Motorschaden E240
Hallo,
bin neu hier und habe mal eine Frage
Habe mir einen E 240 im Dezember 2005 gekauft.
Beim Kauf 123000 Kilometer auf der Uhr Baujahr 1997.
Bei der Probefahrt und bei einem Check eines befreundeten Mechanikers keine Probleme gefunden. Lief absolut einwandfrei nur immer wenn ich auf der Autobahn unterwegs war fing er an nach ca.70-90 gefahrenen Kilometern weiß zu nebeln was sich nach kurzer Zeit wieder gab. Habe mich an den Händler gewandt der meinte dies wären die Zündkerzen und hat diese gewechselt. Bei meiner letzten Fahrt mit diesem Fahrzeug war früh Ölstand maximal
und nach 160 gefahrenen Kilometern erschien im Display "Ölstand minimal"konnte nichts mehr machen weil es zwei Sekunden später einen Schlag gab und ich eine riesige Qualmwolke hinter mir herzog.Notbucht war nicht in der Nähe
Jetzt streite ich mich mit diesem Händler rum wegen Gewährleistung er meint aber ich hätte irgendetwas manipuliert was zu diesem Kolbenklemmer geführt hat.Ich bitte Euch mir mit Informationen zu helfen bin schon total genervt da ich wie gesagt insgesamt dreimal dieses Problem hatte und jedesmal beim Händler war und er die Möglichkeit hatte der Ursache auf den Grund zu gehen. Will jetzt das ich mich an der Motorinstandsetzung beteilige. Habe Fahrzeug zurückgegeben nur mein Geld gibt er mir nicht zurück behauptet mein Verschulden. Geht alles vor Gericht. Hat jemand von Euch so etwas schon erlebt glaubt mir man wird verlacht weil es immer nur kurzzeitig auftritt. Mitglied "E240"
hat das gleiche erfahren nur leider meldet er sich nicht bei mir.Beitrag von "E240"
Vorsicht!!!
Hallo
wollte dir nur sagen das der Preis für einen E240 Classic mit 150.000Km ein bischen hoch ist (nicht zu hoch). Wenn du ein paar tausend Euro mehr zahlst kriegst du schon den Modellgepflegten ist kein vergleich dynamischer in der optik und einfach geile Austattung. Zum Motor wollte ich nur sagen Vorsicht! hört sich dumm an von mir aber mein E240 habe ich mit 30.000Km gekauft bei 80.000Km habe ich auf der Autobahn Motorprobleme gekriegt, aus dem Auspuff kam weisser qualm der damit die ganze Autobahn zugenebelt hat nach 20 minuten ging der Motor einigermassen, hat aber auf 100km unglaubliche 3Liter Öl verbraucht!!! Profis werden natürlich wissen warum, auf jedenfall am nächsten Tag wenn er ein paar stunden gestanden ist ging er wieder, die deppen von Mercedeswerkstatt meinten keine Ahnung wir müssen den Motor auseinander bauen den Sie wissen nicht was das Problem ist aber abkaufen würden Sie mir das Auto sofort!!! (Abzocker!!!) Mit dem Benz bin ich aber dann bis 100.000Km gefahren dass nenn ich Mercedes!!! Ein ferner bekannter hat den Motor auseinandergebaut und herausgefunden das sich im ersten Zylinder Öl gesammelt hat wie und warum keine ahnung er meinte so was habe er noch nie gesehen und der gute Mann hat schon seine 30 jahre erfahrung und macht so ne sache jeden tag, die Pleuelstange hat es verbogen da es einen enormen druck gab. Er hat einen schönen brief mit einem Mercedesmeister nach Stuttgart geschrieben die blockten ab. Resultat 2000 Euro reparaturkosten. Nach zei monaten sagte er mir das nochmal jemand mit dem gleichen Problem und gleichem Auto zu ihm kam und das es Mercedes bekannt ist Sie aber versuchen es unter den Teppich zu kehren um Geld zu sparen. Lange Rede kurzer Sinn andere V6 Maschinen haben das problem nicht und verbrauchen fasst so viel Benzin wie 240er.
MfG Thomas Schrade
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28 Antworten
tragisch
ersteinmal tiefes mitgefühl!
du wirst um eine gerichtliche auseinandersetzung kaum herumkommen. stelle dein fahrzeug sicher, so daß niemand herankommt. es wird wahrscheinlich nur über einen prozeß mit gutachten usw. gehen. dazu brauchst du einen langen atem. für den 240er ist es aber nicht typisch, daß er so früh den geist aufgibt. aber es ist halt technik, und die kann eben auch kaputt gehen.
dto
Hallo @Rainface
auch von mir mein Mitgefühl zu Deinem Pech.
