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Multimediaeinheit mit veränderter Software, erlaubt oder nicht?

Themenstarteram 1. August 2015 um 8:57

Ein Kollege sitzt grad ziemlich fertig hier, folgendes ist passiert:

1,5 jahre altes europäisches Oberklassenfahrzeug mit allen Spielereien, Barkauf, Garantieverlängerung des Herstellers auf 5 Jahre, gekauft in Deutschland.

Er musste zum Service, da dieser in D um 60% günstiger ist, ist er in eine Markenvertretung des Herstellers in D gefahren. Da noch einiges gemacht werden musste (Lackschäden, Schweinwerfer Reifen, Lackschäden, Frontscheibe usw.) erfolgte 2 Wochen vor dem Termin eine ausführliche Begutachtung/Besprechung mit dem Werkstattmeister. In dieser Besprechung wurde darauf hingewiesen die Software des MM-Systems nicht wie vom Hersteller vorgegeben kostenpflichtig zu updaten da eine veränderte Software aufgespielt wurde, dies wurde auch im Auftrag vermerkt und beidseitig unterschrieben.

Es wurde vereinbart den Wagen abends abzustellen und den Schlüssel in den Tresor zu werfen.

Der Kollege hat auch nochmals extra einen Zettel auf das Navi geklebt "KEIN UPDATE" und dies auch auf das Kouvert in dem er den Schlüssel eingeworfen hat, geschrieben, ich habs gesehen, ich war dabei.

Soweit, so gut

Eine Woche später geht er das Auto holen. Der Meister empfängt ihn und sagt der Azubi habe nicht aufgepasst und versehentlich trotzdem die Software des MM-System geupdatet. Jetzt bootet das System nur in eine Fehlermeldung, man wisse auch nicht was man machen sollte da das Update mitten drin abgebrochen wurde.

Das Steuergerät wurde dann ausgebaut und zum Hersteller gesendet.

Gestern kam dann die Nachricht vom Hersteller:

Es sei nicht gestattet die Herstellersoftware zu verändern oder eine solche Software zu installieren, hierzu habe der Endverbraucher kein Recht da die Rechte für die Software beim Hersteller liegen. Das Steuergerät sei defekt, ein neues kostet mehrere 1000EUR und Garantie/Kulanz gibt es keine da der Kunde eine nicht autorisierte Veränderung vorgenommen habe.(Auf dem Drittmarkt kostet das gleiche Steuergerät nur ca. 200EUR mit freier Software, direkt vom Hersteller). Die Aktualisierung der Software sei dem Händler zwingend vorgegeben. Der Händler sei auch entsprechend angewiesen worden.

Der Händler sagt natürlich entsprechend das Gleiche und will natürlich nichts zahlen bzw. die Teile kostenlos ersetzen. Zwischenzeitlich behauptet der Meister auch dass er dies dem Kunden gesagt habe und nirgendwo stehen würde dass der Kunde das nicht gewünscht habe und auf dem von ihm gezeigten Reparaturauftrag steht das auch plötzlich nicht mehr. Uns liegt der Durchschlag vom Reparaturauftrag vor, zudem hätte das Update 220EUR gekostet (Karte). Dieses Geld wurde auch berechnet.

Um zu verhindern dass der Kunde sich ein neues Steuergerät auf "alternativem Weg" besorgt, wurde die Werkstatt angewiesen die gesamte Einheit auszubauen, dies wurde von uns damals tatkräftig verhindert da die Werkstatt versuchte dies ohne Ankündigung zu tun.

Der Meister sagte er müsse das tun, sonst bekäme er Probleme mit dem Hersteller.

Zudem sie somit die Werksgarantie auf das gesamte Fahrzeug erloschen, ebenso die Verlängerung. Wegen vorsätzlicher Handlungen des Kunden wird der Betrag für die Verlängerung nur zu 50% zurück erstattet, abzüglich Bearbeitungsgebühr.

Die anderen Arbeiten waren alle ordentlich ausgeführt. Rechnung musste im Vorraus bezahlt werden, jetzt ist auch klar warum.

Die geänderte Software, in Asien direkt vom "Hersteller" erhältlich, hatte folgende Features:

-Löschung Regionalcode für DVD

-Freigabe der kompletten Festplatte, Erkennung der Festplatte (wurde ohne HD geordert, da deutlich günstiger)

-Verwendung alternativer Kartensoftware (billiger bzw. gratis)

-Freigabe der USB-Ports (wurde ohne geordert und in der Bucht für 1/10 des Preises nachgekauft)

-Freischaltung DAB, hätte ab Werk viel Geld gekostet, ist nur eine Softwaresache da alle Komponenten vorhanden sind.

