moped-Schild! Ansonsten klappt das. Man sollte den Roller aber auch nutzen. Roller ist übrigens günstiger als Krad! Das selbe in der "Leicht" Variante (bis 125 ccm und 7 KW).
es gibt Versicherungen die auch aufgrund schadenfreier Zeit mit kleinen Versicherungskennzeichen eine Sondereinstufung vornehmen. z.B.: mind. zwei Jahre unfallfrei = SF2.
Zum Beispiel?
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:30:44 Uhr:
Zum Beispiel?
Ich glaube das macht u.a. die WGV...
Ich weiß zwar nicht wie alt Du bist, aber bei U25 gibts natürlich auch deftige Zuschläge, selbst bei einer 125er...
Da ist es fraglich, ob das Sinn macht... Anschaffung, Versicherung und ggf. TüV nur wegen der SF-Klasse...
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 23. Dezember 2015 um 19:31:54 Uhr:
Ich weiß zwar nicht wie alt Du bist, aber bei U25 gibts natürlich auch deftige Zuschläge, selbst bei einer 125er...
In seiner zweiten Antwort schreibt er 26 Jahre.
Von daher fällt das schon mal weg.
Zitat:
@XC60_XC60 schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:26:56 Uhr:
es gibt Versicherungen die auch aufgrund schadenfreier Zeit mit kleinen Versicherungskennzeichen eine Sondereinstufung vornehmen. z.B.: mind. zwei Jahre unfallfrei = SF2.
Das bringt ihm aber (fast) nichts. Er kann auch 50 Jahre Moped mit Versicherungskennzeichen fahren und steigt trotzdem beim Auto mit SF2 ein.
Bietet u.a. ADAC, Bavaria Direct, DEVK, Feuersozietät, Lippische, LVM, Öffentl. Braunschweig, Öffentl. Oldenburg, ÖSA, Provinzial Rheinland, Sparkasse Direkt, SV Sparkassenversicherung, VGH, Westfälische Provinzial, WGV, Württembergische (Quelle: Finanztest 11/2015) an.
Alles richtig. Und dann handelt es sich aber um eine Sondereinstufung, die beim Versichererwechsel nicht weitergegeben wird.
Gut. Also muss ich mich mal umschauen dass ich so was wie eine Vespa günstig bekomm. Vielen Dank für das Feedback und frohe Weihnachten!
Mit persönlicher Erfahrung schalte ich mich einmal ein. Habe es so gemacht. Kein Moped sondern ein Fahrzeug mit Führerschein A1. Es geht auch ein Quad, dafür reicht glaube ich der Autoführerschein weil ein mehrspuriges Fahrzeug, obwohl die Bedienung Gas, Kupplung, Bremse, Schaltung wie ein Motorrad funktioniert. Wichtig, erst mit Motoren ab 125ccm oder mehr funktioniert das Vorhaben. Das Fahrzeug muss mind. mehr als 6 Monate pro Jahr versichert sein. Dies zählt versicherungstechnisch dann als nachgewiesene Fahrpraxis, um in den SF-Klassen zu klettern.
Die Versicherungen haben jedoch hierfür besondere Motorrad SF Klassen. Das ist wohl bei allen Versicherern so. Diese Klassen erhalten andere Rabatte pro Jahr als bei Auto. Man erreicht hier schneller höhere Prozente als mit einem Auto. Darum kann man diese Motorrad Rabattklassen nicht übertragen in Auto-SF-Klassen. Mir ist keine Versicherung bekannt wo das funktionieren soll, aber ich lasse mich eines besseren belehren. Der Übertrag funktioniert anders.
Denn: Die Jahre an Fahrpraxis (immer 125ccm odr mehr) zählen totzdem. Bei einem Versicherungswechsel bekommt man nie die Prozente übertragen. Das ist ein Irrtum. Man erhält stehts die schadenfreien Jahre und wird anhand der Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers, die bei jeder Gesellschaft z.T. anders sind, entsprechend errechnet. Dabei ist es unerheblich, ob man die Versicherungsgesellschaft wechselt, denn die schadenfreien Jahre werden bei Wechsel stets bestätigt aber nicht die Prozente.
Die Rabattklasse (SFR 1/2 usw.) wird übertragen - nicht aber der entsprechende Rabattsatz. SFR 13 bei der HUK24 beim Motorrad z.B. schon 23%, beim Auto waren das noch 32 %
SF Klasse war immer unwichtig wenn ich einmal einen Vertrag für die Zulassung eines Autos oder eines Zweirades genutzt habe. Wichtig waren die unfallfreien Jahre für die Einstufung.
Gruß Frank,
mit unterschiedlichen SF-Klassen unterwegs.
Dabei kann man aber Pech haben.
Simuliere doch einmal (z. B. AKB HDI):
Du hast einen PKW in der SF-Klasse 20. Dann verkaufst Du Dein Auto und lässt ein Motorrad zu. Dann hast Du zwar nur SF 10 aber natürlich 20 schadenfreie Jahre.
Nun ein mittelmäßiger KH-Schaden mit dem Motorrad. Im darauf folgenden Jahr lässt Du bei Hauptfälligkeit 1.1. wieder ein Auto zu. Wieviele schadenfreie Jahre hast Du dann?