Motorschaden durch Steuerkette... Wer haftet?
Hallo zusammen,
Ich habe meinen Audi vor 10 Monaten und 20.000km beim Audi Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde auf Gas umgerüstet. Jetzt ist die Steuerkette übergesprungen und hat nen Motorschaden verursacht.
Die Car Garantie übernimmt 10.000€ also bleibt mir nen Anteil von 5.000€ die Zahlen soll. Nur der Händler zahlt irgendwie nix in diesem Fall.
Kurzer Verlauf :
Tag 1: epc leuchte angesprungen.. Steuergerät wurde gewechselt.
Nach 1 bis 2 Monaten: hoher Ölverbrauch ( 1000km -0,5l )
Sporadisches ruckeln beim anfahren.
Hoher Ölverbrauch wurde mehrmals als normal eingestuft.
Die ursache für das Ruckeln konnte nicht gefunden werden.
Das Auto befand sich deswegen mehrmals in der Werkstatt.
Monat 4: Thermostat gewechselt
Fahrzeug ist voll Scheckheft gepflegt bei dem selben Audi Händler ( Seit Zulassung )
Jetzt hab ich nen Motorschaden ca. 10 Monate nach dem Kauf.
Die Car Garantie übernimmt trotz gasumbau 10.000€ und die restlichen 5.000€ soll ich übernehmen.
Tritt in diesem fall nicht in gesetzliche Gewährleistung des Händlers ein??
Besteht sie Möglichkeit das der Händler die kosten übernimmt ??
Ich werde am Montag erstmal nen Rechtsanwalt aufsuchen.
Vielen dank für eure Antworten
Gruß,
Erci
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von manni580
Falls ein neuer Motor verbaut wird, so stellt das eine Aufwertung des Fahrzeugs dar. Diese musst du teilweise bezahlen.
Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.
Tendenziell würde ich aber empfehlen in diesem Fall den Anwalt zu sparen.
(auch eine Rechtschutzversicherung wird von jemandem bezahlt...)
Ich persönlich würde nicht damit rechnen - außer Rennereien und zusätzlichen Kosten - auch nur einen zusätzlichen Cent zu erhalten.
Wenn, dann wäre das eher ein glücklicher Zufall. (ganz gleich was ein Antwalt erst einmal erzählen wird - dieser möchte ja schließlich auch von etwas leben)
Bist du dir nicht absolut sicher den Beweis erbringen zu können, daß die Kette/Kettenspanner/Kettentrieb bereits beim Kauf des Fahrzeugs beschädigt war, schenk dir den Aufwand lieber.
Ich halte es für unmöglich diesen Nachweis erbringen zu können. Auch schon nur eine Stunde nach Kauf wäre der Nachweis in meinen Augen nicht mehr zu erbringen, in diesem Fall hätte aber der Händler den schwarzen Peter.
Außerdem bitte ich dich (TE) doch auch mal nachzudenken. Meinst du allen Ernstes, der Händler hätte von deinem jetztigen Schaden im Vorfeld auch nur die leiseste Ahnung haben können?
Meinst du wirklich, daß eine arglistige Täuschung zugrunde liegt?
Geht es dir vielleicht nicht nur darum Geld von jemandem zu bekommen, der allerdings in der Tat nichts dafür kann, daß 10 Monate nach Verkauf ein Schaden entstanden ist?
Ärgerlich - klar, kann ich verstehen. Man sollte aber doch bitte auch ein wenig fair bleiben, auch wenn es im Geldbeutel schmerzt.
Ich befürchte gegen die Unfähigkeit der Werkstatt den Fehler frühzeitig eindeutig einzugrenzen, wirst du auch nicht viel machen könnne.
Da müsstest du schon Fahrlässigkeit nachweisen. Viel Spaß bei dem Nachweis
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48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Erci47
Ich werde am Montag erstmal nen Rechtsanwalt aufsuchen.
Das wird wohl das einzig sinnvolle sein in diesem Fall, da aus technischer Sicht aus Deinen Schilderungen leider nichts brauchbares herauszulesen ist.
Zitat:
Original geschrieben von A6 Treiber
Zitat:
Original geschrieben von Erci47
Ich werde am Montag erstmal nen Rechtsanwalt aufsuchen.
Das wird wohl das einzig sinnvolle sein in diesem Fall, da aus technischer Sicht aus Deinen Schilderungen leider nichts brauchbares herauszulesen ist.
