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Muss der Fahrzeughalter den Kaufvertrag unterschreiben?

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 21:23

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst mein Auto verkaufen. Mein Auto ist auf meinen Onkel zugelassen, ich selber habe jedoch den Fahrzeugbrief. Muss dann der Fahrzeughalter (= mein Verwandter) den Kaufvertrag unterschreiben oder kann auch ich das als Eigentümer des KFZ-Briefs?

Viele Grüße,

gianluca-fc

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16 Antworten

Du kannst das auch, laß Dir aber vor dem Verkauf eine Bestätigung des Onkels (schriftlich) geben, daß Du den Wagen für ihn verkaufen darfst. Falls der Wagen eh Dir gehört, lasse eben das von deinem Onkel bestätigen.

Es reicht dann, wenn der Kaufvertrag von Dir unterschrieben ist.

Der Besitzer des Briefes gilt prinzipiell nicht als Eigentümer. Für die Anmeldung eines Kfzs ist allerdings kein Kaufvertrag, sondern nur der Brief usw. nötig. Der Kaufvertrag ist allerdings für Gewährleistung(-ausschluß) etc. wichtig. Das sollte aber jedenfalls der Käufer unterschreiben, weil er damit belastet ist.

Moin,

Es reicht aus, wenn du den Vertrag unterschreibst, denn du bist ja der Eigentümer des Fahrzeugs und kannst dies wahrscheinlich im unwahrscheinlichen Notfall auch nachweisen. Das der Wagen auf deinen Onkel zugelassen war ist nicht so untypisch v.a. bei jüngeren Fahrern. Also kein Problem. Wenn du einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufst unterschreibt der vorherige Halter deinen Kaufvertrag ja auch nicht.

LG Kester

Der Eigentümer muss unterschreiben nicht der Halter

Problem dabei: Beweisbarkeit. Deswegen ein Schriftstück oder eine Bemerkung im KV das du der Eigentümer bist. Unterschrieben vom Onkel.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. Januar 2020 um 06:20:01 Uhr:

Der Eigentümer muss unterschreiben nicht der Halter

Problem dabei: Beweisbarkeit. Deswegen ein Schriftstück oder eine Bemerkung im KV das du der Eigentümer bist. Unterschrieben vom Onkel.

Ist bei den Vordrucken von ADAC und Mobile schon drin!

Moin,

Nutzt man einen KV Vordruck, dann steht dort grundsätzlich drin, dass man verkaufsberechtigter Eigentümer ist und das Auto frei von Rechten Dritter ist. Warum lieber Stephan sollte das nicht ausreichen? Die Teile wurden von Anwälten erstellt und werden Regelmäßig Reviews. Daher ist dein "Plan" völlig unsinniger Mehraufwand.

Soll der Verkäufer auch noch zur Polizei und sich bestätigen lassen, dass das Auto weder national noch international zur Fahndung ausgeschrieben ist oder aktuell nicht Beweismittel in einem Drogenverfahren ist oder jemals war?

Und wie soll man deinen Plan denn umsetzen, wenn man als Händler das Auto im Paket oder von einem anderen Händler gekauft hat?

Das was du da möchtest ist nur in einem einzigen Fall notwendig - wenn du ein Firmenfahrzeug verkaufen willst und nicht automatisch ersichtlich als Verfügungsberechtigter erscheinst - dann brauchst du eine Bevollmächtigung. Sonst - völlig überflüssig.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 24. Januar 2020 um 07:50:20 Uhr:

Moin,

Nutzt man einen KV Vordruck, dann steht dort grundsätzlich drin, dass man verkaufsberechtigter Eigentümer ist und das Auto frei von Rechten Dritter ist. Warum lieber Stephan sollte das nicht ausreichen? Die Teile wurden von Anwälten erstellt und werden Regelmäßig Reviews. Daher ist dein "Plan" völlig unsinniger Mehraufwand.

Soll der Verkäufer auch noch zur Polizei und sich bestätigen lassen, dass das Auto weder national noch international zur Fahndung ausgeschrieben ist oder aktuell nicht Beweismittel in einem Drogenverfahren ist oder jemals war?

Und wie soll man deinen Plan denn umsetzen, wenn man als Händler das Auto im Paket oder von einem anderen Händler gekauft hat?

Das was du da möchtest ist nur in einem einzigen Fall notwendig - wenn du ein Firmenfahrzeug verkaufen willst und nicht automatisch ersichtlich als Verfügungsberechtigter erscheinst - dann brauchst du eine Bevollmächtigung. Sonst - völlig überflüssig.

LG Kester

Ganz so pauschal würde ich das nicht sehen.

