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Motorschaden. Spannrolle defekt. Fehler von VW ?
Hallo und seit gegrüßt.
Ich hoffe einer von euch kann mir hier weiterhelfen.
Ich komme dirket zum Punkt.
Im Februar diesen Jahres haben wir uns einen Leasing rückläufer gekauft.Erster hand mit lückenlosem Scheckheft.
Der wagen hatte zum tag des Kaufs schon 200tkm runter.
Im juli 2012 wurde im Rahmen des Service auch der zahnriemen erneuert aber ohne spannrolle, was aber niergendwo im heft steht.
Der nächsten Service vorschlag von VW laut Scheckheft ist 2015 oder bei 240tkm. Jetzt bei 220tkm hat sich die spannrolle aufgelöst.
Resultat Motorschaden.
Kann ich den vw Händler haftbar machen weil spannrolle und zahnriemen normalerweise bei 210tkm erneuert werden müssten , und weil keine Bemerkung für den spannrollenwechsel im Scheckheft steht.
grüße T.S
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19 Antworten
Hi,
gekauft vom Händler?
Wann ja, dann Google mal nach Gewährleistung.
Mfg
Ich denke das wird schwer. Du bekommst ja ne rechnung und da stehen auch verbaute Materialen mit drauf. Du hättest schon vor ort darauf hinweisen müssen das die Spannrolle mitgetauscht werden muss :/.
Man muß den Verkäufer nicht darauf hinweisen. Normalerweise muß die Spannrolle mit gewechselt werden.
Hast du noch die Rechnung? Dann könnte man die verbauten Teile sehen. Für gewöhnlich ist es ein Reparatursatz.
Beim Kauf vom Händler, hast Du Gewährleistung drauf. Beim Privatkauf hast Du mein Beileid.
Gesetzliche Gewährleistung greift hier beim Händlerkauf. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf muss der Händler beweisen, dass der Schaden nicht schon vorhanden war. Also ab zum Händler und Ansprüche stellen und auf neuen Motor freuen
Im Notfall Rechtsschutz und Anwalt einschalten
Bei Privatkauf hast du Pech gehabt
Stimmt.
In dem fall wenn Du den wagen noch keine 6 Monate hast muss der Händler nachweisen das der schaden nicht schon vor dem kauf bestand. Wird schwer für den händler. Also Rechtsanwalt einschalten und freuen.
Habe den wagen zwar vom Händler, aber Kaufvertrag ohne Gewährleistung wegen der hohen laufleistung
Habe die rechnung bei meinem vw Händler sehen können.der zahnriemen wurde wahrscheinlich wegen einem undichten kraftstoffschlauch ausgewechselt. Eigentlich erst bei 210tkm.
Der nächste Service von VW erst in 10tkm das wären dann aber das wären dann 20 nach der regulären wechsel des zahnriemen Satzes.
Im Serviceheft ist der zahnriemenwechsel angekreuzt und durchgeführt worden ,aber es wurde nicht darauf hingewiesen das die spannrolle die alte ist und bei 210tkm erneuert werden muß.
Es ist immer fahrlässig, die Spannrolle nicht mitzutauschen.
Der erhöhte Arbeitsaufwand hält sich stark in Grenzen.
Die Gewährleistung kann und darf der gewerbliche Händler nicht verweigern. Mach schon mal einen Termin beim AW. Scheint interessant zu werden. (leider)
EDIT: wurde der Wagen im "Kundenauftrag" verkauft? Wenn ja, dann vergiss den AW. Ist ein leider legaler Trick der Fähnchen Fritzen.
Danke. Werde morgen mal bei dem vw Händler der den wagen im kompletten Service hatte anrufen.
halte euch auf dem laufenden
Zitat:
Original geschrieben von T.S.79
Habe den wagen zwar vom Händler, aber Kaufvertrag ohne Gewährleistung wegen der hohen laufleistung
Bist du Privatmann oder Gewerbetreibender?
Wenn Privat, dann darf der Händler das zwar auschließen diese Klause ist aber unwirksam
Zitat:
Für die Frage, ob und wieweit die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf ausgeschlossen werden kann, ist es von grundlegender Bedeutung, ob der Verkäufer Unternehmer ist oder eine Privatperson. Ein Unternehmer, der ein Auto an eine Privatperson verkauft, kann die Gewährleistung nicht wirksam ausschliesse. Wie oben ausgeführt, kann der Unternehmer die Gewährleistung beim Verkauf an Privatleute grundsätzlich nicht mehr ausschliessen. In § 475 des Bürgerlichen Gesetzbuches heisst es dazu, dass sich der Unternehmer auf eine zum Nachteil des Verbrauchers getroffene Vereinbarung nicht berufen kann
Quelle
Zitat:
Danke. Werde morgen mal bei dem vw Händler der den wagen im kompletten Service hatte anrufen.
halte euch auf dem laufenden
Mache nicht solch einen Quatsch. Setze dich sofort mit deinem Händler in Verbindung und bestehe auf die Ges. Gewährleistung nach BGB. Der muss sich um alles andere kümmern und du bist raus. Wenn er mauert, gehe zum Anwalt und setze deine Ansprüche durch.
Keine Gewährleistung bei Verkauf durch Kundenauftrag!
Was steht in deinem Kaufvertrag drin?
Ich habe den wagen nicht im kundenauftrag gekauft. Der wagen wurde nach det Leasing an einen vw Händler zurück gegeben.Der Händler bei dem ich den wagen gekauft habe hat ihn quasi bei vw abgekauft und an mich weiter.
Ach ja ich bin Privatpersonen das wußte der Verkäufer auch