Danke für deine Antwort.
Was brauchst du denn für technische Angaben ?
Gruß
Fragen wären zb:
Wurde der Wagen erst von Dir auf Gas umgerüstet ? oder War er schon umgerüstet beim Kauf ?
Wenn erst bei Dir dürfte der Händler aus dem Schneider sein , und Du kannst froh sein das die Versicherung die 10000 € überhaupt zahlt.
aber alles spekulation wenn man nicht weiss in welchem zustand du das Auto gekauft hast ( mit oder ohne Gas )
mfg
Sidefinder
Naja, ganz so ist es ja auch nicht.
Ein Gasanlageneinbau kann in meinen Augen niemals dafür verantwortlich sein, daß eine Steuerkette überspringt.
Von daher für die Betrachtung total irrelevant.
Ich befürchte allerdings, daß der Händler auch aus dem Schneider ist, da du wohl nur sehr schlecht eindeutig nachweisen kannst, daß ein Schaden bereits beim Kauf bestand.
Es ist rechtlich nicht so, daß ein Händler auf jeden Fall (und immer) für alles aufkommen muß. Eigentlich muß er nur für Dinge aufkommen, die beim Kauf bereits bestanden haben.
In den ersten 6 Monaten muß er allerdings nachweisen, daß sie vorher nicht bestanden haben. Genau diese Beweislast gibt dem Käufer einen großen Spielraum, da eindeutige Nachweise bei den meisten Dingen schwierig sind.
Wenn, dann könnte als Argument nur die mehrfachen Werkstattaufenthalte in den ersten 6 Monaten zählen.
Wird aber ein zähes Unterfangen, wenn du darüber etwas erreichen willst. Da ist der RA dann in der Tat der richtige Ansprechpartner.
Bleibt wohl nur noch die Versicherung. Wie die Konditionen dieser sind und ob die Beteiligungshöhe angemessen ist, kann man so natürlich schlecht beurteilen.
Auf ein vor 10 Monaten gekauftes Auto greift noch die Gewährleistung des Verkäufers.
Mehrere Fragen wurden bisher nicht beantwortet.
1. Hat der Verkäufer oder eine andere Firma die Gasanlage eingebaut.
2. Kann der Einbau der Gasanlage Ursache für den Motorschaden sein (Sachverständiger).
3. Ist der Verursacher des Schaden die Gasanlage dann hat der Einbauer der Anlage zu haften.
4. Ist der Einbauer nicht Verursacher des Schadens (Sachverständiger) dann hat der Verkäufer
des Autos ( Gewährleistung) zu haften.
5. Hat der Verkäufer die Gasanlage eingebaut ,haftet er in jedem Fall.
Eine Versicherung ist im Gewährleistungszeitraum nicht erforderlich,da bei einen
Gebrauchtfahrzeug der Händler 1 Jahr zu 100 % haftet.
Zitat:
Original geschrieben von Sidefinder
Fragen wären zb:
Wurde der Wagen erst von Dir auf Gas umgerüstet ? oder War er schon umgerüstet beim Kauf ?
Wenn erst bei Dir dürfte der Händler aus dem Schneider sein , und Du kannst froh sein das die Versicherung die 10000 € überhaupt zahlt.
aber alles spekulation wenn man nicht weiss in welchem zustand du das Auto gekauft hast ( mit oder ohne Gas )
mfg
Sidefinder
Die Gasanlage hab ich nachträglich eingebaut
Ja, es greift noch die Gewährleistung des Händlers.
Leider aber mit Beweisumkehr, da sich diese nach den ersten 6 Monaten zu Lasten des Käufers umkehrt.
Folglich muß nach 6 Monaten der Käufer nachweisen, daß der Mangel/Schaden bei Kauf bereits bestand.
Alles andere ist in meinen Augen in diesem Fall irrelevant.
Wie gesagt, eine Gasanlage killt keine Steuerkette, von daher nicht zu betrachten.
Zitat:
Original geschrieben von kieselmaus
Auf ein vor 10 Monaten gekauftes Auto greift noch die Gewährleistung des Verkäufers.
Mehrere Fragen wurden bisher nicht beantwortet.
