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MPU länderübergreifend? Wer darf sie anordnen?

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 20:49

Hallo zusammen

Ich frage hier mal für ein jüngeres Mitglied der Familie...

Der gute Bursche hat mit 15 das Auto seiner Eltern geklaut und eine ziemlich rasante Spitztour hingelegt. Dabei ist nichts und niemand zu schaden gekommen und er wurde von der Polizei aufgegriffen, als er tanken wollte.

Natürlich musste er vor Gericht, Sozialstunden absolvieren etc. Der Richter hat schlussendlich die Anklage fallen gelassen, da er sehr einsichtig war und man ihm die Zukunft nicht verbauen wollte. Er hat keinen Eintrag im Strafregister und vom Gericht her auch keine Führerscheinsperre erhalten.

Mittlerweile ist er 19 und sein grösster Wunsch ist es, eine Ausbildung zum Landwirt zu machen. Dort wird jedoch in 99% aller Fälle der Traktorführerschein, wenn nicht sogar Klasse B vorausgesetzt.

Leider hat er aber vom Strassenverkehrsamt die Auflage erhalten, die MPU zu absolvieren, bevor er den Führerschein beantragen bzw. machen kann.

Ist es so, dass irgend so ein Sesselpupser beim Strassenverkehrsamt (der vom Vater des Jungen vor Jahren beim Fussball mal etwas unsanft gefoult wurde) die MPU anfordern darf?

Und ist die MPU länderübergreifend? Sprich, wenn er von Niedersachsen nach Bayern zieht, wüssten sie dort, dass die MPU hängig ist?

Für Aufklärungen wäre ich sehr dankbar.

Gruss

Gerrie

Beste Antwort im Thema

Dem Antragsteller wird mit der MPU letztlich die Möglichkeit eingeräumt, mit deren positivem Ergebnis bestehende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auszuräumen.

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Die Führerscheinstellen sind für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verantwortlich und müssen selbstverständlich prüfen, ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist... und dazu ist eine MPU da.

D.h. sobald auch nur ein Verdacht besteht, dass jemand nicht geeignet sein könnte muß / kann eine Führerscheinstelle dem nachgehen und die Eignung prüfen... sowohl von Neubewerbern um eine Fahrerlaubnis als auch bei Fahrerlaubnisinhabern.

Mal vorsichtig ausgedrückt... so mancher sollte sich das bei so machem Tun vor Augen führen und auch bei Sachen, die nicht unbedingt direkt mit dem Straßenverkehr zu tun haben aufpassen... bei uns in der Firma war da z.B. mal ein LKW-Fahrer, der unbedingt einen Bürojob wollte und mit ärztlichen Attesten seine LKW-Fahrerlaubnis torpediert hat... zu welchem Schluß da der Sachbearbeiter einer Führerscheinstelle kommen kann, wenn er davon Wind bekommt kann man sich ausmalen.

Zitat:

@gerrie1978 schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:49:17 Uhr:

Ist es so, dass irgend so ein Sesselpupser beim Strassenverkehrsamt (der vom Vater des Jungen vor Jahren beim Fussball mal etwas unsanft gefoult wurde) die MPU anfordern darf?

Die Mitarbeiter der Führerscheinstelle haben relativ große Spielräume bei diesem Thema. Aber wenn sie sich dabei von persönlichen Gefühlen leiten lassen riskieren Sie ein Disziplinarverfahren wenn Andere den Fall prüfen würden und es sich zeigt das da keinem triftigen Gründe für eine MPU vorlagen.

Eine Mitarbeiterin der hiesigen Führerscheinstelle, falls sie nicht pensioniert ist, hat nie Fälle von Personen bearbeitet die sie auch Privat kannte oder mit solchen Personen verwandt waren, keine Fälle von Personen die im gleichen Ort wohnten usw, einfach um dem Thema Befangenheit zu vermeiden. Und dein Fall wäre in diesem Bereich anzusiedeln. Bei dieser Frau haben sie über 30 Jahre versucht Ihr ans Bein zu pissen damit sie versetzt wird, ohne Erfolg. Ihre Niederlagenquote beim Verwaltungsgericht war entsprechend niedrig.

