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MPU Verjährungsfrist

Themenstarteram 28. September 2017 um 15:56

Gibt es bei einer MPU eine Verjährungsfrist?

Konkret hat der betroffene Fahrer vor 20 Jahren seinen Führerschein zweimal wegen Alkohols am Steuer abgeben müssen. Nach dem zweiten Mal hat er nicht mehr versucht, die Fahrerlaubnis zu erwerben, da er Angst vor einer MPU hatte.

Könnte er sich nach dieser langen Zeit wie ein normaler Fahrneuling in einer Fahrschule anmelden ohne weitere Auflagen fürchten zu müssen?

Beste Antwort im Thema

ja, kann er. Nach 15 Jahren ist der Entzug der FE getilgt, wenn zwischenzeitlich nichts Neues eingetragen wurde.

Es ist aber sinnvoll, erst einen Neuantrag zu stellen und dann zur Fahrschule zu gehen. Er wird die Prüfungen erneut ablegen müssen. Es besteht aber keine Ausbildungspflicht. Theorie kann er im Internet lernen und nach 2-3 Überprüfungsstunden stellt ihn die Fahrschule zur Prüfung vor.

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ja, kann er. Nach 15 Jahren ist der Entzug der FE getilgt, wenn zwischenzeitlich nichts Neues eingetragen wurde.

Es ist aber sinnvoll, erst einen Neuantrag zu stellen und dann zur Fahrschule zu gehen. Er wird die Prüfungen erneut ablegen müssen. Es besteht aber keine Ausbildungspflicht. Theorie kann er im Internet lernen und nach 2-3 Überprüfungsstunden stellt ihn die Fahrschule zur Prüfung vor.

Er soll zur FS-Behörde gehe und sagen er will seinen alten FS zurück - und etwaige Unterlagen wieso man dem den FS entzogen hat, hat er nicht mehr.

Dann bekommt er den auch ohne jegliche Auflagen zurück. Kostet nur Gebühren und dauert, weil man einen neuen FS mit den alten Daten in der Bundesdruckerei produzieren lassen muss.

am 6. Oktober 2017 um 11:40

Kann ich so nicht unterschreiben,hier in Berlin kostet die Anfrage schon 370 euro,desweiteren wenn der Kandidat schon über 50 Jahre ist und die alten Klassen ohne Beschränkung eingetragen werden sollen noch mal ne Gesundheitsprüfung,sind auch mehrere hundert Euro.

Genau weiss ich datt nicht ,aber nen Bekannter 81 Jahre alt, hat da schon nen 1000 sender invesnstiert.

 

Läuft jetzt so schon 1 Jahr.

Hier gehst aber um Klasse 1 und 2.

B 19

Bopp19, steht nicht im Titel-Text wie alt der Fahrer ist und um welche FE es geht.

Nehmen wir mal normalen PKW-FS an, dann bekommt der den so wieder wie er war. Allerdings auf 3,5Tonnen begrenzt.

Themenstarteram 6. Oktober 2017 um 11:52

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 13:48:26 Uhr:

Bopp19, steht nicht im Titel-Text wie alt der Fahrer ist und um welche FE es geht.

Der genannte Fahrer ist jetzt 40 und es geht 'ganz normal' um Klasse B

am 6. Oktober 2017 um 11:54

Gut ,da will ich dir nicht wiedersprechen ,kann da schon so sein.

Mit freundlichen Grüssen

B 19

am 6. Oktober 2017 um 11:58

Die alte Klasse 3 und B war auf 18,5 t beschränkt,entweder Gesundheitszeugniss oder Abstriche.

B 19

Ube, ab zur FS-Behörde und sagen man braucht den jetzt wieder. Rest machen die.

Zur Fahrschule muss er nicht. Außer es ist anders als in der Hauptstadt.

am 6. Oktober 2017 um 12:11

Da kannste recht haben,danke für deine Erklärung.

B 19

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 14:02:19 Uhr:

Zur Fahrschule muss er nicht. Außer es ist anders als in der Hauptstadt.

natürlich muss er zur Fahrschule. Es besteht zwar keine Ausbildungspflicht, aber er braucht eine Fahrschule, die ihn zur Prüfung vorstellt. Das wird kein Fahrlehrer machen, der nicht wenigstens sich in 2-3 Auffrischungsstunden vom noch vorhandenen Können des Kandidaten überzeugt hat.

Der hat einen FS. Also braucht er keine Fahrschule. Geschweige denn Prüfung.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 15:41:42 Uhr:

Der hat einen FS. Also braucht er keine Fahrschule. Geschweige denn Prüfung.

Da bin ich mir nicht sicher, ob er eine FE hat. Die ist ihm, wie ich den TE verstehe, entzogen worden. Zwischen Fahrverbot (er behält die FE, muss aber eine Zeit lang den Lappen hinterlegen) und der Entziehung der FE ist ein Unterschied... letztere dürfte hier nach § 69 StGB als Nebenfolge (Maßregel) angeordnet worden sein.

Ja. Die ist ihm entzogen worden. Nach 15 Jahren und weißer Weste - bitte rausrücken.

Ohne weiteres gibt's den zurück. Bloß neu als Karte und nicht mehr in Pappe. Nur Gebühren zahlen und gut is. Kostete glaube ich irgendwas um die 200 Tacken.

Fahrerlaubnis ungleich Führerschein

Der Führerschein ist das Dokument, das die Fahrerlaubnis nachweist. Die Fahrerlaubnis ist ein Abstraktum. Weiß gerade nicht, wie man ein Abstraktum rausrückt. Höchstens das Dokument... das setzt ja aber voraus, dass die Fahrerlaubnis als solche noch besteht.

P.S.: Der 500er Sauger ist wirklich ein scharfes Gerät.

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