-Diverse Spielereien wie eigenes Startbild, andere Farbschema und geänderte Tastenbelegung.

-Mehr Bluetooth-Funktionen und nicht nur begrenzung auf einen bestimmten Handy-Hersteller

-Internetbrowser und Freischaltung Datenfunktionen (wäre für viel Geld ab Werk erhältlich gewesen), das nötige Zusatzmodul wurde beim chinesischen Hersteller für kleines Geld (30USD) gekauft.

-Fernbedienung Standheizung, Zusatzmodul USD 30 statt 550EUR ab Werk.

 

Hat ein Hersteller wirklich das Recht dem Endverbraucher vorzuschreiben was der mit seinem Eigentum tut? Dann müsste ja auch theoretisch Tuning verboten werden da der Hersteller die Rechte am Design hat

-Hat eine Werkstatt das Recht dem Kunden einfach Teile aus seinem Fahrzeug zu entfernen nur weil der Hersteller das verlangt.

Hat die Werkstatt das Recht gegen den Willen des Kunden kostenpflichtige Softwareupdates durchzuführen? (Nicht sicherheitsrelevant).

Hat der Kunde gar nichts mehr zu bestimmen und muss das dann auch noch bezahlen?

-Was hat eine Softwareänderung des MM-System mit der Werksgarantie für das restliche Fahrzeug zu tun?

Die Sache geht am 11. zum Anwalt, ich wollte nur mal eure Einschätzung hören.

Beste Antwort im Thema

Der Mechaniker hat das Steuergerät durch den Abbruch des Flashvorganges gehimmelt.

Welche Software vorher auf dem Gerät gewesen ist spielt dafür keine Rolle.

Ein Flashvorgang darf nicht abgebrochen werden.

Und von solchen Sachen sollte der Azubi die Finger lassen.

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am 1. August 2015 um 10:01

auf dein Steuergerät kannst du updaten was du willst ob die Software funktioniert ist ein anderes Thema

ich denke der Händler wird einlenken,denn Recht bekommen wird er nicht. in so einem Fall kann man seinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen

es ist ein klarer Fehler der Werkstatt und gute Werkstätten sind für solche Fälle versichert und machen keinen Ärger

Wieder ein Beispiel für Original "Werksbastelbuden"

Kunde, friss oder zahle

Zitat:

@kastanie1956 schrieb am 1. August 2015 um 12:01:06 Uhr:

auf dein Steuergerät kannst du updaten was du willst ob die Software funktioniert ist ein anderes Thema...

Das ist ja nicht die Kernfrage - diese besteht darin, wer die Kosten für den Ersatz des defekten Steuergerätes trägt.

Der Mechaniker hat das Steuergerät durch den Abbruch des Flashvorganges gehimmelt.

Welche Software vorher auf dem Gerät gewesen ist spielt dafür keine Rolle.

Ein Flashvorgang darf nicht abgebrochen werden.

Und von solchen Sachen sollte der Azubi die Finger lassen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. August 2015 um 15:41:13 Uhr:

Zitat:

@kastanie1956 schrieb am 1. August 2015 um 12:01:06 Uhr:

auf dein Steuergerät kannst du updaten was du willst ob die Software funktioniert ist ein anderes Thema...

Das ist ja nicht die Kernfrage - diese besteht darin, wer die Kosten für den Ersatz des defekten Steuergerätes trägt.

Eindeutig die Werkstatt.

Zu jedem Softwareupdate gibt es eine sogenannte TPI (VAG Konzern), mit genauen Vorgangsanweisungen. Unter anderem ist dort geregelt wie man mit Steuergeräten umgeht auf welche eine Fremdsoftware aufgespielt wurde.

Laut dieser TPI muss mit dem Kunden abgesprochen werden wie man zu verfahren hat und gegebenenfalls wird die Software dann halt nicht aktualisiert.

Davon abgesehen muss die Werkstatt gewährleisten, dass das Softwareupdate nicht zwischendrin abgebrochen wird. Laptop an Stromversorgung, Fahrzeugbatterie an ein Ladegerät, OBD Dongle per Kabel verbinden.