Wenn also der Vorwurf der Befangenheit passen könnte mal mit dem/der Vorgesetzten reden ob da nicht Er/Sie ein Auge drauf werfen könnte oder einen anderen Mitarbeiter beauftragen.

Wenn ein 15jähriger ein Auto klaut und nichts weiteres dabei passierte und in den Jahren danach auch nichts mehr vorgefallen ist wundert mich die MPU Aufforderung schon etwas. Mag aber auch an einer strikten Auslegung bei dieser Behörde liegen.

Aber würde da mal nachfragen ob da in den vier Jahren nicht doch noch das Eine oder Andere im Strafregister gelandet ist oder auf dem Konto in Flensburg.

Zitat:

Und ist die MPU länderübergreifend? Sprich, wenn er von Niedersachsen nach Bayern zieht, wüssten sie dort, dass die MPU hängig ist?

Da sie den ganzen Vorgang bei der bisher zuständigen Stelle abrufen werden ist davon auszugehen. Wenn man es verschweigt das da was war und sie kommen selbst darauf hat man einen fetten Minuspunkt und eine MPU könnte dann auch nachträglich angeordnet werden.

Aber zur Not reicht ein Landkreiswechsel, andere Behörde, andere Sachbearbeiter und andere Sichtweise. Aber da würde ich erst mal mit dem Leiter der örtlichen Behörde reden und wenn da kein Einsehen ist vielleicht einen Termin mit dem Landrat machen. Im Übrigen muss die Behörde eine nachvollziehbare Begründung für eine MPU angeben, einfach nichts zu sagen oder da war was vor Jahren reicht nicht. Es müssen klare Aussagen vorliegen. Was die Selbstherrlichkeit der Sachbearbeiter deutlich einschränkt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Dezember 2019 um 22:16:43 Uhr:

...

Wenn ein 15jähriger ein Auto klaut und nichts weiteres dabei passierte und in den Jahren danach auch nichts mehr vorgefallen ist wundert mich die MPU Aufforderung schon etwas.

...

...mich eigentlich eher weniger, dass nichts passiert ist kann man auch so auslegen, dass da jemand scheinbar mehrfach bei illegalen Fahrten erhebliche Fahrpraxis erworben haben muß.

Außerdem, wenn bei einem Rentner -der Bericht auf www.hessenschau.de ist leider nicht mehr abrufbar, aber einen Link zu nem Forum, wo die Geschichte diskutiert wurde habe ich... klick- immerhin mit Führerschein eine rote Ampel und 2 Aufälligkeiten durch zu langsames Fahren zu einer MPU führen, dann wundert mich nicht, dass man nach einer nachgewiesenen Fahrt ohne Fahrerlaubnis, immerhin ein Straftatbestand mal nach der geistigen Reife & der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs guckt.

Hätte, hätte Fahrradkette.

Klar hätte der Junge auch die letzten 4 Jahre ohne Führerschein fahren können, aber wenn er dabei nie erwischt wurde ist das Rechtlich schlicht nicht relevant. Es zählen Fakten und keine Vermutungen.

Dein beispiel mit dem Rentner hinkt, nachlesen geht nicht weil der Link auf eine Startseite geht, da der Junge vor 4 Jahren eine Dummheit gemacht hat und seither (hoffentlich) keine Weiteren gemacht hat. Der Rentner musste wegen einem aktuellem Vorfall zur MPU, vermutlich weniger wegen der roten Ampel sondern wegen unsicherem Fahrverhalten womöglich in Kombination mit einem verwirrten Eindruck bei der Kontrolle.

Nach deiner Ansicht könnte man auch dir vorwerfen das du zb mit LKW oder Motorrad schwarz fährst, das du nie erwischt wurdest liegt nur an deiner illegal erworbenen Erfahrung.

Kurz, die Behörde darf vermuten was sie will, Anordnen aber nur durch Tatsachen die sich in den Akten wiederfinden und noch verwertbar sind.