1. Hat der Verkäufer oder eine andere Firma die Gasanlage eingebaut.
2. Kann der Einbau der Gasanlage Ursache für den Motorschaden sein (Sachverständiger).
3. Ist der Verursacher des Schaden die Gasanlage dann hat der Einbauer der Anlage zu haften.
4. Ist der Einbauer nicht Verursacher des Schadens (Sachverständiger) dann hat der Verkäufer
des Autos ( Gewährleistung) zu haften.
5. Hat der Verkäufer die Gasanlage eingebaut ,haftet er in jedem Fall.
Eine Versicherung ist im Gewährleistungszeitraum nicht erforderlich,da bei einen
Gebrauchtfahrzeug der Händler 1 Jahr zu 100 % haftet.
Laut Aussage des Audi Händlers lag die Ursache an der Steuerkette.. Die Gasanlage wurde von einem anderen betrieb eingebaut . Ich gehe davon aus, das das sporadische ruckeln das erste Anzeichen dafür war. Danke schonmal für eure Mühe
Zitat:
Original geschrieben von kbankett
Ja, es greift noch die Gewährleistung des Händlers.
Leider aber mit Beweisumkehr, da sich diese nach den ersten 6 Monaten zu Lasten des Käufers umkehrt.
Folglich muß nach 6 Monaten der Käufer nachweisen, daß der Mangel/Schaden bei Kauf bereits bestand.
Alles andere ist in meinen Augen in diesem Fall irrelevant.
Wie gesagt, eine Gasanlage killt keine Steuerkette, von daher nicht zu betrachten.
Den Ölverbrauch ( 1000km - 0,5 bis 1 l ) hab ich mehrmals gemeldet und das ruckeln beim anfahren auch. War wegen dem ruckeln Mind. 3 mal in dr Werkstatt. Ich hole mir alle Unterlagen von einem bekannten der dort in dem Autohaus tätig ist
Wenn du wirklich was unternehmen möchtest, solltest du das vielleicht tun.
Das Ruckeln ist auf jeden Fall ein Indiz in Richtung Steuerkettenproblem.
Wenn, dann kommst du nur über diese Werkstattaufenthalte weiter, wenn du über diese beweisen kannst, daß das Problem schon beim Kauf bestand.
Ich persönlich sehe die Chancen aber dennoch schlecht. Wie gesagt, es muss klar bewiesen werden, daß das Problem bei Kauf bestand.
Ob dir dies über die Werkstattaufenthalte zweifelsfrei gelingt - keine Ahnung.
Auf jeden Fall wird es nicht leicht.
Ich kenne da schon mehrere Fälle, wo man als rechtlicher Laie sagen würde: "Ist doch ganz klar, daß das Problem schon damals bestanden haben muß."
Der eindeutige Nachweis konnst aber nicht gebracht werden und von daher sind die Entscheidungen in diesen Fällen leider immer in die andere Richtung gefallen.
Der Richter kann meinetwegen auch sagen: "Ich persönlich glaube Ihnen". Zu deinen Gunsten kann er aber nur entscheiden, wenn es eine klare Beweislage gibt.
Zitat:
Original geschrieben von kbankett
Naja, ganz so ist es ja auch nicht.
Ein Gasanlageneinbau kann in meinen Augen niemals dafür verantwortlich sein, daß eine Steuerkette überspringt.
Von daher für die Betrachtung total irrelevant.
Ich befürchte allerdings, daß der Händler auch aus dem Schneider ist, da du wohl nur sehr schlecht eindeutig nachweisen kannst, daß ein Schaden bereits beim Kauf bestand.
Es ist rechtlich nicht so, daß ein Händler auf jeden Fall (und immer) für alles aufkommen muß. Eigentlich muß er nur für Dinge aufkommen, die beim Kauf bereits bestanden haben.
In den ersten 6 Monaten muß er allerdings nachweisen, daß sie vorher nicht bestanden haben. Genau diese Beweislast gibt dem Käufer einen großen Spielraum, da eindeutige Nachweise bei den meisten Dingen schwierig sind.
Wenn, dann könnte als Argument nur die mehrfachen Werkstattaufenthalte in den ersten 6 Monaten zählen.
Wird aber ein zähes Unterfangen, wenn du darüber etwas erreichen willst. Da ist der RA dann in der Tat der richtige Ansprechpartner.
