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Müssen Unterlegkeile am Anhänger mitgeführt werden?
Hallo,
gibt es eine Vorschrift, dass Unterlegkeile bei der Fahrt immer am Anhänger mitgeführt werden müssen? Ich lege die oft einfach ins Zugfahrzeug, wenn ich mit dem Anhänger unterwegs bin und sie nachher wieder brauche, da sie etwas Umständlich in die Halterungen gesteckt werden müssen.
Jetzt wurde mir gesagt, das sei nicht erlaubt und die Keile müssen immer am oder im Anhänger mitgeführt werden. Weiß da jemand etwas dazu?
Besten Dank.
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16 Antworten
Zitat:
@Spanngurt25 schrieb am 28. Oktober 2023 um 22:34:56 Uhr:
Weiß da jemand etwas dazu?
Ja, ich
Wörtlich im §41 StVZO:
" Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen"
Also nicht im Zugfahrzeug im Kofferraum. Wehe du fragst jetzt warum ausgerechnet ungebremste Anhänger keine haben müssen, kann ich auch nicht erklären
Gilt aber erst ab einem zugelassenen Gesamtgewicht über 750Kg
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2023 um 22:50:20 Uhr:
...
Wehe du fragst jetzt warum ausgerechnet ungebremste Anhänger keine haben müssen, kann ich auch nicht erklären
Wahrscheinlich weil der ungebremste Anhänger durch die Keile gebremst wäre.
:-) :-) :-) lol lol lol
Ich hab trotzdem welche am 500 kg Anhänger. ;-)
Also meine sitzen seit ich den Anhänger hab in den Halterungen. Wenn ich welche brauche nehme ich die aus meiner Anhängertasche wo ich zurrbänder etc. drin hab weil so kann man mir nichts. Es steht halt nirgends das man die vom Anhänger auch benutzen muss
Meine hat der Verkäufer an den Kotflügeln angebracht, die bekommt man ohne Problem aus der Halterung raus und rein.
Ich hab nen Hochlader da sind sie an den Längsträgern unter der Ladefläche. Raus kein Thema rein schwer zu machen, man legt sich am besten halb drunter. Da ist die Lösung die nicht zu benutzen und fürn paar € Ersatzkeile zu kaufen und zu nutzen (falls nötig) wesentlich angenehmer
Macht schon Sinn. Wer krabbelt wegen den Dinger schon gerne unter den Hänger.
Hallo,
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2023 um 22:50:20 Uhr:
Wörtlich im §41 StVZO:
" Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen"
Also nicht im Zugfahrzeug im Kofferraum. Wehe du fragst jetzt warum ausgerechnet ungebremste Anhänger keine haben müssen, kann ich auch nicht erklären
Danke für den Hinweis. Dann ist es also tatsächlich notwendig, die Keile am Anhänger zu befördern.
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 29. Oktober 2023 um 19:23:56 Uhr:
Also meine sitzen seit ich den Anhänger hab in den Halterungen. Wenn ich welche brauche nehme ich die aus meiner Anhängertasche wo ich zurrbänder etc. drin hab weil so kann man mir nichts. Es steht halt nirgends das man die vom Anhänger auch benutzen muss
Das ist wohl die beste Lösung. Hab grade geschaut, solche Keile kosten ja wirklich nur ein paar Euro.
Besten Dank an alle.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2023 um 22:50:20 Uhr:
Wörtlich im §41 StVZO:
" Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen"
Zählen PKW und Anhänger nicht als ein Fahrzeug, wenn sie verbunden sind?
@Rudi1974
Was macht das für ein unterschied? Wenn es als ein Fahrzeug gilt? Im PKW hat man idR keine Halterungen für die Keile die ein Klappern und verlieren ausschließen sowie gilt im PKW auch nicht als leicht zugänglich.
Zitat:
@Rudi1974 schrieb am 2. November 2023 um 22:15:19 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2023 um 22:50:20 Uhr:
Wörtlich im §41 StVZO:
" Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen"
Zählen PKW und Anhänger nicht als ein Fahrzeug, wenn sie verbunden sind?
und wenn sie getrennt sind???
dann braucht man gegf die keile
Zitat:
@Rudi1974 schrieb am 2. November 2023 um 22:15:19 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2023 um 22:50:20 Uhr:
Wörtlich im §41 StVZO:
" Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen"
Zählen PKW und Anhänger nicht als ein Fahrzeug, wenn sie verbunden sind?
Nein, das ist ein Fahrzeugverbund.
Üblich sind die Begriffe "Fahrzeugkombination" und "Zug".