Wie ich Deinem Postimg entnehme, hast Du bei einem Händler gekauft. Dann hast Du auf jeden Fall mind. 1 Jahr die sogenannte "Sachmängelhaftung".
Folgende Infos mal dazu:
_______________________
"Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag."
______________________
Allerdings gilt auch die Beweislastumkehr. dies heißt, daß in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muß, daß der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten muß der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits bei Verkauf (auch nur Ansatzweise) bestanden hat. Dies wird nicht sehr einfach sein.
Hier mal noch einige Links, die Dir da wohl helfen sollten:
http://www.autoservicepraxis.de/.../detail.php?...
http://www.123recht.net/article.asp?...
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,2046912,00.html
http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_478716.html
http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqkaufcontent.html
http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Meldung=1963
http://www.br-online.de/.../index.jsp?...
http://www.br-online.de/.../gebrauchtwagen-kauf.xml?...
http://www.br-online.de/.../gebrauchtwagen-kauf.xml
Im Übrigen habe ich hier schon einiges dazu geschrieben:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=154&postid=7863788
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=154&threadid=727706
Allerdings sind da einige Links nicht mehr aktiv oder mit anderen Infos versehen.
Die obigen Links stammen teilweise auch aus diesem Thread.
So, nun viel Erfolg und nicht aufgeben. Mach dem Händler klar, daß Du die aktuelle Rechtslage kennst und diese auch wenn nötig durchsetzen wirst. Und beherzige auch den Ratschlag von @tüv-onkel.
Aber bleib dabei immer fair und ruhig - auch wenn es manchmal schwer fällt.
Gruß
Harald
P.S. Dies ist keine Rechtsberatung und stellt auch keine dar. Es handelt sich lediglich um meine persönlich Meinung und eine Sammlung von Links aus dem Internet, die meine Meinung untermauern.
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten
und für Euer Mitgefühl habe ich wirklich bitter nötig. Mir ist nur bekannt das es bis zu einem Gerichtstermin kommt Eineinhalb Jahre dauern kann. Überlastung der Gerichte?
Dummerweise habe ich 2005 meine Mitgliedschaft beim ACE
gekündigt und mußte deswegen die Abschleppkosten in ein in der Nähe liegendes Autohaus bezahlen dazu Mietwagen um nach Nürnberg zu kommen Standgebühren in diesem Autohaus Rücktransport vom Händler verweigert Auto noch auf eigene Kosten zurückgeholt (vom Anwalt verlangt)beim Händler abgestellt bestätigen lassen. Dieser hat Motor aufgemacht Pleuel verbogen Kolben auf einer Seite Luft auf anderer Seite an Zylinder anliegend. Habe vorher Audi 80 Renault Clio und 260 SE gefahren und hatte nie Probleme war seit 1992 Mitglied im Automobilclub und habe ihn nie gebraucht deswegen Kündigung. Habe jetzt kein Auto mehr und das Geld hat der Händler und einen Mietwagen müßte ich vorfinanzieren aber davon halte ich angesichts der bisherigen Ausgaben nichts. Nicht einmal die Schlosser des Autohauses kennen die Ursache des Schadens und ich finde auch nichts dazu. Habe nur gehört daß das bei diesem Motor öfters vorkommen soll. MfG Rainface
Hallo @Rainface,
bitte ließ Dir doch mal die von mir aufgeführte ADAC-Seite gründlich durch. Da steht u.a. unter:
"Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für Fahrzeugmängel"
Zitat:
... Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Und was meinst Du mit
Zitat:
... Auto noch auf eigene Kosten zurückgeholt (vom Anwalt verlangt) ...
?
Gruß
Harald
Was für Öl war im Motor?Hatten beide Automaten als Schaltung und T Modele.Der zweite Beitrag welches Bau Jahr.
Es hat fiel mit der Ölsorte zu tun wurde mir gesagt.Man sollte nicht 10w40 einfüllen.Mindestens 5w40 am besten 0w40.
Es sind empfindliche Motoren.Weil auch die Automaten im kalten Motor zustand hoch drechen er braucht lange bis das öl warm wird,zum ferhältnis zur kühltemp.da auch 8l Öl im Motor ist aber nur 6.5l Kühlflüssigkeit.
So leid es mir auch tut: vom Händler siehst Du nichts mehr.
