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Multitronic Gewährleistung
Hallo zusammen.
Das Thema Multitronic beim A4 und 6 auf 7 Lamellen wurde ja schon häufigst diskutiert. Habe dazu aber noch eine andere Frage, die ich in der Suche net gefunden habe.
Kurz zum Thema. Mein A4 Avant 1,9TDI 2004 mit 109.000 war heute wegen dem Multi-Problem bei Audi in der Werkstatt. Der Meister hat ne Probefahrt gemacht und mir bestätigt, dass es das Lamellenproblem sei. Umrüstung würde zwischen 1300 und 1800 Euro kosten.
Er hat dann wegen der Kulanz nachgeschaut und im Rechner konnte er das aufgrund des Fahrzeugalters und KM Stand gar nicht mehr eingeben. Er meinte das diese Kulanz bei Audi auch mittlerweile verfallen wäre...
Das Auto habe ich Ende November bei einem Autohändler ca. 60km vom Wohnort gekauft. Dieser gibt ja gesetzlich eine 1 jährige Gewährleistung zum Kauf.
Beim Verkauf wurde auch ein Check eines KFZ Betriebes gemacht wo viele Sichtprüfungen vorgenommen wurden. Getriebe steht nicht dabei. Bei der Probefahrt ist mir das leichte ruckeln damals schon aufgefallen und der Verkäufer meinte etwas ist das bei Automatik immer so. Ich kannte mich zu der Zeit auch nicht mit Automatikgetrieben aus und habe das so geglaubt.
Würde nun gern wissen, ob das Getriebe bzw die Multitronic dort in das Gewährleistungsrecht rein fällt? Der Audi-Meister meinte ich hätte da gute Chancen.
Das halbe Jahr, wo der Händler in der Beweispflicht steht ist noch nicht ganz abgelaufen. Außerdem ist es ja ein viel bekanntes Problem was nicht von heute auf morgen kommt.
Was denkt ihr wie die Chancen stehen oder weis jemand ganz genau, ob es die Gewährleistung betrifft?
Der Zug mit der Kulanz ist auch komplett abgefahren oder?
Danke schonmal.
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15 Antworten
Angesichts der Frist melde diesen Defekt sofort beim Verkäufer an, am besten per Einschreiben. Damit hast du einen Beleg, dass dieser Defekt vor Ablauf der Frist / Beweislastumkehr gemeldet wurde. Telefonisch und "bringen Sie es mal vorbei, wir schauen..." erinnert sich hinterher niemand wenns dumm kommt ... Zudem hilft sicher ein Kostenvoranschlag als "Diagnose" des betreffenden Audi Betriebs.
Ich kann nur nochmal eindringlich unterstreichen, was GaryK bereits richtigerweise gepostet hat!!!
SOFORT tätig werden wegen des ersten halben Jahres! Das ist ganz entscheidend!
Hast Du denn schon einen "Schaden" oder bislang "nur" das Ruckeln als Vorbote eines aufkommenden Schadens?
Trotzdem muss auch ich mich den Vorrednern anschließen: SOFORT SCHRIFTLICH das Problem beanstanden. 6 Monate nach Gefahrenübergang (Kauf) tritt im Gewährleistungsrecht die sogenannte Beweislastumkehr ein. Ab diesem Zeitpunkt müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, vorher läge diese Beweislast beim Verkäufer (so er denn das Bestehen des Mangels bereits zu Gefahrenübergang anzweifelt).
So, also heute hab ich den Verkäufer zuerste telefonisch davon unterrichtet.
Er wollte es net einsehen und meinte es wäre damals noch nicht gewesen und der Wagen hätte neu HU gehabt (was gar nicht stimmt sondern nur 1 Jahr) und ein Check wurde vorher gemacht (dort wurde nur eine Sichtprüfung des Getriebeöls gemacht).
Er meinte ich sollte vorbei kommen und dann will er das in seiner Werkstatt prüfen lassen.
Daraufhin habe ich dann aber den Anwalt eingeschaltet. Der nimmt das jetzt in die Hand. Morgen setzen wir uns zusammen uns sprechen ab wie es weiter geht.
@flog1860: Nein ein Schaden habe ich bisher nicht. Nur halt das starke ruckeln und ein Drehzalhschwanken wenn der Motor warm ist.
Gibts da denn noch weitere Schäden, die das Fehlerbild hervorrufen?
Zitat:
Original geschrieben von A3Sauerland
...
Gibts da denn noch weitere Schäden, die das Fehlerbild hervorrufen?
Ich würde diese Symptome nach wie vor der Multitronic zuweisen.
Zitat:
Original geschrieben von A3Sauerland
und ein Check wurde vorher gemacht (dort wurde nur eine Sichtprüfung des Getriebeöls gemacht).
Jaja, beliebte Masche. Deshalb würde ich auch nie einen derartigen Vermerk im Kaufvertrag akzeptieren und auch keinen Fuss bei der Dekra in die Tür setzen...
Zitat:
Original geschrieben von A3Sauerland
@flog1860: Nein ein Schaden habe ich bisher nicht. Nur halt das starke ruckeln und ein Drehzalhschwanken wenn der Motor warm ist.
Gibts da denn noch weitere Schäden, die das Fehlerbild hervorrufen?
Bin technisch eher ein Laie... Hab auch selber keine MT, weshalb ich höchstens angelesenes Motortalk-Wissen referieren könnte. Allerdings sind diese Merkmale schon die üblichen MT-Fehlerbilder. Kannst Dich ja mal durch den Multitronic-Mammut-Thread durchwühlen. Stell aber vorher 2-3 Biere kalt...
