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Musik hören beim Motorradfahren ???

Kawasaki
Themenstarteram 14. Juni 2005 um 7:32

Hmmm....

habe jetzt schon unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gehört, aber keiner kann mir das genau sagen!

Darf man beim Motorradfahren Musik hören in Form von einem MP´3 Player oder so????

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29 Antworten

ja darf man, jedoch nur auf einem ohr...

Themenstarteram 14. Juni 2005 um 7:38

Schön zu hören! ;)

Das heißt Stereo ist nicht erlaubt?!?!

am 14. Juni 2005 um 8:26

ich dachte das darf man nur bei roller und das darf man bestimmt nicht bei hoher geschwindigkeit oder

am 14. Juni 2005 um 8:45

es ist nicht verboten!

so goldwing fahrer haben das ja sogar direkt im bike

außerdem darf man ja auch die gegensprechanlagen beim motorradfahren tragen

aber ich glaube das mit nur einem ohr stimmt!

Hi,

also, dass mit einem Ohr wäre mir aboslut neu!

Grundsätzlich sind eigentlich nur Gegensprechanlagen erlaubt. Das Tragen von Kopfhörern ist meines Erachtens laut Strassenverkehrsordnung in allen anderen Fällen absolut verboten.

Gruß

max28

am 14. Juni 2005 um 10:52

Ich habe auch gehört das es mit nur einem Ohr erlaubt ist. Allerdings müsste man ja bei höheren Geschwindigkeiten bzw. lautem ESD die Lautstärke so hochdrehen das man hinterher unter aller Garantie nen taubes Ohr hat. Habs einmal ausprobiert, da war ich noch mit der 125er unterwegs. Mit meiner jetzigen würd ichs nicht mehr ausprobieren. Da müsste ichs ja noch lauter stellen. Gedrückt hats ausserdem...

am 14. Juni 2005 um 11:19

ja es gibt ja aber heutzutage so kleine dinger die drücken kaum noch wenn man sie richtig positioniert. ausserdem würd ichs auch nur machen wenn ich länger autobahn fahre oder so, wo es eintönig wird und man die gleiche geschwindigkeit hat und mann die lautstärke nich ständig regeln muss.. wenn man schön am kurvenkratzen is dann ist es meiner meinung nach super wenn man den motor hört u.s.w. ausserdem würde es da zu sehr ablenken.

Musik hören wenn man nicht durch die Gegend kurvt ist ja schön und gut. Aber aufm Mopped muss man viel zu sehr aufpassen, weils ja genug bekloppte Dosentreiber gibt. Meiner Meinung nach ist Musik beim Moppedfahren - auch nur auf einem Ohr - Selbstmord auf Raten.

Also ich habs zu meiner Fahrschulzeit (vor 5 Jahren) so gelernt, daß man wenn man solche Ohrstöpsel benutzt nur einen nutzen darf.

Es gibt aber auch so Kopfhörer die man nur außen an das Ohr klipst (also die nicht reingesteckt werden aber auch keinen Verbindungsbügel haben) und die dürfte man theoretisch auch in Stereo benutzen.

Hatte ich mir mal fest in meinen Helm eingebaut. Ist halt nur was für längere Autobahnfahrten (finde ich zumindest).

Aber ob sich da heute was geändert hat kann ich nicht sagen.

also auf einem ohr musik zu hören ist alles andere als verboten und auch mit der geschwindigkeit hat es nichts zu tun, ist jedem selber überlassen wie stark er sein gehör schädigen möchte.

das kannste auch bei jeder fahrschule nachfragen.

Also, ich höre beim Motorradfahren immer Musik. Bei mir spielt immer die 4er-Gruppe "Zephyr 1100", der Ton kommt aus einem Rhemus-Lautsprecher (also auch nur Mono).

Spaß bei Seite, ich persönlich halte das Musikhören beim Mopedfahren für ziemlich gefährlich, weil ablenkend. Man muß doch ständig zu 100% konzentriert unterwegs sein (wegen der Dummheit der anderen)

Nix für mich.

mfg

am 14. Juni 2005 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von Kawa-cruiser

wenn man schön am kurvenkratzen is dann ist es meiner meinung nach super wenn man den motor hört u.s.w. ausserdem würde es da zu sehr ablenken.

Ja, das mit dem ablenken kommt auch noch dazu. Würd mich auch viel zu stark stören bei der Kurvenjagd. Ausserdem will ich auch den Motor hören...

Ich würde es nicht machen aber auf einem Ohr ist es erlaubt.

Auch in Fahrschulen bekommt man ja auch auf einem Ohr so nen Höhrer zur Verbindung mit dem Fahrlehrer. Wäre ja dann auch verboten ? ;)

am 14. Juni 2005 um 17:59

Möchte nicht klugschei*** aber gehen wir mal ans Eingemachte:

§ 23 StVO sagt in Absatz 1, daß der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, daß seine Sicht und sein Gehör nicht durch (u.a.) Geräte beeinträchtigt werden. Das beinhaltet nach dem Kölner OLG Urteil ( in VRS 73, 148 - wer damit was anfangen kann ) auch die Verwendung von Kopfhörern und lautstarken Tonübertragungsgeräten während der Fahrt. Vorrangig geht es darum, daß mit zwei Kopfhörern das Gehör ganz erheblich, und mit einem Kopfhörer das stereotype Hören nicht unerheblich beeinträchtigt wird ( also, man hört zwar mit einem Kopfhörer, das was kommt, man weiß aber nicht woher es kommt, weil eben der Stereoeffekt fehlt -} Grundlagen der Akustik ) und es dazu im Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren kommen kann.

So - das sagt also der Gesetzestext mit anhänglichen Erläuterungen. Und aus eigener Erfahrung: es ist mordsgefährlich. Und die Regelung mit dem Handy finde ich ebenso schäbig und halbherzig.

Was Fahrschullehrer alles erzählen, da drehen sich mir die Fußnägel hoch. Letzendlich ist nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist ( o.k. 5.- Euronen ins Phrasenschwein ) - aber es ist auch Ermessenssache in einer Einzelfallentscheidung beim Grünen Freund auf der Straße. Bei uns im Nest hat sogar mal ein Fahrschullehrer ein Mopped an einen seiner Fahrschüler fürs Wochenende ausgeliehen . . . soviel dazu. Und diese rechtlichen Halbwahrheiten . . . da schau ich doch lieber mal selbst ins Buch . . . denn wer lesen kann, ist klar im Vorteil . . . sacht mein Scheff imma. So long . . . der Halvar

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