Das ist meine persönliche Erfahrung nach einem Motorschaden mit einem 280er nach Mopf. Du musst nachweisen, dass Du das richtige Öl verwendet hast (MB221.1 mindestens), dass Du regelmäßig Öl gewechselt hast und vor allem am besten bei der Niederlassung, d.h. Scheckheft. Ebenso sollte Dein Scheckheft vollständig sein. Nur hiermit kann Dir kein Verschulden durch unsachgemäße Pflege vorgeworfen werden. Übrigens: das Öl kann man zur Analyse zum Hersteller schicken, kostet nichts.
So weit, so gut für Dich, falls Du alles nachweisen kannst. Aber die Car-Garantie (falls vorhanden) zahlt nur minimal wegen der km-Leistung und der Händler wird sich herausreden, Du hättest das Teil getreten. Falls, und das nur im Falle der Kulanz seitens DC, bekommst Du 50% auf einen neuen Motor.
Es gibt jetzt die Möglichkeit, zum Instandsetzer zu gehen (Viertel-Motoren in Nürnberg) oder einen neuen Motor zu kaufen (ca 5000 Euro + 2500 Euro Einbau beim DC). Da die Einbaukosten konstant sind lohnt sich also nur ein neuer Motor. Falls ansonsten der Wagen ok ist musst Du in den sauren Apfel beissen. Wie gesagt: vom Händler siehst Du nix mehr, leider.
Georg
Hallo,
nochmals vielen Dank für Eure Antworten
ich hatte das Auto gerade mal 3 Monate und bin ca. 1500 Kilometer gefahren. Im Motor war Leichtlauföl 0W40, geheizt bin ich auch nicht es gibt für dieses Phänomen noch keine Erklärung weil es bei Kurzstrecken nicht auftrat. Mein Anwalt sagte erst zu mir das der Händler das Fahrzeug holen muß der hat sich aber geweigert weil er immer wieder davon anfing daß ich irgendwas an dem Motor manipuliert haben muß aus welchen Gründen auch immer, daraufhin veranlasste mein Anwalt mich das Fahrzeug zu holen und er macht die dabei enstehenden Kosten als Schadenersatz geltend.Er hat mehrere Termine gesetzt für Nachbesserung bzw Instandsetzung alle nicht eingehalten und so geht das wahrscheinlich immer weiter.
Langsam wird mir übel.
MfG Rainface
cool!
auch wenn es dich ersteinmal nur bedingt tröstet: du brauchst jetzt zeit und geduld. und dann stehen die chancen aus meiner sicht garnicht mal schlecht.
bei einem kauf über einen händler ist er für 1 jahr in der gewährleistung. daran kommt KEINER vorbei. innerhalb des ersten jahres MUSS der händler den mangel beseitigen. es sei denn er kann beweisen, daß der mangel, der zum ausfall des motors führte bei übergabe des wagens NOCH NICHT BESTAND.
nach ablauf eines halben jahres bist du in der pflicht zu beweisen, daß der mangel zum zeitpunkt der übergabe BEREITS BESTANDEN HAT.
je nachdem, wie man es dreht: dem händler wird es schwer fallen definitiv zu belegen: am tag x hatte der motor null (auch keine verdeckten) probleme. zumal du belegbar schon kurz nach dem kauf auf etwaige fehler ihn aufmerksam gemacht hast (weißer nebel). im übrigen war das ein toller scherz mit den zündkerzen. aus meiner sicht solltest du ganz beruhigt sein (insoweit man das kann) und den gang der dinge abwarten.
dto
edit: einen mercedes-motor (ich beschränke das mal auf benziner) kann man kaum bei normaler betriebsweise zerstören. nur mit einem HAMMER! ausnahme sind unsere 8-zylinder-problemkinder
@ gärchla
Es ist ganz einfach gesagt Unsinn, was Du da schreibst. Ehe Du hier so etwas von Dir gibst, setz Dich doch bitte vorher mit den aktuellen Gesetzen etwas gründlicher auseinander.
Danke
@ Rainface
Laß Dich nicht verunsichern. Setz Dich mal intensiv mit der Sachmängelhaftung auseinander. Ich hoffe für Dich, daß Dein Anwalt ein Fachanwalt für so etwas ist. Es ist nämlich ein riesen Unterschied, ob der Anwalt sich in der Materie richtig gut auskennt oder eben mal den Fall übernommen hat und eigentlich dessen Spezialgebiet z.B. Familienrecht oder so etwas ist.