Bleibt wohl nur noch die Versicherung. Wie die Konditionen dieser sind und ob die Beteiligungshöhe angemessen ist, kann man so natürlich schlecht beurteilen.
also da eine gasanlage absolut nix mit der steuerkette zutun hat kann man das ausschliessen...schätze mal eher das da wohl ein spanner nicht seinen job gemacht hat...mal abgesehen davon das die dinger nur noch aus plastik sind....aber leider ist es so das eine umrüstung auf gas eine bauliche veränderung ist was in vielen fällen gegen dich verwendet wird(hab ich gehört)...hab meinen sofort nach kauf umgerüstet und hatte auch ein paar sachen und wurde von Audi trotzdem so behandelt als ob ich keine anlage hätte.ich würde mich an deiner stelle mit audi in verbindung setzen (es gibt da eine Hotline:0800/28347378423)und denen sagen das dein wagen mehrmals in der werkstatt stand wegen den problemen und die eben nicht erst nach einen halben jahr aufgetreten sind.wenn die sich quer stellen kann ich dir nur den rat geben zu einen AW zu gehen und rechtliche schritte einzuleiten.du hast ja die belege und rechnungen alle noch und damit hast du beweise genug um dagegen anzugehen.
gruss Thommy
Zitat:
Original geschrieben von audi-terror
Zitat:
Original geschrieben von kbankett
Naja, ganz so ist es ja auch nicht.
Ein Gasanlageneinbau kann in meinen Augen niemals dafür verantwortlich sein, daß eine Steuerkette überspringt.
Von daher für die Betrachtung total irrelevant.
Ich befürchte allerdings, daß der Händler auch aus dem Schneider ist, da du wohl nur sehr schlecht eindeutig nachweisen kannst, daß ein Schaden bereits beim Kauf bestand.
Es ist rechtlich nicht so, daß ein Händler auf jeden Fall (und immer) für alles aufkommen muß. Eigentlich muß er nur für Dinge aufkommen, die beim Kauf bereits bestanden haben.
In den ersten 6 Monaten muß er allerdings nachweisen, daß sie vorher nicht bestanden haben. Genau diese Beweislast gibt dem Käufer einen großen Spielraum, da eindeutige Nachweise bei den meisten Dingen schwierig sind.
Wenn, dann könnte als Argument nur die mehrfachen Werkstattaufenthalte in den ersten 6 Monaten zählen.
Wird aber ein zähes Unterfangen, wenn du darüber etwas erreichen willst. Da ist der RA dann in der Tat der richtige Ansprechpartner.
Bleibt wohl nur noch die Versicherung. Wie die Konditionen dieser sind und ob die Beteiligungshöhe angemessen ist, kann man so natürlich schlecht beurteilen.
also da eine gasanlage absolut nix mit der steuerkette zutun hat kann man das ausschliessen...schätze mal eher das da wohl ein spanner nicht seinen job gemacht hat...mal abgesehen davon das die dinger nur noch aus plastik sind....aber leider ist es so das eine umrüstung auf gas eine bauliche veränderung ist was in vielen fällen gegen dich verwendet wird(hab ich gehört)...hab meinen sofort nach kauf umgerüstet und hatte auch ein paar sachen und wurde von Audi trotzdem so behandelt als ob ich keine anlage hätte.ich würde mich an deiner stelle mit audi in verbindung setzen (es gibt da eine Hotline:0800/28347378423)und denen sagen das dein wagen mehrmals in der werkstatt stand wegen den problemen und die eben nicht erst nach einen halben jahr aufgetreten sind.wenn die sich quer stellen kann ich dir nur den rat geben zu einen AW zu gehen und rechtliche schritte einzuleiten.du hast ja die belege und rechnungen alle noch und damit hast du beweise genug um dagegen anzugehen.
gruss Thommy
Aufgrund meiner Rechtsschutzversicherung werde ich so oder so zum Anwalt gehen, wäre ja dumm wenn nicht ;-)
bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung gehst du natürlich zum Anwalt, evtl. auch Gutachter einschalten
Falls ein neuer Motor verbaut wird, so stellt das eine Aufwertung des Fahrzeugs dar. Diese musst du teilweise bezahlen.
Ich empfehle dir auch vorab den kompletten Verlauf, alle Werkstattaufenthalte (Rechnungen etc.) sowie sämtliche Details schriftlich festzuhalten und diese auch dem Anwalt beim Erstgespräch übergeben.