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Muss bei diesem Schaden die AHK "sicherheitshalber" erneuert werden?
Hallo,
habe einen Heckschaden an meiner E Klasse. Mercedes will zur Sicherheit
die gesamte AHK austauschen. Der Schaden ist bei geringer Geschwindigkeit
auf einem Parkplatz entstanden, ich bin aber unschuldig.
Hat hier vielleicht jemand etwas Fachkenntnis das zu beurteilen?
Eine zweite Meinung eines Karosserie Fachbetriebes habe ich mir
eingeholt, die halten den Austausch nicht für notwendig, zumal
ich auch nichts ziehe mit dem Wagen, die AHK ist nur für den Fahrradträger.
Beste Antwort im Thema
Will mal kurz Rückmeldung geben,
der Gutachter hat klar entschieden das die AHK zu
erneuern ist. Den Wagen habe ich heute wieder bekommen.
Nochmal danke für Eure Meinungen.
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23 Antworten
Das wird man erst nach Demontage des Stoßfängers ganz genau beurteilen können. Anhand der Fotos kann ich mir die Notwendigkeit des Tausches der AHK aber nur schwer vorstellen.
Was schreibt denn der Gutachter?
Zitat:
@martinb71 schrieb am 19. Juni 2018 um 14:00:36 Uhr:
Was schreibt denn der Gutachter?
Nein ohne Gutachter, der Schaden ist in Süditalien entstanden und
italienische Versicherungen zahlen nur bei schweren Schäden den
Gutachter. Habe aber einen Gutachter mal gefragt dazu, der sagt
man kann das nur röntgen um es ganz genau zu sehen, dass würde
aber doch den Kostenrahmen sprengen.
Der Wagen war nur bei MB und die haben einen Kostenvoranschlag gemacht,
den akzeptieren die Italiener.
Wenn die Versicherung das akzeptiert ist doch alles OK. Oder möchtest du nach Kostenvoranschlag abrechnen und das Geld für die AHK selbst verdienen?
Zitat:
@martinb71 schrieb am 19. Juni 2018 um 14:21:27 Uhr:
Wenn die Versicherung das akzeptiert ist doch alles OK. Oder möchtest du nach Kostenvoranschlag abrechnen und das Geld für die AHK selbst verdienen?
Die Versicherung hat sich noch gar nicht gemeldet dazu.
Nein, Sicherheit steht an 1. Stelle, aber ich bin mit meinem Wagen mehr als
pingelig und möchte nicht unnütz daran rumschrauben lassen und dann noch
wohl eine zu 90% intakte AHK auf den Müll werfen.
Der Gegner sieht so aus.
Wenn MB den Schaden beheben soll, dann hau sie raus.
Gutachter und MB müssen die Stoßsange auf Grund ihrer Position für "tot" erklären.
Willst Du fiktiv abrechnen, so kann man das erst nach Demontage der Stoßstange beurteilen. Röntgen ist eher quatsch. Wenn die Stoßstange heftig etwas abbekommen hat, werden die Kräfte in den Längsträger eingeleitet und der Kofferaumboden ist gewölbt / geknickt. Dann kann man die Stoßstange austauschen....ich habe es nicht gemacht.
Unter Umständen hat der Aufprall neben der AHK stattgefunden und die Stoßstange hat um die AHK "gehebelt" und weißt deshalb das Schadensbild auf. Das wäre erst Recht unbenklich.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 19. Juni 2018 um 14:42:11 Uhr:
Wenn MB den Schaden beheben soll, dann hau sie raus.
Gutachter und MB müssen die Stoßsange auf Grund ihrer Position für "tot" erklären.
Willst Du fiktiv abrechnen, so kann man das erst nach Demontage der Stoßstange beurteilen. Röntgen ist eher quatsch. Wenn die Stoßstange heftig etwas abbekommen hat, werden die Kräfte in den Längsträger eingeleitet und der Kofferaumboden ist gewölbt / geknickt. Dann kann man die Stoßstange austauschen....ich habe es nicht gemacht.
Unter Umständen hat der Aufprall neben der AHK stattgefunden und die Stoßstange hat um die AHK "gehebelt" und weißt deshalb das Schadensbild auf. Das wäre erst Recht unbenklich.
Heckschürze, Parksensor und Totwinkelsensor kommen ganz klar neu. Wie ich
abrechne entscheide ich erst wenn ich weiß was die Versicherung zahlt. Das ist
mit Italien nicht ganz so einfach.
Da wird auf alle Fälle ein Gutachter der gegnerischen Versicherung erscheinen, wenn diese Versicherung auch in Deutschland vertreten ist. Wenn der Kostenvoranschlag mit Wechsel der AHK von MB akzeptiert wird, würde ich einfach danach abrechnen lassen.Dann kannst du immer noch wählen, was du machst. Auf alle Fälle einen Rechtsanwalt nehmen,sonst dauert das ewig bis die zahlen. Vor kurzem erst bei einem Freund erlebt.
Zitat:
@ASW29 schrieb am 19. Juni 2018 um 17:23:59 Uhr:
Da wird auf alle Fälle ein Gutachter der gegnerischen Versicherung erscheinen, wenn diese Versicherung auch in Deutschland vertreten ist. Wenn der Kostenvoranschlag mit Wechsel der AHK von MB akzeptiert wird, würde ich einfach danach abrechnen lassen.Dann kannst du immer noch wählen, was du machst. Auf alle Fälle einen Rechtsanwalt nehmen,sonst dauert das ewig bis die zahlen. Vor kurzem erst bei einem Freund erlebt.
Das läuft natürlich über einen Anwalt. Der Schaden wird über die Allianz Berlin
abgewickelt. Die wissen das schon 4 Wochen, dass da noch ein Gutachter kommt
glaube ich nicht da sich der Kostenvoranschlag "nur" auf Netto 3.200 € beläuft.
Zitat:
...die halten den Austausch nicht für notwendig, zumal
ich auch nichts ziehe mit dem Wagen, die AHK ist nur für den Fahrradträger.
Es ist aber definitionsgemäß eine Anhängerkupplung und nur nebenbei eine Fahrradträgerhalterung; Dein überwiegendes Nutzungsverhalten ist dabei irrelevant, auch und erst recht vor dem Hintergrund eines späteren Verkaufs.
bei einem Heckschaden wo eine AHK verbaut ist wird diese immer aus Sicherheitsgründen von der Versicherung im austausch bezahlt, da wie der Gutachter weiter oben schon erwähnt hat, niemand das Röntgen zahlt und das den Kostenrahmen noch mehr aus dehnen wird. Bei jedem Heckschaden wo ich bis dato einen KV mit AHK erstellt habe, wurde diese genehmigt und auch erneuert (was ist wenn Spätfolgen kommen, wer zahlt diese....?)
Rechnet der Kunde nur mit der Versicherung ab und erneuert nicht und es passiert etwas, so möchte ich nich in dessen Haut stecken wenn ein Gutachter das feststellt....
Danke Euch für die Antworten
@cleanfreak1: bei einem Heckschaden wo eine AHK verbaut ist wird diese immer aus Sicherheitsgründen von der Versicherung im austausch bezahlt
Das sieht wohl die Allianz ganz anders, heute wurde lediglich
eine Teilzahlung von 1.600 € überwiesen. Das sind gerade mal 50 % vom KV. von 3.200 €.
Dafür bekomme ich noch nicht einmal den "Restschaden" repariert,
der kostet schon 2-000 € Netto.