Ich spreche da aus aktueller Erfahrung (zwar auf einem anderen Gebiet - habe aber aus Unwissenheit eben nicht darauf geachtet). Habe auf die Empfehlung eines Kollegen gehört und bin total enttäuscht worden. Wenn ich mich nicht selbst um alle Fakten usw. gekümmert hätte, wäre der Prozeß evtl. sogar verloren worden obwohl wir im Recht waren. Dies nur als Tip, daß Du bessere Chancen hast.
Im übrigen sehe ich es so wie @tüv-onkel - eigentlich sogar noch besser. Ich sehe Deine Chancen sogar bei 100 %. Immer dabei voraus gesetzt, der Anwalt versteht was davon und macht seine "Hausaufgaben". Denn Du weist ja - Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zweierlei. Und ein guter Anwalt sollte da keine Probleme haben Dir zu Deinem Recht zu verhelfen.
So wie Du die Fakten geschildert hast besteht nach dem neuen EU-Recht die Beweispflicht bei'm Händler - nicht bei Dir. Er muß nachweisen, daß der Mangel bei'm Verkauf noch nicht bestanden hat. Und das wird er meiner Meinung nach nicht können.
Und wenn er 1000 mal sagt , daß Du etwas manipuiert haben sollst - was solls. Auch dieses muß er Dir nachweisen. Abgesehen davon finde ich so eine Behauptung für sich ja schon mal absolut daneben, da so eine Aussage einfach mal aus dem hohlen Bauch heraus jeglicher Grundlage entbehrt.
Da kauft sich einer ein Auto und manipuliert gleich daran herum, daß im nach 1500 km der Motor um die Ohren fliegt - absolut niveaulos.
Im übrigen noch was - die Sachmängelhaftung hat nichts - aber auch gar nichts mit einer evtl. dazu gegebene Garantie (Gebrauchtwagengarantie) zu tun. Beides würde dann unabhängig voneinander nebenher bestehen.
Laß Dich auch nicht durch solche Aussagen wie
* hast den Wagen getreten?
* immer richtiges Öl
* So leid es mir auch tut: vom Händler siehst Du nichts mehr.
* ...
verunsichern.
Zum Schluß - soltest Du Zweifel an deinem Anwalt haben - wechsle ihn. Es hilft Dir nämlich überhaupt nicht da Gewissensbisse zu haben. Macht er nämlich seinen Job nicht gut zahlst Du am Ende die Zeche.
So, nun Kopf hoch. Es wird mit Sicherheit Zeit brauchen aber laß Dich ja nicht unter kriegen.
Es ist doch klar, daß ein Händler für diesen Schaden nicht aufkommen will. Ich unterstelle ihm auch gar keine böse Absicht. Will damit sagen, daß er Dir den Wagen wirklich mit gutem Gewissen verkauft haben kann.
Dies ändert allerdings nichts daran, daß die Gesetze da eine eindeutige Sprache sprechen. Und da kann es der Händler drehen und wenden wie er will - er kann die Gesetze nicht durch fadenscheinige Gründe wegdiskutieren.
Dies alles gilt aber nur dann, wenn
* der Kauf des Fahrzeuges noch keine 6 Monate her ist
* der Kauf für Dich privat erfolgte
* der Verkäufer ein Unternehmer ist.
Doch dies habe ich ja schon weiter oben alles geschrieben.
Gruß und Kopf hoch
Harald
Hallo,
also mal ganz ehrlich, mir kommen mittlerweile auch Zweifel ob das der richtige Anwalt ist, erst einmal durch Eure Meinungen und zweitens da ich noch ein paar Fragen hatte und ich in der Kanzlei
anrief, der mich vertretende Anwalt hat Urlaub und eine Kollegin die Ihn vertrat gab mir weitaus kompetentere Antworten auf meine Fragen. Der Händler fing jetzt damit an das Beweise gefunden werden müssen um eventuell an Mercedes Benz einen Kulanzantrag zu stellen das möglicherweise ein Konstruktionsfehler vorliegt usw.
Ich gehe Ihm ja mindestens zweimal in der Woche auf die Nerven und frage was nun ist wie er sich das weiterhin vorstellt für meine Begriffe nimmt er das alles sehr locker wahrscheinlich sehr erfahren bzw abgebrüht. Mir dauert das jetzt schon alles zu lange aber Ihr habt recht man muß einen langen Atem haben und darf nicht gleich in Panik verfallen. Ich werde auf jeden Fall nicht locker lassen und weiterhin berichten. Es tut schon gut wenn man nicht ganz so alleine da steht.