Zitat:
Original geschrieben von flog1860
... Kannst Dich ja mal durch den Multitronic-Mammut-Thread durchwühlen. Stell aber vorher 2-3 Biere kalt...
... eher 2 - 3 Kisten ...
Hat sich leider eh erledigt. Mein Anwalt hat mir eben leider keine guten Chancen zugesagt.
Grund hierfür ist der Kaufvertrag. Ich hatte extra noch eine zweite Person mitgenommen für den Vertragsabschluss.
Verkauft wurde das Auto scheinbar von einem Autohaus. Der Kopf des Kaufvertrages ist auch so.
Allerding steht weiter unten das das Autohaus nur Vermittler zwischen Privat und Kunden ist und die Gewährleistung in so einem Falle nicht stattfinden wird.
Der Anwalt meinte das ist auch eine sehr gute Masche der Autoverkäufer, leider alle rechtens.
Das nächste mal lass ich mir den Kaufvertrag 1 Tag vorher ausstellen und gib ihn nen Anwalt zur Kontrolle.
Tja morgen fahr ich mal zu Audi um abzuklären wie schnell der Schaden behoben werden muss. Meine Hochzeit steht in 4 Wochen an und da kommt der Schaden leider sehr ungünstig
Danke euch aber....
Hast Du eine entsprechende Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, würde ich sogar ganz sicher dagegen angehen!
Es gibt bereits Urteile, die diese Praxis von Händlern geknickt haben. Es ging darum, das Dir ein Händler und nicht ein Privatmann den Wagen verkauft hat.
Du hast doch sogar einen Zeugen... Hast Du evtl. auch noch den Ausdruck von damals aus dem Internet?
DAS hätte Dein Anwalt m.E. aber eigentlich schon drauf haben müssen...
Da die Rep nicht günstig ist, würde ein spezialisierter Anwalt es drauf anlegen. Naja, du bist auf jedenfall nicht alleine mit deinen MT sorgen :/
OT: Und ich danke hier mal ausdrücklich dem Mod Taifun dass er eine gewisse Person die MT Fanatiker ist ruhig gestellt hat und somit die Qualität des Forums sichert! Ich weiss ja nicht wo ich den Kasten Bier hinschicken soll(gut wenn alle genervten sammeln, wirds nen LKW voll)
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Hast Du eine entsprechende Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, würde ich sogar ganz sicher dagegen angehen!
Es gibt bereits Urteile, die diese Praxis von Händlern geknickt haben. Es ging darum, das Dir ein Händler und nicht ein Privatmann den Wagen verkauft hat.
Du hast doch sogar einen Zeugen... Hast Du evtl. auch noch den Ausdruck von damals aus dem Internet?
DAS hätte Dein Anwalt m.E. aber eigentlich schon drauf haben müssen...
Moin,
das sehe ich ganz genauso - es gibt genug Gerichte, die diese verkappten Privatverkäufe, bei denen sich der Händler um die Gewährleistung drücken will, gar nicht gern sehen.
Und wer sagt denn, dass Du wirklich mit den prognostizierten 1800 Euro Reparatur auskommst - da lohnt doch ein wenig streiten bestimmt....
Good luck
Uwe
Mal ne Frage dazu, ist denn der tatsächliche Verkäufer überhaupt bekannt ? Wenn es sich nur um so eine Masche handelt um sich um die Gewährleistung zu drücken müßte der der tatsächliche Privat Verkäufer doch mit allen Daten bekannt sein oder nicht ? In der Regel müßte doch der letzte Eintrag im Brief auch der letzte Besitzer sein. Ich würde mal den Vorbesitzer direkt ansprechen und fragen ob er den Wagen an den Händler verkauf hat oder ihn durch den Händler nur hat vermitteln lassen.
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Wenn jetzt rein zufällig der letzte Besitzer vorweisen kann das er an den Händler verkauft hat und gleichzeitig der Händler angibt das der gleiche Vorbesitzer nur den Wagen durch den Händler hat vermitteln lassen würde ich sagen du hast gute Karten.
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Anderenfalls, wenn zwischem dem letzten Besitzer und dem Händler ein Strohmann für ein paar Tage als Besitzer ohne Eintrag in die Papiere auftaucht würde ich ebenfalls sagen dein Anwalt hat gute Karten.
So die Theorie...Fragen kostet nichts :-)
So danke erstmal für die Tipps.
Leider hab ich die Rechtschutz erst im Februar abgeschlossen und somit haftet diese nicht
Der Schaden beläuft sich nun zwischen 2200 und 6000 Euro, das wird am Montag geklärt.
Das natürlich voll der Hammer.
Der Verkäufer hat mir damals noch einen Untersuchungsbericht einer Werkstatt beigegeben wo auch geprüft wurde, ob Wechselintervalle eingehalten wurden.
Diese sind alle angekreuzt wurden. Der 60.000er Intervall mit dem Wechsel des Getriebeöls, wurde aber nicht gemacht. Kann man da vllt noch etwas raus holen?
Habe den Anwalt eben nochmal angeschrieben und versuche den Vorbesitzer noch einmal zu erreichen.
Sollte der Betrug juristisch belastbar sein, wäre das doch ein zusätzlicher Ansatz gegen Deinen Händler.
Was sagt Dein Rechtsanwalt eigentlich zu der Sache "im Kundenauftrag"?
Auch wenn Deine Rechtschutzversicherung nicht greift, bei einer solchen Schadenhöhe würde ich IMMER auch zum Anwalt gehen, aber das hast Du ja offensichtlich richtigerweise schon getan.