Wer zb 15 -30 Jahren immer wieder Einträge wegen Alk, Unfällen, Schwarzfahren oder sonstigen Verstößen hatte lässt vermuten das er sich auch in den letzten 15 Jahren nicht korrekt verhalten hat aber sich ne hat erwischen lassen. Aber trotzdem muss die Behörde diese alten Fälle ignorieren, sie muss sie sogar aus der Akte entfernen da nach 15 Jahren ohne weitere Einträge die die Verjährung hemmen alle Sünden gelöscht und vergeben sind und die Akte damit wieder Jungfräulich.

Aber da das Verfahhren gegen Sozialstunden eingestllt wurde und auch keine Führerscheinsperre verhängt wurde stellt sich mir die Frage was da überhaupt in der Akte steht.

Da keine Verurteilung und auch keine Sperre verhängt wurde müsste seine Akte eigentllch Besenrein sein, ergo keine Gründe für eine MPU.

Was ein Gespräch mit dem Chef der Führerscheinstelle noch dringlicher macht und wenn das nichts fruchtet vieleicht mal über einen Anwalt nach der Rechtsgrundlage für die Anordnung anfragen lassen.

Vielleicht sollte er auch mal Akteneinsicht beantragen, was da überhaupt drin steht. Das muß die Behörde möglich machen, was sie nicht muss sind kostenlose Kopien aber das Abfotorgrafieren müssen Sie zulassen.

Zitat:

@gerrie1978 schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:49:17 Uhr:

Und ist die MPU länderübergreifend? Sprich, wenn er von Niedersachsen nach Bayern zieht, wüssten sie dort, dass die MPU hängig ist?

Die MPU wird immer von der zuständigen Behörde angeordnet, das ist die Führerscheinstelle des Wohnortes. Nach einem Umzug ist die neue Führerscheinstelle nicht an die Entscheidung der bisherigen gebunden, sie erfährt auch nichts von der früheren MPU-Anordnung. Es gibt aber natürlich keine Garantie dafür, dass nicht auch die neue Behörde eine MPU anordnet.

Hat der junge Mann bei der bisherigen Behörde bereits förmlich einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt, dann sollte er ebenso förmlich diesen Antrag zurückziehen. Unternimmt er nämlich gar nichts, dann kann die Behörde formell die Erteilung der Fahrerlaubnis versagen, was nicht nur gebührenpflichtig ist, sondern vor allem auch für etliche Jahre im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen wird. Diese Eintragung würde dann auch die neue Führerscheinstelle sehen.

Zusammengefasst: Antrag zurückziehen, Umzug nach Bayern, dort Beantragung der Fahrerlaubnis, dann abwarten, ob auch in Bayern eine MPU verlangt wird.

Ist ja seltsam, ich habe mit 15 genau das selbe gemacht und wurde ebenfalls erwischt. Bis auf ein paar Sozialstunden und ein Verkehrserziehungskurs (3x2h in ner Fahrschule meiner Wahl) war da nix. Also hinter der angeordneten MPU muss doch mehr stecken als die Spritztour.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 11. Dezember 2019 um 08:16:57 Uhr:

Also hinter der angeordneten MPU muss doch mehr stecken als die Spritztour.

Muss nicht. Es reicht ein erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html). Was "erheblich" ist, kann dann Ermessenssache sein.

...viele sehen eine MPU vollkommen falsch als Bestrafung.

Jedoch ist eine MPU keine Strafe sondern lediglich eine Überprüfung, genau so wie die HU keine Strafe dafür ist, dass man z.B. mit einem alten oder runtergekommen Auto rumfährt.

Wobei die MPU zum Glück und im Gegensatz zu HU nur anlassbezogen durchgeführt wird...

Dem Antragsteller wird mit der MPU letztlich die Möglichkeit eingeräumt, mit deren positivem Ergebnis bestehende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auszuräumen.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 11. Dezember 2019 um 08:32:22 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 11. Dezember 2019 um 08:16:57 Uhr:

Also hinter der angeordneten MPU muss doch mehr stecken als die Spritztour.

Muss nicht. Es reicht ein erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html). Was "erheblich" ist, kann dann Ermessenssache sein.

Richtig, wobei da 4 jahre schon lange sind bei Jugendlichen.