Schönes Wochenende Rainface
Auf der Werksatt Informations CD des W202 wird ein Produktionsfehler des kleinen V6 beschrieben, der zu sehr hohem Ölverbrauch führen kann. In einem Zylinderkopf kann sich beim Abguß eine Gußhaut gebildet haben, die einen Ölablaufkanal verstopft, so daß das Öl nicht ungehemmt in die Wanne zurückfließen kann. Über kurz oder lang führt dieses zu hohem Ölverbrauch. Ich denke das kann aber auch zu mehr führen. Vielleicht hilft Dir das weiter. Abhilfe ist eine Demontage des Zylinderkopfes und ein Herausschlagen der Gußhaut mit einem Durchschlag. Dieser Fehler ist Mercedes bekannt und müßte auch leicht feststellbar sein
Hallo,
Pit 32 und Tester 58 und auch allen anderen meinen besonderen Dank mit diesen Aussagen kann ich schon sehr viel anfangen und ich hoffe jetzt das ich mehr Argumentationsmöglichkeiten habe und mir nicht mehr die Butter vom Brot nehmen lassen muß. Konnte dem Händler nicht viel entgegensetzen was dessen Aussagen betraf und bin immer abgetrottet wie ein begossener Pudel,vergessen wir jetzt mal meinen Anwalt wenn es um Ganze geht verlasse ich mich lieber auf mich bzw Euch da Ihr mir sehr geholfen habt, Wenn ich mich zitieren darf (Es war genug ÖL im Motor/ ich habe Sie doch angerufen und gefragt ob ich weiter Fahren kann/ machen Sie doch mal eine Autobahnfahrt dann sehen Sie es selbst/Ich weiß auch nicht wie das passieren konnte usw. Durch diese Unsicherheit habe ich den Händler nur bestärkt und wenn ich ganz ehrlich bin habe ich nicht sehr viel Vertrauen in die Rechtssprechung.
MfG Rainface
Hallo @Rainface
Zitat:
... Der Händler fing jetzt damit an das Beweise gefunden werden müssen um eventuell an Mercedes Benz einen Kulanzantrag zu stellen das möglicherweise ein Konstruktionsfehler vorliegt usw. ...
Dies darf er auch gerne tun, um seinen eigenen Schaden gegenüber dem Hersteller zu begrenzen.
Dies hat aber nichts mit den Ansprüchen zu tun, die ich als Kunde dem Verkäufer gegenüber geltend mache. Dein Vertragspartner ist der Händler - nicht der Hersteller (DC).
So, und nun vergiß Deine letzten Abgänge (begossener Pudel ) und sieh nach vorn. Mach dem Händler unmißverständlich klar, daß Dir Deine Rechte bewußt sind. Untermauer dies evtl. auch noch mit Kopien von bekannten Internetauftritten wie z.B. ADAC oder Rechtsurteilen. Wirkt oft Wunder.
Aber sei immer höflich. Beleidigungen bringen nämlich nichts. Sie verhärten nur die Fronten. Schließlich ist es ja auch in Deinem Interesse, dies so schnell wie möglich vom Tisch zu haben.
Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle auch auf keinen "faulen" Kompromiß einlassen, wie z.B. Du brauchst nur 10% der Reparaturkosten zu zahlen usw.
Gruß
Harald
Hallo,
habe Händler aufgesucht das einzige was er mir diesmal entgegengesetzt hat ich Zitiere "Es gibt eine Möglichkeit die Reparaturkosten die er In jedem Fall nicht tragen will auf eine sogenannte Reparaturkostenübernahmeversicherung zu übertragen dafür muß das Fahrzeug was ich zwischenzeitlich abgemeldet habe wieder zugelassen werden. Ich habe noch nie was von so einer Versicherung gehört. Manipulation von meiner Seite (war sowieso ein unsinnige Behauptung)mittlerweile ausgeschlossen. Öl wurde zwischenzeitlich für einwandfrei befunden. (Labor ?)
Trotz des unglücklichen Umstandes,da ich ja nur kurze Zeit dieses Auto gefahren habe in Sachen Laufruhe und Fahrkomfort ist es das beste Auto was ich bisher hatte und alles ging irgendwie so knackig und vermittelte einen souveränen Eindruck. Das Fahrzeug hatte Sitzheizung Regensensor Tempomat Automatik CD-Wechsler silbermetallic einfach geil. Hat es ja immer noch nur fahren/fahren tut es nicht mehr
MfG Rainface