Zitat:

@kastanie1956 schrieb am 1. August 2015 um 12:01:06 Uhr:

auf dein Steuergerät kannst du updaten was du willst ob die Software funktioniert ist ein anderes Thema

Das ist im Prinzip richtig, hat aber Tücken im Detail. Ziemlich wahrscheinlich ist die "neue Asiensoftware" durch Bruch von Urheberrechten und Herstellerverträgen erstellt worden, das wäre ein Ansatzpunkt für die Werksvertretung. Ausserdem müsste man die Garantiebedingungen anschauen und was genau für ein "Service" beauftragt wurde. Wenn es zB eine vorgeschriebene Wartung im Rahmen der Garantie war, sind evtl. die auszuführenden Arbeiten festgelegt.

Die Werkstatt hat natürlich Mist gemacht und wird damit nicht durchkommen - nur einfach so zu behaupten, die Sache sei sonnenklar, ist etwas blauäugig...

Zitat:

@servicetool schrieb am 1. August 2015 um 15:50:06 Uhr:

Der Mechaniker hat das Steuergerät durch den Abbruch des Flashvorganges gehimmelt.

Welche Software vorher auf dem Gerät gewesen ist spielt dafür keine Rolle.

Ein Flashvorgang darf nicht abgebrochen werden.

Da gehe ich rein technisch auch von aus. Die Frage ist aber ob der vom Azubi abgebrochen wurde oder ob der aufgrund der falschen Software auf dem Gerät nicht durchgeführt werden konnte.

Rechtlich wird es schwieriger. Steht es schriftlich auf dem Auftrag "kein Update" oder wurde das "nur so" besprochen? Steht das auf eurer Durchschrift?

Darüber hinaus würde ich vor weiteren Schritten mal vorsichtig beim Rechtsanwalt anfragen ob man sich sonst nicht ein gewaltiges Eigentor schießt. DVD Ländercodes, "freischalten" von Funktionen für die man nicht bezahlt hat usw.. - hier dürften ggf. erhebliche Verstöße gegen das Urheberrecht vorliegen. Funktionen ohne bezahlen per Hack freizuschalten wird alles andere als legal sein. Auch Software muss mit entsprechend Arbeitsaufwand entwickelt und programmiert werden, das geht nicht umsonst. Auch wenn einige Leute meinen Raubkopien und Hacks wären ihr gutes Recht.

Das Gerät ausbauen darf die Werkstatt IMHO nicht, in wie weit aber eine Beweissicherung verlangt werden kann weiß sicher ein Anwalt eher.

In solchen Sachen ist statt großer Keule (Anwalt, Gericht) die Schiedstelle der KFZ-Innung meist ein guter Ansprechpartner.

In diesem Zusammenhang stellt sich auf die Frage, wie und mit welcher Intention die "veränderte Software" ihren Weg auf das Steuergerät des hier beschriebenen Fahrzeuges gefunden hat.

Da muß dann der Fahrzeugbesitzer schon überlegen, ob er es riskiert, das Steuergerät ersetzt zu bekommen und sich dafür im Gegenzug eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung einhandelt, mit all ihren Folgen. Eventuell könnte es für ihn günstiger sein, das neue Steuergerät aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Die Strafanzeige wird seitens der Ermittlungsbehörden eingestellt.

Dem Besitzer kann nicht nachgewiesen werden, dass er die Firmware verändert oder verbreitet hat.

 

Wesentlich dürfte hier der Verlust der Garantie durch die geänderte Firmware sein.

Naja, im hier vorliegenden Fall scheint es ja so, daß der Fahrzeugbesitzer die Erstattung der Kosten für ein neues Steuergerät einklagen will. Mit der geänderten Firmware begibt er sich da auf äußerst dünnes Eis.

am 1. August 2015 um 19:09

Ist doch voll egal, was für eine Software vorher drauf war. Wenn der Azubi zwischendrin das Update abbricht, hätte er auch das Steuergerät mit legaler Software gehimmelt.. Sich als Reaktion darauf herausreden zu wollen mit Verweis darauf, dass es illegale Software war, ist anscheinend nicht dreist genug. Wenn die dann die ganze Einheit ausbauen wollen.. Da kommt mir echt was hoch. Leider reichts von mir aus nicht für ne bessere Einschätzung, ich kann nur sagen, dass ich nie wieder nen Fuß in den Schuppen setzen würde.... Ich wüsste aber auch nicht, warum die Werkstatt nur wegen illegaler Software ein Steuergerät zerstören "darf" und sich dann noch erdreistet, einfach die komplette Einheit auszubauen, damit der Kunde ja noch einige tausend Euro da lässt... Das ist widerlich, echt. Und ich hoffe, dass das vor Gericht den richtigen Ausgang hat. Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Zitat:

@CentaXx schrieb am 1. August 2015 um 21:09:12 Uhr:

Ist doch voll egal, was für eine Software vorher drauf war. Wenn der Azubi zwischendrin das Update abbricht, hätte er auch das Steuergerät mit legaler Software gehimmelt..