Aber das Verfahren wurde gegen eine Auflage von XX Sozialstunden eingestellt = kein Urteil und eine Führerscheinsperre gab es auch nicht. Ergo weder eine Verurteilung noch eine Sperre, auf welcher Basis soll die MPU dann beruhen? Rein Rechtlich gab es diese Schwarzfahrt somit gar nicht.

Sieht durchaus so aus als ob der TE damit nicht so falsch liegen würde das der Sachbearbeiter dem Jungen ersatzweise eine reinwürgen will da er an den Person seines Mißmutes nicht rankommt.

heute zufällig Einen getroffen dem es ähnlich ging, nur das er selbst die Ursache setzte. Aber dem Sachbearbeiter passte es einfach nicht das da ein Ex-Rocker den Schein wiederhaben will und hat ihn x-mal zur MPU geschickt und den Schein trotz positiver MPU verweigert. Nun ja, irgendwann nahm sich ein Anderer diesen Fall vor und der hat dann auch diverse andere Fälle seines Kollegen nachgeprüft und weil Der persönliche Antipathien in die Beurteilung einfliessen lies wurde der dann ein gutes Jahr vor seiner Pensionierung versetzt und "degradiert" plus auf disziplinarischem Wege noch die Pension gekürzt. :D In diesem Falle blöd wenn man Beamter war.

Aber wie schon erwähnt, Akte einsehen und Gespräch mit dem Vorgesetzten. Ein eingestelltes Verfahren kann nicht zu einer MPU führen, da dürfte eigentlich gar kein Eintrag vorhanden sein, bzw kann es natürlich auch sein das es versäumt wurde die Einstellung zu den Akten zu nehmen, aber dann hätte es eigentlich zu einer Sperre führen müssen

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. Dezember 2019 um 23:21:19 Uhr:

Aber das Verfahren wurde gegen eine Auflage von XX Sozialstunden eingestellt = kein Urteil und eine Führerscheinsperre gab es auch nicht. Ergo weder eine Verurteilung noch eine Sperre, auf welcher Basis soll die MPU dann beruhen? Rein Rechtlich gab es diese Schwarzfahrt somit gar nicht.

Wenn das Verfahren eingestellt worden wäre, dann wäre es nicht im Fahreignungsregister eingetragen. Vielleicht ist es das auch gar nicht, sondern nur im Bundeszentralregister, denn dort werden auch Verfahrenseinstellungen nach § 47 JGG eingetragen. Irgendwoher muss ja die Führerscheinstelle Kenntnis davon bekommen haben.

Wo ist das Problem, dass er er die MPU macht, den Führerschein und die Ausbildung?

Immerhin ist er kein unbeschriebenes Blatt.

Oder hast du Zweifel daran, dass er die MPU besteht? Dann sollte er sie erst recht machen.

Zitat:

@Boppero schrieb am 12. Dezember 2019 um 03:00:16 Uhr:

Wo ist das Problem, dass er er die MPU macht

Das kostet Zeit und Geld. Und möglicherweise ist die Anordnung rechtswidrig, nämlich dann, wenn sie auf einer Eintragung basiert, die nicht mehr verwendet werden darf.

Zitat:

@gerrie1978 schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:49:17 Uhr:

Ist es so, dass irgend so ein Sesselpupser beim Strassenverkehrsamt (der vom Vater des Jungen vor Jahren beim Fussball mal etwas unsanft gefoult wurde) die MPU anfordern darf?

Und ist die MPU länderübergreifend? Sprich, wenn er von Niedersachsen nach Bayern zieht, wüssten sie dort, dass die MPU hängig ist?

Dieser "Sesselpupser" handelt im Sinne der Allgemeinheit verantwortungsbewusst und umsichtig, dieser Vorgang ist bei weitem keine Bagatelle, da auch ein 15jähriger bereits erkennen muss, dass derartiges Verhalten andere töten oder verletzen kann.

Bei einem Umzug werden die Akten übersandt und falls Ermessen gegeben ist, kann selbstverständlich eine andere Behörde im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu einer anderen Entscheidung kommen.

Was ich vorliegend aber eher bezweifle.

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