Ein vom angeblichen Eigentümer abweichender Halter im Brief kann einem gutgläubigen Erwerb im Wege stehen, wenn noch andere Anhaltspunkte für ein begründetes Misstrauen hinzutreten. Bei einem sehr teuren KFZ und einem sehr jungen Verkäufer oder einem sehr günstigen Kaufpreis sollte man da bspw. vorsichtig sein.

Ein rechtskundiger und sehr vorsichtiger Käufer könnte daher durchaus geneigt sein, eine entsprechende Erklärung des Halters, im Idealfall mit Vorlage des Ausweises, einzufordern.

Ob man als Verkäufer zu diesem Mehraufwand bereit ist, muss man in Einzelfall entscheiden. Wenn mir aber ein 20 jähriger einen Porsche 911 am Straßenrand einer eher schlechten Wohngegend verkaufen wollte, würde ich - wenn überhaupt - nur mit allen Vorkehrungen für einen gutgläubigen Erwerb auch nur über einen solchen Kauf nachdenken (nein, auch dann nicht)

Zitat:

Moin,

 

Nutzt man einen KV Vordruck, dann steht dort grundsätzlich drin, dass man verkaufsberechtigter Eigentümer ist und das Auto frei von Rechten Dritter ist. Warum lieber Stephan sollte das nicht ausreichen? Die Teile wurden von Anwälten erstellt und werden Regelmäßig Reviews. Daher ist dein "Plan" völlig unsinniger Mehraufwand.

 

Soll der Verkäufer auch noch zur Polizei und sich bestätigen lassen, dass das Auto weder national noch international zur Fahndung ausgeschrieben ist oder aktuell nicht Beweismittel in einem Drogenverfahren ist oder jemals war?

 

Und wie soll man deinen Plan denn umsetzen, wenn man als Händler das Auto im Paket oder von einem anderen Händler gekauft hat?

 

Das was du da möchtest ist nur in einem einzigen Fall notwendig - wenn du ein Firmenfahrzeug verkaufen willst und nicht automatisch ersichtlich als Verfügungsberechtigter erscheinst - dann brauchst du eine Bevollmächtigung. Sonst - völlig überflüssig.

 

LG Kester

wenn das so in den vorgedruckten KV angegeben ist, dann reicht das natürlich vollkommen aus.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. Januar 2020 um 10:43:16 Uhr:

Zitat:

Moin,

Nutzt man einen KV Vordruck, dann steht dort grundsätzlich drin, dass man verkaufsberechtigter Eigentümer ist und das Auto frei von Rechten Dritter ist. Warum lieber Stephan sollte das nicht ausreichen? 7

wenn das so in den vorgedruckten KV angegeben ist, dann reicht das natürlich vollkommen aus.

Nein, weil allein die Erklärung des Verkäufers: "Ich bin wirklich Eigentümer" nicht den guten Glauben stützen kann.

Es reicht aber bestimmt in 99,76 % aller Fälle.

es reicht, um den guten Glauben des Käufers zu stützen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Januar 2020 um 12:41:04 Uhr:

es reicht, um den guten Glauben des Käufers zu stützen.

Ok, falsch formuliert. Natürlich stützt es den guten Glauben, bei Hinzutreten anderer Unstimmigkeiten aber nicht ausreichend.

Fakt ist, dass ein abweichender Halter ohne sonstige Dokumente ein Element ist, welches den guten Glauben erschüttern kann und Nachfragepflichten auslöst.

aber eben bei gut 99% der Fälle gilt das eben nicht. Oben erwähnet Jungspund der den 911 an der straße verkauft..OK da KANN es frgawürdig sein.

Aber ansonsten?

am 24. Januar 2020 um 11:52

Ich denke es könnte einige abschrecken weil sie keine Lust auf ein mögliches Theater haben wollen.

Wenn der Onkel nicht hunderte Kilometer weit weg wohnt, soll er einfach unterschreiben. Andernfalls eine Vollmacht bzw eine Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse vom Onkel. Gebrauchtwagen gibt es wie Sand am Meer. Leider auch viele Probleme und Stolperfallen. Da will man sich nicht noch mit solchen Sachen auseinandersetzen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. Januar 2020 um 12:50:28 Uhr:

aber eben bei gut 99% der Fälle gilt das eben nicht. Oben erwähnet Jungspund der den 911 an der straße verkauft..OK da KANN es frgawürdig sein.

Aber ansonsten?

Ansonsten reicht es wie gesagt aus.

Letztlich muss jeder für sich entscheiden, ob er eine praktikable schnelle Abwicklung oder lieber Hosenträger und Gürtel gleichzeitig tragen will.

Ich sage ja nicht, dass man es so machen muss. Ich sage nur, ein Käufer der das fordert, ist nicht per se bekloppt.

Mir hat bei meinen Privatkäufen bislang immer die Vorlage der Fahrzeugpapiere im Original gereicht.

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