Ich wüsste aber auch nicht, warum die Werkstatt nur wegen illegaler Software ein Steuergerät zerstören "darf" ...

Es mag ja egal sein, welche Software vorher drauf war - allerdings nicht für die Geltendmachung von Garantieansprüchen.

Den Beweis, daß der Azubi das Update abgebrochen hat bzw. die Werkstatt das Steuergerät zerstört hat, wird der Anspruchsteller führen müssen. Das dürfte äußerst problematisch werden.

Themenstarteram 1. August 2015 um 19:22

Die Software die vorher drauf war ist vom Hersteller der Komponenten in China drauf gemacht worden. Steuergerät wurde hierzu eingeschickt. Die Software ist über ein Jahr fehlerfrei gelaufen.

Was soll daran verboten sein wenn man Regionalcodes freischaltet, ich bin mit einer Asiatin verheiratet und uns nervt das im Voyager auch immer wenn wir DVDs für die Kleinen nicht abspielen können wegen Regionalcode. Auch hier hat der manuelle Edit der Software geholfen.

Bei den anderen Funktionen ist es ja das Gleiche. Die Festplatte wurde gekauft, nur halt im PC-Laden, der USB-Port wurde gekauft, ebenso die Steuergeräte für Internet und Standheizung, nur halt nicht zu den Herstellerphantasiepreisen. In den USA gibts das Zeug auch extrem billig und original.

Der Händler hat sich ja damals geweigert die Sachen freizuschalten, also dann halt auf die andere Art.

Es steht auf der Auftragsbestätigung wörtlich: "KEIN UPDATE DER MULTIMEDIA UND KARTENSOFTWARE, KUNDE HAT EIGENE SOFTWARE INSTALLIERT!!!!!"

Sollte eigentlich deutlich sein. Das Update, welches auch neue Kartendaten enthalten hätte, sollte irgendwas um die 200EUR kosten. Berechnet wurde sie aber, da man ja beim Hersteller irgendwie einen Code kaufen musste.

Laut Aussage des Meisters ist das Update einfach abgebrochen und sie konnten nichts mehr machen, wird wohl an der Software gelegen haben.

Das auf diese Komponenten natürlich keine Garantie ist, ist ja auch nicht schlimm, das wusste der Besitzer ja vorher, aber es hat ja alles funktioniert bis die Werkstatt da rum gefummelt hat.

Die anderen Arbeiten waren der notwendige Service (ohne Garantiearbeiten) und diverse kleinere Dinge wie bereits geschrieben.

Wieso darf man mit seinem Auto nicht machen was man will schliesslich hat man es für viel Geld bezahlt?

Dann könnte mich ja jeder Hersteller verklagen wenn ich das Design oder Leistung oder Ausstattung des Autos verändere, also wären alle Tuner Straftäter.

 

Es geht ums Prinzip dass man sich sowas nicht gefallen lässt. Theoretisch könnte man ja das Steuergerät wieder nach China senden und die machen eine neue Software drauf, dann sollte es ja wieder laufen.

Zumal das nicht erfolgreiche Update ja auch bezahlt werden muss da die Werkstatt den Code gekauft hat....

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. August 2015 um 21:22:39 Uhr:

Die Software die vorher drauf war ist vom Hersteller der Komponenten in China drauf gemacht worden. Steuergerät wurde hierzu eingeschickt.

Wurde denn zumindest angefragt, ob dieser bereit wäre, die Kosten für ein neues Steuergerät plus Einbau im Rahmen von eigener Garantie/Kulanz zu übernehmen?

Im Prinzip muß man sich bei solchen Eingriffen in komplexe Systeme unter Zuhilfenahme von Fremdfirmen immer bewußt sein, daß man im Schadenfall zivilrechtlich zwischen allen Stühlen sitzt. Hier liegt das erste Risiko des Auftraggebers.

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